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Synode vom 25.22.2009:

Kindersegnung und Kindertaufe

Dieses Thema stand im Mittelpunkt der Tagung der Synode am 25. November in Nordhorn. Landessuperintendent i.R. W. Herrenbrück aus Nordhorn war eingeladen worden, um mit einem Referat ins Gespräch darüber einzuleiten.

Andacht

Für die einberufende Gemeinde Hoogstede hielt Pastor Christoph Heikens eine Andacht anhand folgender Worte aus Sprüche 15, 22: "Die Pläne werden zunichte, wo man nicht miteinander berät!" Er begann mit einer kleine Anekdote, um dann dieses Bibelwort auf die Situation des Tages zu beziehen. Ein Ehepaar arbeitete gern in seinem großen Gemüsegarten. In einem Jahr beschloss es, ein Beet brach liegen zu lassen. Der Mann und die Frau wollten einander eine Freude machen und säten heimlich das Lieblingsgemüse des jeweils Anderen aus. Aber der aufkeimende Salat und die ebenfalls aufkeimenden Bohnen hatte keine Chance. Mann und Frau jäteten unabhängig voneinander alles aus, was sie für Unkraut hielten. Der Mann die aufkeimenden Bohnen, die Frau den Salat. Das Feld blieb brach liegen. Sie hatten einander die Saat zunichte gemacht. Es gibt viele Gärten im übertragenen Sinne, in denen es so zugeht, führt C. Heikens aus, und nennt als Beispiele die Familie, Politik und Gesellschaft, das Missionsfeld und überhaupt die kirchliche Arbeit. Wenn gemeinschaftliche Saat aufgehen soll, müsse es gute Vereinbarungen und Beratungen geben. Deshalb sei es gut und wertvoll, wenn es dafür Austauschmöglichkeiten gibt. Und dazu gehöre auch eine Synodeversammlung.
Nach der Bitte um den Segen des Herrn über die Beratungen und Entscheidungen dieser Tagung wurden passend zur Andacht die Strophen 1 + 2 des Liedes "Wir pflügen und wir streuen den Samen auf das Land..." (EG 508) gesungen.

Kindersegnung und Kindertaufe

In seinem Referat erläuterte Landessuperintendent i.R. W. Herrenbrück zunächst, was die "Reformierte Liturgie" (die auch auf allen altreformierten Kanzeln liegt) meint, wenn sie von "Dank und Fürbitte anlässlich der Geburt eines Kindes" spricht. Dieser Dank, diese Fürbitte könne erfolgen, wenn ein Kind nicht wenige Tage oder Wochen nach seiner Geburt getauft, sondern wenn seine Taufe aufgeschoben wird und zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Der Referent betonte, dass Kindertaufe und Erwachsenentaufe beide im Einklang mit dem Zeugnis der Bibel stehen, wenn auch in unseren Gemeinden die Kindertaufe die Regel ist. Die reformierte Gesamtsynode habe 1999 den Gemeinden empfohlen, eine Fürbitthandlung durchzuführen, wenn Eltern die Taufe ihres Kindes aufschieben möchten.
Es gibt Kirchen, die eine feierliche Kleinkindersegnung kennen und dafür eine Zeremonie entwickelt haben - mit Liedversen, mit persönlichen Wünschen für das Kind, mit Denksprüchen und Dankgebeten und Fürbitten, mit Handauflegung und Segnung.
Bei allem Respekt vor Segensfeiern warnte W. Herrenbrück vor einer möglichen Verwechslung von Kindersegnung und Kindertaufe. Die Kindersegnung dürfe nicht zu einer Ersatzhandlung für die Taufe werden. Denn die Taufe sei das Wahrzeichen und Siegel, das Jesus Christus eingesetzt hat. Durch die Taufe erfolge die Aufnahme in die christliche Gemeinde. Die Segnung aber sei keine Taufe.
W. Herrenbrück empfiehlt eine Entscheidung in Sachen ‚Taufaufschub' auf der Basis der "Reformierten Liturgie", denn das wahre den Konsens unter den Reformierten und auch mit der "Gemeinschaft Evangelischer Kirche in Europa (GEKE)" (früher: Leuenberger Kirchengemeinschaft). Die Taufe sei immerhin das einigende Band der verschiedenen Kirchen.
In mehreren Gruppen wurde das Thema anschließend besprochen. Einen Beschluss zur Frage der Kindersegnung plant die Synode im nächsten Jahr. In dieser Sitzung beschloss sie lediglich folgenden Weg zur Weiterarbeit:
Der Ausschuss "Kirche und Theologie" wird beauftragt, die Überlegungen dieses Tages zusammenzufassen und eine Beschlussvorlage zu erarbeiten. Spätestens im Herbst 2010 sollen die Ergebnisse vorgelegt werden.

Muster für einen Rufbrief

Der VPA legte gemeinsam mit dem Moderamen der Synode in Absprache mit der Pastorenkonferenz ein Muster für künftige Rufbriefe vor, um für alle Gemeinden eine einheitliche Fassung zu schaffen.
Beschluss:

Jugendarbeit

Standards für das Öffentliche Glaubensbekenntnis?
Der Ausschuss für Kindergottesdienst und Jugendarbeit legt der Synode einen umfangreichen Bericht vor. Darin geht es unter anderem um mögliche "Standards" für das Ablegen des Öffentlichen Glaubensbekenntnisses. Auch eine "Ideenbörse für die Vor- und Nachsorge der Glaubensbekenntnis-Gruppe" gehört dazu sowie der Arbeitsbericht des Jugendpastors Dieter Wiggers. Dessen Arbeit würdigte die Synode ausdrücklich und sprach ihm für seinen Einsatz einen herzlichen Dank aus.
Viele Kirchenräte befürworten die vorgeschlagenen Mindest-Standards für das Öffentliche Glaubensbekenntnis, wie eine Gesprächrunde dazu ergibt. Dazu gehören etwa die Pflichtteilnahme an einer bestimmten Anzahl von Gottesdiensten, die Teilnahme an einem Gemeindepraktikum in Form von Mitarbeit in Gruppen und Kreisen sowie Grundkenntnisse bezüglich Bibel und Bekenntnis. Es wurde zu bedenken gegeben, dass eine Synode nicht für alle Gemeinden das Mindestmaß festsetzen kann, da die Situation von Gemeinde zu Gemeinde und auch von Unterrichtsgruppe zu Untergruppe unterschiedlich ist.

Anbindung des Jugendbundes an die Synode?
Im Bericht des Ausschusses für Kindergottesdienst und Jugendarbeit wird auch die Frage nach den Möglichkeiten einer engeren Anbindung des Jugendbundes an die Synode behandelt. Aus dem Jugendbund, der früher Organ der Jugendvereine aller Gemeinden war, sei mehr und mehr ein Interessenverband geworden, dem eine offizielle kirchliche Anbindung fehlt. Diese hält der Ausschuss aber für wichtig.
Beschluss:

Mission und missionarischer Gemeindeaufbau

In seinem Bericht geht der Missionsausschuss ausführlich auf den Besuch der Frauendelegation von Sumba im Mai 2009 in der Grafschaft und Ostfriesland ein und schlägt einen Gegenbesuch für 2011 vor.
Beschluss:

Diakonie

Der Diakonieausschuss berichtet über die dritte Altreformierte Diakonische Konferenz in Ihrhove am 26.09.2009 und kündigt die vierte an, die am 28. August 2010 in Bad Bentheim mit einem Vertreter der Kindernothilfe geplant ist.
Für 2010 schlägt der Ausschuss vor, ein "Heim für ledige Mütter" in Bergszasz/Berehowe, einer Stadt mit 100.000 Einwohnern in der westlichen Ukraine nahe der ungarischen Grenze zu fördern. Das Diakonische Werk der Ev.-reformierten Kirche begleitet und betreut das Projekt.
Beschluss:

Kollektenplan 2010

Den Armen Gerechtigkeit - 50 Jahre Brot für die Welt
So lautet der Titel einer gemeinsamen Erklärung der Gesamtsynode der Ev.-reformierten Kirche und der Synode der Ev.-altreformierten Kirche in Niedersachsen, welche die Synode einstimmig verabschiedete. Ihr Wortlaut wurde bereits im Grenzboten vom 06.12.2009 veröffentlicht.

Umlagen und Haushaltansätze 2010

Zweite Lesung der (erweiterten) Verfassung

Nach einer Aussprache über noch ausstehende Veränderungen in den Artikeln wurde die Verfassung in zweiter Lesung beschlossen. Außerdem beschließt die Synode:

Sie wird den Kirchenräten in gedruckter Fassung zugehen und in geeigneter Form u.a. über das Internet veröffentlicht. Es sollen 500 Exemplare im Kirchenamt in Leer gedruckt werden.

Wahlen und Ernennungen

Da Pastor Dr. Gerrit Jan Beuker inzwischen Pastor der ev.- altreformierten und der ev.- reformierten Gemeinde in Laar ist, wird eine Arbeitsentlastung notwenig.
Deshalb beschließt die Synode:

Der VPA berichtet, dass Hildegard Vette aus Emlichheim sich auf Anfrage bereit erklärt hat, Hermann Breukelman in seiner Arbeit als Pensionsbeauftragter zu unterstützen.

GEMA

Alle Abgeordneten erhalten ein Informationsheft der GEMA. Sämtliche Abrechungen mit der GEMA in Bezug auf musikalische Veranstaltungen in den Gemeinden sollten grundsätzlich über die Ev.- reformierte Kirche erfolgen. Möglicherweise notwendige Zahlungen werden im Landeskirchenamt in Leer geprüft und von dort auch für ev.- altreformierte Gemeinden geleistet und mit diesen abgerechnet. Ansprechpartner ist Herr Lüken (Tel. 0491 9198 216 ).

Nächste Versammlung der Synode

Die Frühjahrsversammlung 2010 wird am 5. Mai in Ihrhove stattfinden. Die dortige Gemeinde ist für die Einladung und Eröffnung zuständig. Eingaben und Anträge sind bis zum 15. März 2010 an den Synodesekretär zu richten.

Habbo Heikens, Wilsum
(Schriftführer)