Lambert Tinholt 1806 – 1849

 

Lambert Tinholt, zeitweise Schulte oder Bürgermeister von Tinholt[1], wurde am 10. August 1806 geboren. Er heiratete am 22.01.1830 in der reformierten Kirche in Arkel Jenne Bileveld ebenfalls aus Tinholt gebürtig. Pastor Johannes B.T. Nyhuis (1783-1858) traute die beiden. Er hatte sie auch konfirmiert, denn Nyhuis war von 1819 bis 1858 Pastor in Hoogstede.

Am 20.6.1830 wird dem Ehepaar Tinholt der erste Sohn Geert geboren, im November 1832 Hindrik Jan, im März 1835 Frederik. Alle drei werden reformiert getauft. Aber bei der ersten Tochter, Hindrikkien, geboren am 17. Januar 1841, verweigern die Eltern die Taufe in der reformierten Kirche.

Am 21. Januar 1841 erscheint Tinholt bei Pastor Nyhuis, um seine Tochter ins Geburtsregister eintragen zu lassen. Zur Taufe lässt er sich nicht überreden. Er kann die erste der drei Tauffragen nicht mehr mit Ja beantworten: „Glaubt ihr, dass Gottes Wahrheit, die im Alten und Neuen Testament offenbart ist und in der christlichen Kirche allhier gelehrt wird, die einige und vollkommene Lehre der Seligkeit ist?“ Er meinte, die Lehre der Kirche sei nicht mehr rein. Er halte sich an die Wahrheit. Die neuen Gesänge und Schulbücher missfielen ihm. In den Lehrbüchern „finde man keine Göttlichkeit, wohl einige Vogelverse – und er halte sich an die Wahrheit“. Der Prediger will ihm noch acht Tage Bedenkzeit geben, aber Tinholt schlägt sie aus. Er weiß, was er will bzw. nicht will.

Schon im Jahr zuvor hatte der Kirchenrat von Arkel (Hoogstede) der vorgesetzten Behörde, dem Oberkirchenrat in Nordhorn, geklagt, dass „der Ackermann Schoemaker aus Haftenkamp (am Mittwoch, dem 5.2.1840) im Hause des Geert Reinink in Tinholt katechisieren wolle. Der Pastor trägt dem Ältesten auf, den Bürgermeister zu informieren und dies zu verhindern. Aber „genannte Person hat unverhindert weitergemacht und, wie man sagt, hat Schoemaker sogar gepredigt über einen freien Text und vor einer großen Menschenmenge. Letzten Sonntag Abend hat er dann im Hause von Gerriet Kropschot in Tinholt gepredigt und das Gerücht geht, er werde am nächsten Donnerstag seine Arbeit in Tinholt fortführen.“ Der Pastor befürchtet „Verwirrung und Streit“ in den Familien und Häusern.

Der Oberkirchenrat antwortet zwei Tage später, am 11.3.1840 kurz und bündig „dass der Colon Schoemaker von Haftenkamp und Alle, welche an den angezeigten verbotenen Religions-Uebungen Theil genommen haben, der bürgerlichen Obrigkeit zur Bestrafung zu denunciren (anzuzeigen) sind.“

Anfang April 1840 zitiert der Kirchenrat sämtliche Bürgermeister der Bauernschaften auf seine Sitzung. Pastor Nyhuis macht sie mit dem Schreiben des Oberkirchenrates bekannt und der Kirchenrat trägt ihnen auf, dafür zu sorgen, „dass solche Unregelmäßigkeiten nicht mehr stattfinden“.

Schon in den Jahren vorher hatten sich der Oberkirchenrat in Nordhorn das Königliche Ministerium in Hannover wiederholt mit den Beschwerden gegen den reformierten Gottesdienst befasst. Es hatte Ende 1838 (8.11.1838) den Predigern dringend empfohlen, „eine jedesmalige angemessene und dringende Vorbereitung zum heiligen Abendmahle“ durchzuführen, die Hausbesuche regelmäßig und gewissenhaft zu erledigen und sich in ihren Predigten „harter … Worte gegen die Dissidenten“ zu enthalten. Die Taufeltern sollen „gütlich überredet“ werden, „ihre Pflicht“ wahrzunehmen und ihre Kinder taufen zu lassen. Weigern sie sich, müssen die Kinder trotzdem in die Geburtsregister der reformierten Gemeinde eingeschrieben werden, die zu der Zeit vor Ort als Standesamt fungiert.

Alle Bemühungen fruchten nicht.

Zwar schreibt Pastor Nyhuis am 29.3.1842 an das Amt Neuenhaus, bis auf Tinholt gäbe es keine Taufverweigerer und alle würden sich noch in seiner Kirche trauen lassen, aber zugleich bemerkt er: „Seit einiger Zeit werden sonntags vor- und nachmittags und auch an Werktagen in einigen Häusern in Tinholt Versammlungen gehalten, die durch viele Anhänger der neuen Sekte besucht werden“. Einen Monat vorher hatte Lambert Tinholt aus Tinholt gemeinsam mit Harm Hindrik Schoemaker zu Haftenkamp und H. Levers von Alte Picardie und drei Obergrafschaftern „An Seine Majestät, Allerdurchlauchtigster Großmächtigster Herr und König zu Hannover“ geschrieben: „… So bitten wir allerunterthänigst um die freie Ausübung unseres Gottesdienstes nach Gottes Wort und bentheimsche Kirchenordnung und Ueberzeugung unsers Gewissens. Nochmals tragen wir es Seiner Majestät vor, wiewohl es mit wenigen Personen angefangen hat, sondern nun wohl eine Anzahl von 6 bis 700 ausmacht in dieser Grafschaft, und viele gehen auch noch mit einem betrübten Herzen zur Kirche, weil sie sehen, dass diejenigen, welche die Wahrheit öffentlich bekennen, noch steths verfolgt werden. Weil wir durch Gottes Gnade und Erbauung des Heiligen Geistes vollkommen überzeugt sind, dass es nicht die vollkommene und wahrhaftige Lehre der Seligkeit ist, und also können wir unsre Kinder durch das Bundeszeichen der Heiligen Taufe nicht lassen einlenken, und ferner das Bundeszeichen, das Heilige Abendmahl, da nicht empfangen.  Und so möchte uns auf unser höchstes Recht nach Gottes Wort und Bentheimischer Kirchenordnung ein Geistlicher zur Verkündigung des Wortes Gottes und zur Austheilung der Heilige Sakramente zugelassen werden. ... „[2]

Nach einigem Hin und Her gibt es im April 1843 eine neue gedruckte Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums in Hannover. Sie ist drei Seiten lang. Pastor Nyhuis hat sie getreu in die niederländische Sprache übertragen und weisungsgemäß wie in allen reformierten Gemeinden der Grafschaft an den letzten beiden Sonntag im Mai und am ersten Sonntag im Juni 1843 vollständig von der Kanzel verlesen.

Es geht den Beschwerdeführern um die Lehre der Kirche, Kirchengesänge und Schul- bzw. Lehrbücher, Gottesdienstformen und Kirchenzucht. Das Ministerium hat die Dinge genauestens untersucht und keine Schuld der reformierten Geistlichen festgestellt. Aber es verpflichtet sie gleichwohl, die reformierte Lehre nach den reformierten Bekenntnissen besonders zu betonen und die Kirchenzucht mit aller Strenge zu handhaben. Außerdem soll ein dritter Buß- und Bettag mittwochs vor Pfingsten eingeführt werden und die Gesänge und Lehrbücher sollen einer eingehenden Prüfung unterzogen werden.

„Die Bildung einer reformirten Secte“ bleibt unter Strafe verboten, ebenso altreformierte Taufen, Trauungen, Abendmahlsfeiern oder Pastoren- bzw. Ältestenwahlen. Sie werden mit Geldbußen oder Zuchthaus bestraft. Im eigenen Hause dürfen bis zu 25 Teilnehmer „für sich und die Ihren“ ihre Religion ausüben.

Das Feuer in Tinholt ist nicht mehr zu löschen.

Lambert Tinholt findet mehr und mehr Anhänger – und immer weniger Gefallen am reformierten Gottesdienst. Auch heutige reformierte und altreformierte Gottesdienste hätten keine Gnade gefunden in seinen Augen. Es dürfen überhaupt keine Gesänge, sondern nur Psalmen gesungen werden. Der Gottesdienst darf nicht mit Orgelspiel eröffnet werden, sondern mit biblischen und evangelischen Lesungen. Das letztere macht der Oberkirchenrat sogar noch zum Gesetz für die ganze Grafschaft. Aber es hilft nicht mehr.

Lambert Tinholt fühlt sich gedrungen, selber das Evangelium zu predigen, wie der Pastor im August berichtet. Zweimal jeden Sonntag und einmal in der Wochen feiern die Altreformierten ihre Gottesdienste in Tinholt.

Der oben schon einmal erwähnte Gerriet Jan Reinink, Akkerbauer in Tinholt verweigert am 11.8.1843 die Taufe seines Sohnes, Hindrik Nakken, ebenfalls Ackerbauer in Tinholt am 2.9.1843. Der reformierte Älteste für Tinholt berichtet, Anfang Oktober 1844 waren die Altreformierten mit ihren jungen Kindern in den Niederlanden. Dort sind sie getauft worden.

Der Oberkirchenrat will in einem vertraulichen Schreiben von den versammelten Predigern der Grafschaft, der Classis, wissen, welche Lieder den Altreformierten Anstoß geben. Es muss doch eine Abhilfe möglich sein. Aber die Hiobsbotschaften reißen nicht ab. Im Februar 1844 verweigert Geert Krans die Taufe seiner Tochter.

1845 wird sogar eine eigene altreformierte Gemeinde in Hoogstede gegründet. Die ersten vier Kirchenratsmitglieder und die von Emlichheim werden heimlich in Coevorden in ihr Amt eingeführt. Im Königreich Hannover können sie dafür mit dem Zuchthaus bestraft werden.

Im September 1846 verweigert Hindrik Nakken aus Tinholt die Taufe seiner Tochter. Der Oberkirchenrat verschärft die Verordnung von 1843: Kein Ausländer darf in der Grafschaft predigen, jeder der in der Öffentlichkeit auftritt braucht einen Ausweis des Oberkirchenrates. Das Unwesen der freien Prediger soll endlich eingedämmt und der altreformierten Bewegung ein Ende bereitet werden. Fast wäre es gelungen.

1847 halten viele den Druck nicht mehr aus. Alle Kirchenratsmitglieder der ersten Stunde aus den beiden Gemeinden wandern 1847 oder später aus!

Andere nehmen ihre Stelle ein. Hindrik Paschen aus Haftenkamp predigt seit 1846, Jan Berend Sundag aus Bentheim kommt öfter in die Niedergrafschaft. Harm Hindrik Schoemaker und ein Broene aus Höcklenkamp, so berichtet Pastor Nyhuis am 25. April 1847 dem Amtsvogd in Emlichheim, predigen jeden Sonntag im Haus des in die USA ausgewanderten Lambert Tinholt. Die Menschen laufen von allen Seiten dorthin. Die Armenkasse der reformierten Gemeinde leidet sehr darunter, sie erhält nicht mehr genügend Spenden, um die Bedürftigen unterhalten zu können.

Im Juni erhöht Nyhuis den Druck, die Lage wird ernst. „Weil der Älteste von Tinholt am 13. Juni 1847 geklagt hat, dass die Versammlungen der Separatisten sonntags immer größer werden, so dass dort manchmal mehr Menschen anwesend wären als in unserer Kirche, und dass nichts dagegen unternommen würde, so bitten Wir Sie noch einmal, dafür zu sorgen, dass diese Versammlungen aufhören, damit wir nicht genötigt sind, uns höheren Ortes zu beschweren.“

Doch es ist zu spät. Das Jahr der Revolution 1848 steht vor der Tür. Die Altreformierten bekommen noch nicht alle Freiheiten, aber genug, um ihre Gottesdienste öffentlich zu feiern. Sie richten 1849 Gliederbücher für die einzelnen Gemeinden ein und fangen in dem Jahr an, die Versammlungen ihrer Kirchenräte und Synoden protokollarisch festzuhalten. 1850 schließen sich die wenigen im Kirchspiel Arkel übriggebliebenen Altreformierten der Gemeinde Emlichheim an.

Noch bis 1873 werden alle altreformierten Kinder in die reformierten Bücher eingetragen. Dann nehmen die staatlichen Standesämter ihre Arbeit auf.

Von 1841 bis 1873 wurden 44 Kinder aus dem Kirchespiel Arkel altreformiert getauft. Hindrikkien Tinholt aus Tinholt war die erste. Erst 1953 wird die altreformierte Gemeinde Hoogstede wieder neu gegründet aus den Muttergemeinden Emlichheim und Veldhausen.

Pastor Dr. Gerrit Jan Beuker, 29.7.2001

 

Siehe auch den Beitrag „Acht Männer“ über die ersten Kirchenratsmitglieder der altreformierten Gemeinden Emlichheim und Hoogstede.                                                                                                    Zurück zur homepage von Pastor Dr. Beuker

 

 



[1] 1845 nennt Ernst Kühne (Kalle und Tinholt – Geschichter zweier Landgemeinden)  einen Vos als Bürgermeister. Ter Stal (1996,59) schreibt über Wilhelm H. Hüffenreuter (13.12.1777 Batavia – 08.02.1855 Tinholt): Er „hatte über Jahre das Bürgermeisteramt in Tinholt innegehabt“. Genannter Hüffenreuter war von 1829 an Rechnungsführer der reformierten Gemeinde Arkel (Hoogstede).

[2] Hauptstaatsarchiv Hannover, Hann 113, KIII, Nr. 235, Blatt 139 V und 140 R, Brief an den König vom 25.02.1843