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Ev.-altref. Kirche
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In den renovierten Räumen der Nordhorner Gemeinde legte die Synode am 23.11.02 ihre Schwerpunkte auf die zukünftige Gestaltung der übergemeindlichen Jugendarbeit und die Erörterung der Charta Oecumenica. Zur Einführung in die Charta Oecumenica war Dr. K. P. Voß von der Ökumenischen Zentrale der ACK, Frankfurt, eingeladen.
Nachfolgend die Beschlüsse und Empfehlungen der Synode
Jubiläen/ Abschiede
Der Präses der Synode, Pastor Dr. G. J. Beuker, erinnert u.a. daran, dass Pastor W. Vennegeerts am 13. Oktober 02 nach 31 Dienstjahren in den Ruhestand verabschiedet wurde. Neben Blumen und Geldgeschenk hat der Vorsitzende Glück- und Segenswünsche für die Synode überbracht. Bei einem Abschied oder einem Dienstjubiläum gibt es keine synodale Regelung für ein Geschenk.
Die Synode äußert den Wunsch, der VPA berate, wie sie ein Dienstjubiläum oder einen Abschied würdigen könne.
Gereformeerde Dogmatik
Die vierbändige "Gereformeerde Dogmatiek" von Dr. Hermann Bavinck (4. Auflage oder später) wird in Marburg z.Zt. ins Deutsche übersetzt. Es liegt der Synode eine Anfrage zur Unterstützung dieses Projektes vor. Die Aussprache ergibt, dass durch diese Übersetzung ein Beitrag zum Verständnis der reformierten Dogmatik in Deutschland geleistet werden kann. Die Synode beschließt:
die deutsche Übersetzung und Herausgabe der Dogmatik von Hermann Bavinck einmalig mit 2000,- € aus der Kasse Kirchliches Schrifttum zu unterstützen.
Die Synode bittet darum, dass im Vorwort auf den Lebenslauf Bavincks und seiner Eltern und ihre Beziehung zu den Altreformierten hingewiesen wird.
Eröffnung der Generalsynode 2003 in Emden
Vom 20.-21. Januar 03 wird die Eröffnung der Generalsynode der "Gereformeerden Kerken in Nederland (GKN)" in Emden stattfinden. Der Kirchenrat der Gemeinde Emden unterrichtet die Synode über den aktuellen Stand der Vorbereitungen. Am Montag, den 20. Januar wird ab 19.30 Uhr ein Abendmahlsgottesdienst gefeiert, den Pastor Heerspink leitet. Zu diesem Gottesdienst und bei der Eröffnung der Synode und den Wahlen zum Moderamen am Dienstag ab 9.00 Uhr sind Gäste herzlich eingeladen. Da die Gemeinde Emden die Kosten für die Bewirtung der Gäste am Montagmittag übernimmt, sieht sie sich außerstande, die Kosten für das Abendessen zu tragen. Der Kirchenrat der Gemeinde Emden tritt daher mit entsprechender Bitte an die Synode heran.
Die Synode beschließt, die Kosten für das Abendessen am 20. Januar 03 bei der Eröffnung der Generalsynode der GKN zu übernehmen. Diese sollen maximal Tausend € betragen und sind der Synodekasse zu entnehmen.
Strukturkommission
Besoldung und Vergütung
Nach der ersten Lesung des Berichtes der Strukturkommission auf der Synode im Mai 2002 legt die Kommission eine teilweise überarbeitete Fassung zur zweiten abschließenden Lesung vor. Der Bericht der Kommission vom Mai (Grenzbote 16.06.02) wird von der Synode in zweiter Lesung mit folgenden Ergänzungen bzw. Änderungen angenommen:
Die Kürzung der Gehaltsstufen von 26 auf 23 Stufen und die Vergrößerung der Anhebungsintervalle ab der 18. Stufe werden dahingehend geändert, dass für Pastoren, die die Gehaltsstufe 23 zum 01.01.03 überschritten haben, das Recht besteht, zwischen der alten und der neuen Gehaltsregelung zu wählen. Eine teilweise Beibehaltung der alten Regelung bzw. eine teilweise Übernahme der Neuregelung ist nicht möglich. Bis zum 01.01.03 erklären die Betroffenen verbindlich und schriftlich gegenüber ihrem Kirchenrat ihre Entscheidung. Der Kirchenrat leitet diese an den Beauftragten des VPA weiter.
Die Gemeinden, die Unterstützung aus der Kasse »Gegenseitige Hilfe« beziehen, treffen folgende Sonderregelung bei den Predigtdiensten: Müssen mehr als 50 € Fahrtkosten erstattet werden, wird ein Gottesdienst mit maximal 20 € vergütet!
In erster Lesung war schon beschlossen: Grundsätzlich sind für eine Predigt 37.50 € und für eine Stunde Unterricht 22.50 € zu zahlen.
Zu den Ausführungen aus der 1. Lesung (Grenzboten 16.06.2002) wird hinzu gefügt: Kooperationen von Gemeinden bedürfen der Zustimmung der Synode. Außerkirchliche Nebentätigkeiten von Pastoren der EAK bedürfen der Zustimmung des Moderamens der Synode.
Jugendpastor
Den Kirchenräten liegen verschiedene Papiere zu der Frage einer Jugendpastorenstelle vor. Die Strukturkommission hat im September ein Gespräch mit dem jetzigen Jugendpastor D. Wiggers, der Gemeinde Wilsum, dem Jugendbund und dem Ausschuss Kindergottesdienst- und Jugendarbeit geführt. Die Beschlussvorlage der Kommission sieht nun vor, eine hauptamtliche Stelle für einen Jugendreferenten bzw. eine Jugendreferentin einzurichten unter der Voraussetzung, dass eine oder mehrere Gemeinden im Bereich der EAK bereit sind, insgesamt 50 % der Stelle zu übernehmen und finanziell zu tragen. Die übrigen 50 % werden durch die Synode zu tragen sein.
Nach langer Beratung lehnt die Synode eine Jugendreferentenstelle ab und spricht sich für eine Jugendpastorenstelle aus.
Eine Woche vor der Synode hat der Leiter des Gymnasiums Neuenhaus erklärt, er wäre sehr an einer Teilzeit-Schulpastorenstelle interessiert. Gelder dafür sind dauerhaft vorhanden. Es wäre sehr gut möglich, diese Stelle mit einer Jugendpastorenstelle zu kombinieren Die Aussprache ergibt, dass noch viele Fragen zu klären sind, bevor eine Entscheidung getroffen werden kann.
Die Synode beschließt, für Samstag, den 08.02.2003, 10.00 Uhr, in Nordhorn eine Sondersitzung zu der Frage einer Jugendpastorenstelle einzuberufen.
Die Synode hält fest, dass sie grundsätzlich die Jugendarbeit intensivieren will. Gleichzeitig erkennt sie in der angedeuteten Schulpastorenstelle eine große Chance.
Der VPA wird beauftragt, rechtliche Fragen der Rentenversicherung für dieses Modell zu klären. Er soll eine konkrete Kostenrechnung aufstellen und den Gemeinden zukommen lassen.
Die Strukturkommission soll die unterschiedlichen Möglichkeiten Jugendpastor / Schulpastor / Intensivierung der übergemeindlichen Jugendarbeit im Überblick zusammenstellen
Alle Kirchenräte sollen darüber nachdenken, wie weit sie sich finanziell über die normale Umlage hinaus an diesem Modell einer kombinierten Jugend- und Schulpastorenstelle beteiligen wollen und dies bis Ende Dezember 2002 dem Moderamen verbindlich mitteilen.
Verwaltung und Planung (VPA)
Kassen
Die Synode beschließt, entsprechend den Vorschlägen des VPA den Bedarf der Synodekasse für das Jahr 2003 auf 25 Tausend € und den Bedarf der Kasse »Gegenseitige Hilfe« auf 88 Tausend € festzustellen. Die Eigenquote erhöht sich von 92,03 € auf 95,00 €.
Die Bemessungsgrundlage für die staatliche Rente (AOW Prämie, Algemene Ouderdomswet) ist in den Niederlanden erheblich angehoben worden. Für die EAK bringt dies eine Nachzahlung von 35 Tausend € im Jahre 2002 mit sich. Die niederländische Rentenkasse deckt eigentlich vier Versicherungen ab: Die normale Rentenversicherung, den Vorruhestand, die Berufsunfähigkeitsrente und ein Ausgleich für die Gemeinden, deren Pastor länger als drei Monate krank ist.
Für die niederländische Pensionskasse ergibt sich für 2003 insgesamt voraussichtlich ein Bedarf von 340 Tausend €. Die Synode beschließt entsprechend diesem Vorschlag des VPA, diesen Betrag auf die Gemeinden umzulegen.
Mission
EMW – "Liste des Bedarfs"
Der Missionsausschuss unterrichtet über Beratungen über den Anteil unserer Kirche an der "Liste des Bedarfs" des Evangelischen Missionswerkes (EMW). Die EAK gehört zu den Gründungsmitgliedern dieses Missionswerkes. Der bisherige Beitrag liegt verhältnismäßig weit unter den Beiträgen anderer Kirchen.
Die Synode beschließt, sich jährlich mit 700,00 € an der Liste des Bedarfs des EMW zu beteiligen. Der Betrag wird der Missionskasse unserer Kirche entnommen.
Partnerschaft
Das Interesse für die Mission ist in der EAK in den letzten Jahren gestiegen. Dies beweist u.a. der Besuch der Jugenddelegation auf Sumba im vergangenen Sommer. Bestehende Kontakte konnten neu belebt werden. Eine intensivere Gestaltung der Beziehung zur Kirche von Sumba (GKS) soll angestrebt werden ohne die Partnerschaft mit der Kirche von Bangladesch zu vergessen. In enger Zusammenarbeit mit Utrecht wird an den Plänen gearbeitet, Kontakte sollen gepflegt werden aber auch ein inhaltlicher Austausch stattfinden. Zudem will die EAK sich verpflichten, einen bestimmten Betrag aus dem vom Missionszentrum in Utrecht genehmigten Haushaltsplan für die Arbeit der GKS zu übernehmen. Eine solche Verpflichtung (früher Missionsquotum) schafft nach Überzeugung des Ausschusses keine Abhängigkeiten. Alle finanziellen Dinge werden in Absprache mit dem Missionszentrum in Utrecht geregelt.
Die Synode begrüßt diese Entwicklungen und die Aktivitäten des Ausschusses.
Dankbar nimmt die Synode das Angebot von Prof. Heinrich Baarlink und Femmy Baarlink entgegen, einen Grundkurs "Indonesisch" anzubieten.
Der Ausschuss wird beauftragt, im Sinne des von ihm entworfenen 4-Jahresplans die Arbeit fortzusetzen, die Kontakte zur GKS zu pflegen und die angestrebten Besuchsreisen im Sommer 2004 und 2006 vorzubereiten.
Diakonie
Kollektenplan 2003
Der Ausschuss legt der Synode einen Kollektenplan für die Pflichtkollekten in den Gemeinden der Ev.-altreformierten Kirche vor und ergänzt ihn durch Kollektenempfehlungen.
Die Synode beschließt den folgenden Kollektenplan und nimmt die zugehörigen Kollektenempfehlungen dankend entgegen:
Januar / Jugendbund und Freizeiten des Jugendbundes
Februar / Reformierte Kirchen in Osteuropa
März/April (Ostern) / Innere Mission
Juni (Pfingsten) / Äußere Mission
August / Jugendbund und Jugendpastor
September / Aus- und Fortbildung
November / Äußere Mission
Dezember (Weihnachten) / Brot für die Welt
Ökumenische Aufgaben
Charta Oecumenica
Dr. Klaus Peter Voß von der Ökumenischen Zentrale in Frankfurt kommt durch Probleme bei der Bahn zwei Stunden später als erwartet. Er hält eine Einführung in die Charta Oecumenica. Es ist das erste gemeinsame Dokument aller europäischen Kirchen seit Tausend Jahren, eine Art "Knigge der Ökumene". (Näheres dazu im vorigen Grenzboten). Im Anschluss daran gibt es eine kurze Aussprache mit dem Redner, der sich allerdings nicht lang den Fragen stellen konnte, da sein Zug wartet.
Die Synode begrüßt die Charta Oecumenica und wird sich an der offiziellen Unterzeichnung im kommenden Jahr auf dem ökumenischen Kirchentag in Berlin beteiligen.
Samen op Weg Prozess
Über den Stand des Samen op Weg Prozesses in den Niederlanden und die Zukunft der EAK hat der Ausschuss den Kirchenrechtler Prof. Dr. Leo Koffeman für zwei Abende in die Grafschaft Bentheim und nach Ostfriesland eingeladen. Das Moderamen der Synode und der Ausschuss werden mit Prof. Koffeman am 26. März 03 die möglichen Vereinbarungen zwischen der EAK und der kommenden vereinten niederländischen Kirche (PKN) beraten.
Die Synode begrüßt diese Initiative und lädt alle Interessierten zu den Abenden am 25. März 03 in Bunde und 26. März 03 in Uelsen ein. Sie erinnert alle Ausschüsse der Synode daran, bis Ende Februar 02 dem Ökumeneausschuss die Punkte zu benennen, über die mit der PKN oder der ERK Vereinbarungen getroffen werden müssen.
Kirche und Theologie
Ältestenprediger/ Ältestenpredigerinnen
Der Ausschuss informiert darüber, dass die Kirchenordnung der GKN die Möglichkeit eröffnet, dass auch Nicht- Theologen der Gemeinde als Prediger dienen. Er legt der Synode die Frage vor, ob diese Regelung ausreichend ist oder ob weiter über das reformierte Modell beraten werden soll.
Die Synode erklärt mehrheitlich, sie möchte über die reformierte Art und Weise der Ausbildung zum Ältestenpredigeramt informiert werden.
2003 – Jahr der Bibel
Die Synode beschließt nach Vorlage des Ausschusses, die Aktion "2003 – das Jahr der Bibel" mit einer Summe in Höhe von 1500,-- € aus der Evangelisationskasse zu unterstützen.
Zugleich empfiehlt die Synode den Gemeinden, anhand des allen Kircheräten vorliegenden Ideenheftes zur Aktion "2003 – Das Jahr der Bibel" Projekte durchzuführen.
Verfassungskommission
Dieser Kommission obliegt es noch, über eine Namensänderung der Ev.-altreformierten Kirche in Niedersachsen nachzudenken, da nun auch die Wuppertaler Gemeinde vollständig zu ihr gehört. Nach Rücksprache mit Dr. Stolz rät die Kommission aber von einer Namensänderung der Kirche im laufenden Verfahren abzusehen.
Die Synode beschließt, die im November 2002 verabschiedete Verfassung tritt wie geplant zum 01.01.2003 in Kraft.
Sie sieht davon ab, den Namen der Kirche zu ändern. Der bisherige Name "Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen" bleibt auch nach dem Anschluss der Gemeinde Wuppertal erhalten.
Die Synode beauftragt den VPA im Einvernehmen mit der Gemeinde Wuppertal, die vollständige Integration dieser Gemeinde in die Ev.-altreformierte Kirche im Blick auf die organisatorisch-finanziellen Fragen zum 01.01.2003 (evl. auch rückwirkend zu diesem Datum) zu klären.
Wahlen und Ernennungen
Als Abgeordneter zur Generalsynode 2003 wird Pastor D. Bouws gewählt. Pastor F. Schrader wird sein Stellvertreter.
Die Synode ernennt Herbert Klinge zum neuen Kassenführer der Bauhilfskasse. Er übernimmt diese Arbeit von G. Schoemaker, der nach 37jähriger Kassenführung diese Aufgabe abgibt. Die Synode dankt Herrn Schoemaker herzlich für diese langjährige Arbeit!
Gerold Klompmaker, Laar