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Ev.-altref. Kirche
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Am 22. Mai 02 trafen sich die Synodalen nicht wie gewohnt in Nordhorn, sondern in der Johannes a Lasco Bibliothek in Emden zur Frühjahrssynode. Ein ehrwürdiger Rahmen für eine Synode, die ihren Schwerpunkt auf Strukturfragen der Ev.-altreformierten Kirche setzte. Das Mittagessen wurde den Synodalen in den Gemeinderäumen der altreformierten Gemeinde serviert. Daran anschließend fand eine kurze Führung durch das Gebäude der Bibliothek statt.
Nachfolgend die Beschlüsse und Empfehlungen der Synode:
Nicht erledigte Punkte
- Das Unterzeichnungsformular eines Dieners am Wort muss in seinem neuen Wortlaut noch vom Ausschuss für Kirchliches Schrifttum, Kirchenordnung und Formulare übersetzt werden.
- Der Diakonieausschuss soll der Synode einen Vorschlag bzgl. der Mitgliedschaft der Ev. – altreformierten Kirche (EAK) im Ev. Entwicklungsdienst unterbreiten.
- Der Missionsausschuss hat der Synode noch einen Vorschlag über die Erhöhung des Beitrags der EAK für die "Liste des Bedarfs" des Ev. Missionswerkes zu machen.
- Die Verfassungskommission muss sich nach dem Anschluss der Gemeinde Wuppertal noch mit einer eventuellen Änderung des Namens der EAK in "Ev.-altreformierte Kirche" oder "Ev.-altreformierte Kirche in Deutschland" befassen.
- Der Ausschuss für Kirche und Theologie hat der Synode weiterhin einen Vorschlag über eine finanzielle Unterstützung des Projektes "2003 – Jahr der Bibel" und des ökumenischen Kirchentages 2003 aus der Evangelisationskasse zu unterbreiten.
Generalsynode
Pastor W. Vennegeerts berichtet als Abgeordneter zur Generalsynode von den Entwicklungen des SOW-Prozesses in unserem Nachbarland. Die SOW-Kirchen planen auf ihrer Trio- Synode am 12. Dezember 2003 ihr Ja- Wort zu der Vereinigung zu geben, so dass die tatsächliche Vereinigung der niederländischen Protestantischen Kirchen am 01. Januar 2004 vollzogen werden kann.
In diesem Zusammenhang geht Pastor Vennegeerts noch einmal kurz auf die zukünftige Stellung der EAK zu den Vereinigten Protestantischen Kirchen in den Niederlanden ein. Die EAK wird in der zukünftigen Kirchenordnung in der Verordnung 14 ("Leben und Wirken der Kirche in ökumenischer Perspektive") ihren Platz haben.
Die Synode beauftragt den Ausschuss für ökumenische Aufgaben, ein Konzept einer Vereinbarung mit der zukünftigen VPKN auszuarbeiten, in der die Belange der EAK deutlich umrissen werden, und es der Synode zur weiteren Beratung vorzulegen.
Die Synode dankt den Abgeordneten zur Generalsynode Br. Bergsma und Br. Vennegeerts für ihre Arbeit. Sie wünscht Pastor Vennegeerts zum 01.10.2002 einen guten Übergang in den Ruhestand.
Kassenprüfer
Der VPA hat gemäß der neuen Verfassung neue Kassenprüfer für die Synodekassen vorzuschlagen, wobei der Prüfungsumfang sich auch auf das Haushaltsjahr 2001 erstreckt.
Die Synode ernennt die durch den VPA vorgeschlagenen Brüder Wilhelm Lammering, Nordhorn, und Jürgen kl. Vennekate, Bad Bentheim, zu neuen Kassenprüfern.
Gemeinde Laar
Die Synode stimmt dem Antrag der Gemeinde Laar zu, die aufgrund ihres Gliederstandes Zahlungen aus der Kasse "Gegenseitige Hilfe" beantragt hat. Die Zahlungen sollen ab dem 01. März 2002 erfolgen.
Ebenfalls stimmt die Synode dem Vorschlag des VPA zu, dass bei künftigen Anträgen solcher Art die Zahlungen mit Beginn des Folgemonats nach Antragstellung aufgenommen werden.
Neue Finanzordnung
Die von der Herbstsynode 2001 verabschiedete Verfassung der EAK sieht u.a. Veränderungen im Zahlungsverkehr der Gemeinden vor. Danach können die Kassenführer/Innen künftig Zahlungen nur noch nach schriftlicher Anweisung der vom Kirchenrat bestellten Anweisungsberechtigten leisten. Dies wertet der VPA nicht als Ausdruck des Misstrauens, sondern vielmehr als zusätzliche Absicherung in Bezug auf die Rechnungslage und Rechnungsprüfung, die in allen öffentlichen Kassen üblich ist.
Obwohl die neue Verfassung noch nicht in Kraft getreten ist, rät die Synode den Gemeinden, schon jetzt die Zahlungen entsprechend anzuweisen.
Delegation nach Sumba, Juli 2002
Die Vorbereitungen der Delegation des Jugendbundes, die an der Jugendsynode auf Sumba teilnehmen wird, sind in vollem Gange. Der Jugendbund hat mittlerweile den Delegierten, die außer Jugendpastor D. Wiggers diese Reise unternehmen, eine Unterstützung in Höhe von 250 € zugesagt. Da Pastor Wiggers offiziell von der Synode entsandt wird, hat sie die entstehenden Kosten zu tragen.
Die Synode spricht ihre Freude darüber aus, dass eine Delegation des Jugendbundes die Einladung zur Jugendsynode der Kirche auf Sumba nutzt, Kontakte zu unserer Partnerkirche zu pflegen. Die entstehenden Kosten für Flugtickets und Unterkunft für Pastor Wiggers übernimmt die Synode und begleicht sie aus der Synodekasse.
Pastor Wiggers wird gebeten, der christlichen (Protestantischen) Kirche auf Sumba, GKS, die Grüße unserer Kirche zu übermitteln. In Absprache mit dem Moderamen wird der Missionsausschuss ein passendes Gastgeschenk organisieren.
Konsultation zum Thema "Partnerschaft"
Dr. Lothar Bauerochse, der seine Dissertation unter dem Titel "Miteinander leben lernen: Zwischenkirchliche Partnerschaften als ökumenische Lerngemeinschaft" (Erlangen 1996) herausgegeben hat, konnte für die Gestaltung einer Konsultation zum Thema Partnerschaft gewonnen werden. Am 21. September 02 sind die Vertreter der Partnerschaftskreise unserer Gemeinden und die Kirchenräte herzlich nach Emlichheim ins altreformierte Gemeindehaus eingeladen, um sich an dem Gespräch über Partnerschaften zu beteiligen.
Dieser Austausch der Partnerschaftskreise über die Chancen und Grenzen unserer vielfältigen Kontakte zur weltweiten Kirche wird von der Synode begrüßt. Die entstehenden Kosten dieser Konsultation in Höhe von 900 € trägt die Missionskasse.
Der Missionsausschuss wird gebeten, der nächsten Synodesitzung über den Verlauf dieser Konsultation zu berichten.
Arbeitskreis Rumänien
Die vom Arbeitskreis Rumänien vorgeschlagenen Personen zur Berufung in den Arbeitskreis - Renate Heikens, Emlichheim; Arnd Klompmaker, Bad Bentheim; Alfred Alsmeier, Bad Bentheim; Gerrit Jan Vette, Veldhausen; Harm Ellen, Veldhausen und Günter Kolk, Ihrhove - werden von der Synode ernannt.
Revisions- und Beschwerdefälle
Im Zuge der Vereinigung der protestantischen Kirchen in den Niederlanden haben sich Änderungen hinsichtlich Revisions- und Beschwerdefälle ergeben. Der Ausschuss legt der Synode eine Übersetzung der entsprechenden neuen Ausführungsbestimmungen zur Kirchenordnung der GKN vor. Die synodale Aussprache macht deutlich, dass z. Zt. eine Absicherung in den Niederlanden für unsere Kirche besteht. Auf Dauer allerdings ist es angebracht, eine den Erfordernissen adäquate Regelung zwischen der Ev.-ref. und der Ev.-altref. Kirche vertraglich anzustreben.
Der Ausschuss wird von der Synode beauftragt, die neuen Artikel 31, 32 und 32a der Kirchenordnung der GKN zu übersetzen (Protokoll S. 41).
Die Synode beauftragt den Gemeinsamen Ausschuss, mit der Ev.-ref. Kirche in Bezug auf eine künftige Regelung in Berufungs- und Beschwerdefällen ins Gespräch zu treten und der Synode entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Büchergeld Jugendpastor
Die Synode gewährt zur Unterstützung der Arbeit des Jugendpastoren unserer Kirche einen jährlichen Betrag in Höhe von 500 € aus der Kasse "Kirchliches Schrifttum". Das Geld soll für die Anschaffung von Arbeitsmaterial verwendet werden, um Anregungen und Ideen für die Jugendarbeit zu bekommen und weiterzugeben. Dieses Arbeitsmaterial steht den Jugendvereinen zur Verfügung. Der Jugendpastor wird es auflisten und verwalten.
Der Jugendbund wird gebeten, aufgrund geschichtlicher Erwägungen und aus Gründen sprachlicher Angleichung in Zukunft nicht mehr vom "Jugendwart", sondern vom "Jugendpastor" zu sprechen.
Bibliothek im Kloster Frenswegen
Die Synodebibliothek ist mittlerweile im Kloster Frenswegen untergebracht. Die Synode hat dies im vergangenen Herbst beschlossen. Nun muss für die Unterbringung der Bücher ein Regal aufgestellt werden, das den Vorgaben der Bibliothek entspricht.
Die Synode beschließt, die Kosten für das Regal, das im Zusammenhang mit der Unterbringung der Synodebibliothek im Kloster Frenswegen aufgestellt wird, zu übernehmen und aus der Kasse "Kirchliches Schrifttum" zu begleichen.
Hauptversammlung Ref. Bund
Vom 13.-15. Juni 2002 findet in Nürnberg die Hauptversammlung des Reformierten Bundes statt. Das Thema lautet in Anlehnung an das zweite Gebot "Von der Weisheit des Bilderverbotes". Der Generalsekretär des Reformierten Bundes, Pfarrer D. Hermann Schaefer, stellt die Anfrage, ob auch die Ev.-altref. Kirche sich an den Kosten dieser Hauptversammlung beteiligen kann.
Die Synode beschließt, die diesjährige Hauptversammlung des Reformierten Bundes mit einem Zuschuss von 1000 € aus der Synodekasse zu unterstützen.
Charta Oecumenica
Ostern 2001 wurde in Straßburg die "Charta Oecumenica" von der "Konferenz Europäischer Kirchen" (KEK) und dem "Rat der Europäischen Bischofskonferenzen" (CCEE) unterzeichnet. Diese Charta hat die Form von "Selbstverpflichtungen", in der grundlegende ökumenische Aufgaben beschrieben und daraus eine Reihe von Leitlinien und Verpflichtungen abgeleitet werden. Die Charta soll eine ökumenische Kultur des Dialogs und der Zusammenarbeit fördern und dafür einen verbindlichen Maßstab schaffen. Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland wird eine Arbeitshilfe zu dieser Charta herausgeben, die den Prozess des Nachdenkens über die Charta anregen und fördern soll.
Die Synode erwartet mit Interesse diese Arbeitshilfe und wird in ihrer Herbstsynode die Charta Oecumenica besprechen und über eine Mitunterzeichnung entscheiden. Sie bittet die Kirchenräte, sich schon im Vorfeld mit der Arbeitshilfe – sobald sie denn vorliegt – intensiv auseinander zu setzen.
Situation Gemeinde Emden
Der Ausschuss hat ein Gespräch geführt mit dem Kirchenrat Emden über die Situation in der Gemeinde.
Die Synode nimmt Signale einer positiven Entwicklung dankbar auf. Sie erinnert den Kirchenrat an den Auftrag der Synode, ihr über die stadtmissionarische Arbeit in Emden und über die Entwicklung der Gemeinde einmal jährlich schriftlich zu berichten.
Überarbeiteter "Zwischenbericht"
Der von der Strukturkommission auf der Herbstsynode 2001 vorgestellte Entwurf zu den Strukturfragen der EAK wurde überarbeitet der Synode zur weiteren Beratung vorgelegt. Gegenüber dem vorigen Bericht wurden im Punkt Planstellen/ Besoldung/ Vergütung grundlegende Veränderungen vorgenommen.
Der Bericht listet die gegenwärtigen Gemeindegliederzahlen auf. Bei allem Nachdenken ist vom Bestandsrecht der Gemeinden auszugehen. Grundlegendes Element ist die Mitte der Gemeinde, der Gottesdienst. Um ihn zu feiern, sind Diener am Wort/ Sakrament nötig. Die Strukturkommission unterbreitet einige Vorschläge, damit den Gemeinden genügend Prediger zur Verfügung stehen.
Ältestenprediger/Innen
Darunter fällt u.a. auch der Punkt der Ältestenprediger/Innen. Darüber entsteht ein reger Austausch. Fragen über Sakramentsbedienung und Vergütung kommen zur Sprache.
Die Synode beauftragt den Ausschuss Kirche und Theologie, alle Fragen rundum den Dienst der Ältestenprediger/Innen anhand des reformierten Modells zu prüfen und unserer Kirche bis zur nächsten Synode ein mögliches Konzept zur weiteren Beratung vorzulegen.
1. Lesung Planstellen/ Besoldung/ Vergütung
In der weiteren Beratung wird der Punkt 5 (Planstellen/ Besoldung/ Vergütung) des Berichtes der Strukturkommission in 1. Lesung folgendermaßen angenommen.
Die Synodalen sind sich darin einig, dass sich das Einkommen der Pastoren im Wesentlichen nach den bisher geltenden Richtlinien richten soll.
Die "Gliederzuschläge" bei Gemeinden, deren Gliederzahl 500 übersteigt, werden inflationsbereinigt von 50,- DM je angefangene 100 Gemeindeglieder auf 50 € je angefangene 50 Gemeindeglieder erhöht. Dabei gilt eine Obergrenze von 750 Gliedern. Diese Zuschläge sind nicht pensionsrelevant, so dass der Wechsel eines Pastoren/ einer Pastorin von einer größeren Gemeinde in eine kleinere keine Pensionsminderung nach sich zieht.
Die Gehaltsstruktur ist dadurch familienfreundlicher zu gestalten, dass monatlich pro Kind 50 € als "Familienzuschlag für Kinder" gezahlt werden. Die Voraussetzungen für die Zahlungen richten sich nach den entsprechenden Regelungen im Öffentlichen Dienst. Auch dieser "Familienzuschlag" ist nicht pensionsrelevant. Er soll über die Ausgleichskasse finanziert werden.
Damit diese familienfreundlichere Gehaltsstruktur durchführbar ist, werden die Gehaltsstufen der Pastoren von 26 auf 23 Stufen gekürzt. Zudem werden ab der 18. Stufe die Anhebungsintervalle von einem auf zwei Jahre vergrößert.
Dienste, die nicht zu den üblichen gemeindlichen oder üblichen übergemeindlichen zählen, sind in angemessener Höhe zu vergüten. Die Synode sieht als angemessen an, die Berechnung nach A12 (BAT) zu Grunde zu legen, wobei für die Gemeinden, die Unterstützung aus der Kasse "Gegenseitige Hilfe" beziehen, über eine Sonderregelung nachgedacht werden soll. Grundsätzlich sind für einen (zusätzlichen) Predigtdienst 2,5 Stunden und für eine Unterrichtsstunde einschließlich der Vorbereitungszeit 1,5 Stunden zu berechnen. Eine Stunde wird mit 15,- € vergütet.
Ein Konsulent ist vorrangig aus dem Kreis der Pastoren zu bestellen, der in einer kleineren Gemeinde tätig ist (zu den kleineren Gemeinden zählen alle, die für ihre Pastoren keinen "Gliederzuschlag" zahlen). Fahrtkosten werden nach den jeweils für den öffentlichen Dienst geltenden Regelungen erstattet.
Die Herbstsynode dieses Jahres wird eine zweite Lesung dieses Modells durchführen. Die Synode strebt an, dass das neue Besoldungsmodell ab dem 01. Januar 2003 in Kraft tritt.
Gesonderte Beratungen
Die synodale Aussprache ergibt weiteren Klärungsbedarf bei der finanziellen Lösung für die Jugendpastorenstelle und der Planstellendiskussion für die Gemeinden Campen und Emden, die noch andauert.
Die Synode beauftragt die Strukturkommission das weitere Gespräch bezüglich der Jugendpastorenstelle mit dem jetzigen Jugendpastor D. Wiggers, dem Jugendbund, der z. Zt. betroffenen Gemeinde Wilsum und dem Ausschuss Kindergottesdienst- und Jugendarbeit zu suchen und der nächsten Synode ein tragfähiges Modell vorzustellen.
Als Studentenvertreter/in in den Konvent Nord des Ref. Bundes wird Jana Graalmann ernannt. Die gebürtige Ihrhoverin studiert Ev. Theologie in Berlin.
Als Abgeordnete zur Generalsynode der GKN werden die Ältesten Wiebe Bergsma, Emden, und als Vertreter Jan Borggreve, Uelsen, ernannt. Mit Zustimmung der Synode wird die Pastorenkonferenz im September einen Pastor in ihren Reihen für die Abordnung zur Generalsynode der GKN suchen.
Gerold Klompmaker, Laar