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Ev.-altref. Kirche
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Protokoll der Sonder-Synode vom 10.09.2008 in Ihrhove

Eröffnung

Pastor Fritz Baarlink eröffnet als Synodevorsitzender für das einberufende Moderamen um 10.00 Uhr die Versammlung mit der Lesung von 4. Mose 20, 1 - 13, Israel am Haderwasser. Baarlink sagt einleitend, dass er mit diesem Text ein Plädoyer halten möchte für die presbyterial-synodale Ordnung der Kirche. "Wie das Bekenntnis Bestandteil der Kirchenordnung ist, so ist andersherum auch die Ordnung der Kirche Teil ihres Bekennens."
Die Kirche ist Kirche Jesu Christi. Die nach Gottes Wort reformierte Kirche muss immer neu reformiert werden. Wie werden wir dem Auftrag gerecht, Zeugen Christi zu sein?
In 4. Mose 20 erweckt Mose aus Versehen oder Geltungssucht den Anschein, als könne er Wasser aus dem Felsen hervorbringen. Er rückt sich selbst in den Vordergrund. Mose strauchelte in einem Moment der Selbstverliebtheit. "Wenn Menschen ‚ich' sagen, wird es gefährlich in der Kirche." Es ist gut, die Verantwortung auf viele Schultern zu legen und durch die Mitwirkung aller Amtsträger eine möglichst große Transparenz herzustellen.
Die Ordnung der Kirche ist Teil ihres Bekennens und ihres Bekenntnisses. Sie schützt uns in den schwachen Momenten, die sich immer wieder einmal einschleichen können.
Der Vorsitzende lässt Lied 600 singen ("Meine engen Grenzen…") und spricht ein Gebet.

Die Beisitzerin, Sophie Alsmeier, ruft die Namen der Abgeordneten auf. Für die Gemeinde Emden ist Ältester Ewald Tjebben erstmals als Abgeordneter anwesend (neu ernannt bis 2012 als neuer Vertreter - J. Wielstra rückt an die Stelle von Petra Burmeester, die aus dem Kirchenrat ausgeschieden ist), für Uelsen der Älteste Helmut Plescher als Vertreter von Jan Legtenborg (neu ernannt bis 2012 als neuer Vertreter anstelle von Rieka Pieper). Für Campen nimmt anstelle von Pastorin Nina Oltmanns die Älteste Anneke Reijenga teil (neu ernannt als Vertreterin bis 2012, nachdem H.Bruns wegen Gemeindewechsel aus dem Kirchenrat ausschied ). Diakon Sven Hensen, Nordhorn, wird von Pastor Jan Alberts vertreten. Die erstmals abgeordneten Tjebben und Plescher legen nach Artikel 21 der Verfassung die notwendige Verpflichtungserklärung ab.

Einziger Punkt der Tagesordnung ist die Überarbeitung der Verfassung. Der Entwurf wurde schon auf der Synode im Mai vorgelegt als Synopse der alten und neuen Verfassung. Mit dem Datum vom 08.07.2008 haben alle Kirchenräte fristgemäß die Begründung für die "Änderung der Verfassung der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen vom 3. November 2001 in der Fassung vom 14. Juni 2006" erhalten.

Der Präses dankt Dr. Weusmann für die viele Arbeit mit der Erstellung des Entwurfs und der Begründung. Er erinnert daran, dass alle Pastoren der Ev.-altreformierten Kirche im Jahr 2007 auf zwei Pastorenkonferenzen die aktuelle Verfassung gemeinsam mit Dr. Weusmann durchgearbeitet haben und dabei bereits auf fehlende Regelungen hingewiesen wurden. Dr. Weusmann und Matthias Lüken vom Landeskirchenamt haben darauf hin alle diese Punkte überarbeitet und die Verfassung in ihrer Systematik derjenigen der Ev.-reformierten Kirche angepasst. Im Frühjahr 2008 hat eine kleine Kommission (Weusmann, Lüken, Baarlink für Ökumeneausschuss und Moderamen, Alberts und Beuker für die vorige Verfassungskommission) diesen Entwurf überarbeitet. Danach ist er allen Kirchenräten zur Beurteilung vorgelegt worden. Der Sekretär hat die insgesamt 291 Reaktionen, Fragen und Anträge, soweit sie bis Ende August eingereicht wurden, in der Reihenfolge der Artikel zusammengestellt. Sie sind im Rahmen der Amtsträgerkonferenz am 30. August allen Kirchenräten zugegangen. Die Reaktion der Gemeinde Bunde wurde am 02.09.2008 per Email nachgereicht.

Dr. Weusmann hat in seiner Begründung vom 08.07.2008 die Änderungen schon dargelegt und erläutert jetzt noch einmal, warum diese Überarbeitung der Verfassung nötig ist.
Am 12.11.2005 hat die Synode beschlossen, "das Recht der Evangelisch-reformierten Kirche… hilfsweise entsprechend anzuwenden, wenn bei einer Meinungsverschiedenheit oder Unklarheit das Recht der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen keine eigene Regelung enthält".
Er schreibt am 08.07.2008: "Die hilfsweise Übernahme einfachgesetzlicher Normen erscheint zweckmäßig und praktikabel. Jedoch ist es erforderlich, dass die Evangelisch-altreformierte Kirche auf verfassungsrechtlicher Ebene alle wesentlichen Fragen des kirchlichen Lebens selbst regelt… Es wird davon ausgegangen, dass die Evangelisch-altreformierte Kirche mit dieser neuen Verfassung über rechtliche Grundlagen verfügt, die ihrem Status als eigenständige Kirche gerecht werden."
Weusmann erläutert: Die Verfassung regelt die grundlegenden Dinge des kirchlichen Lebens. In Verfassungsfragen kann man nicht "hilfsweise" auf andere Kirchenverfassungen zurück greifen. Im vorliegenden Entwurf sind so weit wie notwendig vorhandene Lücken ergänzt worden. Viele Artikel des Entwurfs stammen wortwörtlich aus der bisherigen Verfassung, wie man in der Synopse leicht sehen kann. Sie sind in ihrer Abfolge jetzt der reformierten Verfassung angepasst. Das macht die Arbeit bei künftigen Aktualisierungen leichter. Inhaltlich ist im Entwurf gegenüber der bisherigen Verfassung nichts geändert, einige Ausnahmen werden Gegenstand der Beratungen dieser Synode sein.

In einem ersten allgemeinen Durchgang beklagt Wuppertal die "Beschwerdelastigkeit" des Entwurfs. Wuppertal möchte alle Beschwerde-Möglichkeiten in einem grundsätzlichen Artikel zusammenfassen und in allen Fällen der Synode das letzte Wort geben. Man will jeden Anschein einer "konsistorialen" Struktur in den Ansätzen vermeiden. Im Laufe des Tages wird deutlich, dass nicht alle Beschwerden auf ein- und dieselbe Art und Weise behandelt werden können. Es kann Fragen geben, die rechtsgültig zwischen den Synode-Terminen geklärt werden müssen, etwa die Frage einer Zulassung zu einer Wahl.
Einige Gemeinden können den Sinn der Überarbeitung noch nicht ganz einsehen. Sie haben den Eindruck, es gehe um mehr als das Auffüllen von (rechtlichen) Lücken, z.B. um eine inhaltliche Angleichung an die reformierte Verfassung. Weusmann hat demgegenüber jedoch schon in seiner Einführung die sachlichen Gründe dargelegt.

Die Synode behandelt danach im Lauf des Tages die Artikel 1 bis 22 des Entwurfs. Diese Artikel werden ausführlich besprochen. Nachfragen werden beantwortet und Anträge entschieden. Alle Veränderungen, Ergänzungen oder Streichungen werden jeweils mindestens mit Zweidrittel-Mehrheit angenommen. Dazu gehören auch nachfolgende Beschlüsse:

Gegen 17.50 Uhr schließt der Präses die Beratung zur Verfassung, die auf der Herbstsynode fortgesetzt werden soll. Er dankt dem Kirchenrat der Gemeinde Ihrhove für die Bewirtung und Dr. Weusmann für seine Unterstützung. In der Rundfrage werden noch einige Termine genannt. Danach beendet die Beisitzerin Sophie Alsmeier um 18 Uhr die Versammlung mit einem Gebet.
Pastor H. Lüchtenborg verteilte auf der Synode die Arbeitshilfe der ACK: "Gottes Schöpfung feiern"