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Ev.-altref. Kirche
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Es war eine Synode mit wichtigen Entscheidungen, die am 21. Mai 03 ihren Verlauf nahm.
Ein Jugendpastor wird sich in Zukunft intensiver um die übergemeindliche Jugendarbeit kümmern.
Auch in altreformierten Kreisen können Ältestenprediger oder –predigerinnen ausgebildet werden. Dazu wird die Ev.-reformierte Kirche um Mithilfe gebeten.
Spätestens im Jahre 2009 werden die Pfarrstellen in Campen und Emden zu einer vollen Pfarrstelle vereinigt.
Die Gemeinde Campen erhält nach dem Weggang von Pastor Schrader nach Bunde die Möglichkeit, einen neuen Pastoren zu berufen.
Eine Übereinkunft zwischen der Ev.-altreformierten Kirche und der zukünftigen Protestantischen Kirche in den Niederlanden wird in erster Lesung verabschiedet.
Jugendpastor
Die außerordentliche Synodesitzung am 08. Februar 03 hat die Entscheidung über eine Jugendpastorstelle auf die Synode im Mai vertagt. Die Gemeinden erhielten Gelegenheit, Förderer für die Stelle zu suchen. Zur Abstimmung steht nun das "Modell 50:25:25": 50% für die synodale Jugendarbeit, 25% für die Gemeinde Veldhausen sowie 25% katechetische Lehrkraft am Gymnasium in Neuenhaus.
Die synodale Aussprache zeigt, dass es in den Gemeinden keine Veränderungen zur Haltung im Februar gibt. Man hört weiterhin befürwortende und ablehnende Stimmen. Dennoch ergibt die Abstimmung ein positives Resultat.
1. Die Synode beschließt, eine halbe Pastorenstelle für die übergemeindliche Jugendarbeit in Kombination mit einer 25%igen Anbindung an die Gemeinde Veldhausen und an das Gymnasium Neuenhaus einzurichten. Beim Berufungsverfahren wird der Kirchenrat in Veldhausen gemeinsam mit dem Moderamen der Synode in Abstimmung mit dem Vorstand des Jugendbundes federführend sein. Der Kirchenrat Veldhausen und das Moderamen sollen einen Ruf ausbringen. Sie werden den Rufbrief ausarbeiten und dem zu berufenden Pastor überreichen.
Ältestenprediger oder -predigerinnen
Seit einiger Zeit hat sich der Ausschuss für Kirche und Theologie mit dem Anliegen beschäftigt, Gliedern aus altreformierten Gemeinden das Amt des Ältestenpredigers/ der Ältestenpredigerin zugänglich zu machen. Beratungen über mögliche Ausbildungsmodelle auf niederländischer Seite und auf Ev.- ref. Seite führen zu der Beschlussvorlage, der die Synode mit großer Mehrheit zustimmt.
Die Synode spricht sich dafür aus, Gemeindegliedern der Ev.-altreformierten Kirche den Dienst als Ältestenprediger oder -predigerin in den Gemeinden möglich zu machen. Sie entwirft dafür keine eigene Ordnung, sondern strebt in diesem Bereich eine enge Zusammenarbeit mit der Ev.-reformierten Kirche an. Es soll mit den zuständigen Gremien der Ev.-reformierten Kirche geklärt werden, ob Gemeindegliedern aus der Ev.-altreformierten Kirche an der reformierten Ausbildung zu Ältestenprediger oder -predigerin teilnehmen können. Falls dies möglich ist – und die Ev.-reformierte Kirche signalisiert eine positive Haltung – könnten altreformierte Elemente in der Ausbildung besondere Berücksichtigung finden.
Pfarrstellenvereinigung Campen-Emden
In einer Übereinkunft zwischen der Synode der Ev.-altreformierten Kirche und den Gemeinden Campen und Emden wird vereinbart, dass in Zukunft die Synode den beiden Gemeinden eine ganze, gemeinsame Pfarrstelle zuerkennt.
Der Anteil der Pfarrstelle beträgt für die Gemeinde Campen 60%, der Anteil für die Gemeinde Emden 40%. Diese prozentualen Anteile sind je nach Entwicklung der Gliederzahlen der beiden Gemeinden variabel. Die Synode behält sich vor, aufgrund objektiver Daten die Anteile neu festzusetzen.
Sollte es den Gemeinden auch nach der Emeritierung von P. Heerspink gelingen, jeweils eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit für einen Pastoren zu finden, die den Differenzbetrag zu dem von der Synode festgelegten Prozentsatz ausgleicht, können beide Gemeinden einen Pastor berufen. Ist dies nur einer Gemeinde nicht möglich, so greift die Regelung der Stellenvereinigung. Deshalb ist bei der Besetzung zukünftiger Vakanzen die Zustimmung des je anderen Kirchenrates einzuholen.
Ruffreigabe für die Gemeinde Campen
Die Gemeinde Campen erhält nach dem Wechsel von Pastor G. Schrader im August nach Bunde die Möglichkeit, einen neuen Pastor zu berufen. Diese Ruffreigabe basiert auf der Übereinkunft zwischen der Synode der Ev.-altreformierten Kirche und den Gemeinden Campen und Emden. Bisher brachte die Gemeinde Campen ca. 60% des Pastorengehaltes auf und erhielt für den Rest eine Unterstützung aus der Ausgleichskasse. Die Gemeinde Campen verpflichtet sich nunmehr, zu 100% für das Gehalt des Pfarrstelleninhabers aufzukommen, sei es durch Beitragserhöhungen oder durch eine Nebentätigkeit des Pfarrstelleninhabers.
Assoziations-Vereinbarung EAK-PKN
Der Kirchenrechtler Prof. Dr. L. Koffeman sowie der Vorsitzende der Generalsynode der Gereformeerde Kerken in Nederland, Pastor J.G Heetderks, sind bei der Behandlung dieses Punktes der Tagesordnung anwesend. Nach einem Gespräch im März zwischen diesen beiden Personen und Vertretern der Ev.-altref. Kirche (EAK) wurde ein Konzept für eine Vereinbarung zwischen der zukünftigen Protestantischen Kirche in den Niederlanden (PKN) und der EAK erstellt.
Diese Vereinbarung regelt die gegenseitigen Rechte und Verpflichtungen beider Kirchen. Sie hält die gemeinsame Geschichte der Gereformeerde Kerken in Nederland und der EAK fest und betont die volle Kirchengemeinschaft der PKN und der EAK, die in besonderer Weise in den drei reformierten Bekenntnisschriften zum Ausdruck kommt. Ferner wird die Mitwirkung in den Synoden geregelt: Zwei stimmberechtigte Abgeordnete der EAK werden in die Generalsynode der PKN entsandt, ein stimmberechtigter Abgeordneter der Generalsynode der PKN nimmt an den Synoden der EAK teil. Die Vereinbarung legt fest, dass die Aus- und Fortbildung der Pastoren der EAK nach den Richtlinien der PKN erfolgt. Dies sichert zugleich die gegenseitige Berufbarkeit der Pastoren. Die Übereinkunft weist darauf hin, dass die EAK ihre ökumenischen Beziehungen in Deutschland selbstständig regelt, die EAK aber über die PKN Mitglied in den internationalen ökumenischen Organisationen ist. Versicherungsregelungen der Pastoren und der Gemeinden werden später gesondert vereinbart. Die EAK gibt in der Vereinbarung zu erkennen, dass sie sich weiterhin mit verantwortlich für die missionarische Arbeit der PKN weiß.
Es würde zu weit führen, die ganze Assoziations-Vereinbarung zwischen der EAK und der PKN im Grenzboten abzudrucken. Sie liegt den Kirchenräten vor und ist dort einsehbar.
Die Synode nimmt einstimmig die vorgelegte Übereinkunft mit einigen kleineren Korrekturen an.
Verwaltung und Planung (VPA)
Konsulentendienste
Der Ausschuss macht auf eine fehlende Regelung in der Neuregelung bei der Besoldung und Vergütung hinsichtlich der Konsulentendienste aufmerksam. Die Vergütung, so schlägt der VPA vor, für diese Dienste soll analog zur Vergütung zusätzlicher Dienste auf 15,- € pro Stunde festgesetzt werden. Die Synode beschließt,
1. dass die Vergütung für die Konsulentendienste entsprechend dem Vorschlag des VPA entrichtet wird;
2. der VPA wird von der Synode beauftragt, darüber zu beraten, ob die für die Konsulentendienste anfallenden Vergütungen in die Ausgleichskasse der Synode gezahlt werden sollen, wenn diese Dienste innerhalb des Bereiches zweier Gemeinden geleistet werden, deren Pfarrstellen in Zukunft vereinigt werden.
Kassen
Der VPA legt der Synode die Kassenstände der synodalen Kassen vor. Auf die Nachfrage, warum der Bestand der Missionskasse so hoch sei, gibt der Missionsausschuss zu bedenken, dass die Zahlungsfähigkeit der Kasse gewährleistet sein muss. Manche Gemeinden überweisen ihre Missionskollekten erst zum Ende des Jahres hin, obwohl Verpflichtungen gegenüber Utrecht schon im laufenden Jahr fällig sind.
Die Synode bittet die Gemeinden, die gesammelten Gelder für die Äußere Mission direkt an die Missionskasse zu überweisen.
Dienstjubiläums- und Verabschiedungsregelung
Im Öffentlichen Dienst werden ab der Besoldungsgruppe A 12 keine Jubiläumszuwendungen mehr gezahlt.
Die Synode übernimmt diese Regelung auch für sich und erklärt, dass damit kein Anspruch der Pastoren auf solche Zuwendungen besteht. Eine örtliche Initiative bezüglich Jubiläumszuwendungen liegt auch weiterhin im Ermessen derer, die diese aussprechen wollen.
Regelung von Verwaltungsfragen mit der PKN
Der VPA regt an, dass in Bezug auf Altersvorsorge, Altersversorgung und sonstige Versicherungsleistungen verbindliche Regelungen mit den SoW-Kirchen getroffen werden müssen.
Die Synode beauftragt den VPA, eine entsprechende Vereinbarung in Zusammenarbeit mit den niederländischen Stellen zu erstellen und der Synode vorzulegen.
Die in den Niederlanden geltenden "Generalen Regelungen" sind vom VPA zur Kenntnis zu nehmen. Wenn der VPA es für nötig hält, dass diese Regelungen ins Deutsche übertragen werden müssten, soll er sich an den Ausschuss Kirchliches Schrifttum wenden, zu dessen Aufgaben die Beurteilung der Generalen Regelungen gehört.
Gleichstellung Wuppertal
Als Einzelversicherungsnehmer war die Gemeinde Wuppertal in allen Belangen der EAK und deren Pastoren gleichgestellt noch bevor sie vollständiges Mitglied in der EAK wurde. Dies soll auch in Zukunft der Fall sein.
1. Der Pensionsbeauftragte der Synode, Hermann Breukelman, wird von der Synode beauftragt, Klarheit über die heutige Wuppertaler Situation zu schaffen und gegebenenfalls in den Niederlanden an entsprechender Stelle vorstellig zu werden.
2. Die Synode spricht ihren Dank an Hermann Breukelman für seine Bemühungen aus.
Rechnungsführer der Gemeinden
Da zuweilen der Informationsfluss vom VPA zu den Rechnungsführern der Gemeinden über die Kirchenräte nicht optimal verläuft, schlägt der VPA vor, das Protokoll der VPA- Sitzungen den Rechnungsführern der einzelnen Gemeinden bzw. deren Finanzausschüssen zukommen zu lassen.
Die Synode stimmt diesem Verfahren zu.
Missionsausschuss
Delegationsbesuche
Der Missionsausschuss schlägt einen Delegationsbesuch aus Sumba in die altreformierten Gemeinden im nächsten Jahr vor. Mit der entsprechenden Stelle in Utrecht ist vereinbart worden, dass die Tickets für die Delegation von Utrecht übernommen werden. Unterbringung und Verpflegung liegen in altreformierter Hand. Der Missionsausschuss bittet das Moderamen der Synode, eine entsprechende Einladung zur Maisynode 2004 auszusprechen. Zugleich regt er ein Nachdenken und ein Planen einer Delegationsreise der EAK nach Sumba an, die im Jahre 2006 stattfinden soll.
Die Synode zeigt sich erfreut über den Stand der Planungen der gegenseitigen Delegationsbesuche und wird zu gegebener Zeit entsprechende Einladungen ausstellen.
Mitarbeit erbeten
Pastor Baarlink berichtet, dass Kerkinactie an die EAK herangetreten ist mit der Bitte um Mitarbeit in "POV" (programma overleg vergadering). Diese Gremien begleiten die Arbeit der verschiedenen Einrichtungen des LDC und der RDC. Auch das Team Asien-Pacific von kerkinactie erhält ein solches beratendes Gremium mit etwa 10 Personen. Wünschenswert wäre die Entsendung einer jüngeren Mitarbeiterin. Der Missionsausschuss ist personell nicht in der Lage, eine Person aus den eigenen Reihen zu entsenden und bittet die Kirchenräte um Hinweise, wen der Ausschuss um die Mitarbeit bitten könne.
Schule Bangladesch
Aus Bangladesch erreichte den Ausschuss inzwischen die Nachricht, dass das Schulgebäude in Paitapukur, für das die Grafschafter Gemeinden ca. 20.000 DM beigesteuert haben, am 6. Dezember 2002 feierlich in Gebrauch genommen wurde. Wegen der Kostensteigerungen für Baumaterialien sowie der Errichtung einer vorher nicht eingeplanten Grundstücksmauer gibt es in der Finanzierung noch ein Defizit, sodass auch die für Möbel und Bibliothek vorgesehenen Mittel für den Neubau verwandt wurden. Kerkinactie begrüßt es, wenn aus der EAK die fehlenden Beträge von ca. 6.000 Euro aufgebracht werden können. Der Ausschuss regt an, dass Gemeindefeste oder andere Sonderkollekten für dieses Schulprojekt bestimmt werden können.
Wahlen und Ernennungen
1. Als Abgeordneter zur Generalsynode von Leiden 2003 werden Pastor F. Schrader und Ält. W. Bergsma gewählt. Ihre Stellvertreter sind Pastor D. Bouws und Ält. J. Borggreve.
2. Margret Eichwede aus Veldhausen wird neue Beisitzerin im Moderamen als Nachfolgerin von Siegfriede Verwold, Bentheim, deren Zeit in der Synode endet.
3. Pastor F. Baarlink wird neuer Vertreter im Moderamen des Reformierten Bundes. Pastor L. Heetderks hatte diese Aufgabe bisher inne.
Den Scheidenden spricht die Synode ihren Dank aus für die geleistete Arbeit.
Gerold Klompmaker, Laar
Schriftführer