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Beschlussprotokoll der Synode vom 14. Juni 2006



Diese Synode beschäftigt sich vornehmlich mit dem ersten Entwurf eines Kooperationsvertrages zwischen der Ev.-reformierten Kirche (ERK) und der Ev.-altreformierten Kirche (EAK), der Frage nach der Möglichkeit eines Kirchausschlussverfahrens in der Verfassung der EAK sowie der Wahl eines neuen Moderamens und eines neuen Synodesekretärs.

Nach sechs Jahren konstituiert sich mit dieser Versammlung eine neue Synode. Neun der 34 Abgeordneten sind zum ersten Mal von ihrer Gemeinde entsandt. Eine intensive Vorstellungsrunde dient dem näheren Kennenlernen. Der turnusgemäß nach sechs Jahren scheidende Vorsitzende, Pastor Dr. Gerrit Jan Beuker, verpflichtet die neuen Abgeordneten und stellt die Arbeit der Synode vor.

Aus dem Moderamen

Landesposaunenwartin

Das Moderamen informiert die Synode über das Zustandekommen einer Vereinbarung zwischen der Ev.-reformierten Kirche und der Ev.-altreformierten Kirche bezüglich der Vergütung der Landesposaunenwartin. Diese Vereinbarung geht von einer Beschäftigung zu 85% der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit aus. Die EAK verpflichtet sich zur Mitfinanzierung dieser Stelle und wird entsprechend der Tätigkeit von Helga Hoogland im Bereich der EAK 10% des Gehaltes aufbringen.

Verfassung

Die Ev.-altreformierte Kirche ist seit 2004 eigenständig. Deshalb müssen die Rechtsverhältnisse geklärt werden. Ein Hinweis auf die Vereinbarung mit der Protestantischen Kirche in den Niederlanden oder ein Verweis auf deren Recht hilft im Zweifelsfall nicht weiter. In aufkommenden Fragen gilt deutsches Recht.

Kooperationsvertrag

Der Synode liegt in erster Lesung ein durch den Gemeinsamen Ausschuss entworfener Kooperationsvertrag zwischen der Ev.-reformierten Kirche und der Ev.-altreformierten Kirche vor. Die Absicht dieses Vertrages ist, größtmögliche Rechtssicherheit für die EAK herzustellen. Nur auf dieser Basis ist es möglich, dass die ERK in verschiedenen Bereichen die EAK mit vertritt und für sie verhandelt. Die Synode berät diesen Vertrag und erklärt zu einigen Paragrafen kleinere Änderungswünsche.

Artikel 11 der Verfassung

Die Synode hat über eine Neuformulierung des Artikels 11 der Verfassung zu beraten, da ein dort aufgenommener Verweis auf die frühere Kirchenordnung der Gereformeerden Kerken in den Niederlanden keine Rechtsgrundlage für die EAK mehr darstellt. Inhaltlich handelt es sich um die Frage, ob ein Kirchausschlussverfahren in die Verfassung aufgenommen werden soll oder nicht. Weder die durch das Presbyterium der Niederländisch-reformierten Gemeinde in Wuppertal und den Kirchenrat von Wilsum eingebrachten Anträge, die in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Kirchausschlusses formulieren, noch ein durch den Kirchenrat der Gemeinde Emlichheim vorgelegter Antrag, der in Fällen Ärgernis erweckender Hartnäckigkeit eines Gemeindegliedes in unchristlichem Bekennen oder Lebenswandel das Ruhen der Rechte und Pflichten vorsieht, finden eine für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit.

Verwaltung und Planung

Gemeinde Emden

Der VPA berichtet von einem Gespräch, das er mit dem Kirchenrat Emden über die Situation der Gemeinde nach der Emeritierung von Pastor Heerspink geführt hat. In diesem Zusammenhang wird erwähnt, dass Frau Burmester einmal im Monat einen Predigtdienst übernimmt.

Kollektenplan

Abrechnung der Honorare freiwilliger Predigtdienste etc.

Die Honorare der Gemeinden für freiwillige Predigtdienste etc. sind brutto an die Empfänger auszuzahlen und sind somit nicht versteuert. Damit dadurch keine Einbußen für die Empfänger entstehen, schlägt der VPA vor, den Stundensatz von 15,00 € auf 20,00 € anzuheben.

Missionsausschuss

Delegationsreise zur GKS

Der Missionsausschuss berichtet über die Vorbereitungen der Delegationsreise nach Sumba vom 5. - 28. Juli 2006. Sieben Gemeindeglieder aus Ostfriesland und der Grafschaft Bentheim werden die GKS (Geraja Kristen Sumba) besuchen.

Diakonieausschuss

Kollektenplan

Ausschuss für Kirche und Theologie

Ältestenpredigerinnen/Ältestenprediger

Der Ausschuss legt der Synode die überarbeitete Ordnung für den Dienst ehrenamtlicher Ältestenpredigerinnen/ Ältestenprediger in der EAK vor.

Wahlen

Moderamen

Nach sechs Jahren ist nach der Verfassung ein neues Moderamen zu wählen. Da keine Wiederwahl möglich ist, scheidet Pastor Dr. Gerrit Jan Beuker als Vorsitzender aus, ebenso Pastor Gerold Klompmaker als Schriftführer und Schwester Margret Eichwede als Beisitzerin. Für Pastor Gerhard Schrader endet die Zeit des Synodesekretärs.

Abordnung Generalsynode der PKN

Die Synode muss zudem für sechs Jahre eine neue Abordnung zur Generalsynode der PKN bestimmen. Pastor Arnd Klompmaker scheidet aus dieser Aufgabe aus.


i.A. Gerold Klompmaker