Gemeinsam

unterwegs (2)

 

Reformiert-altreformierte Gespräche

 

1994 – 2000

 

Herausgegeben vom Gemeinsamen Ausschuss

der Evangelisch-reformierten Kirche und

der Evangelisch-altreformierten Kirche

 

1. Auflage, 1500 Exemplare

ISBN 3- 929013-17-7

Druck. A. Hellendoorn KG, Bad Bentheim

 

                                                                       Zurück zur homepage von Pastor Dr. Beuker

 


Inhalt

                                                                                    Seite

Gerrit Jan Beuker, Hoogstede

Einführung in Heft und Thematik                                        5

 

Diddo Wiarda, Neuenhaus

Verschiedene  Wohnungen – aber ein Haus                       10

 

Walter Herrenbrück, Leer

Zusammenarbeit auf vielen Feldern                                    21

 

Jan Alberts, Nordhorn

Wie nun weiter? Möglichkeiten auf dem Weg                     30

 

Alfred Rauhaus, Weener

Die Bedeutung des  Heidelberger Katechismus                  37

 

Hinnerk Schröder, Nordhorn

Identität und Anliegen (alt)reformierter Gemeinden             48

 

 

Dokumentation

 

Brief des Gemeinsamen Ausschusses vom 24.09.1997                            65

 

Moderamen, Ausschüsse und Beauftragungen der

Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen            72

 

Moderamen, Ausschüsse und Beauftragte der

Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche                                92


 

Einführung in Heft und Thematik

Gerrit Jan Beuker, Hoogstede

 

Der Gemeinsame Ausschuss der Evangelisch-reformierten und der Evangelisch-altreformierten Kirche berichtet in diesem zweiten Heft über seine Arbeit der letzten sechs Jahre und kommt darin seinem bisherigen Auftrag weiter nach.

Dieser wurde von der altreformierten Synode im November 1986 formuliert und später von der reformierten Gesamtsynode übernommen. Er lautet:

 

„Auf synodaler Ebene halten wir die Einsetzung eines gemeinsamen Ausschusses für wünschenswert. Er sollte die Gemeinden unterstützen, ihre Beziehungen zu festigen und auszubauen. In ihm sollte das, was uns unterscheidet und verbindet besprochen werden. Der Ausschuss könnte weitere Schritte auf dem gemeinsamen Weg aufzeigen und ebnen.“

 

Der Gemeinsame Ausschuss tagt seit Juni 1988 jedes halbe Jahr einen Tag lang. Nach einer ersten Arbeitsperiode von rund sechs Jahren hat er 1994 ein Heft herausgegeben unter dem Titel „Gemeinsam unterwegs. Reformiert-altreformierte Gespräche“. Neben verschiedenen Erklärungen, Vereinbarungen und Referaten enthielt dieses Heft die „Ergebnisse des reformiert-altreformierten Gesprächs“ über „Wesen, Gestalt und Auftrag der Kirche“.

Die Mitglieder des Ausschusses stellten 1994 dankbar fest, dass es keine trennenden theologisch-dogmatischen Fragen in der Lehre der Kirche mehr gibt. Auch in praktischen Fragen sind sehr große Übereinstimmungen und Gemeinsamkeiten vorhanden. Vereinzelt sahen Ausschussmitglieder die Evangelisch-altreformierte Kirche sogar schon als zwölften, wenn auch recht eigenständigen, Bezirk der Evangelisch-reformierten Kirche.

 

Im Juni 2000 tagte der Gemeinsame Ausschuss zum 25. Mal. In den letzten zwölf Jahren haben sechs reformierte und sechs altreformierte Beauftragte sich mit sehr vielen gemeinsamen Anliegen beschäftigt. Dabei ergaben sich viele Felder der (partiellen) Zusammenarbeit. Andererseits wurden auch bei allen Gemeinsamkeiten eine Reihe praktischer Unterschiede sichtbar.

 

Die altreformierte Synode hat sich im Sommer 2000 neu konstituiert, die reformierte Gesamtsynode wird dies im Frühjahr 2001 tun. Danach werden auch die Ausschüsse beider Synoden neu besetzt. Daher soll in diesem Heft eine Art Bestandaufnahme und Ausblick versucht werden.

Von den ursprünglichen zwölf Mitgliedern aus 1988 gehörten im November 2000 noch drei reformierte dem Ausschuss an. Es sind dies Rektor i.R. J. Kortmann, Landessuperintendent W. Herrenbrück sowie Pastor i.R. D. Wiarda.

Bislang haben in diesem Gemeinsamen Ausschuss mitgewirkt: Prof. Dr. H. Baarlink (1988 – 1991), Präsident Dr. W. Stolz (1988 – 1993), Kreisdirektor G. Wortel (1988 - 1993), Pastor H. Lüchtenborg (1988 - 1993), Präses Pastor H. Frese (1988-1998), Kirchenpräsident Pastor H. Schröder (1988-1999), Bauunternehmer J.H. Alberts (1988-1999), Pastor H. Heikens (1988 – 2000) und Pastor J. Alberts (1988-2000), Pastor J.F. Fischer (1994-1997), Bauoberamtsrat i.R. J. Gülker (1994-2000).

.

Neu berufen sind Pastor Dr. G.J. Beuker (1992), Präsident J. Pagenstecher (1994), Pastor G. Schrader (1997) und Präses Pastor B. Roth (1999). Die altreformierte Synode hat im Juni 2000 die Pastoren H. Lüchtenborg, Wuppertal und L. Heetderks, Nordhorn sowie die Synodalen Hermann Assink und Jan Wortelen, Nordhorn, in den Gemeinsamen Ausschuss ernannt. Das Moderamen der reformierten Gesamtsynode hat im Sommer 2001 anstelle von Pastor Diddo Wiarda Pastor Siek Postma aus Jennelt ernannt, anstelle von Frau Janette Degenhardt Frau Silke Rath aus Neermoorpolder und anstelle von Rektor i.R. Jan Kortmann Herrn Norbert Nordholt aus Schüttorf.

 

 

Der Gemeinsame Ausschuss hat in den letzten zwölf Jahren folgende Themen behandelt:

 

Datum       Ort              Thema

 

14.06.1988  Frenswegen  Ältestenamt, Übertrittsvereinbarung

13.10.1988  Frenswegen  Was ist reformiert, was ist Irrlehre?

14.06.1989  Frenswegen  Gesetzlichkeit und Libertinismus

28.11.1989  Frenswegen  Mitarbeitende Gäste.

                                      Wesen, Gestalt und Auftrag der Kirche.

29.05.1990  Frenswegen  Niederländische Kirche in Deutschland

                                      Theologiestudierende

20.11.1990  Frenswegen  Katechismus/ Ausbildung/ Liturgie/

                                      Religionsunterricht

04.06.1991  Frenswegen  Übertrittsvereinbarung; Heidelberger;

                                      Religionsunterricht

19.11.1991  Frenswegen  Thema Kirche, Seelsorge an Schulen

26.05.1992  Frenswegen  Religionsunterricht, Broschüre GA, Vikariat

17.11.1992  Frenswegen  Jugendarbeit, Broschüre Gemeinsamer Ausschuss

11.05.1993  Frenswegen  Vikariat, Samen op Weg (Sow) in den Niederlanden

23.11.1993  Frenswegen  Jugendarbeit, Vikariat, Geschäftsordnung der  EAK,

31.05.1994  Frenswegen  Ausbildung; Mission und Ökumenische Diakonie

29.11.1994  Frenswegen  Zukunft der EAK und Zusammenarbeit mit der ERK

30.05.1995  Frenswegen  Liturgie

31.10.1995  Frenswegen  Kooperationsfelder zwischen  EAK und ERK

30.04.1996  Emden          Gemeindebuch und Liturgie EAK

29.10.1996  Leer             Auswertung der Fragebögen an die Kirchenräte

28.05.1997  Bunde EAK  Ökumene vor Ort. Ein Brief an die Kirchenräte

12.11.1997  Veldhausen   Ökumene vor Ort,

                                      Konfirmation – Öffentliches Glaubensbekenntnis

10.06.1998  Frenswegen  „Auftrag, Weg und Ziel“

26.11.1998  Wilsum         Konfirmandenunterricht

02.06.1999  Frenswegen  „Die Gemeinde und ihre Kinder“

03.11.1999  Frenswegen  Evaluation, Bilanz, Ausblick, Planung; SoW in den Nl

14.06.2000 Frenswegen  Bilanz und Ausblick, Kirchliche Presse

 

 

Im Jahre 2001 ist zu fragen, in wie weit der eingangs genannte Auftrag von 1986 noch aktuell ist. Welche Modelle und Möglichkeiten der Zusammenarbeit und Zusammengehörigkeit zweier reformierter Kirchen vor Ort sind denkbar und realistisch? Wo liegen eigene Akzente der reformierten Landeskirche oder der altreformierten Freikirche. Wo ziehen sie an einem Strang, wo ergänzen oder unterstützen sie einander?

 

Die Beziehung von 13 evangelisch-altreformierten Gemeinden in der Grafschaft Bentheim und Ostfriesland zur Evangelisch-reformierten Kirche bleibt immer eine andere als die von elf bayerischen reformierten Gemeinden. Zu den bayerischen Gemeinden besteht ein großer räumlicher Abstand, die altreformierten Gemeinden dagegen liegen innerhalb reformierter Kirchspiele. Die räumliche Nähe bedingt ein andersartiges Verhältnis.

 

In den letzten Jahren sind viele Beziehungen neu entstanden oder sie haben sich weiter entwickelt. Die Verbindungen sind stärker und tiefer geworden. In allen altreformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim und in den meisten Gemeinden in Ostfriesland gibt es jedes Jahr zumindest einen sogenannten „Kanzeltausch“. In vielen altreformierten Vertretungsdiensten predigen reformierte Kollegen, in vielen reformierten Ausschüssen wirken altreformierte Vertreter mit. Besonders nahe stehen beide Kirchen sich im diakonischen Bereich. Vermehrt werden auch gemeinsame Sonntagsgottesdienste gefeiert, es wird das Abendmahl gemeinsam ausgeteilt oder sehr selten auch die Taufe in einem gemeinsamen Gottesdienst vollzogen. Zwischen Gesamtsynode, Synode, Synodalverbänden, Klassis oder Coetus entstehen immer engere Verbindungen und ein verantwortliches Mitwirken und Beraten von beiden Seiten.

Welches Ziel verfolgen die beiden Kirchen auf diesem ihrem Weg mit den inzwischen vielen gemeinsamen Stationen? Die Einheit der beiden Kirchen ist in den letzten Jahren in vielen kleinen Schritten immer stärker sichtbar geworden. Aus dem Neben- und Miteinander ist allmählich eine enge Partnerschaft und eine große Gemeinsamkeit entstanden. Beide Kirchen achten mehr aufeinander als noch vor einigen Jahren. Beide sehen auch deutlicher als zuvor den Auftrag und die Aufgabe der Einheit.

Der Gemeinsame Ausschuss möchte gerne diese Aufgabe auch in seinem Arbeitsauftrag deutlicher umschrieben sehen. Er könnte vielleicht für die Periode der nächsten sechs Jahre lauten:

 

Die Evangelisch-reformierte und die Evangelisch-altreformierte Kirche wissen um den Auftrag Jesu, nach Einheit zu streben. Sie bedauern ihre Trennung.

Der Gemeinsame Ausschuss  soll die Gemeinden unterstützen, ihre Beziehungen zu festigen und auszubauen. Der Ausschuss soll weitere Schritte auf dem gemeinsamen Weg beider Kirchen aufzeigen und ebnen.

 

Die ersten beiden Sätze setzen einen deutlichen Akzent, die nachfolgenden Sätze finden sich in ähnlicher Form im bisherigen Auftrag. Die Synoden beider Kirchen können diesen Auftrag bestätigen, aber auch erweitern oder modifizieren.

 

Es gibt Gründe, die eine Selbständigkeit beider Seiten zur Zeit noch sinnvoll erscheinen lassen. Oft geht es dabei nur um unterschiedliche Akzente in Lehre oder Leben. Aber was zusammengehört, wächst unaufhaltsam zusammen. Kirchen müssen nicht nur wachsen, sie müssen auch zusammenwachsen wollen. Dazu möchte dieses Heft beitragen.

 

Die „partiellen Felder der Zusammenarbeit“ können den Gemeinden vor Ort Mut machen, ähnliche Schritte auch bei sich zu wagen und zu gehen. Sie zeigen Wege und Möglichkeiten auf, die an einzelnen Orten hilfreich (gewesen) sind. Positive Beispiele reizen zur Nachahmung und zum Ausprobieren.

 

Die unterschiedlichen Akzente im Leben beider Kirchen fragen nach dem je Eigenen. Indem die unterschiedlichen Gewichtungen und Entscheidungen aufgezeigt werden, wird auch etwas sichtbar von dem, was für die entsprechende Kirche wesentlich und wichtig ist. Andere Akzente und Entscheidungen hinterfragen die jeweils eigene Positionen. Sie helfen vielleicht zu einer kritischen Vergewisserung z.B. bei Öffentlichem Glaubensbekenntnis oder Konfirmation, bei freiwilligen finanziellen Beiträgen oder gesetzlicher Kirchensteuer oder auch in anderen Punkten.

 

Ob der Weg der Zusammenarbeit schon das Ziel ist, vermögen beide Kirchen heute noch nicht zu sagen. Sie wollen auf dem gemeinsamen Weg weiter auf einander zugehen – und auch neue und höhere Ziele im gemeinsamen Miteinander finden, indem sie so weit wie möglich gemeinsam teilhaben an der Sendung Gottes in dieser Welt.

 

Die vorliegende Broschüre schließt mit einer Dokumentation. Sie enthält den Brief des Gemeinsamen Ausschusses vom 24.09.1997 an die Gemeinden und ein Verzeichnis der Moderamina, Ausschüsse und Beauftragungen der Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) und der Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen.

 

 


 

 

Verschiedene Wohnungen – aber ein Haus

Zurück zum Anfang des Textes

 

Diddo Wiarda, Neuenhaus

 

 

Reformierte und Altreformierte haben sehr viel gemeinsam – das hat der Gemeinsame Ausschuss immer wieder festgestellt. Aber wahr ist auch: Es gibt in den beiden Kirchen verschiedene Sichtweisen und verschiedene Gewichtungen. Man will nicht gern von Unterschieden sprechen, sich aber wohl dazu bekennen, dass beide Kirchen in mancherlei Weise ihre eigenen Wege gehen. Was ist beiden Kirchen gemeinsam, und wo gehen die Kirchen ihre eigenen Wege?

Da sind Geschwister in dem einen Haus ihrer Eltern großgeworden. Weil das Haus groß war, konnten sie auch als Erwachsene gemeinsam in dem einen Haus wohnen bleiben. Aber eines Tages verstanden sie sich nicht mehr. Sie errichteten Wände, verschlossen die Türen voreinander und lebten sich auseinander. Aber dann kam eine Zeit, da fragten die Geschwister: „Was hat uns eigentlich getrennt?“ Und sie fanden, dass es doch noch viel Gemeinsames gab. Sie öffneten die Türen, sprachen miteinander und suchten Gemeinschaft.

Das ist die Geschichte der Altreformierten und der Reformierten. Im 19. Jahrhundert erfolgte die Abscheidung. Lange gab es keine Verbindung zwischen den beiden Kirchen –und dann begannen langsam wieder die Gespräche. Reformierte und Altreformierte leben heute in einem Haus – aber sie haben verschiedene Wohnungen mit vielen Türen, durch die eine enge Kommunikation möglich ist.

Was wir gemeinsam bekennen

In den beiden Kirchen gilt neben den drei altkirchlichen Bekenntnissen der Heidelberger Katechismus als eine maßgebende Bekenntnisschrift. Die Evangelisch –altreformierte Kirche bekennt sich außerdem noch zu dem Niederländischen Glaubensbekenntnis von 1559 und den Dordrechter Lehrsätzen von 1618/19. Die Evangelisch-reformierte Kirche bekennt sich neben dem Heidelberger Katechismus zur Theologischen Erklärung von Barmen vom 31. Mai 1934. In beiden Kirchen ist der Heidelberger Katechismus das wichtigste kirchliche Lehrbuch.

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in der evangelischen Kirche harte Streitigkeiten über die rechte Lehre. Die Aufklärung ließ viele zentrale Inhalte des christlichen Glaubens verkümmern. Insbesondere wurde das, was der Heidelberger Katechismus über Jesus Christus sagte, verdreht und missachtet. Darum spielten Lehrstreitigkeiten „eine wichtige Rolle bei der Entstehung altreformierter Gemeinden“, wie G.J. Beuker schreibt, aber er fügt hinzu, die Lehrstreitigkeiten allein hätten wohl nicht zur Kirchentrennung geführt. (Umkehr und Erneuerung 1988,71). Viele Ungeschicklichkeiten der Reformierten gegenüber den sich bildenden altreformierten Gemeinden haben zur endgültigen Trennung beigetragen.

Seitdem hat sich in beiden Kirchen viel getan. Der Einfluss von Pastor Hermann Friedrich Kohlbrügge, der die Rechtfertigung allein aus Gnaden machtvoll verkündigte, war in den reformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim zeitweise sehr stark. Die Theologie Karl Barths, die Jesus Christus in den Mittelpunkt allen theologischen Denkens stellte, prägte im 20. Jahrhundert viele reformierte und altreformierte Pastoren.

Darum ist es nicht erstaunlich, dass bei den jetzigen reformiert – altreformierten Gesprächen kaum Unterschiede in der Lehre zur Sprache gekommen sind. Darum ist auch der „Kanzeltausch“ (altreformierte Pastoren und Pastorinnen predigen in reformierten Kirchen und reformierte Pastoren und Pastorinnen in altreformierten Kirchen) eine selbstverständliche Einrichtung geworden. Gemeinsamkeit in der Lehre muss aber nicht Gemeinsamkeit in der Praxis des gemeindlichen Lebens bedeuten, wie später noch gezeigt werden soll.

Was wir gemeinsam tun

Die Zeit nach der Kirchentrennung war zunächst von scharfen Gegensätzen bestimmt. Es gab keinerlei Zusammenarbeit. Daraus wurde dann später ein Nebeneinander. Man nahm sich gegenseitig zur Kenntnis, konnte sich aber noch nicht zur Zusammenarbeit entschließen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs das gegenseitige Verständnis. Inzwischen gibt es an verschiedenen Orten regelmäßige Zusammenkünfte der Kirchenräte. Eine Übertrittsvereinbarung zwischen den beiden Kirchen macht es möglich, von der einen Kirche in die andere Kirche überzutreten, ohne beim Standesamt den Kirchenaustritt erklären zu müssen. Eine Vereinbarung über die gegenseitige Beteiligung an Synoden regelt, dass die Synoden beider Kirchen gegenseitig Vertreterinnen oder Vertreter als mitarbeitende Gäste mit Rederecht zu den Tagungen der je anderen Synode entsenden. (Texte in „Gemeinsam unterwegs“ 1994, S.28ff.).

Auf den sogenannten „Kanzeltausch“ wurde schon hingewiesen. Zu gemeinsamen Gottesdiensten, auch zu gemeinsamen Abendmahlsgottesdiensten, wird an manchen Orten regelmäßig eingeladen. Es entspricht der wachsenden Gemeinschaft zwischen den beiden Kirchen, dass im Gottesdienst als Zentrum des christlichen Lebens die Gemeinsamkeit sichtbar und erlebbar wird.

Wir singen aus dem selben Gesangbuch. Das jetzige Gesangbuch weist schon im Titel aus, dass es ein gemeinsames Werk beider Kirchen ist. Auch an der „Reformierten Liturgie“ haben Reformierte und Altreformierte zusammen mit Gliedern anderer Kirchen mitgearbeitet.

Zusammenarbeit in der Diakonie ist längst selbstverständlich geworden. In der Jugend - und Chorarbeit gibt es allerdings erst wenig Zusammenarbeit.

In der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ (ACK) muss die besondere Gemeinschaft der beiden reformierten Kirchen gegenüber den anderen Kirchen gelegentlich betont werden.

Der Gemeinsame Ausschuss arbeitet an der Frage, wie bei der Pfarrstellenbesetzung Altreformierte in reformierte Gemeinden berufen werden können und Reformierte in altreformierte Gemeinden. Denkbar ist auch, dass ein Pastor zugleich für eine altreformierte und eine reformierte Gemeinde zuständig ist, also in beiden Gemeinden Dienst tut.

Wo wir unterschiedliche Wege gehen

Bei aller Freude über das Erreichte und allem Suchen nach Gemeinsamkeiten soll nicht ausgeblendet werden, dass es weiterhin unterschiedliche Positionen im Gespräch der beiden Kirchen gibt. Gelegentlich wird von verschiedenen Akzenten gesprochen. Es gibt eindeutig Verschiedenheiten in der Praxis, die wohl bedacht werden müssen, wenn man gemeinsam unterwegs ist.

a)         Freikirche - Volkskirche (Landeskirche)

Die Evangelisch-altreformierte Kirche bekennt sich dazu, eine „konfessionelle Freikirche“ zu sein. Freikirchen wollen Kirchen sein, die den Auftrag Jesu Christi frei von jedem anderen Einfluss, insbesondere dem des Staates, erfüllen. Freikirche bedeutet nicht unbedingt ein „Nein“ zur Volkskirche, wohl aber eine gewollte andere Gestaltung von Kirche. Freikirchen sind meistens im Protest gegen Landeskirchen entstanden. Freikirchen sind keine Sekten. Sie kennen neben der Bibel keine anderen „Offenbarungsquellen“, wie sie bei Sekten anzutreffen sind. Freikirchen halten an dem gemeinsamen christlichen Erbe fest, wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt ist. Sie fordern Freiheit zur Entfaltung für sich und andere. Sie stellen normalerweise keine Ausschließlichkeitsansprüche. Sie bejahen die Vielfalt kirchlicher Organisationsformen. Da sie für die Freiwilligkeit der Mitgliedschaft eintreten, ist es folgerichtig, wenn sie eine bewusste Entscheidung zur Mitgliedschaft fordern. Die Evangelisch-altreformierte Kirche unterscheidet „Taufglieder“ und „Bekennende Glieder“. Beide Gruppen sind im vollen Sinn des Wortes „Glieder“ der Gemeinde Christi. Weil sich die einzelnen Glieder ihrer Verantwortung gegenüber ihrer Gemeinde bewusst sind, ist in Freikirchen die Opferbereitschaft groß.

Freikirchen haben meistens nur eine geringe Mitgliederzahl. Darum werden sie in der Öffentlichkeit oft nicht wahrgenommen, und ihre Verlautbarungen finden nur ein geringes Echo.

Die Evangelisch-reformierte Kirche bekennt sich bewusst dazu, eine „Volkskirche“ zu sein. Eine Volkskirche ist eine Kirche, die ihren Dienst für das ganze Volk oder für einen Teil des Volkes tun will. In früheren Jahrhunderten gab es viele Gebiete in Deutschland, in denen alle Einwohner einer einzigen Kirche angehörten. Die Evangelisch-reformierte Kirche lebte immer in der Nachbarschaft lutherischer und katholischer Gemeinden. Nur in der Grafschaft Bentheim und im westlichen Ostfriesland gehörten Jahrhunderte lang die meisten Christen einer reformierten Gemeinde an. Das ist bis heute an vielen Orten so geblieben. In den anderen Landesteilen Niedersachsens leben die reformierten Gemeinden freilich in einer ausgesprochenen Minderheitensituation, sind also vergleichbar mit freikirchlichen Gemeinden.

Die Volkskirche ist offene Kirche, Kirche des freien Angebotes, Kirche für alle. Sie ist nicht auf einzelne Gruppen des Volkes beschränkt und kann verschiedenartige Formen der Frömmigkeit in sich vereinigen.

Eine Volkskirche, die viele Glieder eines Volkes umgreift, wird von der Öffentlichkeit besser wahrgenommen als eine kleine Freikirche. Sie steht freilich in Gefahr, innerlich durch Gewohnheitschristentum, Mangel an Bereitschaft zur Mitarbeit und zum Opfer und allgemeiner Unkenntnis der grundlegenden Glaubenswahrheiten ausgezehrt zu werden. Leider gehört es auch zur Volkskirche, dass viele ihrer Glieder Taufe, Konfirmation, christliches Begräbnis und zumeist auch die kirchliche Trauung wünschen, aber am Gottesdienst und an anderen Gemeindezusammenkünften nicht teilnehmen.

Welche Unterschiede in der Praxis zwischen Freikirche und Volkskirche bestehen, zeigt sich in der Frage der Konfirmation bzw. der Ablegung des Glaubensbekenntnisses.

Der Vorwurf der Altreformierten aus ihrer Gründerzeit, die Evangelisch-reformierte Kirche sei Staatskirche, wird nicht mehr aufrecht erhalten, weil es in Deutschland laut Grundgesetz keine Staatskirche mehr gibt. Wohl aber bleibt die Frage, ob der Kirchensteuereinzug durch das Finanzamt nicht eine besondere Nähe zum Staat anzeigt.

Oft wird „Volkskirche“ mit „Landeskirche“ gleichgesetzt. Das hat historische Gründe. Die Evangelisch-reformierte Kirche nennt sich nicht „Landeskirche“, sondern einfach nur Evangelisch-reformierte "Kirche".

Das Gespräch im Gemeinsamen Ausschuss hat gezeigt, dass die übliche Unterscheidung von „Freikirche“ und „Landeskirche“ beziehungsweise „Volkskirche“ nicht mehr zeitgemäß ist. Auch die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen möchte „offene Kirche“ und „Kirche für alle“ sein.

Das Heft 2/2000 (13. Jahrgang) der Zeitschrift „Kirchliche Zeitgeschichte“ stellt die Entwicklung verschiedener Freikirchen seit 1945 dar. An keiner Stelle der Berichte wird definiert, was eine „Freikirche“ von einer „Volkskirche“ unterscheidet. Das zeigt deutlich, dass die früher üblichen Unterscheidungen nicht mehr dem heutigen Verständnis entsprechen.

b)         Konfirmation – Glaubensbekenntnis

In der Evangelisch-reformierten Kirche ist die Konfirmation junger Gemeindeglieder allgemeiner Brauch. Das Konfirmationsalter ist unterschiedlich. Ein einheitliches Verständnis der Konfirmation gibt es in der Evangelisch-reformierten Kirche nicht. Die „Reformierte Liturgie“ sagt:

„So kann Konfirmation verstanden werden:

- als Abschluss des kirchlichen Unterrichtes oder als Zwischenstation des ‘konfirmierenden Handelns‘ der Kirche;

- als Erinnerung an die Taufe, verbunden mit der Einladung oder erstmaligen Zulassung zum Abendmahl;

- als Einstimmung in das Bekenntnis der Kirche, die eigenständige Bejahung der Mitgliedschaft in der Gemeinde;

- als persönliche Entscheidung für Christus, konkretisiert im ‘Konfirmationsgelübde‘";

(Ref. Liturgie, S. 393).

 

Die „Reformierte Liturgie“ nennt auch noch andere Arten des Verständnisses von Konfirmation, die für die Gespräche zwischen der reformierten und der altreformierten Kirche nicht wichtig sind. Die Reformierten neigen im Allgemeinen einem der drei erstgenannten Verständnisse zu, während die Altreformierten eher dem an vierter Stelle genannten Verständnis zustimmen würden, ohne die anderen dabei zu vernachlässigen.

Diese Verschiedenheiten zeigen sich bei den Konfirmationsfragen deutlich.

In der Evangelisch-reformierten Kirche wird in vielen Gemeinden so gefragt:

„Ihr seid getaufte Glieder der christlichen Gemeinde. Ich frage Euch heute: Ist es Euer Wunsch und Wille, zu dieser Gemeinde zu gehören, die Jesus Christus als ihren Herrn bekennt und die auf Eure Mitarbeit wartet?, so antwortet mit Ja.“

(Nach einem Vorschlag des Ausschusses für Konfirmandenarbeit).

Die Konfirmationsfrage ist keine Frage nach dem Glaubensstand. Die jungen Gemeindeglieder sollen deutlich hören, dass die Gemeinde sie einlädt und ihre Mitarbeit erbittet.

 

In der Evangelisch-altreformierten Kirche wird bei dem „Öffentlichen Glaubensbekenntnis“ sehr wohl nach dem Glauben gefragt. In dem neuen Beiheft zum Gemeindebuch (Mai 1999, S. 28f ) stehen „Fragen zum Glauben“.

1. Unser Glaube ist in der Bibel verwurzelt. Das Evangelium des Alten und Neuen Testaments gibt ihm Inhalt und Ziel. Das Bekennen der Kirche erwächst aus der Heiligen Schrift. Die Bekenntnisschriften helfen uns, die Mitte und den entscheidenden Inhalt der Schrift zu erkennen. Die Heilige Schrift selbst ist jedoch Grund und Maßstab aller Verkündigung und Lehre.

So fragen wir euch: Erkennt ihr das Evangelium des Alten und Neuen Testaments als den von Gott gegebenen Grund und Maßstab eures Glaubens und Lebens?

2. Unser Bekenntnis zu Gott ist immer Antwort. Bevor wir uns zu ihm bekennen, hat er sich schon zu uns bekannt.  Die Taufe ist Zeichen und Siegel des Evangeliums, dass Gott uns mit täglicher Fürsorge, in der Erlösung durch Jesus Christus und im Wirken seines Heiligen Geistes begegnet. Wir gehören allein Jesus Christus und nicht uns selbst, auch nicht anderen Menschen oder Mächten.

So fragen wir euch: Ist die Taufe für euch ein Zeichen und Siegel des Bundes, den Gott in Christus mit uns geschlossen hat?

3. Gott gibt uns und unserem Leben Sinn, Halt und Ziel. Jesus Christus ist unser Friede und unser Heil. Er hat die Weisung an Israel, Gott von ganzem Herzen zu lieben und den Nächsten wie sich selbst, auch uns gegeben. Darum sollen wir in der Nachfolge Jesu Christi nach Gottes Willen leben und allem entgegentreten, was ihm widerspricht.

So fragen wir euch: Wollt ihr im Vertrauen auf Gottes Treue Jesus Christus im Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe nachfolgen?

4. Jesus Christus ist das Haupt der Gemeinde. Durch seinen Heiligen Geist fügt er sie zur Einheit seines Leibes zusammen. Wir leben in der Gemeinde in Verbundenheit miteinander, in Achtung voreinander und im Achthaben aufeinander. Jesus Christus macht uns frei von den gottlosen Bindungen dieser Welt zu einem dankbaren Dienst an der ganzen Schöpfung.

So fragen wir euch: Wollt ihr euch am Leben der Kirche Jesu Christi beteiligen, euch mit der Gemeinde im Gottesdienst versammeln, das Wort Gottes hören und das Mahl des Herrn feiern?[1]

Die Konfirmation kann nicht mehr als Zulassung zum Abendmahl verstanden werden, nachdem die Teilnahme von Kindern am Abendmahl von der Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche ermöglicht worden ist. Im Vordergrund steht jetzt das Ja-Sagen der Konfirmandinnen und Konfirmanden zur Mitgliedschaft in der Gemeinde.

Es soll hier deutlich ausgesprochen werden, dass „Konfirmation“ und „Öffentliches Glaubensbekenntnis“ voneinander abweichen.

c)         Kirchensteuer – freiwillige Gaben

Für die altreformierten Gemeindeglieder ist es nur sehr schwer nachzuvollziehen, dass die reformierte Kirche ihre Kirchensteuer durch das Finanzamt einziehen lässt. Das Finanzamt erhebt dafür Gebühren von der Kirche. Der Kirchensteuereinzug durch das Finanzamt ist sehr gemeindefern und anonym. Er macht die Gemeinden aber unabhängig von dem Einfluss ihrer reicheren Gemeindeglieder. Es gibt immer wieder Stimmen in der Evangelisch-reformierten Kirche, ein Beitragssystem nach Art der Freikirchen einzuführen.

Die evangelisch-altreformierten Gemeinden erbitten von ihren Gliedern Beiträge je nach Einkommen. Die Beiträge werden von den Gemeinden gesammelt und verwaltet. Bei einer engeren finanziellen Bindung der Evangelisch-altreformierten Kirche an die Evangelisch-reformierte Kirche würden viele Altreformierte nur sehr schweren Herzens das reformierte landeskirchliche System der Kirchensteuererhebung akzeptieren.

d)         Theologenausbildung

Die Ausbildung der Pastorinnen und Pastoren ist in den beiden Kirchen sehr unterschiedlich geregelt. Durch die seit 1923 bestehende enge Bindung der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen an die „Gereformeerde Kerken in Nederland“ war es bisher ziemlich selbstverständlich, dass ihre Theologiestudenten die letzten vier Semester an der Theologischen Universität in Kampen (Niederlande) oder an der Freien Universität in Amsterdam studierten. Es werden eine Anzahl Studiensemester an deutschen Universitäten oder kirchlichen Hochschulen anerkannt, aber der Abschluss des Studiums in den letzten beiden Jahren findet in den Niederlanden statt. Ob es bei dieser Praxis bleibt, die in der Kirchenordnung vorgeschrieben ist, ist ungewiss, weil sich die Theologenausbildung in den Niederlanden zur Zeit stark wandelt. In Uelsen wurde gerade Ende 2000 ein altreformierter Pastor berufen, der nur in Deutschland studiert hat und schon einige Jahre in der Evangelischen Kirche im Rheinland tätig war.

Die reformierten Theologiestudenten werden an deutschen theologischen Hochschulen und staatlichen Universitäten ausgebildet. Dem Theologiestudium folgt eine Vikariatszeit, in der die praktische Ausbildung in Gemeinde und Predigerseminar stattfindet. Die Vikariatszeit endet mit dem II. Theologischen Examen. Ein Jahr nach dem II. Examen ist die endgültige Berufung zum Dienst in einer Gemeinde möglich.

Das Studium der altreformierten Theologen in den Niederlanden schließt die praktische Ausbildung mit ein, so dass die jungen Theologen gleich nach Abschluss des Studiums zum Dienst in einer Gemeinde berufen werden können. Junge altreformierte Theologen sind von ihrer Synode gehalten, in ihren ersten Dienstjahren an Kursen des reformierten Predigerseminars in Wuppertal teilzunehmen.

e)         Kirchliche Zucht

In der Gründungsphase der Evangelisch-altreformierten Kirche wurde sehr oft gegenüber der reformierten Kirche der Vorwurf erhoben, die kirchliche Zucht sei in ihr vollständig verschwunden. Es ist bemerkenswert, dass dieser Vorwurf jetzt in den Gesprächen zwischen den Kirchen nicht mehr erhoben wird. Im Gemeinsamen Ausschuss ist das Thema nur am Rande angesprochen worden. Zu diesem Thema hat sich auch schon Ako Haarbeck im vorigen Heft des Gemeinsamen Ausschusses geäußert (1994, S.43). Er sieht keine Möglichkeit, Ernst und Gewicht des Wortes Gottes mit irgendwelchen autoritären Maßnahmen Nachdruck zu verleihen.

Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche gibt den Kirchenräten die Möglichkeit, „Kirchenzucht“ zu üben. In § 22, Absatz 2 heißt es:

„Ist die Gemeinschaft christlichen Lebens gestört und lässt sich durch seelsorgerliche Gespräche nicht wiederherstellen, kann ein betroffenes Gemeindeglied von kirchlichen Handlungen zurückgewiesen werden, bis der Anlass beseitigt ist.“

Aber wo geschieht das noch?

Wie wir unser Miteinander verstehen

Es besteht im Gemeinsamen Ausschuss weitgehend Einverständnis darüber, dass man das Verhältnis der beiden Kirchen zueinander so beschreiben kann: fast vollständige Einheit in der Lehre – Verschiedenheit in der Praxis. Ist damit der Weg frei für eine Vereinigung der beiden Kirchen? Oder ist es sinnvoller, in geschwisterlicher Gemeinschaft – weiterhin getrennt – unterwegs zu sein? Der Gemeinsame Ausschuss hat über diese Fragen immer wieder nachgedacht.

Das Ergebnis: Wir sind gemeinsam unterwegs, aber wir bleiben rechtlich getrennt. Die Opfer, die die Evangelisch-altreformierte Kirche bei einer Fusion mit der reformierten Kirche bringen müsste, wären zu groß. Sie würde ihren besonderen Charakter einbüßen. Der Evangelisch-reformierten Kirche würde es kaum möglich sein, sich auf die guten Besonderheiten der altreformierten Kirche zuzubewegen, weil sie mehrheitlich an ihrem volkskirchlichen Verständnis festhalten möchte und dafür auch gute Gründe hat.

Um unser Verhältnis anderen Kirchen gegenüber klar zu definieren, bieten sich aus der ökumenischen Diskussion zwei Begriffe an:

a)         Konziliare Gemeinschaft

Nach evangelischem Verständnis sind Konzile den Synoden gleichzustellen. Im Konzil kommen Vertreter verschiedener Kirchen zusammen und beraten über Themen, die die verschiedenen Kirchen gemeinsam betreffen. Es kann dabei um theologische Fragen gehen, aber auch um sehr praktische Dinge.

Im Ökumenischen Dokument von Löwen 1971 heißt es:

„Unter Konziliarität verstehen wir das Zusammenkommen von Christen – örtlich, regional oder weltweit – zu gemeinsamen Gebet, zu Beratung und Entscheidung in dem Glauben, daß der Heilige Geist solche Zusammenkunft für seine eigenen Zwecke der Versöhnung, Erneuerung und Umgestaltung der Kirche benutzen kann, indem er sie zur Fülle der Wahrheit und Liebe hinführt.“

 (Arbeitshilfe der EKD „Ökumenisches Lernen“ Gütersloh 1985. S. 44).

Die Bekenntnissynoden von Barmen und Dahlem darf man als evangelische Konzile verstehen. Auf den Bekenntnissynoden arbeiteten Vertreter aus reformierten, unierten und lutherischen Kirchen zusammen. Sie bekannten gegenüber der Bedrohung der evangelischen Kirche durch die sogenannten „Deutschen Christen“ und durch den Staat, dass sie sich allein zu Jesus Christus, wie er uns in der Heiligen Schrift bezeugt wird, bekennen. Die Vertreter wollten, wie sie es in Barmen sagten, ihren „verschiedenen Bekenntnissen treu sein und bleiben“ und doch in „einer Zeit gemeinsamer Not und Anfechtung ein gemeinsames Wort“ sagen.

Neben grundsätzlichen theologischen Fragen können auf evangelischen Konzilen Fragen der gegenseitigen Anerkennung der Taufe, der Kirchensteuererhebung, des Mitgliedschaftsrechts, des Verhältnisses zum Staat und andere gemeinsame Probleme besprochen und möglichst gemeinsam gelöst werden.

In den Konzilen wirken nach evangelischem Verständnis Älteste und Pastoren zusammen. Die organisatorische Selbständigkeit der einzelnen Kirchen bleibt bestehen.

b)         Versöhnte Verschiedenheit

Das Modell der „Versöhnten Verschiedenheit“ lehnt das Modell der „Konziliaren Gemeinschaft“ nicht ab, will es aber ergänzen. Das Modell der „Versöhnten Verschiedenheit“ geht ebenfalls davon aus, dass die Kirchen in ihren Unterschiedlichkeiten bestehen bleiben, aber sie verändern sich durch gegenseitige Befruchtung. Als wichtigstes Beispiel für dieses Modell gilt die Kirchengemeinschaft der Leuenberger Konkordie von 1973, in welcher lutherische, reformierte und unierte Kirchen einander Kirchengemeinschaft gewährten. Sie erklären, dass sie im Verständnis des Evangeliums grundlegend übereinstimmen. Unter den beteiligten Kirchen besteht Kanzel– und Abendmahlsgemeinschaft, auch die Ordination wird gegenseitig anerkannt.

Die Kirchen der Leuenberger Konkordie betonen, dass organisatorische Konsequenzen – z.B. Zusammenschlüsse von Kirchen – nicht ausgeschlossen werden sollten, aber sie seien nicht das vorrangige Ziel der Konkordie. In Abschnitt IV der Konkordie heißt es:

 

“Eine Vereinheitlichung, die die lebendige Vielfalt der Verkündigungsweisen, des gottesdienstlichen Lebens, der kirchlichen Ordnung und der diakonischen wie gesellschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt, würde dem Wesen der mit dieser Erklärung eingegangenen Kirchengemeinschaft widersprechen.“

 

Wird mit dem Modell der „Versöhnten Verschiedenheit“ das Verhältnis der Evangelisch-altreformierten Kirche zur Evangelisch-reformierten Kirche hinreichend beschrieben? Wohl kaum. Die Gemeinschaft der beiden Kirchen ist enger als die zwischen lutherischen und reformierten Kirchen, weil es keine Unterschiede im Bekenntnis der beiden Kirchen gibt. Aber eine auf die enge Zusammenarbeit der beiden Kirchen passende ökumenische Formel gibt es nicht. Wir können wohl am besten von einer „besonderen Gemeinschaft“ sprechen.[2]

Wie die Zukunft aussieht

Keiner kann in die Zukunft blicken. Deshalb ist es nicht sinnvoll, im Blick auf das zukünftige Verhältnis der beiden Kirchen sichere Voraussagen zu machen. Es besteht Einverständnis darüber, dass die Kooperation zwischen den beiden Kirchen noch wachsen kann. Die Evangelisch-altreformierte Kirche muss noch abwarten, welchen Platz sie in dem sich anbahnenden Zusammenschluss der niederländischen evangelischen Kirchen findet. Erst nach Abschluss der „Samen op weg“–Verhandlungen wird die Evangelisch-altreformierte Kirche dazu endgültige Beschlüsse fassen können.

Beide Kirchen wollen offen bleiben für die Wege, die der Herr der Kirche, Jesus Christus, sie führen wird. Denn die Einheit der Kirche bleibt unverfügbar und eine Gabe Gottes. Reformierte und Altreformierte wissen, daß sie zu der einen Kirche gehören, weil der „Sohn Gottes ... sich eine auserwählte Gemeinde... in Einigkeit des wahren Glaubens versammelt, schützt und erhält“ (Heidelberger Katechismus, Frage 54).

 


 

 

Zusammenarbeit auf vielen Feldern

 

Walter Herrenbrück, Leer

Zurück zum Anfang des Textes

I          „Partielle positive Zusammenarbeit”

 

Die Evangelisch-altreformierte und die Evangelisch-reformierte Kirche sind zwei Kirchen auf gleichem Bekenntnisgrund im Sinne von „Barmen“ 1 und mit einer gemeinsamen Konfession wie sie z.B. im Heidelberger Katechismus dokumentiert ist. Beide Kirchen haben ein übereinstimmendes Verständnis von Kirche und Gemeinde, aber unterschiedliche Kirchenverfassungen und Gemeindeordnungen, auch ein unterschiedliches Verständnis vom Verhältnis von Kirche und Staat, wie es der Unterschiedenheit von „freikirchlich“ und „volkskirchlich“ entspricht.

Ist von „Zusammenarbeit“ zwischen der Evangelisch-reformierten Kirche und der Evangelisch-altreformierten Kirche die Rede, so ist im Folgenden damit gemeint, dass diese beiden Kirchen vereinbaren, auf welchen Feldern des gemeindlichen und kirchlichen Lebens Zusammenarbeit praktiziert werden soll. In welcher Form und mit welchen Erwartungen und Verpflichtungen werden Vertreter der einen Kirche in der andern tätig? Wie können sie mitreden und mitberaten? Was kann gemeinsam getan werden und welches Ziel kann ein solches Zusammengehen und Zusammenarbeiten haben?

In der Regel bedeutet „Zusammenarbeit“ zwischen diesen beiden Kirchen die Mitarbeit einiger Vertreter der einen Kirche in den Gremien der andern Kirche.

Beratung in versöhnter Verschiedenheit

Beide Kirchen bleiben bei dieser partiellen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit voneinander unabhängig. Wer immer in der jeweils andern Kirche tätig wird, bleibt Glied seiner Kirche und versteht seinen Dienst in der jeweils andern Kirche als gewünschten Beitrag „zur Sache“ mit den Erfahrungen seiner eigenen Kirche.

Es ist eine gewollte gegenseitige Beratung, die zu Horizonterweiterungen führt, so dass der volkskirchliche Partner die Erfahrungen und Betrachtungsweisen des freikirchlichen Partners kennen lernt und davon seinen Nutzen hat ‑ und umgekehrt.

Dabei bedeutet „Zusammenarbeit“ nicht, dass Vertreter der einen Kirche bei der jeweils andern Kirche nur eine Beobachterrolle hätten. Sie sind Teil des Gremiums, in dem sie mitarbeiten.

Die Zusammenarbeit, die in den Gremien beider Kirchen besteht, dient dazu, den gemeinsamen Weg der Altreformierten und Reformierten erkennbar werden zu lassen und das Modell der „Kirchengemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit“ zu praktizieren.

Partielle Zusammenarbeit

Dass die Zusammenarbeit lediglich eine „partielle” ist, ergibt sich daraus, dass sie frei vereinbart wird und sich dort ergibt, wo sachliche oder auch personelle Gründe dafür sprechen und ein Bedarf an Zusammenarbeit vorhanden ist. „Positiv“ wird die Zusammenarbeit deshalb genannt, weil sie nicht den Charakter von Verhandlungen und Diskussionen mit möglichen Auseinandersetzungen und dem Zwang zu gemeinsamen Ergebnissen (mit allen damit verbundenen „negativen“ Nebenwirkungen) hat, sondern eine Kooperation meint, die gut praktikabel ist und auch gelingt: z.B. der Erfahrungsaustausch, die Möglichkeit, voneinander zu lernen und in guter Übereinstimmung gemeinsam zu handeln. So kann in unsern Gemeinden und in der Öffentlichkeit der Eindruck sich verstärken, dass einerseits die Unterschiedenheit unserer beiden Kirchen gewahrt wird, dass aber anderseits das Gemeinsame das Trennende bei weitem überwiegt.

Klärung und Koordination

Der Informationsaustausch, die Themenfindung (worüber gesprochen werden muss!), die erforderlichen Sachdebatten und Klärungsprozesse sind überwiegend Sache des Gemeinsamen Ausschusses. Ihm obliegt darüber hinaus die wichtige Funktion der Koordinierung. Hier wird beraten und vorbereitet, was an partieller positiver Zusammenarbeit initiiert und praktiziert werden kann, ohne dass damit den Gemeinden vor Ort das Recht beschnitten werden soll, miteinander zu reden und gemeinsam zu handeln, wann immer sie es für richtig halten (siehe unten S. 26▼, II f).

Gemeinsam nach außen

Zusammenarbeit könnte auch dort geschehen, wo unsere beiden Kirchen gemeinsam in einem ,dritten’ Gremium vertreten sind: z.B. im Reformierten Bund, in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) ‑ sowohl regional als auch auf Landes- und Bundesebene ‑ und im Evangelischen Missionswerk (EMW). Allerdings gehen beide Kirchen hier ihre eigenen Wege: Absprachen, gemeinsame Vorbereitung auf Sitzungen oder gemeinsame Nacharbeit finden nicht statt.

II         Felder der Zusammenarbeit

 

Schon bevor 1988 der Gemeinsame Ausschuss seine Arbeit aufnahm, hat es zwischen unsern Kirchen zunehmend gute Kontakte gegeben ‑ vor allem auf der Ebene der Gemeinden. Gemeinsame Bibelwochen, gemeinsame Sitzungen von Kirchenräten, Kirchenkonzerte, Einladungen zu Vorträgen u.ä. zeigten und zeigen das. Die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses hat die Zusammenarbeit verstärkt und ihr dort, wo sie gewollt war, auch eine geregelte und verbindliche Form gegeben.

a) Mitarbeitende Gäste in den Synoden

An den Synoden unserer Kirche nehmen zwei Vertreter der jeweils andern Kirche als sog. mitarbeitende Gäste teil. Sie werden von ihrer Kirche benannt und dann zu den Synoden zur Mitarbeit eingeladen. Sie sind den übrigen Synodalen gleichgestellt, haben jederzeit Rederecht, allerdings kein Stimmrecht.

Bislang haben sich die mitarbeitenden Gäste eher zurückgehalten: Wortbeiträge der altreformierten Teilnehmer während der Tagungen der reformierten Gesamtsynode wurden kaum beobachtet, während sich die reformierten Teilnehmer an altreformierten Synodentagungen schon häufiger zu Wort meldeten oder auch verschiedentlich um Informationen und Stellungnahmen gebeten wurden. Die altreformierte Synode konnte mit Dank Hinweise, Verdeutlichungen, Klärungen seitens der reformierten mitarbeitendenden Gäste entgegennehmen, wobei sich deren Erfahrungen in kirchenleitende Funktion, deren kirchenrechtliche Kompetenz und deren Beziehung zu verschiedenen ökumenischen Gremien günstig auswirkten. Es hat sich gezeigt, dass in den Aussprachen der altreformierten Synode eher nach Beschlüssen zum gerade anliegenden Thema im reformierten Bereich gefragt wird als umgekehrt. Viele reformierte Synodale haben in ihrer kirchlichen Arbeit so gut wie keine Kontakte mit Altreformierten.

Das Rederecht sollte von den mitarbeitenden Gästen hier wie dort gut genutzt werden. Wenn es um die Praxis des christlichen Glaubens, um Gottesdienst und ‚Abendmahl mit Kindern’, um friedensethische Positionen und Strukturfragen der Kirche geht, ist die Stimme des kirchlichen Partners erwünscht.

b) Ausschüsse

Bewährt hat sich inzwischen die Mitarbeit von Vertretern der einen Kirche in Ausschüssen der andern Kirche. Das gilt für den Diakonieausschuss, für den Schulausschuss, für den Ausschuss ‚Juden und Christen’ ‑ alles Ausschüsse der Evangelisch-reformierten Kirche.

Hier erweist es sich als fruchtbar, dass „freikirchliche“ Erfahrungen und Betrachtungsweisen in „volkskirchliche“ Denkgewohnheiten und Handlungsmuster eingebracht werden können. Allerdings bedeutet dies keine feste Rollenzuweisung ‑ als ob in einem reformierten Ausschuss ein altreformiertes Ausschussmitglied nur „Altreformiertes“ beizutragen hätte und es lediglich um seine „altreformierte“ Meinung gefragt würde. Tatsächlich ist die Ausschussarbeit eine gemeinsame Sache aller ‑ und die Altreformierten sind in erster Linie an einer gelingenden Sacharbeit des Ausschusses interessiert und erst in zweiter Linie daran, „altreformierte“ Akzente zu setzen.

Die Mitarbeit in Ausschüssen sollte weiter entwickelt werden. Wichtig ist auch die altreformierte Mitarbeit im reformierten ‚Ausschuss für Gemeindeaufbau und Volksmission’. Hier können die unterschiedlichen Ansätze und Akzente im Blick auf: Gemeindeordnung, Mitgliedschaft in der Gemeinde, Verantwortung des Einzelnen für das Leben der Gemeinde, Verhältnis von Kirche und Gesellschaft, „Was heißt missionarische Gemeinde?“ oder Gemeindeleitung fruchtbar gemacht werden. Es sollte jemand mitarbeiten, der zugleich im entsprechenden Gremium der altreformierten Kirche tätig ist.

Bedenkenswert wäre auch eine altreformierte Mitarbeit im reformierten Theologischen Ausschuss. Die altreformierte Synode hat im November 2000 beschlossen, einen reformierten Vertreter in ihren Theologieausschuss einzuladen.

c) Synodalverbände

In der Visitationskommission des (reformierten) Synodalverbandes Grafschaft Bentheim arbeitete Pastor Dr. Beuker von der evangelisch-altreformierten Gemeinde Hoogstede in den Jahren 1997 bis 2000 mit. Für die Zeit von 20001 bis 2006 wurde der altreformierte Älteste Jan Borggreve aus Uelsen in die Kommission berufen. Ob und wie sich dieses Zusammenarbeitsmodell bewährt und welche Möglichkeiten eine „altreformierte“ Begleitung und Supervision bei Visitationen reformierter Gemeinden beinhalten, muss noch ausgewertet  werden. Es scheint die Folgerung erlaubt, dass es gut wäre, dieses Modell auch auf andere Synodalverbände zu übertragen. In fast allen Ausschüssen des reformierten Synodalverbandes Grafschaft Bentheim sind Altreformierte tätig: im Missionsausschuss, im Diakonieausschuss, im Sozialethischen Ausschuss und eben auch in der Visitationskommission.

Der altreformierte Synodalverband Grafschaft Bentheim hat kaum eigene Ausschüsse und Kommissionen. Er hat im Frühjahr 2001 um eine reformierte Unterstützung der dreijährlichen altreformierten Visitationen gebeten. An den meisten Schulungen oder Zurüstabenden nehmen in der Grafschaft Bentheim Älteste aus beiden Kirchen teil.

In Ostfriesland lädt der Coetus und in der Grafschaft die reformierte Classis – beides sind Versammlungen der reformierten Pastorinnen und Pastoren – die altreformierten Pastoren zu den Versammlungen ein. In Ostfriesland und in der Grafschaft Bentheim finden zudem fast überall regelmäßige ökumenische Pastorentreffen vor Ort statt. Überall hält man gemeinsame Bibelwochen oder Evangelisationen, und es gibt gemeinsame kirchenmusikalische Angebote.

Die reformierten Synodalverbände in Ostfriesland finden innerhalb ihrer Grenzen jeweils nur eine altreformierte Gemeinde vor. Hier gibt es bislang so gut wie keine reformiert-altreformierte Zusammenarbeit auf der Ebene der Synodalverbände. Dafür sind hier in den reformierten Synodalverbänden mehr Pastoren tätig, die aus altreformiertem Hause stammen oder eine Zeitlang bei den Gereformeerden in den Niederlanden studiert haben. Die großen räumlichen Abstände gestalten jegliche Zusammenarbeit in Ostfriesland schwieriger als im Bentheimischen.

d) Ältestenarbeit

Was die Ältestenarbeit in unsern beiden Kirchen betrifft und die Förderung des Presbyteramtes, so ist es in der Grafschaft Bentheim zu einer guten Zusammenarbeit gekommen. Seit 1997 gibt es hier gegenseitige Einladungen zu Ältestenschulungen bzw. Amtsträgerkonferenzen.

Zu nennen ist auch die „Reformierte Konferenz Bentheim/Steinfurt“, zu der sich halbjährlich Älteste (auch andere Mitarbeiter und Interessierte) aus den Gemeinden der Region zu einem Fortbildungstag mit Vortrag und Aussprache treffen.

Ansonsten arbeiten auf dem Feld Schulung und Zurüstung für das Ältestenamt die Kirchen für sich.

Ähnliches gilt für den ehrenamtlichen Verkündigungsdienst. In der Evangelisch- reformierten Kirche gibt es eine Ordnung für Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen. Sie regelt die (ca. zweijährige) Ausbildung von geeigneten (und von der Gemeindeleitung benannten) Gemeindegliedern und das anschließende Kolloquium. Nach bestandenem Kolloquium erfolgt die Ordination und Einführung in den ehrenamtlichen Verkündigungsdienst.

Es fragt sich, ob diese Praxis in Zusammenarbeit mit den Altreformierten erfolgen kann. Die Evangelisch-altreformierte Kirche kennt bislang keine Ältestenprediger. In den altreformierten Gemeinden (überwiegend in Ostfriesland!) wird jemand vom Kirchenrat hin und wieder einen Gottesdienst leiten und dabei eine gedruckte Predigt eines Pastors vorlesen.

e) Ausbildung und Berufung

Zur gelungenen Zusammenarbeit gehört die Tatsache, dass eine aus der Evangelisch-reformierten Kirche kommende Vikarin in einer evangelisch-altreformierten Gemeinde ausgebildet wurde.

Was die Ausbildung von Theologinnen und Theologen für das Amt des Pastors oder der Pastorin betrifft, so weichen die Ausbildungsgänge in beiden Kirchen nach wie vor voneinander ab. Die Ausbildung zum Pfarrberuf erfolgt bei den Altreformierten zu einem Teil an Universitäten in den Niederlanden. Gleichwohl kann ein „landeskirchlich“ ausgebildeter Theologe von einer altreformierten Gemeinde zu ihrem Pastor berufen werden. Bei bereits ordinierten Theologen geht einer Berufung ein Kolloquium voraus, aufgrund dessen der bzw. die Betreffende als berufbar erklärt wird. Zuvor muss der Ökumeneausschuss der Generalsynode ein Gutachten über den Kandidaten und seine bisherige Kirche abgegeben haben. Befindet sich jemand noch in der Ausbildungsphase, wird in Absprache mit den zuständigen niederländischen Universitäten festgelegt, was an Studieninhalten (z.B. Kirchenrecht und niederländische Kirchengeschichte) zusätzlich zu bearbeiten ist. Das hat damit zu tun, dass die in den altreformierten Gemeinden tätigen Pastoren auch in den „Gereformeerde Kerken in Nederland“ berufbar sind.

In den Niederlanden gibt es seit 1999 nur noch drei kirchlich anerkannte Universitäten, nämlich Leiden, Utrecht und Kampen. Die kirchliche Ausbildung an diesen Universitäten richtet sich gemeinsam an Reformierte, Altreformierte und Lutheraner.

Das Umgekehrte ‑ dass ein altreformierter Pastor von einer reformierten Gemeinde berufen wird ‑ kommt kaum vor. Das hat mit der Ausbildungsordnung der Evangelisch-reformierten Kirche zu tun, die einige Bedingungen enthält: Studium der Theologie (und davon 6 Semester an einer deutschen Hochschule!), zwei theologische Prüfungen, ein zweieinhalbjähriges Vikariat mit Schulpraktikum und Kursen im Predigerseminar, ein 12-monatiger pfarramtlicher Hilfsdienst und danach der Erhalt der Anstellungsfähigkeit, die dazu berechtigt, sich auf eine freie Pfarrstelle bewerben zu können.

Mehrere Theologiestudierende aus altreformierten Gemeinden sind in die Evangelisch-reformierten Kirche übergetreten, um nach deren Ordnung ausgebildet zu werden und dort als Pastor bzw. Pastorin tätig sein zu können.

f) Gemeinsame Sitzungen der Kirchenräte

Dass Kirchenräte (Presbyterien) der beiden Gemeinden vor Ort zu regelmäßigen Sitzungen zusammen kommen, ist hier und da längst zur Gewohnheit geworden. Diese Begegnungen sollten vordringlich zu inhaltlichen Gesprächen genutzt werden, so dass zu bestimmten Themen sowohl die Gemeinsamkeiten, als auch die unterschiedlichen Meinungen deutlich werden und es dabei bleibt, dass Reformierte und Altreformierte sich „etwas zu sagen“ haben ‑ z.B. in Fragen biblischer Hermeneutik (Auslegung und Erklärung), in Fragen der Gemeindezucht oder in ethischen Fragen.

Ein Thema für solch gemeinsame Sitzungen kann auch sein, die Ergebnisse der Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses zu diskutieren und zu überlegen, was davon vor Ort umgesetzt werden kann.

Wünschenswert ist, dass gemeinsame Sitzungen überall (!) dort, wo Reformierte und Altreformierte zusammenleben, vereinbart werden können.

g) Gemeinsame Gottesdienste

Gemeinsame Gottesdienste sollten eine gute Regel bleiben, die auch dann „gut“ bleibt, wenn sie nicht zu häufig angewandt wird. Es sollte bestimmte Anlässe geben, die dazu führen, dass beide Gemeinden sich zu einem gemeinsamen Gottesdienst versammeln (und wenn andere Gemeinden am Ort dazu kommen: umso besser!): der Buß- und Bettag z.B. oder der Reformationstag oder der Pfingstmontag.

Der Gemeinsame Ausschuss sollte sich Gedanken machen, welche Anregungen es gibt für die gemeinsamen Gottesdienste und für ihre Gestaltung.

h) Kanzeltausch

Der sog. Kanzeltausch ist in vielen Gemeinden gute Praxis. In einigen wenigen Gemeinden in Ostfriesland gibt es ihn eher nicht.

Ablehnung bzw. Zurückhaltung können auch mit dem theologischen Profil eines Predigers zu tun haben, auch damit, dass man die Zeit für einen Kanzeltausch als noch nicht reif ansieht und eine Unruhe in der Gemeinde befürchtet, die sich belastend auf andere Bereiche der Zusammenarbeit auswirken könnte.

Das Kanzelrecht liegt bei der Gemeindeleitung; und sie sollte in ihrer Entscheidung, wer in der altreformierten Gemeinde das Wort Gottes predigt und wer nicht, frei bleiben. Umgekehrt gilt das Gleiche.

Der Kanzeltausch ist darum nicht etwas, was (von außen) gefordert werden sollte. Erfreulich (im Sinne „positiver“ Zusammenarbeit) bleibt es freilich, wenn er gelegentlich zustande kommt.

i) Fortbildung

Altreformierte Pastoren und Pastorinnen werden seit einiger Zeit zu Fortbildungsveranstaltungen der reformierten Pastorinnen und Pastoren eingeladen, z.B. in Ostfriesland in den Coetus, in der Grafschaft Bentheim in die Classis (der reformierten Pastorinnen und Pastoren) oder zur Pfarr-Rüstzeit auf Borkum. Zum Stichwort ‚Pfarrerfortbildung’ gehört auch die Möglichkeit, dass altreformierte Pastoren einen Kurs im Predigerseminar Elberfeld besuchen können. In der Regel handelt es sich um Kurse, die sich mit Predigt und Seelsorge befassen. Zu überlegen ist, ob und wie reformierte Pastoren und Pastorinnen an altreformierten Pfarrkonferenzen teilnehmen können bzw. wie und mit wem eine solche Teilnahme vereinbart werden kann.

j) Kirchliche Presse

Beide Kirchen haben ihre Zeitungen: die Altreformierten den „Grenzbote(n)“ und den Jugendbote(n), die Reformierten das „Sonntagsblatt“ und das Verteilblatt „reformiert“. Die Redakteure treffen sich gelegentlich am „reformierten Pressetisch“, zu dem der Reformierte Bund einlädt. Solche Treffen sind nützlich für gegenseitige Informationen und Absprachen. Beide Kirchen sollten dazu beitragen, dass eine koordinierte „reformierte Publizistik“ möglich wird.

Ein kostenloser Nachdruck von Beiträgen ist vereinbart: im „Grenzboten“ kann an Meinungen und Nachrichten übernommen werden, was im „Sonntagsblatt“ stand und umgekehrt. Zu überlegen ist, ob eine altreformierte Mitarbeit im Redaktionsteam vom Sonntagsblatt und von „reformiert“, dem Verteilblatt der Evangelisch-reformierten Kirche für die sog. verstreuten Reformierten, angestrebt werden kann. Das könnte die Vernetzung der publizistischen Arbeit der beiden Kirchen verbessern.

k) Einzelprojekte

Zusammenarbeit hat sich ergeben und wird sich immer wieder dann ergeben, wenn Projekte anstehen bzw. bestimmte Arbeitsaufträge, die im Interesse unserer beider Kirchen liegen, zu erledigen sind. Zu nennen sind aus den letzten Jahren z.B.

‑ die Revision des Heidelberger-Katechismus-Textes;

‑ das neue Evangelische Gesangbuch, insbesondere die Bearbeitung der Reimpsalmen;

‑ die Herausgabe der „Reformierten Liturgie“.

Auch die Beratung der einen Kirche durch die andere ist als Beispiel der Zusammenarbeit zu nennen ‑ u.a. in Fragen des (kirchlichen) Rechts und des Verhältnisses von Staat und Kirche. Hinzu kommt das, was der Gemeinsame Ausschuss erarbeitet, veröffentlicht und den Gemeinden vorgelegt hat.

III       Asymmetrie der beiden Kirchen

 

Eine Problematik der Zusammenarbeit ist die spürbare Asymmetrie. Die Evangelisch-reformierte Kirche ist gegenüber der Evangelisch-altreformierten Kirche zahlenmäßig größer: Sie hat mehr Gemeinden, mehr hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch eine entsprechend größere Verwaltung. Es besteht leicht die Gefahr, dass in der Zusammenarbeit der größere Partner ‑ ohne es zu wollen  ‑ gegenüber dem kleineren Partner zum dominierenden Teil wird.

Hier hat der paritätisch besetzte Gemeinsame Ausschuss dafür zu sorgen, dass diese Gefahr vermieden wird. Es gilt der gute alte ökumenische Grundsatz, wonach es nicht „mehr“ und nicht „weniger“ Kirche gibt, sondern Kirche ‑ Kirche ist. Im Reich Gottes ist nicht die Zahl bestimmend für die Kirche Jesu Christi, sondern die Kraft des Heiligen Geistes und Wahrnehmung des Auftrags, „die Botschaft von der freien Gnade auszurichten an alles Volk“ („Barmen“ VI).

 

 

 

 


 

 

Wie nun weiter?

Möglichkeiten auf dem Weg

 

Jan Alberts, Nordhorn

Zurück zum Anfang des Textes

 

 

Die Vereinigung der beiden Kirchen – etwa nach dem „Samen-op-Weg“-Modell – steht nicht bevor. Sie wurde auch nicht angestrebt. Die Gründe liegen nicht in Differenzen des Bekennens und Glaubens, sondern in der Einschätzung dessen, was ratsam ist. Die Vereinigung nach dem „Samen-op-Weg“-Modell könnte leicht neue Uneinigkeit hervorrufen. Das wäre nicht fruchtbringend.

Der Gemeinsame Ausschuss unterstützt die Gemeinden, ihre Beziehungen zu festigen und auszubauen. Er hat die Aufgabe, weitere Schritte auf dem gemeinsamen Weg der beiden Kirchen aufzuzeigen.

Einige Perspektiven für die Zukunft – aus der Praxis und für die Praxis: Zwischen den Gemeinden hat sich eine gute Zusammenarbeit ergeben. Können weitere Verabredungen und Vereinbarungen im Interesse der verbindlichen Zusammenarbeit getroffen werden?

In mehreren Bereichen, in der Diakonie zum Beispiel, wurde die Zusammenarbeit näher bestimmt und ausgebaut. Bestehen weitere Kooperationsmöglichkeiten?

Der „Samen-op-weg“-Prozess in den Niederlanden zielt auf die Vereinigung der drei beteiligten Kirchen. Die Evangelisch-altreformierte Kirche hat erklärt, dass sie nicht automatisch in die Fusionierung eingebunden sein möchte. Spätestens bis zur Vereinigung der drei Kirchen muss sie bestimmte Angelegenheiten entweder eigenständig oder auf dem Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit regeln. Kann die Evangelisch-altreformierten Kirche von der Evangelisch-reformierten Kirche Serviceleistungen erhalten?

1.         Können weitere Vereinbarungen getroffen werden?

1.1.      Sich noch besser kennen lernen und miteinander vertraut machen

Die früher vorherrschende Abgrenzung wurde überwunden. Gelegentlich haben Gemeindeglieder dabei festgestellt, dass Abgrenzung der Gefahr Vorschub leistet, in Vorurteilen zu verharren oder einander leichtfertig zu verurteilen. Gespräche, Begegnungen und gemeinsame Erfahrungen ließen die gegenseitige Wertschätzung und das Verständnis füreinander wachsen. So ist es auch möglich, das kirchliche Leben verschieden zu gestalten und doch die Gemeinschaft in Christus zu erleben, die eigene Kirche zu lieben und doch gemeinsam den Weg des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe zu gehen.

Diese Entwicklung wird gestärkt, indem wir danach trachten, uns noch besser kennen zu lernen und miteinander vertraut zu machen. Das kann zum Beispiel geschehen durch Begegnungen der Gruppen und Kreise in den Gemeinden. Oder indem im kirchlichen Unterricht nicht nur über die jeweils andere Kirche gesprochen wird, sondern jemand aus der jeweils anderen Kirche zu Wort kommt. Es ist an der Zeit, diese Begegnungen nicht dem Zufall zu überlassen, sondern gezielt herbeizuführen und fest zu vereinbaren.

1.2.      So oder so gemeldet – die Gemeinschaft geht nicht verloren

Das Meldewesen ist verschieden geregelt, in der Evangelisch-reformierten Kirche durch die Zusammenarbeit mit den Kommunen, in der Evangelisch-altreformierten Kirche in selbstorganisierter Weise. Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche hat dazu am 8. Mai 1996 u. a. beschlossen, dass Gemeindeglieder, die ihren Wohnsitz außerhalb des Einzugsbereichs der Evangelisch-altreformierten Kirche wählen und an einen Ort ziehen, in dem es eine evangelisch-reformierte Gemeinde gibt, vom Kirchenrat der Gemeinde, der sie bisher angehörten, gebeten werden, in die evangelisch-reformierte Gemeinde überzutreten.

Die Regelung ist ein Zeichen der Gemeinschaft zwischen beiden Kirchen. Sie kann dazu beitragen, dass Gemeindeglieder spüren: Die Kirche hat Interesse an uns, sie begleitet uns.

1.3.      Quellen erschließen, den Glauben zur Sprache bringen

Der Glaube will zum Ausdruck kommen; doch fällt es oft schwer, den (alten) Glauben (neu) zur Sprache zu bringen. Eltern spüren es in der Erziehung ihrer Kinder. Die Verlegenheit, die gute Botschaft zur Sprache zu bringen, ist auch in anderen Situationen spürbar: in der Jugendarbeit, bei Hausbesuchen, in der Seelsorge ... Gemeindeglieder begrüßen es, wenn ihnen Hilfe geboten wird, Quellen des Glaubens zu erschließen.

Das neue Evangelische Gesangbuch ist eine Hilfe, auch die Reformierte Liturgie. Es wird viel Gutes gesagt und geschrieben, was mehr Verbreitung verdient als tatsächlich geschieht. Im Gemeinsamen Ausschuss ist auf die Broschüre „Stimmen des Glaubens“ hingewiesen worden. Ein Nachfolgeband ist erwünscht. Das „Sonntagsblatt“ veröffentlicht eine von Dr. A. Rauhaus verfasste Serie zu den Fragen und Antworten im Heidelberger Katechismus. Es ist wünschenswert, dass diese Serie auf dem Büchermarkt erscheint.

1.4.      Jugendarbeit

Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche hat im Frühjahr 2000 im Einvernehmen mit dem Kirchenrat der Gemeinde Wilsum beschlossen, Pastor Dieter Wiggers für drei Jahre von übergemeindlichen, nicht im Bereich der Jugendarbeit liegenden Aufgaben und einem Teil seiner Aufgaben als Pastor in der Gemeinde zu befreien, um eine 20- 30%-Stelle für die Jugendarbeit einzurichten. Ist der Beschluss der Einstieg in die Hauptamtlichkeit mit spezieller Beauftragung in den evangelisch-altreformierten Gemeinden? Vielleicht wird das nicht gewünscht, vielleicht wird es durch finanzielle Gesichtspunkte verhindert. Jedenfalls ist mit der Entscheidung ein Zeichen gesetzt: Die Jugendarbeit wird mehr als bisher gefördert.

In der Jugendarbeit hat sich Zusammenarbeit entwickelt – mit einer Vergrößerung des Angebots durch besondere Veranstaltungen, Konzerte, Fortbildungsmaßnahmen. Diese Gemeindegrenzen überschreitenden Angebote stehen nicht in Konkurrenz zur gemeindlichen Jugendarbeit, sondern können diese beleben. Die Offenheit der Freizeitangebote gibt es schon. Durch Zusammenarbeit kann die Attraktivität der kirchlichen Jugendarbeit gefördert werden.

1.5.      Chorarbeit

Gute Chöre sind eine Zierde des kirchlichen Lebens. Aber es gibt auch Beispiele dafür, dass Chöre je für sich allein nicht weiterkommen. Manchmal bereitet die Frage Sorge: Wo finden wir einen Dirigenten/eine Dirigentin? Die Gemeinden Gildehaus (evangelisch-reformiert) und Bad Bentheim (evangelisch-altreformiert) haben seit Jahrzehnten einen gemeinsamen Singkreis. Er singt mal in dieser, mal in jener Gemeinde. Es tut beiden Gemeinden und allen Mitwirkenden gut und hat zur Verbundenheit beigetragen.

Für die Chorarbeit gilt wie für die Jugendarbeit: Zusammenarbeit tut gut. Sie kann schlichtweg notwendig sein, damit Chöre Bestand haben. Sie kann auch dazu dienen, dass öfter einmal ein Höhepunkt im Veranstaltungskalender vorkommt. Kirchenchöre sind angewiesen auf die verlässliche und treue Mitarbeit der Mitwirkenden. Andererseits wird nach herausragenden Ereignissen Ausschau gehalten, nicht nur von jungen Leuten.

Zu berücksichtigen ist auch, dass unterschiedliche Erwartungen und Ansprüche bestehen. Dem ist eher gerecht zu werden, wenn Gemeindegrenzen Gemeindeglieder nicht daran hindern, in diesem oder jenem Chor aktiv zu sein. Es hat schöne kirchenmusikalische Ereignisse gegeben, deren Vorbereitung und Durchführung von Projektchören ausging, bei denen Kirchengrenzen keine Rolle spielten.

Es ist ein Glücksfall, wenn es in einer Gemeinde befähigte Gemeindeglieder gibt, die einen Chor leiten können und wollen. Im Allgemeinen zeigt sich im Bereich der Chorarbeit wie in dem Bereich der Jugendarbeit: Die Arbeit bedarf der Leitung durch professionell ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mehrere altreformierte Chöre profitieren davon, dass ihnen professionell ausgebildete reformierte Dirigenten und Dirigentinnen zur Verfügung stehen. Andererseits helfen altreformierte Organistinnen und Organisten zum Beispiel in reformierten Gemeinden aus. In der Grafschaft Bentheim unterstützen beide Kirchen den Unterricht für Orgelschüler und –schülerinnen.

1.6.      Ausbildung und Anstellungsfähigkeit der Pastoren/Pastorinnen

Sylvia Voget hat ihr Vikariat in der ev.-altreformierten Gemeinde Veldhausen absolviert. Das Vikariat war für die Gemeinde eine Bereicherung. Diese Erfahrungen müssen weiter bedacht und ausgewertet werden. Die Evangelisch-altreformierte Kirche sollte überlegen, ob es bei einem Einmal-Ereignis bleiben soll oder weitergehende Möglichkeiten bestehen. Die Finanzierung kann dabei nicht das einzige Kriterium sein.

Im Gemeinsamen Ausschuss wurde darüber nachgedacht, wie Vikaren/Vikarinnen weitere Wege eröffnet werden können. Wie diese Wege – bis hin zur Berufbarkeit bzw. Anstellungsfähigkeit in beiden Kirchen – aussehen können, wurde beschrieben. Das Papier gehört zu den Arbeitsergebnissen des Gemeinsamen Ausschusses.

Die Bestimmungen der Kirchenordnung der zukünftigen „Samen-op-Weg“-Kirche machen eine Weiterentwicklung der Ausbildungsordnung der Ev.-altreformierten Kirche erforderlich. Der Gemeinsame Ausschuss sollte die Anerkennung der verschiedenen Ausbildungswege und die Ermöglichung der Berufbarkeit hinüber und herüber vorbereiten.

2.         Bestehen weitere Kooperationsmöglichkeiten?

2.1.      Evangelisches Gesangbuch, Reformierte Liturgie

Ein gutes Beispiel einer gelungenen Kooperation ist die Entstehung des neuen Evangelischen Gesangbuchs. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat sich dafür eingesetzt, dass die Evangelisch-altreformierte Kirche auf dem Weg der Vorbereitung mit „in das Boot genommen“ wurde. Die Gemeinden haben jetzt ein gemeinsames Gesangbuch – und sind froh darüber. Etwas anders gelagert, weil vom Reformierten Bund herausgegeben, aber ähnlich zu sehen ist die Entstehung der Reformierten Liturgie. Kooperation tut gut.

2.2.      Diakonie

Aufgrund der in 2.1. erwähnten guten Erfahrungen sollte der Ausschuss überlegen, an welchen Stellen es sinnvoll sein kann, das Prinzip anzuwenden: Der größere Partner vertritt den kleineren. Zum Beispiel: Beide Kirchen sind Mitglied des Diakonischen Werkes der EKD. Sie unterstützen „Brot für die Welt“. Aus gutem Grund: „Brot für die Welt“ versucht, in Entsprechung zur prophetischen, priesterlichen und königlichen Sendung Jesu Christi Grenzen zu überschreiten und nicht nur Freunden in der Nähe zu helfen. Das Engagement soll nicht geschmälert werden. Eine andere Frage ist, ob die Evangelisch-altreformierte Kirche in Gremien und Mitgliederkonferenzen des Diakonischen Werkes durch Vertreter der Evangelisch-reformierten Kirche mitvertreten werden kann.

2.3.      Kooperation zwischen Gemeinden

Die „Samen-op-Weg“-Kirche sieht die Möglichkeit vor, dass Gemeinden zusammengefügt werden (Verordnung 2, Art. 14), eine Gemeindekombination bilden (Verordnung 2, Art. 15) oder zu einer Gebietsgemeinde verbunden werden (Verordnung 2, Art. 17). „Auftrag, Weg und Ziel“ beschreibt ähnliche Möglichkeiten. Zwei oder drei Gemeinden können gemeinsam eine Pfarrstelle unterhalten (S. 38).

Können in ähnlicher Weise auch evangelisch-altreformierte und evangelisch-reformierte Gemeinden kooperieren? Gilt doch: Einerseits ist es möglich, mit zwei oder drei Personen Gottesdienst zu halten, andererseits kann es eine Ermutigung zum Glauben sein, in einem größeren Kreis gemeinsam Gottesdienst zu feiern (Auftrag, Weg und Ziel, Leer 1998, S. 31). Wenn zwei Gemeinden es wünschen, kann der Gemeinsame Ausschuss behilflich sein. Er kann vielleicht auch schon vorher Wege eröffnen.

3.         Sind gezielte Serviceleistungen möglich?

3.1.      Außerhalb der Verwaltung der „Samen-op-weg“-Kirche

Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche hat am 07.11.1998 erklärt, sie begrüße den „Samen-op-weg“-Prozess und das bedeute für sie auch, nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit protestantischen Kirchen zu suchen und sich gegebenenfalls aus der Vereinigten Protestantischen Kirche in den Niederlanden zu lösen.

Die Synode hat sich das Recht vorbehalten, ihre Struktur und Arbeitsweise selbst zu bestimmen und in eingeschränkter Weise die Rechte und Pflichten einer Klassis der zukünftigen vereinigten Kirche wahrzunehmen. Die Einschränkungen betreffen die Gottesdienstordnung, die Gliederverzeichnisse, die Geschäftsordnungen der Kirchenräte sowie die Gemeindefinanzen. Die Synode hat sich bereit erklärt, mit benachbarten niederländischen Kirchenverbänden in einer Allgemeinen Klassis zusammenzuarbeiten. Von dieser Zusammenarbeit sollen aber Angelegenheiten ausgenommen sein, in denen die Evangelisch-altreformierte Kirche eigenständig oder in Zusammenarbeit mit anderen Kirchen in Deutschland handelt, insbesondere die eigene Verantwortung in finanziellen Dingen und Verwaltungsangelegenheiten sowie die Mitwirkung an einem Regionalen Dienstzentrum.

Damit hat sich die Evangelisch-altreformierte Kirche aus einigen Verwaltungsstrukturen herausgelöst, die zurzeit für die in den Niederlanden entstehende „Samen-op-Kirche“ aufgebaut werden. Übrig bleibt: Die Synode hat die Rechte einer Klassis der vereinigten Kirche. Sie entsendet zwei Abgeordnete in die Generalsynode. Die Synode arbeitet im Bereich der Missionsarbeit und ökumenischen Diakonie weiterhin mit der Partnerkirche in den Niederlanden zusammen. Nach der geltenden Ausbildungsordnung findet der Abschluss des Theologiestudiums an einer Ausbildungsstätte der Schwesterkirche in den Niederlanden statt. Die Altersversorgung der Pastoren ist durch die Versicherung in den Niederlanden gewährleistet.

Spätestens bis zur Vereinigung der drei Kirchen muss die Evangelisch-altreformierte Kirche bestimmte Angelegenheiten eigenständig oder auf dem Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit regeln. Die Evangelisch-reformierte Kirche hat ihre Bereitschaft erklärt, in allen Bereichen, in denen es möglich ist und von der Evangelisch-altreformierten Kirche gewünscht wird, Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Die Evangelisch-altreformierte Kirche entscheidet, ob Amts- und Verwaltungshilfe „auf dem kleinen Dienstweg“ gewünscht wird, z. B. Beratung, oder ob Teile der Verwaltung von der Evangelisch-reformierten Kirche übernommen werden sollen, wobei die Evangelisch-altreformierte Kirche eigene Zuständigkeiten abgibt. In beiden Fällen ist eine finanzielle Vergütung der in Anspruch genommenen Dienste zu treffen, wie die Evangelisch-altreformierte Kirche es auch für die Inanspruchnahme von Diensten des zentralen oder regionalen Dienstzentrums der vereinigten Kirche in den Niederlanden vorgesehen hat.

3.2.      Verfassung und Körperschaft öffentlichen Rechts

Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen hat im Mai 1999 eine Kommission mit der Erarbeitung einer neuen Verfassung beauftragt. Die Kommission hat Dr. Winfried Stolz, den früheren Juristen im Moderamen der Evangelisch-reformierten Kirche, um Rat gefragt und um Mitarbeit gebeten. Im November 2001 kann über die neue Verfassung entschieden werden.

Die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen hat kein eigenes gesondertes Organ für die Veröffentlichung ihrer Gesetze und Verordnungen. Für die Veröffentlichung stünde allenfalls „Der Grenzbote. Organ für die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen“ zur Verfügung. Im Interesse der Klarheit und Reichweite der Entscheidungen ist es ratsam, dass die Evangelisch-altreformierte Kirche die Möglichkeit erbittet, Entscheidungen, die mit dem Status der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu tun haben, gegen Erstattung der Kosten im Amtsblatt der Evangelisch-reformierten Kirche zu veröffentlichen.

3.3.      EKD, Konföderation, ÖRK

Die Evangelisch-altreformierte Kirche ist nicht Mitglied der EKD und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, die ausschließlich aus Kirchen besteht, die der EKD angehören. Eine Mitarbeit im Gaststatus wäre möglich. Die Evangelisch-altreformierte Kirche strebt diese Mitarbeit nicht an.

Der Gemeinsame Ausschuss ist in der Vergangenheit manchmal Bindeglied gewesen und kann das auch in Zukunft sein. Es wäre hilfreich, darüber eine Vereinbarung zu treffen, dass die Evangelisch-reformierte Kirche Informationen, die in evangelisch-reformierten Gemeinden verbreitet werden, auch an die Evangelisch-altreformierte Kirche weitergibt.

Ähnlich ist es in der Verbindung der Evangelisch-altreformierten Kirche mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf (ÖRK). Die Verbindung besteht durch die Zugehörigkeit zu den Gereformeerden Kerken in den Niederlanden. Aber der Weg ist aber lang, und die Vermittlung wichtiger Nachrichten bedarf manchmal in mehrfacher Weise der Übersetzung.


 

 

Zurück zum Anfang des Textes

 

Die Bedeutung des Heidelberger Katechismus für das Christsein in der heutigen Zeit

 

Alfred Rauhaus; Weener

I          Ich habe viele Fragen, und der Heidelberger
Katechismus gibt mir gute Antworten

 

Der Mensch ist ein fragendes Lebewesen. Kleine Kinder in einem bestimmten Lebensalter können ihre Umgebung, Eltern und Familie, den ganzen Tag mit ihren Kinderfragen beschäftigen: Warum hat die Kuh Hörner? Müssen die Vogelkinder auch in die Schule? Wo bin ich gewesen, bevor ihr mich bekommen habt? Und immer wieder die bohrende Weiterfrage: Warum? Das Kind fragt selbst dann noch, wenn wir Erwachsenen schon wissen, dass das Weiterfragen sinnlos ist. So erschließt sich ein Kind seine Umgebung. Es baut sich seine Welt, sein Weltverständnis auf. Das kann manchmal sehr kindlich und unrealistisch sein, weil nicht alle Zusammenhänge für Kinder verstehbar sind. Doch im Fragen erschließt sich uns die Welt. Schon beim kleinen Kind geht das Leben über das bloße Dasein hinaus. Wir Menschen können nicht anders leben, als dass wir unser Dasein zu deuten suchen. Wir sind fragende Lebewesen.

Bei uns Erwachsenen ist es nicht anders. Auch wir haben viele Fragen. Mancher schaut sich im Fernsehen besonders gern die Sendungen an, die uns die Welt erschließen. Die entweder fremde Länder und Kontinente zeigen, oder die geschichtliche Ereignisse uns nahe bringen, oder die uns auf allgemein verständliche Weise wissenschaftliche Zusammenhänge erklären. Im Fragen erschließt sich uns die Welt. Vor allem dann, wenn unsere Fragen verständliche Antworten finden.

Glaubens-Fragen

So ist es auch im Bereich des Glaubens. Auch da haben wir viele Fragen. Wie ist das nun mit Gott, oder mit dem Sinn des Lebens, oder mit der Auferstehung Jesu Christi? Wo kommen wir her, wo gehen wir hin? Woher kommt das Böse, und wie sieht ein verantwortlicher Lebensstil aus? Was kann ich wissen, was darf ich hoffen, was soll ich tun? Wir haben viele Fragen....

In den 60er Jahren dieses Jahrhunderts fing man an, neue Kirchenlieder zu schreiben. Eines davon hieß: „Antwort auf alle Fragen gibt uns dein Wort...“. Das Lied hat Recht: Antwort auf alle Fragen gibt uns Gottes Wort. Jedenfalls auf die Fragen, die mit Gott und uns Menschen zu tun haben. Das Problem ist nur: die Bibel ist ein dickes Buch. Sie gibt uns Antwort, aber die Antworten sind nicht immer leicht zu finden. Man kann sie nicht einfach nachschlagen. Darum wäre es gut, wenn man eine Art Zusammenfassung der christlichen Glaubenslehre hätte. Dann könnten wir die Antworten der Bibel leichter finden und wüssten zugleich, was alles zum Bereich christlicher Glaubenslehre gehört, was also für einen Christen zu glauben notwendig und wichtig ist.

Eine solche kurze Zusammenfassung des biblischen Zeugnisses, die uns Antworten gibt auf unsere Glaubensfragen, und zwar im Sinne der Bibel, eine solche kurze Zusammenfassung gibt es: es ist der Heidelberger Katechismus. Seine Bedeutung für unser heutiges Christsein besteht gerade darin, dass er uns Antworten auf unsere Glaubensfragen gibt. Zureichende Antworten. Verständliche Antworten. Biblische Antworten.

Eine Revolution

Stellen Sie sich vor, was für eine Revolution das gewesen ist, als man im 16. Jahrhundert, in der Reformationszeit, anfing Katechismen zu verfassen. Das ist lange her, und weil es uns so selbstverständlich ist, dass es solche Katechismen gibt, und nicht nur den Heidelberger, sondern auch andere, darum können wir uns gar nicht mehr ausdenken, dass es anders sein könnte. Aber es war ja vorher anders gewesen. Eineinhalbtausend Jahre lang haben die christlichen Gemeinden ohne solch ein Handbuch des Glaubens existiert. Es gab die Bibel, sicher; aber kaum einer konnte lesen. Und wer hatte schon das Geld, um solch ein kostbares, mühsam von Hand abgeschriebenes Bibelbuch zu erwerben? Von einigen wenigen Gelehrten in Klöstern und auf den Universitäten abgesehen kannten die Christenmenschen nur die Geschichten der Bibel, die im Gottesdienst vorgelesen wurden oder die ihnen auf Bildern und in Glasfenstern vor Augen gestellt wurden. Aber was einer wirklich vom Glauben kannte, war, kurz gesagt nur das Glaubensbekenntnis, das Unser-Vater und vielleicht die Zehn Gebote. Das war alles. Offenbar genügte das den Menschen. Sie hatten von ihren Eltern eine bestimmte Weltsicht, eine bestimmte Lebensdeutung übernommen, die christlich geprägt war. Das genügte. Die Menschen fragten nicht weiter, stellten keine Glaubensfragen. Das ist für uns sehr schwer vorstellbar. Aber offenbar ist es so gewesen, dass die Menschen in einer geschlossenen Welt lebten. Sitte und Herkommen und die allgemeine Lebensauffassung, das war der Lebensraum, in dem sie sich bewegten. Sie hatten keinen Katechismus, der ihre Glaubensfragen beantwortete. Sie konnten nicht in der Bibel lesen, um ihr Glaubenswissen zu erweitern. Sie hörten im Gottesdienst auch keine Predigten, die die Bibel und ihr Leben miteinander ins Gespräch gebracht hätten. Im mittelalterlichen Gottesdienst wurde in der Regel nicht gepredigt.

Was für eine Veränderung muss sich in den Köpfen und Herzen der Menschen vollzogen haben, dass sie vor 500 Jahren, zu Beginn der europäischen Neuzeit, plötzlich anfingen, aus ihrer fraglosen Welt herauszutreten und zu fragenden Wesen zu werden! Die bisherige, festgefügte mittelalterliche Welt wurde aufgebrochen. Jene Welt, in der alle Fragen schon ihre Antwort hatten und man nicht zu fragen brauchte. Plötzlich standen die Menschen da und fragten: Wie ist es nun mit Gott, und mit der ewigen Seligkeit? „Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“ – das war die berühmte Frage, mit der Luthers Reformation begann. Vorher hat man nicht so gefragt. Man wusste ja, wie es sich mit der Gnade Gottes verhält. Doch die alte Fraglosigkeit war vergangen, und nun musste jeder nach Antwort suchen, musste die Antwort finden, die sein fragendes Herz zur Ruhe brachte.

Mündig werden

Ich möchte Ihnen das erst einmal vor Augen stellen, Sie, wenn es gelingt, das spüren lassen, was sich im Inneren der Menschen vollzogen haben muss, so dass sie plötzlich anfingen, das zu tun, was uns heute so selbstverständlich ist: zu fragen. Denn dahinter stand das Bedürfnis, nicht einfach nur nachzusprechen, was andere einem vorgesprochen hatten. Es ist der Weg in die Mündigkeit, in das Erwachsenwerden, sich selbst ein Bild zu machen, nach Antworten zu fragen und sich seine Welt aufzubauen. Eigentlich vollzog sich erst in jenem Jahrhundert die Geburt des modernen Menschen.

Und siehe da: der christliche Glaube konnte befragt werden und ließ sich befragen. Das gilt bis heute hin: wir Christen, unsere Glaubenslehre, die biblische Botschaft fürchtet sich nicht vor den Fragen der Menschen. Auch nicht vor den kritischen Fragen. Wir können ja doch antworten. Wir wissen doch, woran wir glauben. Wir brauchen niemandem den Mund zu verbieten. Wir fürchten uns nicht vor den Fragen der Menschen, sondern höchstens fürchten wir uns vor den falschen Antworten.

Weil der christliche Glaube kein blinder Glaube ist, weil er das Fragen der Menschen nicht fürchtet, sondern ein verstehbarer Glaube ist, darum wurde der Heidelberger Katechismus geschrieben. Denn er nimmt das Fragen der Menschen auf, lässt sich ihre Fragen gefallen und versucht, gute Antworten zu geben. Niemand muss diese Antworten blindlings glauben. Wir glauben ja nicht an den Katechismus. Sondern der Katechismus will uns zum Verstehen helfen. Zum Verstehen der Fragen und zum Verstehen der Antworten des christlichen Glaubens. Er will keine blinde Zustimmung. Damit achtet er unsere Freiheit. Denn wenn ich einer Glaubensaussage zustimme, weil ich sie verstanden und eingesehen habe, dann handele ich als freier Mensch. Das ist etwas anderes, als wenn ich blindlings glauben soll oder gar nicht erst fragen darf.

Ich kann Ihnen die Antworten, die der Katechismus auf unser Fragen bietet, jetzt nicht entfalten. Dann müssten wir inhaltlich auf unsere Fragen eingehen. Aber wir betrachten ja jetzt den Heidelberger Katechismus gleichsam von der Seite: was vollzieht sich darin, dass so ein Katechismus da ist, dass er geschrieben wurde, dass er die Fragen der Menschen aufnimmt und darauf gute Antworten gibt. Es vollzieht sich darin die Selbstvergewisserung eines Christenmenschen, der durch Kenntnis und Einsicht und also in Freiheit die Aussagen der Glaubenslehre versteht und deswegen für sich übernimmt und anderen weitersagen kann.

Die erste und grundlegende Bedeutung des Heidelberger Katechismus für unser heutiges Christsein besteht also darin, dass es ihn überhaupt gibt, dass er ein sichtbares Zeugnis dafür ist, dass der christliche Glaube sich befragen lässt und nicht etwa fraglos geglaubt werden will, und dass er auf unsere Fragen an den Glauben verständliche, einsichtige Antworten gibt, die uns zu einem verstehenden Glauben in Freiheit helfen.

II         Ich lese den Katechismus,
aber ich verstehe ihn nicht

 

Nun scheint es, als wolle ich alles wieder zurücknehmen, was ich eben, im ersten Teil, ausgeführt hatte. Eben noch habe ich gesagt: die Bedeutung des Katechismus liegt darin, dass er uns auf unsere Glaubensfragen eine verstehbare, einsichtige Antwort gibt. Und nun lautet der Leitsatz des zweiten Abschnitts: Ich lese den Katechismus, aber ich verstehe ihn nicht. Also findet das doch gar nicht statt, was ich im ersten Teil behauptet habe: der Katechismus macht uns den Glauben gar nicht verständlich.

So scheint es zunächst, gewiss. Und sicher: wenn Sie einem Menschen einfach den Katechismus in die Hand geben und zu ihm sagen: hier findest du alle Antworten auf deine Glaubensfragen!, dann haben Sie etwas Richtiges gesagt und getan, aber Sie werden erleben, dass nach einiger Zeit der Mensch wiederkommt und sagt: es mag ja sein, dass hier die Antworten auf meine Fragen drin stecken; aber es hat mir nicht geholfen, ich konnte sie nicht entziffern. Ich habe die Wörter in diesem Katechismus alle gelesen und über die Sätze nachgedacht, aber der Sinn blieb mir dunkel. Wie kommt das?

Glaubens-Extrakt

Ich gebe Ihnen ein schlichtes Beispiel. Nehmen wir an, da sei ein Mensch, der hat Durst und sagt: ich könnte jetzt gut einen Kaffee gebrauchen. Dann gäben Sie ihm ein Glas Pulverkaffee in seine linke Hand und einen Teelöffel in seine rechte und sagten zu ihm: da hast du alles, was du brauchst! Und wenn er dann den Löffel nähme und ein wenig von dem Pulverkaffee äße, was hätte er dann davon? Nichts! Sondern er muss das Glas Pulverkaffee in seiner linken und den Löffel in seiner rechten Hand nehmen und muss etwas von dem Pulverkaffee mit Hilfe des Löffels in eine Tasse tun und heißes Wasser darüber kippen und zweimal umrühren und dann ein wenig warten, bis alles etwas abgekühlt ist, und dann kann er trinken, und hat den Kaffee, den er braucht. So ist das auch mit dem Katechismus. Er ist wie ein Glas Pulverkaffee. Das Pulver für sich allein ist ungenießbar. Man muss es aufbrühen. Bei den 129 Fragen und Antworten des Heidelberger Katechismus bedeutet das natürlich nicht, dass man sie mit Wasser übergießt und mit einem Löffel umrührt. Sie müssen auf eine andere Weise „aufgebrüht“ werden. So nämlich, dass man die Frage eines Menschen und die Antwort des Katechismus zur Grundlage eines Gesprächs macht, und dass da ein kundiger Mensch ist, der den Katechismus auszulegen versteht und dem fragenden Menschen zeigen kann, vielleicht mit eigenen Worten sagen kann, wie die Antwort des Glaubens auf die Fragen des Menschen aussieht, die hier im Katechismus steckt. Denn der Katechismus ist nicht wie eine Kanne Kaffee, sondern wie ein Glas Kaffeepulver. Er ist eine Extrakt der christlichen Glaubenslehre. Es bedarf zugleich des Gesprächs und einer kundigen Hand, um aus dem Extrakt ein genießbares Getränk, eine verstehbare Antwort zu machen.

Gesprächsgrundlage

Die zweite Bedeutung des Katechismus für unser Christsein heute besteht darin, dass er als Extrakt der Glaubenslehre eine gute und hilfreiche Grundlage des Gesprächs über den Glauben in unseren Gemeinden sein kann. Der Katechismus enthält wirklich gute Antworten auf die Fragen, die wir Menschen heute haben. Aber seine Aussagen wollen im Gespräch erschlossen werden, und sie bedürfen einer kundigen Hand, die sie uns aufschließt. Das ist eigentlich das Geschäft der Pastoren und Pastorinnen in den Gemeinden, ihre Aufgabe der „Lehre“: den Katechismus aufzuschließen, also den Christenmenschen zu zeigen, welche Antwort der Katechismus auf eine konkrete Frage zu geben vermag. Denn von einem Pastor oder einer Pastorin dürfen sie erwarten, dass er oder sie ihre Glaubensfragen nicht nur versteht, sondern sie auch zu einer Antwort zu führen vermag. Dazu aber muss ein Pastor oder eine Pastorin nicht nur den Katechismus kennen oder auswendig aufsagen können, sondern er oder sie muss auch wissen und gelernt haben, was sich hinter den manchmal sehr gedrängten Sätzen des Katechismus an Glaubenslehre verbirgt. Er oder sie muss die Aussagen des Katechismus anzuwenden verstehen.

Die Leser und Leserinnen unseres Sonntagsblatts wissen, dass ich gerade damit beschäftigt bin, dort auf Seite 2 die Fragen des Katechismus Stück für Stück zu erläutern. Das wiederum kann nur sehr kurz gefasst geschehen, weil so eine Seite im Sonntagsblatt nicht unbegrenzt viel Raum bietet. Aber vielleicht kann die Auslegung des Katechismus im Sonntagsblatt in manchem Gespräch oder Gemeindekreis als Grundlage für das gemeinsame Reden dienen. Nun will ich Ihnen aber nicht erzählen, was ich im Sonntagsblatt geschrieben habe, sondern ich  möchte Ihnen an einem Beispiel anschaulich machen, wie man die Ausführungen des Katechismus für unser heutiges Fragen fruchtbar machen kann. Ich möchte das an einem einfachen, leichten und harmlosen Beispiel tun, lasse also die wichtigen Fragen einmal beiseite. Also z.B. die Frage: Wie ist das mit Gott, oder mit der Herkunft des Menschen, oder der Zukunft der Welt und dem ewigen Leben? Ich lasse auch solche Fragen der Lebensführung beiseite, die im Augenblick aktuell sind, weil sie in der Öffentlichkeit diskutiert werden, also z.B. die Frage, ob homosexuelle Lebensgemeinschaften der Ehe rechtlich gleichgestellt werden sollen oder nicht. Sie verstehen, dass solche Fragen, so wichtig und interessant sie sind, in diesem Zusammenhang nicht bearbeitet werden können. Sondern ich nehme ein leichtes, harmloses, innerkirchliches Beispiel.

Ein Beispiel

Nehmen wir einmal an, es kommt ein Christenmensch und sagt: in der katholischen Kirche gibt es den Papst und die Bischöfe und die Priester, und die leiten die Kirche, die Weltkirche, eine Diözese oder die Ortsgemeinde. Ich weiß, dass es in der evangelischen Kirche anders ist, in den reformierten Kirchen erst recht: da gibt es keinen Papst, meist auch keine Bischöfe und auch keine Priester. Aber was ist denn nun richtig, und wie sollte die Leitung der Gemeinde oder der Gesamtkirche aussehen? Welche Gestaltungsform entspräche am Besten dem christlichen Glauben?

Nun können Sie im Geist den Katechismus durchblättern und überlegen: wo wird da wohl etwas über die Leitung der Gemeinde oder der Gesamtkirche in diesem Katechismus gesagt? Wo könnte man da etwas finden? In den Zehn Geboten ist von der christlichen Gemeinde keine Rede, also werden wir auch in dem Abschnitt der Fragen 92-115, also in der Erklärung der Zehn Gebote, vermutlich nichts darüber finden. Auch im Unser-Vater-Gebet, das Jesus seine Jünger lehrte, tritt die Kirche nicht auf. Damit scheiden auch die Fragen 116-129 aus. Da ist zwar in der zweiten Bitte vom Kommen des Reiches Gottes die Rede; aber das Reich Gottes ist ja noch etwas anderes als die Kirche. Also bliebe nur noch der erste große Teil, die Auslegung des Glaubensbekenntnisses übrig. Ein Katechismus besteht ja hauptsächlich aus der Auslegung dieser drei Hauptstücke des Glaubens: des Glaubensbekenntnisses, der Zehn Gebote und des Vater-Unsers. Und siehe da: im Glaubensbekenntnis ist von der Kirche  ausdrücklich die Rede. Denn es heißt im dritten Artikel: „Ich glaube an den Heiligen Geist, eine heilige allgemeine christliche Kirche...“. Also könnte in der Auslegung des dritten Artikels des Glaubensbekenntnisses etwas über die Leitung der Gemeinde zu finden sein. Und wo wird dieser Satz ausgelegt? In Frage 54: „Was glaubst du von der `heiligen allgemeinen christlichen Kirche`?“  Die Antwort lautet: „Ich glaube, dass der Sohn Gottes aus dem ganzen Menschengeschlecht sich eine auserwählte Gemeinde zum ewigen Leben durch seinen Geist und Wort in Einigkeit des wahren Glaubens von Anbeginn der Welt bis ans Ende versammelt, schützt und erhält und dass auch ich ein lebendiges Glied dieser Gemeinde bin und ewig bleiben werde.“ Das sind wichtige Aussagen, aber für die Frage, ob die Kirche durch Priester, Bischöfe und den Papst geleitet werden soll oder besser, wie bei uns, durch Prediger, Älteste und Diakone, steht hier nichts zu lesen! Nun ist allerdings auch noch in Frage 55 von der christlichen Gemeinde die Rede. Dort heißt es nämlich: „Was verstehst du unter der `Gemeinschaft der Heiligen´? – Erstens: alle Glaubenden haben als Glieder Gemeinschaft an dem Herrn Christus und an allen seinen Schätzen und Gaben. Zweitens: darum soll auch jeder seine Gaben willig und mit Freuden zum Wohl und Heil der anderen gebrauchen.“ Auch das sind wichtige Sätze, aber für die Frage, wie die Leitung der Gemeinde aussehen soll, geben sie nicht viel her.

Den Katechismus entschlüsseln

So, wie nun weiter? Wir haben eine konkrete Frage: Soll die Leitung der Gemeinde so beschaffen sein wie es in der römisch-katholischen Kirche üblich ist, oder ist es besser, das so zu machen, wie wir es tun? Wir habe eine Frage, aber der Katechismus gibt offenbar keine Antwort! Was nun? Hier ist nun die Stelle, wo, wie ich sagte, es einer kundigen Hand bedarf. Und die Pastoren und Pastorinnen sollten diese kundige Hand sein. Denn es ist im Katechismus sehr wohl und sehr deutlich davon die Rede, wie die Leitung der christlichen Gemeinde aussehen soll. Man muss die Stelle nur zu finden wissen, man sieht sie nicht auf den ersten Blick. Wenn ich nun Pastor in Ihrer Gemeinde wäre, und wir kämen in einem Gespräch auf diese Frage, dann würde ich Ihnen folgendes vorschlagen: ich würde sagen: lasst uns einmal Frage 31 betrachten. Da wird erklärt, warum Christus den Beinamen „Gesalbter“ trägt. Es heißt dort „er ist von Gott dem Vater eingesetzt und mit dem Heiligen Geist gesalbt zu unserem obersten Propheten und Lehrer, der uns Gottes verborgenen Rat und Willen von unserer Erlösung vollkommen offenbart; und zu unserem einzigen Hohenpriester, der uns mit dem einmaligen Opfer seines Leibes erlöst hat und uns alle Zeit mit seiner Fürbitte vor dem Vater vertritt; und zu unserem ewigen König, der uns mit seinem Wort und Geist regiert und bei der erworbenen Erlösung schützt und erhält.“ Sie kennen diese Worte. Es ist die sogenannte Lehre vom „dreifachen Amt Jesu Christi“ als Prophet und Lehrer, als Hoherpriester und als König seiner Gemeinde. In diesen Worten beschreibt der Katechismus, was Jesus Christus als der oberste Gemeindeleiter für seine Gemeinde tut: er offenbart ihr Gottes Rat und Willen von unserer Erlösung, er hat sich für sie hingegeben und tritt mit seiner Fürbitte für sie ein, und er regiert sie durch Wort und Geist. Und das alles hat er nicht irgendwann einmal getan in grauer Vorzeit, sondern das tut er noch heute: noch heute offenbart er uns Gottes Willen, noch heute tritt er für uns ein, noch heute regiert er seine Gemeinde durch Wort und Geist. So weit, so gut. Aber nun werden Sie sagen: damit ist die Tätigkeit des obersten Gemeindeleiters, Jesus Christus, gut beschrieben. Aber unsere Frage ging ja in eine andere Richtung: wir wollten wissen, wie die Leitung der Gemeinde aussehen soll, die durch Menschen geschieht. Denn sie geschieht ja durch den Dienst von Menschen und kann auch nicht anders als so geschehen. Auf diese Frage gibt uns Frage 31 doch keine Antwort.

Nein, sage ich, dass ist richtig. Aber nach Frage 31 kommt Frage 32. Und hier wird nun das dreifache Amt Jesu Christi von Frage 31 auf den dreifachen Dienst der Christen bezogen. Ich werde nämlich ein Christ genannt, „weil ich durch den Glauben ein Glied Christi bin und dadurch an seiner Salbung – seinem Auftrag – Anteil habe...“. Und das sieht so aus, dass „auch ich seinen Namen bekenne“ – das entspricht dem prophetischen Amt Christi –, „mich ihm zu einem lebendigen Dankopfer hingebe“ – das entspricht dem priesterlichen Amt Christi – „und mit freiem Gewissen in diesem Leben gegen die Sünde und den Teufel streite und hernach in Ewigkeit mit ihm über alle Geschöpfe herrsche“ – das entspricht dem königlichen Amt Jesu Christi.

Wir achten darauf, dass der Katechismus solche Aussagen nicht von einem besonderen „Stand“ in der Gemeinde etwa im Unterschied zu den anderen Gemeindegliedern macht, sondern von jedem Christen, jeder Christin. Die römisch-katholische Kirche  z.B. lehrt, dass die Kleriker durch ihre Weihe in einem anderen und höheren Maße als die übrigen Gemeindeglieder an der Salbung Christi Anteil hätten, also in besonderem Maße von seinem Geist erfüllt seien und eine besondere „Amtsgnade“ besäßen. Weshalb der einzelne Christ nicht ohne Vermittlung des Priesteramtes zu Gott gelangen könne. Der Katechismus vertritt hier die evangelische, uns mit den lutherischen Kirchen gemeinsame Lehre vom „allgemeinen Priestertum“ aller Gläubigen und kennt daneben keinen besonderen „Klerikerstand“. Vielmehr haben alle Christen und Christinnen an der Sendung Christi in die Welt teil, bezeugen seinen Namen, wirken in seinem Namen, leben aus seinem Geist. Und dies ohne Unterschied der Person, von Mann oder Frau.

Gemeinde - Aufbau

Nun könnte man sagen: das ist wohl wahr, sagt aber noch nichts über den Aufbau der Gemeinde, der Kirche in ihrem Inneren. Und danach fragten wir ja. Aber der Aufbau der christlichen Gemeinde und die einzelnen Ämter oder Dienste in ihr sind ja nichts für sich selbst, sondern haben ihren Daseinszweck allein darin, dass sie dem Dienst aller Gläubigen in der Welt zu dienen vermögen. Damit alle Christen und Christinnen den Namen Christi in ihrem Leben bekennen können, gibt es in der Gemeinde den besonderen Auftrag der Lehrer und Prediger, die der Gemeinde den Namen Christi bezeugen und sie damit zu ihrem Dienst befähigen. Und damit alle Christen und Christinnen in ihrem Leben dem Bösen widerstehen können, gibt es in der Gemeinde den Dienst der Ältesten, die auf das Leben der Gemeinde acht haben. Und weil das christliche Leben insbesondere in der Liebe besteht, in der Liebe zu Gott und zum Nächsten, gibt es in der Gemeinde den Dienst der Diakone und Diakoninnen, die über das Tun des Einzelnen in seinem Leben hinaus in der Gemeinde insgesamt die Liebe Christi gegenüber den Menschen, die Hilfe brauchen, zur Wirksamkeit bringen. Weil also alle Gemeindeglieder an der Salbung Christi Anteil haben und an seinem Dienst, dafür aber zugerüstet und in diesem Dienst erhalten werden sollen, gibt es die Ämter oder Dienste in der Gemeinde. Und deren Gestaltung richtet sich nach dem Auftrag der Gemeinde und ist darum dem dreifachen Amt Christi nachgebildet. Darum gibt es in der Gemeinde die Dienste der Prediger und Lehrer, der Ältesten und der Diakone.

Auf ein Detail möchte ich besonders hinweisen: in dem dreifachen Amt Jesu Christi, wie es in Frage 31 beschrieben wird, ist das „priesterliche Amt“ durch seine Stellung in der Mitte besonders ausgezeichnet. Es besteht darin, dass Christus sich für die Gemeinde geopfert hat und sie noch immer mit seiner Fürbitte vor Gott vertritt. Diesem Handeln Christi entspricht im Leben der Christen die tätige Hingabe an den Nächsten in der Form der Nächstenliebe; unter den Diensten der Gemeinde ist dies die Diakonie. Hören wir das wohl! Dem priesterlichen Amt Christi entspricht der Dienst der Diakone und Diakoninnen in der Gemeinde. Hier ist die Abweichung zum römisch-katholischen Verständnis am deutlichsten. Denn nach römisch-katholischem Verständnis ist es gerade der Priester, der den priesterlichen Dienst Christi wiederholt, indem er auf unblutige Weise die Selbsthingabe Christi, sein Opfer, in der Feier der Messe darstellt und vor Gott bringt, zusammen mit dem Lobopfer der Gemeinde. Gerade das ist der Inhalt des priesterlichen Amtes, weswegen er die einzige und unumgängliche Brücke zwischen Gott und den Menschen darstellt. Hier hat der Katechismus, Calvin folgend, die Dinge gründlich anders dargestellt: dem priesterlichen Amt Christi entspricht gerade nicht der Dienst der Pastoren und Pastorinnen, sondern der Dienst der Diakone und Diakoninnen, indem sie im Auftrag der Gemeinde sich den Armen und Bedürftigen zuwenden und darum auf diese Weise die Liebe Gottes und die Hingabe Christi in unserer Welt zur Wirkung bringen. Der Priesterdienst der Christen besteht darum nach Auffassung des Katechismus in der Nächstenliebe, in der Diakonie.

Diakonat

Ich erlaube mir eine Nebenbemerkung: weil die Selbsthingabe Christi in seinem priesterlichen Dienst ihre Entsprechung im diakonischen Handeln der Gemeinde findet, darum ist es nicht gut, dass es in unserer Kirche, etwa im Unterschied zur Ordnung der altreformierten Kirche, das Amt der Diakone nicht mehr gibt. Ich weiß, dass es in einigen Gemeinden insbesondere hier in der Grafschaft noch überlebt hat. Aber in der Kirchenverfassung ist die Diakonie den Ältesten zugeordnet; den besonderen Dienst, das gemeindliche „Amt“ der Diakone gibt es nicht. Aus dem dreifachen Amt ist ein zweifaches Amt, das der Prediger und der Ältesten, geworden. Damit wird gerade der priesterliche Dienst Christi in der Gemeinde nicht mehr durch gesonderte Amtsträger dargestellt; die strukturelle Entsprechung der gemeindlichen Ämter zum dreifachen Amt Christi wird damit undeutlich und unsichtbar. Diese Unklarheit ist ungut und nicht sachgemäß und führt nur all zu leicht zu dem Eindringen fremder Gesichtspunkte, etwa denen, dass den Pastoren und Pastorinnen doch irgendwie eine priesterliche Mittlerrolle zugeschrieben wird, vielleicht noch äußerlich symbolisiert durch das Tragen eines besonderen Talars, während die Ältesten sich nicht mehr als Diener Christi, sondern als Mund und Stimme und Vertretung der Gemeinde gegenüber der sog. „Geistlichkeit“ verstehen. Und das wäre eine absolut unbiblische und unreformierte Auffassung. Unsere Kirche  steht darum noch immer vor der wichtigen Aufgabe, das Amt der Diakone wiederzugewinnen, so wie es in der reformierten Kirche immer bestanden hat und in altreformierten Kirchen noch heute besteht und seinen guten biblischen und sachlich-theologischen Grund hat. Unsere geltende Kirchenverfassung kann in diesem Punkt vor dem Katechismus nicht bestehen.

Soweit die Nebenbemerkung, und soweit auch das Beispiel. Es ging darum zu zeigen, dass der Katechismus auf unsere Fragen in der Tat Antwort gibt, auch wenn dies manchmal nicht an der Oberfläche ersichtlich ist. Man muss die Sache kennen, die im Katechismus zu Worte kommt, dann wird man auch hinter der gedrängten, komprimierten Darbietung der christlichen Glaubenslehre – mein Bild war das vom Glas Pulverkaffee – die ganze Fülle der Gesichtspunkte wieder entdecken, die zum Leben der Christen und der Gemeinde gehört. Der Satz: ich lese den Katechismus, aber ich verstehe seine Worte nicht, ist darum oberflächlich betrachtet oft zutreffend. Aber wenn wir von dem Katechismus einen richtigen und vor allem kundigen Gebrauch machen, wenn es gelingt, hinter der gedrängten Kürze seiner Aussagen die Fragen und Antworten sichtbar werden zu lassen, die in ihnen eingeschlossen sind, dann kommen die Ausführungen des Katechismus zum Leuchten und bilden zugleich in der Form einer gedrängten Zusammenfassung, die man behalten kann, einen Anhaltspunkt für die Erinnerung. Es ist insbesondere Aufgabe der Pastoren und Pastorinnen, den Katechismus im Gemeindeleben so zur Geltung zu bringen, dass er wieder zu einem sprechenden Text wird. Man muss ihn also nicht nur aufsagen, sondern auch auslegen, dann entfaltet er seine Wirkung.

III       Zusammenfassung

Damit ist über die Bedeutung des Katechismus für unser heutiges Leben eigentlich alles gesagt. Der nächste Schritt wäre, an einzelnen Glaubens- oder Lebensfragen entlang mit dem Katechismus ins Gespräch einzutreten. Das können wir jetzt nicht tun. Wir haben aber Zweierlei erkannt:

  1. dass das Dasein des Katechismus sich dem Umstand verdankt, dass der christliche Glaube auf unsere Fragen eingeht, sich Fragen stellen lässt und gute Antworten zu geben weiß. Darum wurde dieser Katechismus geschrieben;
  2. dass der Katechismus einen Extrakt der Glaubenslehre darstellt, den man im Gespräch auflösen und gleichsam „anrühren“ muss, damit er aussagekräftig wird. Dann aber zeigt sich, wie viel gute Weisung in den Worten des Katechismus zu finden ist.

 

Lassen Sie mich ein Drittes hinzufügen: Der Heidelberger Katechismus ist ein gutes Buch, aber er steht nicht auf derselben Stufe wie die Bibel. Das bedeutet, dass man ggf. auch auf ihn verzichten oder ihn durch ein anderes Lehrbuch ersetzen kann. In der Tat sind im Laufe der Jahrhunderte genügend Versuche gemacht worden, den Heidelberger Katechismus durch einen anderen Katechismus zu ersetzen. All diesen Versuchen war keine Dauer beschieden. Vielleicht lag das doch daran, dass der Heidelberger Katechismus einfach besser war und sich darum immer wieder durchgesetzt hat. Auch heute und in Zukunft wird der Heidelberger Katechismus ein ersetzbares Buch bleiben. Ein anderer Katechismus, ein anderes Handbuch des christlichen Glaubens könnte an seine Stelle treten. Nur: es muss erst einmal vorhanden sein. Und es muss mindestens so gut sein wie dieser Katechismus. Falls es jemandem gelingen sollte, einen neuen und besseren Katechismus zu schreiben, werden wir gern danach greifen. Bis dahin aber sind wir dankbar, dass wir diesen Katechismus haben, dass er uns auf unsere Fragen gute Antworten gibt und uns darum zum Verstehen, zur Einsicht und zur Mündigkeit des Glaubens verhilft. Darum ist es gut, dass wir dieses Buch besitzen.


 

 

 

Zurück zum Anfang des Textes

Identität und Anliegen

(alt)reformierter Gemeinden

 

Hinnerk Schröder, Nordhorn

Vortrag 07.10.2000 in Uelsen

auf einem altreformierten Amtsträgertreffen

Einleitung

Liebe Schwestern und Brüder aus der Evangelisch-altreformierten Kirche, ich bedanke mich ganz herzlich für die Einladung zu diesem Amtsträgertreffen und für die freundliche Begrüßung von Bruder Beuker. Ich bin gern zu Ihnen gekommen. Wenn man um ein Referat gefragt wird, hat man gewisse Gedanken. Man sagt gerne zu und freut sich darauf. Wenn man sich etwas näher mit dem Thema beschäftigt, merkt man, es ist gar nicht so einfach. Manchmal denke ich dann, du hast auch ein bisschen zu schnell zugesagt. Es ist nicht nur schwierig, sondern fast unmöglich, auf die Fragen zu antworten, die in Ihrem Papier aufgeführt sind.[3] Es ist für einen Außenstehenden schwer, wirklich über die Identität und Anliegen der altreformierten Kirche so zu reden, dass Sie das erfahren, was Sie hören möchten.

Sie müssen mit dem vorlieb nehmen, was ich Ihnen anbieten kann.

Ich möchte zunächst einmal ganz allgemein mit Ihnen nachdenken, was eigentlich Kirche nach reformiertem Verständnis ist.

Ein zweites, relativ kurzes Stück, wird sich mit Fragen beschäftigen, die gerade aus der heutigen Zeit auf uns zukommen.

In einem dritten Teil möchte ich die Konsequenzen ziehen, speziell auch für Ihre Gemeinden.

I          Kirche nach reformiertem Verständnis

Der Begriff »Kirche«

Luther hat einmal geschrieben: „Denn es weiß gottlob ein Kind von sieben Jahren, was Kirche sei.“ Das mag für Luthers Zeit gegolten haben, aber weder die Kirchen noch die Theologen heute können so ganz einfach sagen, was Kirche ist. Wir bekennen zwar im Apostolischen Glaubensbekenntnis: „Ich glaube an den Heiligen Geist, eine heilige allgemeine christliche Kirche“ – aber da fängt es ja schon an! So sagen wir Altreformierten und Reformierten es. Die Lutheraner lassen das „allgemeine“ in der Regel weg und sprechen nur von der „heiligen christlichen Kirche“ und die Katholiken fügen statt „allgemein“ ihre Übersetzung  „katholisch“ ein.

Aber darum geht es gar nicht so sehr, als vielmehr um die andere Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Glauben an die Kirche? Wir spüren, die Kirche kann eigentlich nicht neben Gott Vater, Sohn und Heiligem Geist gesetzt werden. Schon Calvin hat gemerkt, hier müsse ein Unterschied sein zwischen dem, was ich sage, wenn ich an den Dreieinigen Gott glaube, oder wenn ich die Kirche glaube.

Lassen Sie uns einen Blick in die Bibel tun. Wenn Sie unter dem Stichwort Kirche in der Konkordanz einer Lutherbibel nachschlagen, werden Sie nichts finden. Denn Martin Luther hat das griechische Wort „ecclesia“, was eigentlich „Volksversammlung“ heißt und was beispielsweise in den englischen  Übersetzungen in der Regel mit „church“ übersetzt wird – also mit „Kirche“ – ebenso  wie die alttestamentlichen Begriffe „kahal“ und „edah“ als „Gemeinde“ übersetzt.

Nun soll uns das nicht weiter beschäftigen. Die Begriffe gehen eigentlich durcheinander, weil für uns im deutschen Sprachgebrauch ja auch das Kirchengebäude immer wieder als Kirche bezeichnet wird. Ich darf Sie daran erinnern, bis 1970 gab es eine „Synode der altreformierten Kirchen“ im Plural - jede Gemeinde war Kirche. In den Niederlanden gibt es entsprechend noch heute die „Gereformeerden Kerken“. Und die reformierte Gemeinde hier in Uelsen hat immer noch in ihrem Siegel stehen, dass sie die Kirche von Uelsen ist. „Gemeinde“, „Kirche“ und „Kirchen“ werden sprachlich durcheinander benutzt.

Es ist eigenartig: Wir sind hier in einem „Gemeindehaus“ zusammen, aber daneben steht eine Kirche. Keiner würde sagen, dass die Gemeinde Uelsen ihren „Gemeindeturm“ renoviert hat, das war ein „Kirchturm“. Warum das Eine so, das Andere so, genannt wird, spielt keine Rolle. Wir nehmen den Begriff „Kirche“ sowohl für das Gesamte wie auch für das Einzelne. Dies entspricht auch dem Neuen Testament.

»Kirche« im Neuen Testament und ihr Auftrag

In den Evangelien kommt der  Begriff „Kirche“ oder „Gemeinde“ bei Jesus sehr selten vor. Genau genommen gibt es nur zwei Texte. Einmal die bekannte Stelle im Matthäusevangelium, wo Jesus nach dem Bekenntnis des Petrus zu ihm sagt: „Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich - und jetzt können Sie sagen »meine Gemeinde« oder meine »Kirche« - bauen“ (Mt. 16,18). Die andere Stelle ist auch im Matthäusevangelium die Frage, wie man mit einem schuldig gewordenen Mitchristen umgeht. Da heißt es, man soll zunächst mit ihm persönlich sprechen, danach zwei drei Leute mitnehmen, und wenn er dann noch nicht hört, „so sage es der Gemeinde“ oder „sage es der Kirche“ (Mt. 18,17).

Soweit ich informiert bin, sind dies die einzigen Stellen, wo in den Evangelien über Kirche gesprochen wird. Es hat deshalb unter den Gelehrten des Neuen Testamentes die Anfrage gegeben, ob Jesus überhaupt Kirche gewollt oder an Kirche gedacht habe. Vor knapp 100 Jahren hat der französische Theologe Alfred Loisy beispielsweise sehr spitz formuliert: „Jesus verkündigte das Reich Gottes, und gekommen ist die Kirche.“

Die beiden zitierten Bibelstellen und auch andere machen deutlich, dass Jesus zwar vom Reich Gottes als dem Ziel sehr viel mehr direkt gepredigt und verkündigt hat, als von dem, was auf dem Weg dahin geschieht. Die Aussendung der Jünger wie auch schon ihre Berufung deuten auf etwas „Kircheähnliches“ hin. Vor allem aber weist natürlich das Abendmahl darauf hin, dass Jesus damit rechnet, es werde eben eine Gemeinde oder eine Kirche geben, in der dieses Abendmahl in Gemeinschaft gefeiert wird. „Das tut zu meinem Gedächtnis“, sagt er in Lukas 22,21.

In einem anderen Bericht, wo nun  von Kirche eigentlich nicht ausdrücklich die Rede ist, klingt doch etwas davon an, nämlich in den Abschiedsreden Jesu im Johannesevangelium. Da wird vorausgesetzt, dass es eine Gruppe von Christen auf Dauer in der Zukunft, eben die Kirche, geben wird. Sehr viel deutlicher wird das alles nach Ostern in der Apostelgeschichte, in den Briefen des Apostels Paulus und den anderen Briefen bis hin zur Offenbarung des Johannes. Dort finden wir viele Angaben über die Kirche, die einerseits eine Ortsgemeinde ist, andererseits aber die Gemeinschaft von Gemeinden. Es gibt dort eine Kirche, die schon sehr bald auch gewisse Ämter hat oder in Ämter gegliedert ist. Es ist eine Kirche, die ihre Identität dadurch gewinnt, dass sie das Wort Gottes weitersagt und die Botschaft von Jesus Christus als dem Heiland und den Retter verkündigt. Das ist der eigentliche Auftrag der Kirche – so kann man pauschal für das Neue Testament sagen.

Bilder für »Kirche« im NT

Für diese Kirche werden verschiedene Bilder gebraucht. Ich nenne einige, die Sie alle auch kennen werden: die Kirche als Tempel Gottes, als Braut Christi, als Leib Christi, die Herde und der eine Hirte oder die Reben am Weinstock. So könnten wir noch andere Bilder finden. Was mir bei all diesen Bildern wichtig scheint, ist der Bezug auf Jesus Christus. Kirche ist also nicht ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten. Kirche ist nicht irgendein Verein. Sie ist nicht irgendeine menschlich gebildete Gruppierung.

Wenn sie der Tempel Gottes ist, dann ist sie die Größe, in der der Geist Gottes wirkt. Wenn sie die Braut Christi ist, dann ist eben Christus der Bräutigam. Wenn sie der Leib Christi ist, dann ist Christus das Haupt des Leibes. Wenn sie die Herde ist, dann ist sie bezogen auf den guten Hirten. Wenn es um Reben am Weinstock geht, dann ist der Weinstock derjenige, der dem Ganzen Kraft und Lebenssaft gibt.

Dennoch finden wir im NT in diesem Sinn keine ausgeführte Lehre von der Kirche. Es gibt die einzelnen Bilder, einzelne Gedanken, oder auch manche Zusammenhänge, die wichtig sind. Eine ausgeführte Lehre finden wir nicht. Auch im zweiten Teil des Neuen Testaments haben wir im Wesentlichen Briefe und keine ausgeführte Dogmatik.

»Kirche« in der Reformationszeit und in den Bekenntnisschriften

In der Reformationszeit wird die Lehre mehr systematisch abgerundet. Dann geht es darum, Kirche zu definieren. Dies ist ein Zeitpunkt, an dem es plötzlich zwei verschiedene Kirchen gibt. Damals hätte man gesagt, neben der wahren Kirche gibt es auch die falsche. Die Kirche kommt in den Katechismen und Bekenntnisschriften vor.

Heidelberger Frage 54

Aus der Fülle der Aussagen habe ich zwei Momente herausgenommen, die für uns wichtig sind. Das eine ist die bekannte Frage 54 aus dem Heidelberger Katechismus. Auch hier sehen Sie wieder, dass es um die Beziehung zu Jesus Christus geht. Auf die Frage: „Was glaubst du von der heiligen allgemeinen christlichen Kirche?“ wird – wie Sie alle auswendig wissen – geantwortet: „Ich glaube, dass der Sohn Gottes aus dem ganzen menschlichen Geschlecht sich eine auserwählte Gemeinde... versammelt, schützt und erhält.“ Eben Jesus Christus ist der, der die Gemeinde gründet! Er hat sie nicht nur irgendwann gegründet oder gestiftet. Er versammelt, schützt und erhält sie auch weiterhin, er, der der lebendige Herr dieser Gemeinde ist. Man könnte noch hinzufügen – Antwort 54 sagt das nicht – Jesus Christus ist der, auf den die Gemeinde zugeht und auf den sie wartet, dass er wiederkommt, „zu richten die Lebenden und die Toten“.

Niederländisches Glaubensbekenntnis: die Gläubigen

Ein etwas anderer Ansatz nimmt das Niederländische Glaubensbekenntnis, das ja in der Evangelisch-altreformierten Kirche zu den Bekenntnisschriften gehört. Hier wird formuliert, dass die Kirche die Gemeinschaft „derer ist, die in Wahrheit an Christus glauben“ (Art. 27). Es geht also darum, dass die Gemeinschaft der Gläubigen die Kirche bildet! Dies sagte ja auch Martin Luther in der Stelle aus den Schmalkaldischen Artikeln, die ich zu Beginn zitierte: „ein Kind von sieben Jahren weiß, was Kirche sei, nämlich die heiligen Gläubigen und die Schäflein, die ihres Hirten Stimme hören,  wenn man betet: ‚ich glaube an die heilige christliche Kirche’. Also hier liegt der Ausgangspunkt bei den Menschen, aber auch sofort wieder bezogen auf Jesus Christus: Menschen, „die in Wahrheit an Christus glauben“.

Zirkel mit Ausgangspunkt Jesus Christus

Ich denke, man kann es so verstehen wie Otto Weber es in seiner Dogmatik ausgedrückt hat: „Es ist ein Zirkelschluss, wie häufig in den Dingen des Glaubens. Es ist auf der einen Seite Jesus Christus, der seine Gemeinde versammelt, schützt und erhält, und auf der anderen Seite die Gemeinde, die an Jesus Christus glaubt und ihn als ihren Herrn bekennt.“ Das ist ein Zirkel. Das Entscheidende ist, und darauf hat Otto Weber immer aufmerksam gemacht, dieser Zirkel hat einen bestimmten Ausgangspunkt, nämlich Jesus Christus! Man kann es nicht umdrehen, etwa im Sinne von „Gemeinde sind Menschen, die an Christus glauben und daraufhin wird Jesus Christus diese Gemeinde versammeln, schützen und erhalten.“ So geht es eben nicht. Der Ausgangspunkt ist Jesus Christus, was er getan hat, dass er die Gemeinde „versammelt, schützt und erhält“. Von daher antwortet die Gemeinde ihm im Lobpreis, in der Verherrlichung seines Namens und der Verkündigung des Reiches Gottes. Sie antwortet gewissermaßen in eigener Verantwortung, aber auf Grund dessen, dass sie von Jesus berufen ist.

Volk Gottes und Gemeinde

Es sei noch kurz bemerkt, was vielleicht ganz hilfreich ist: Frage 54 und entsprechend das Niederländische Glaubensbekenntnis weisen darauf hin, dass die Kirche „aus dem ganzen menschlichen Geschlecht“ erwählt ist. Dies steht in deutlicher Abgrenzung etwa zu dem was wir im Alten Testament vom „Volk Gottes“ oder von der „Gemeinde Gottes“ hören. Christliche Kirche schließt an das Geschehen im Alten Testament an. Aber es setzt sich nicht einfach in der Weise fort, dass nun die Verheißung nicht mehr dem Volk Gottes in der Erwählung Israels gegeben ist, sondern dass jetzt  Menschen, die an Jesus Christus glauben, die Erwählten sind. Aus diesem Grunde gibt es nun keine Grenzen mehr von Völkern oder anderen Gemeinschaften. In allen Völkern gibt es die Kirche.

Zeitlich unbegrenzt

Die Reformierten haben immer Wert darauf gelegt, dass die Kirche keine zeitliche Begrenzung hat, weil sie von Jesus Christus geschaffen und sein Werk ist. „Von Anbeginn der Welt bis an das Ende“, also eben nicht erst seit Pfingsten, wie es andere Konfessionen teilweise sagen, sondern „von Anbeginn der Welt“. Die Zeit des Alten Testaments wird mit aufgenommen, obwohl, wie ich eben sagte, keine einfache Identifikation möglich ist. Um Christi Willen, der prä­existent, also vorher schon da ist, wird gesagt: „dann ist auch seine Kirche schon immer da und wird ewig bleiben.“

Geist und Wort

Die anderen Stichworte sind „durch seinen Geist und Wort“. Christus wirkt eben nicht mit Gewalt und nicht wie staatliche Organisationen. In seiner Kirche kann es nur „durch seinen Geist und Wort“ gehen.

Einigkeit

Und dann das Stichwort „Einigkeit“! „In Einigkeit des wahren Glaubens“. Im 16. Jahrhundert spielte es eine große Rolle, dass die verschiedenen Kirchengebilde zusammenkommen sollten. Man hat interessanterweise beim Nachdenken über die Einigkeit der Kirche, die Frage der verschiedenen Konfessionen immer ein wenig ausgeklammert. Man ging einfach davon aus, es gibt die wahre Kirche, und wir sind die wahre Kirche. Im Niederländischen Glaubensbekenntnis wird noch darauf hingewiesen, dass die katholische Kirche, die nicht die wahre Kirche sei, eben gar nicht Kirche sei und darum gerade nicht dazu gehöre. Aber das wird nicht beim Stichwort Einheit behandelt, sondern dort, wo es um die „Kennzeichen der wahren Kirche“ geht, nämlich die Predigt des Evangeliums, der rechte Gebrauch der Sakramente und im Niederländischen Glaubensbekenntnis – was nicht in allen reformierten Bekenntnisschriften der Fall ist – als drittes die Ordnung in der Gemeinde, oder wir könnten dies auch mit »Kirchenzucht« übersetzen.(Artikel 29 NGB)

Das Stichwort Einigkeit spielte weniger eine Rolle, weil es hier um die wahre Kirche ging. Man war wohl im 16. Jahrhundert der Auffassung, wenn man über die wahre Kirche nachdenke, dann ergebe sich von selbst, was mit der Einigkeit der Kirche gemeint sei. Gemeint sind alle, die zur „wahren Kirche“ gehören.

Die Ämter in der Kirche

Ein letztes Wort noch, weil es auch in dem eingangs verlesenen Bibelabschnitt in Epheser 4 vorkommt. Zur reformierten Kirchenlehre gehört auch eine Ämterlehre. Im Niederländischen Glaubensbekenntnis sind nach den Vorgaben von Calvin drei Ämter aufgeführt, Pastoren, Älteste und Diakone. Dabei ist für das reformierte Verständnis wichtig: diese Ämter arbeiten nebeneinander und gleichzeitig. Gemeinsam bilden sie die Leitung der Gemeinde.

In der katholischen Kirche hat man auch verschiedene Ämter. Aber sie liegen praktisch auf einer Linie: „Ich bin zuerst Diakon. Dann werde ich irgendwann Priester und kann ich zum Bischof oder gar Papst „aufsteigen“. Das ist ein eindeutiger Weg von unten nach oben. Dazwischen liegen einzelne Karrierestufen.

In der reformierten Lehre hat es das nie gegeben. Hier gib es das gegliederte, gemeinsame Amt, um die Kirche zu leiten. Personen, die diese Ämter wahrnehmen, sind nicht herausgehoben als ein gesonderter Stand. Sie haben eine bestimmte Aufgabe und eine bestimmte Funktion. Dies äußert sich auch darin, dass bestimmte Ämter in vielen reformierten Gemeinden nur auf Zeit vergeben werden. Es kommt zwar vor, dass ein Ältester auf Lebenszeit gewählt wird, aber das ist die Ausnahme.

II         Fragen heutiger Zeit

 

Ich habe Ihnen bisher einige Punkte genannt, die wichtig sind, wenn wir über Kirche und Gemeinde nachdenken. Aber es könnte natürlich nun die Frage auftauchen: „Was soll das? Das hätte man vor hundert Jahren auch schon so ähnlich sagen können.“ Oder: „Das ist alles richtig. Nur unser Problem ist heute ein ganz anders.“

Deshalb folgt der zweite Teil. Ich möchte jetzt darüber nachdenken, was denn die heutige Zeit prägt. Dabei werde ich zunächst einmal etwas Innerkirchliches nennen, was uns vielleicht gar nicht so bewusst ist, was aber für den Aufbau und die Identität der Gemeinde eine gewisse Rolle spielt.

Ökumenisches Miteinander

Die heutige Zeit ist durch eine Annäherung der Konfession geprägt. Wir haben heute ein ökumenisches Miteinander, wie es das im Lauf der Kirchengeschichte in dieser Form eigentlich nie gegeben hat. Wir dürfen dafür dankbar sein, dass die verschiedenen Kirchen und Konfessionen zusammenarbeiten.

Ein deutliches Beispiel ist für mich, was im Kloster Frenswegen geschieht. Dort sind drei zahlenmäßig größere, aber eben auch drei kleinere Kirchen aktiv. Sie als Evangelisch-altreformierte Kirche, die Evangelisch-freikirchliche Gemeinde, also die Baptisten, die Herrnhuter Brüdergemeine, die Evangelisch-lutherische Kirche, die Römisch-katholische Kirche und die Evangelisch-reformierte Kirche. Es ist schon etwas besonderes, dass diese sechs Kirchen so ein Projekt gemeinsam tragen.

Auch auf örtlicher Ebene ist das Miteinander geregelt, z.B. in Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen am Ort oder in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen der Grafschaft Bentheim. Das ganz praktische Miteinander altreformierter und reformierter Kirchen ist heute ebenfalls in ganz anderer Weise vorhanden als früher.

Ich kann mir vorstellen, dass dies für kleinere Einheiten, also für zahlenmäßig kleinere Kirchen und Kirchengemeinden zu gewissen Ängsten führt. Das Problem ist – mit einem Bild angedeutet: „Wenn ich klein und schwach bin, und der Andere umarmt mich heftig, dann kann mir dabei die Luft ausgehen!“

Wenn beispielsweise reformierte Pastoren in altreformierten Gemeinden predigen, fragen Jüngere: „Wo sind dann noch die Unterschiede? Warum müssen wir als Altreformierte soviel mehr aus dem Katechismus lernen, als unsere reformierten Mitschüler? Warum muss ich zweimal zur Kirche und wenn mein reformierter Freund einmal geht, ist schon die ganze Familie froh?“

Es ist nicht einfach, darauf zu antworten. Das gilt gerade dort, wo die Abgrenzungen nicht mehr so klar sind, wo es kein Gegenüber mehr gibt und man kein Feinbild mehr hat, wie vielleicht in den ersten Jahrzehnten der altreformierten Gemeinden.

Hier werden wir nachdenken müssen. Es ist klar, Übertritte zur anderen Gemeinde können zu Problemen führen. Nehmen wir Uelsen und Neermoor als Beispiel. Wenn von 6500 reformierten Gemeindegliedern in Uelsen zehn zur Evangelisch-altreformierten Gemeinde wechseln, macht sich das nicht besonders bemerkbar. Wenn aber in der altreformierten Gemeinde Neermoor zehn von 70 Gemeindegliedern zur reformierten Gemeinde wechseln würden, wäre das schon ein Problem.

Die Schwierigkeiten ergeben sich durch unterschiedliche Größenverhältnisse an vielen Stellen nicht nur bei uns, sondern auch in anderen Zusammenhängen. Weltweit haben wir dieses Problem der Gemeinschaft zwischen zahlenmäßig ungleich großen Partnern. Es ist heute ein Aspekt des innerkirchlichen Miteinanders.

Die Gesellschaft

Wenn ich zu den „Fragen heutiger Zeit“ komme, möchte ich aber mehr von außerkirchlichen Problemen reden. Dabei ist zu beachten, wird heute oft sehr pauschal über unsere Gesellschaft gesprochen. Vieles von dem, was ich jetzt andeuten möchte, gilt sicher mehr in den Großstädten als in der Grafschaft Bentheim oder in Ostfriesland. Manches gilt in den reformierten Gemeinden mehr als in den altreformierten, oder es gilt in der altreformierten Gemeinde Nordhorn mehr als beispielsweise in Emlichheim.

Unsere Gesellschaft ist ganz unterschiedlich geprägt. Wenn ich die Gruppe von Menschen hier bei diesem Vortrag sehe und die Gruppe, die heute Abend zum Beispiel im ZAK sein wird, dann sind das wahrscheinlich völlig unterschiedliche Gruppen. (Zur Erklärung für Auswärtige: „ZAK“ ist hier in Uelsen eine Diskothek, die einen ziemlichen Einzugsbereich hat. Gerade in den Nächten von Freitag auf Sonnabend und von Sonnabend auf Sonntag ist hier durchgehend allerhand los. Das weiß ich allerdings nicht aus eigener Erfahrung.)

Jugendlichen, die sich dort treffen, und Menschen, die sich hier beim Vortrag treffen, leben beide im Jahr 2000 hier in der Grafschaft und in Uelsen und haben doch ganz unterschiedliche Interessen. Ich denke, was dort passiert, beeinflusst uns als Gemeinde. Vielleicht nicht bei Ihnen, aber bei den Kindern und Enkelkindern kommen Fragen. Was in unserer Gesellschaft „In“ ist, wie man so schön neudeutsch sagt, wirkt sich irgendwo aus.

„Fun- oder Spaßgesellschaft“

Für mich ist ein Kennzeichen unserer Gesellschaft heute, man möchte Spaß haben. „Fungesellschaft“ nennt man das. Man möchte etwas erleben, es muss „etwas los“ sein. Deshalb gibt es immer wieder etwas Neues, ein Bungeesprung, Drachen fliegen oder Nächte durchtanzen. Wenn es mit der eigenen Kraft nicht reicht, mit Ecstasy fühlt man sich gestärkt. Hierzu gehört auch, dass alles immer schneller gehen muss. Was vor ein paar Wochen oder Monaten oder einem Jahr noch eine Rolle spielte, ist längst vergessen. Wer redet heute noch von „Tamagotchi“? Alle Kinder mussten Tamagotchis haben, heute liegen sie überall in den Ecken herum und keiner kennt sie mehr. Die Zeit ist einfach vorbei.

Oder denken Sie jetzt an die kommende Welle mit den Rollern! Dafür sind die Skateboards für viele schon wieder überholt. Jetzt gibt es etwas Neues und im nächsten Jahr wird man wieder etwas anderes haben! Dann steht der Roller in der Ecke.

Ein weiteres Merkmal unserer Gesellschaft ist, alles muss neu sein. Denken Sie an die Werbung! Früher hieß es: „Persil bleibt Persil“. Mit so einer Werbung kommen Sie heute nicht mehr an. Das „neue Persil“ muss es sein! Dabei habe ich nie verstanden, was daran neu ist. Ein bestimmter Wirkstoff, eine bestimmte Nummer, das soll es jetzt bringen. Nicht nur hier, auch in anderen Bereichen muss immer alles neu gemacht werden!

Hinzu kommt, alles muss möglichst viel Geld bringen, die sog. Ökonomisierung unserer Welt. Ich hörte jemand aus dem Sportverein sagen: „Ich bekomme keine Übungsleiter mehr! Die erste Frage ist: Was bezahlt ihr? Wie viel könnt ihr mir geben?“

Auswirkungen auf die Kirche

Das wirkt sich auch auf uns als Kirche aus. Was wir als Kirche zu sagen haben, steht in vielem dem entgegen, was heute aktuell ist. Wir haben nicht den kurzfristigen Spaß, sondern die „wahre Freude“ in Jesus Christus anzubieten. Wenn ich nur Spaß will, ist das schwer zu verstehen. Bei uns geht nicht immer alles schneller und es ist nicht alles neu. Das Evangelium, das immer schon gegolten hat, gilt auch heute.

Was die Bezahlung anbelangt, werden wir bestimmte Dienste in den Kirchen vergüten, und wir werden das angemessen tun. Aber letztlich lebt Kirche davon, dass viel ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. Als Älteste, Diakone oder Diakoninnen werden Sie diese Aufgabe in Ihren Gemeinden nicht tun, weil man damit Geld verdienen kann. Sie tun die Arbeit, weil sie ungemein wichtig ist. Das Ehrenamt ist eine Sache, die für unsere Gemeinden auf Dauer problematisch werden kann. Wir müssen uns mit dieser „anderen Stimmung“ beschäftigen.

Patchworkreligion

Man macht die Beobachtung, vielen Menschen unserer Zeit wird die  Kirche immer gleichgültiger. Die Religion verschwindet aber deshalb nicht. Man redet unter Fachleuten von der sogenannten „Patchworkreligion“. So wie es Flickenteppiche gibt, so setzt man sich eine persönliche Religion zusammen.

Dabei spielen natürlich Weihnachten und das Christkind eine bestimme Rolle. Die nimmt man noch gerne aus dem christlichen Glauben. Dazu kommt ein bisschen Esoterik, mit gewissen Kräutern oder was es sonst noch an Riten gibt. Ein wenig Hinduismus oder Buddhismus, dieses und jenes, so schafft man sich seine ganz persönliche Religion.

Bei dieser neuen Religion hat man eigentlich am liebsten alles selber in der Hand. Man macht alles selber. Für mich ist am Christentum entscheidend, dass ich nicht der erste bin, der handelt: Gott hat in Jesus Christus gehandelt. Das wird in der Patchworkreligion verdreht. Dass mein Retter und Heiland mich von all dem befreit, was ich selbst tun möchte, spielt hier  keine Rolle. Hier möchte der Mensch selbst versuchen, auf irgendeine Weise zu einem erfüllten, richtigen und guten Leben zu kommen.

III       Konsequenzen für die Gemeinde

 

Was heißt das nun für uns als altreformierte und reformierte Gemeinden? Wie können wir auf der einen Seite den Auftrag dessen, was Kirche Jesu Christi ist, und auf der anderen Seite das, was wir spüren und was uns mehr oder weniger versteckt oder deutlich zu schaffen macht, zusammenbekommen?

Dankbar für die Gemeinde

Wenn wir über diese Frage nachdenken, sollten wir eines nicht vergessen. Ganz zuerst dürfen wir in besonderer Weise herzlich dankbar sein. Wir dürfen dankbar sein, dass es die Gemeinde gibt. Wenn wir über Gemeindeaufbau reden, fangen wir nicht bei Null an. Die Gemeinde ist schon da. Am Sonntag versammeln sich in allen Kirchen Gemeinden. Wir dürfen dankbar sein, dass Menschen kommen, die an Jesus Christus glauben, und für die Glaube und  Gemeinschaft der Gläubigen so wichtig sind, dass sie am Gottesdienst teilnehmen.

Ich habe manchmal das Gefühl, gerade in den evangelischen Kirchen jammern wir schnell darüber, was alles besser werden müsste. Wir vergessen darüber, was wir alles haben.

Wenn Sie fragen, wie es kommt, dass es Menschen gibt, die an Jesus Christus glauben und sich zur Gemeinde Gottes halten, werden Sie ganz unterschiedliche Antworten bekommen. Einige sagen: „Ich bin hineingewachsen über Elternhaus, Kindergottesdienst, Konfirmandenunterricht und Schule. Ich weiß eigentlich gar nicht, wie es gekommen ist! Es gehörte für mich einfach immer dazu.“ Andere sagen: „Ich kann mich genau erinnern. Es war eine bestimmte Predigt, da ging es mir heiß durch: Mensch, du ganz persönlich, bist gemeint. Da habe ich mich zu einem Leben im Glauben an Jesus Christus entschlossen.“ Es wird auch andere Antworten geben. Beispielsweise, dass ein Freund jemanden mitgebracht hat.  Ich nenne das nur, damit wir wissen, es gibt keine menschliche Methode, wie wir Menschen zum Glauben bewegen können. Der Geist Gottes wirkt auf vielerlei Weise. In der Bibel lesen wir, dass der Glaube aus der Predigt kommt. Aber Gott hat auch die Möglichkeit, einen Paulus vor Damaskus zu berufen, der in keiner Weise daran dachte, dass Jesus Christus ihm dort begegnen könnte.

Dankbar für die Gemeindearbeit

Das zweite, wofür wir und insbesondere Sie dankbar sein können, sind die Möglichkeiten der Gemeindearbeit. Darin liegt ein sehr großer Vorteil, den Sie vielleicht gar nicht so erkennen. Wichtig ist, dass Sie überschaubare Gemeinden haben. In den Gemeinden, in denen Sie leben, kann man sich gegenseitig kennen. Man kann wirklich Gemeinschaft haben und man weiß, was mit dem Einen oder Anderen los ist.

In der reformierten Gemeinde Nordhorn mit über 15000 Gemeindegliedern, in der ich jetzt lebe, ist das so nicht möglich. Jetzt sind z.B. Kirchenratswahlen anberaumt. Ich bin noch nicht lange in Nordhorn und habe überhaupt keine Ahnung, wen ich wählen könnte, weil ich die Leute nicht kenne. Wahrscheinlich muss ich nach einem Bild, der Altersangabe oder ähnlichem wählen. Das kommt bei Ihnen aufgrund der Überschaubarkeit der Gemeinden kaum vor.

Wir haben weiter die äußerlichen Möglichkeiten für eine Gemeindearbeit. In anderen Ländern z.B. des östlichen Mitteleuropa, hat man kaum Räume zur Verfügung. Wir haben ausreichend große und gute Kirchengebäude. Wenn ein Kirchturm Risse bekommt, kann man ihn sanieren und retten. Wir haben große Gemeindehäuser. Wir haben den Platz, den wir brauchen. Wir haben technische Möglichkeiten wie Tageslichtprojektor oder Fernseher, um Videos zu zeigen, ist. Wir können so viel Texte kopieren wie wir wollen. All das ist da. Dafür dürfen wir dankbar sein.

Nicht zuletzt wollen wir in Deutschland dankbar sein, dass wir in den Kirchen Geld zur Verfügung haben. Das ist nicht überall so. Als altreformierte Gemeinden dürfen Sie dankbar sein, dass Ihre Gemeindeglieder so willig für die Gemeinden geben. Manchmal kostet es  ein bisschen Mühe, und hinter manchen Leuten muss man herlaufen. Das wird bei Ihnen nicht anderes sein als anderswo. Aber verglichen mit vielen anderen Kirchen auf der Welt, können wir nur dankbar sein, dass wir auch finanzielle Möglichkeiten haben.

Die Praxis

Die Frage ist, wie gehen wir mit all diesem um, was wir positiv genannt haben? Wir müssen festhalten: Unser erster Auftrag als Kirche ist und bleibt das Wort Gottes zu verkündigen. Bei allem Gemeindeaufbau muss es darum gehen. Die Verkündigung des Wortes Gottes muss im Mittelpunkt stehen bleiben. Wenn wir das zur Seite setzen und Anderes an die erste Stelle rücken, dann werden wir nach 1. Kor. 13 schnell zu einem „tönenden Erz“ oder einer „klingenden Schelle“.

Dann werden wir von den Gemeindegliedern nicht mehr ernst genommen, weil andere das, was wir ohne Verkündigung des Wortes Gottes tun, genauso gut können, wenn nicht sogar besser. Nein, was wir als Kirche haben, ist die Verkündigung des Wortes Gottes. Sie muss bei allem Gemeindeaufbau im Mittelpunkt stehen!

Der Gottesdienst

Das bedeutet, der Gottesdienst sollte mit Liebe vorbereitet werden. Er darf nicht als notwendiges Übel gesehen werden. Man muss spüren, der den Gottesdienst leitet hat Freude, der Gemeinde etwas im Auftrage des Herrn zu sagen, und er tut dies mit Liebe.

Zum Stichwort Gottesdienst gehört auch, dass wir uns überlegen, ob es neben dem „normalen Gottesdienst“ – Alfred Rauhaus nennt ihn „das erste Programm“ – nicht auch ein zweites und drittes Programm geben sollte. Denkbar sind Gottesdienste mit besonderen Schwerpunkten. Auch in Ihren Gemeinden sind Familien- oder Jugendgottesdienste bekannt und geläufig und sie haben ihren Platz. Dabei müssen alle innerhalb der Gemeinde bleiben. Es soll nicht so sein, dass es den einen zum Erwachsenengottesdienst hinzieht, den nächsten zum Familiengottesdienst und den dritten zum Jugendgottesdienst. Die ganze Gemeinde soll möglichst alle verschiedenen Formen tragen. Es gibt Gottesdienste, in denen die Kirchenmusik in besonderer Weise im Mittelpunkt steht. Gottes Lob erklingt durch Musik. Auch solche Gottesdienste oder andere mit besonderen Anliegen können wir feiern. Hier kann jeder Kirchenrat weiter nachdenken, ob es gerade für seinen Bereich etwas besonderes geben könnte.

Besuch und Offenheit

Zum Gottesdienst und zur Verkündigung gehört für mich der Besuch. Oftmals werden Seelsorge und Gottesdienst weit auseinander gerissen. Ich verstehe die Besuche, die etwa wir Pastoren machen, auch so, dass wir etwas erfahren, was für unsere Gottesdienste und unsere Predigten nötig ist. Was ich zu predigen habe, habe ich im Studium gelernt. Aber wie ich es den verschiedenen Personen sagen soll, kann ich in den Gesprächen in der Gemeinde erfahren, die mir Aufschluss darüber geben, wo meine Gemeindeglieder der Schuh drückt und wo es Probleme gibt.

Wenn ich zum Beispiel im Urlaubsort den Gottesdienst besuche, hat der Pastor oft wunderbare Gedanken. Aber als Urlaubsvertretung hat er wahrscheinlich in der Woche vorher keinen einzigen seiner Zuhörer gesprochen. Er weiß nicht, worum es wirklich geht. Deshalb sind Besuche wichtig, natürlich insbesondere in besonderen Lebenslagen wie etwa in Krankheit oder Trauerfällen, aber auch normale Hausbesuche ohne Anlass. Pastoren, Pastorinnen und Älteste müssen Kontakt haben zu den Gemeindegliedern.

Dazu sind offene Gespräche nötig. Wir brauchen Gespräche, in denen ich wage, dem Besucher zu sagen, was mir auf dem Herzen brennt, und in denen ich mich nicht verstecke und ihm etwas vorspiele. Das gibt es ja leider auch, wie  Sie vielleicht selber wissen. Man hat während der Hausbesuche bei den Nachbarn von Problemen in einer Familie schon dreimal gehört. Kommt man dann aber zu der Familie, dann ist alles wunderbar in Ordnung, es gibt keinerlei Probleme! Ich denke, das wird dem Gemeindeaufbau nicht hilfreich sein. Hilfreich ist, wenn ich offen ansprechen kann, was mich bewegt.

Gemeinschaft

Zur Gemeinde gehört sicher die Gemeinschaft. Darunter ist das Zusammenkommen bestimmter Gruppen zu verstehen, wie z.B. die gleiche Altersstufe, etwa ein Jugendkreis, oder das gleiche Geschlecht, etwa ein Frauenkreis. In den kleineren Gemeinden wird dies wahrscheinlich ein gemeinsamer Frauenkreis sein. In größeren Gemeinden wird man sicher junge Mütter und ältere Frauen in verschiedenen Kreisen haben.

Es kann aber auch Kreise geben, die sich bestimmten Themen widmen. Was mich persönlich immer wieder sehr berührt ist etwa das Problem der Verheirateten, die ungewollt kinderlos bleiben. Fragt man ein wenig nach, so wird man in vielen Gemeinden mehrere Personen finden, die in der gleichen Situation sind. Sie können dann in bestimmten Gruppen zusammenkommen und sich gegenseitig helfen. Wenn es in einer Gemeinde zu wenig Teilnehmer und Teilnehmerinnen  für eine Gruppe gibt, kann man den Kreis auch aus mehreren Gemeinden zusammenstellen. Solche Nöte müssen aufspürt werden. Wir brauchen Gruppen, in denen man Gemeinschaft erleben kann, Gruppen, die uns in unserem Glaubensleben dadurch stärken, dass wir mit anderen, die in ähnlicher Situation sind, einfach reden können. Zur Gemeinschaft gehört aber nicht nur das Reden, sondern auch, dass man manches miteinander unternimmt, bis hin zum gemeinsamen Feiern.

Missionarischer Auftrag

Vergessen sollten wir nicht den missionarischen Auftrag der Kirche. Dabei denke ich weniger daran, dass wir Mission in anderen Ländern betreiben. Das gehört sicherlich dazu, denn es ist wichtig, dass immer wieder Einzelne ausgesandt werden, um in anderen Kirchen in der Dritten Welt zu arbeiten. Ich finde es besonders gut, dass es in Ihrer Kirche üblich ist, dass Gemeinden jemanden aussenden, der zwar nicht aus Ihrer Gemeinde stammt, dass man aber trotzdem für diese Person Verantwortung übernimmt. Sonst kann es sich zufällig eben ergeben, dass es in bestimmten Gebieten sehr viel Ausgesandte gibt, und andere Gemeinden in dieser Arbeit nichts zu tun haben.

Vergessen sollte man in diesem Zusammenhang auch nicht die nicht so nah an der Theologie liegenden Berufe. „Dienste in Übersee“ vermitteln ja z.B. auch Ingenieure und andere Fachleute. Hier wäre es gut, als Gemeinde ein wachsames Auge zu haben, ob nicht eine junge Person für einige Zeit einen solchen Dienst übernehmen könnte. Gerade bei den Diensten in Übersee gibt es oftmals das Problem, dass die Menschen sehr an Entwicklungsarbeit interessiert sind, aber weniger an Kirche. Positiv ist es sicherlich, wenn beides miteinander verbunden werden kann.

Das Wichtigste beim missionarischen Auftrag ist allerdings, was hier bei uns passiert. Dabei denke ich weniger an Evangelisationen. So gut sie sind, sie erreichen in der Regel nicht die Menschen, die wir gerne erreichen möchten. Wichtiger finde ich den missionarischen Einsatz der Einzelnen. Wenn etwa in einer Baubude über den christlichen Glauben gelästert wird, dass dann der Maurer, der sich zur Gemeinde hält, den Mund aufmacht und seine Überzeugung vertritt.

Solche Kleinigkeiten wirken. Das habe ich hier in Uelsen selbst erlebt. Es ist Jahre her, da gab es hier ein Tennisturnier. Ein Glied der altreformierten Gemeinde war plötzlich besser, als er gedacht hatte, und kam bis ins Endspiel, das am Sonntagmorgen sein sollte. Er weigerte sich, am Sonntag zur Kirchzeit anzutreten. Die anderen akzeptierten das. Eine Person, die nicht nahe zur Kirche stand, hat mir voller Hochachtung erzählt, sie schätze es, dass jemand zu seiner Überzeugung stehe und gesagt habe: „Wenn ihr den Termin nicht verlegen könnt, verliere ich kampflos. Aber ich trete nicht an zur Gottesdienstzeit.“

Das ist auch ein missionarisches Wirken. Wir können nicht zählen, wie viele Menschen wir neu für Christus gewonnen haben. Aber wir können Zeichen setzen.

Diakonische Aufgaben

Der diakonische Bereich darf nicht vergessen werden. Die Diakonie in der Gemeinde, die sich auch um Einzelne kümmert, sollte nicht übersehen werden. Wir haben zwar das Sozialamt. Wir haben viele andere Formen der Hilfe. Aber es gibt immer wieder Menschen, die trotzdem durch das staatliche Netz fallen. Z.B. Jemand hat als Behinderter Probleme mit der Krankenkasse, bestimmte Dinge abzurechnen. Eigentlich braucht er die zweite Prothese, aber die Krankenkasse finanziert nur eine. Hier kann Gemeinde helfen, gerade wenn wir Kontakt untereinander haben und die Lebensumstände der Menschen kennen.

Diakonie in Anstaltsbereichen gehört auch dazu. Sie geht vom Kindergarten bis hin zum Altenpflegeheim. Diese Diakonie werden Sie als altreformierte Gemeinden nicht leisten können. Dafür sind Sie zu klein. Einen eigenen altreformierten  Kindergarten in Uelsen aufzumachen, hätte wenig Sinn. Aber man sollte nicht vergessen, diese Verantwortung wahrzunehmen. Man kann sich beispielsweise an Vorhandenem beteiligen. Dabei denke ich etwa an eine Vereinslösung, bei der auch eine altreformierte Gemeinde Mitglied werden kann.

Gesellschaftspolitische Fragen

Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Anderen, ergibt sich für mich in vielen gesellschaftspolitischen Fragen. Ein Beispiel ist die Frage nach dem Sonntag, die ja im Augenblick sehr prickelnd ist. Das kann altreformierte Kirche nicht allein leisten, aber zusammen mit Anderen kann vieles bewegt werden. Für uns als Reformierte und sicher auch für Lutheraner und andere ist wichtig, dass Sie mit Ihrem ganz besonderen Ansatz immer wieder auch Anstöße und bestimmte Hilfen für andere geben, so dass die darauf aufmerksam werden, wie wichtig es ist, dass wir in der Sonntagsheiligung nicht zu lasch werden. Hier kann das Miteinander der Kirchen einiges bewirken.

Ein anderes aktuelles Beispiel sind die Fragen von Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit. Zwar können Sie als Kirche nur Anstöße geben, um mit anderen zu arbeiten. Aber es könnte ja auch in Ihren Reihen so etwas vorkommen, dass man als Kirchenrat darüber reden muss. Es gibt Personen unter uns, mit denen wir in der Gemeinde verbunden sind, die plötzlich Judenwitze reißen, wenn sie Alkohol getrunken haben. Ich weiß nicht, ob in diesem Zusammenhang nicht das alte Modell der Kirchenzucht greifen muss. In der reformierten Kirche hatten wir in einer Gemeinde dieses Problem, das allerdings noch etwas schlimmer war. Durch Gespräche ist es zunächst soweit bereinigt worden, dass die betreffende Personen sich in der Öffentlichkeit nicht mehr äußern wird. Rechtsextreme in der Kirchengemeinde sind auch für uns ein Problem.

Öffentlichkeitsarbeit

Sie hatten in Ihrem Fragekatalog auf das Stichwort der Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen. Es ist ganz wichtig, immer wieder mit dem, was wir tun, in die Öffentlichkeit zu treten. Gut war beispielsweise der heutige Bericht in den Grafschafter Nachrichten über das 500jährige Bestehen des Kirchengebäude in Veldhausen oder z.B. Ende 1996 die Seite in den GN, die Bruder Beuker zum Gesangbuch gestaltet hat.

Diese Möglichkeit sollen wir zu allen möglichen Anlässen wahrnehmen. Warum kann man nicht von einer Kirchenratssitzung, auf der etwas Besonderes beschlossen wurde, in der Zeitung berichten? Die Zeitung druckt natürlich nicht immer alles, was man ihr gibt. Aber ich habe die Erfahrung gemacht, das Eine oder Andere wird doch aufgenommen. So stärkt man das Bewusstsein unserer Gesellschaft, dass es christliche Gemeinden gibt und dass da auch etwas geschieht. Wir haben als Kirchengemeinden sicher genauso viel zu bieten, wie z.B. Kleintierzüchtervereine, die häufig mit ihren Berichten in der Zeitung stehen. Wir haben hier die Möglichkeit, anderen einiges weiterzugeben. Schließlich geht es darum, Menschen auf Kirche aufmerksam zu machen und sie zur Gemeinde einzuladen.

Schluss

Trotz aller Dankbarkeit für das Bestehende, kann es für uns als Gemeinden nicht darum gehen, für uns zu bleiben und zufrieden zu sein mit dem, was wir haben. „Gemeinden müssen wachsen wollen“, lautete 1998 der Hauptsatz eines Papiers unserer Landeskirche zu „Auftrag, Weg und Ziel der Gemeinde Jesu Christi in der gegenwärtigen Zeit“. Wachstum kann man eigentlich nicht „machen“, es bleibt Gabe. Aber man kann Wachstum unterdrücken oder verhindern. Damit dies nicht geschieht, sollten wir als Gemeinden unsere Aufgaben recht wahrnehmen. Dies geschieht in unserer Verantwortung für den Aufbau der Gemeinde nach innen und nach außen. Wir sollten das Bestreben haben, auch immer wieder über Grenzen hinauszugehen, andere Menschen anzusprechen, und so unser Teil dazu beitragen, dass die Gemeinde Jesu Christi versammelt, geschützt und erhalten wird.


Nachtrag der Redaktion

 

Die Fragen, die dem Referat von Schröder zugrunde liegen, stammen aus einem Arbeitspapier des Ausschusses für Theologie und Gemeindeaufbau der Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen, das dieser im Jahr 2000 den altreformierten Kirchenräten als Arbeitshilfe zugesandt hat. Die Fragen lauteten:

 

Gemeinde:

Wo ist der Ursprung der Gemeinde – nach biblischem Zeugnis und nach dem Zeugnis der Bekenntnisschriften?

Was ist „Gemeinde“?

Welches Selbstverständnis hatte sie in biblischer Zeit?

Welches Selbstverständnis hat sie in unserer Zeit?

Was könnten alternative, der Zeit entsprechende „Selbstverständnisse“ sein?

Welche Aufgaben hat die Gemeinde Christi?

Welche hatte sie in biblischer Zeit? Welche Aufgaben nimmt sie in unserer Zeit wahr, welche könnte sie wahrnehmen?…

Sind es heute möglicherweise zusätzliche oder andere?

 

Mensch:

Eine grobe Typisierung der Menschen unserer Zeit!

Was suchen sie?

Was kennzeichnet sie?

 

Gemeindebindung:

Was bewegt Menschen, sich heute zur Gemeinde Christi (weltweit) zu bekennen?

Was motiviert Menschen, sich an die Gemeinde Christi (örtlich) zu binden?

Was demotiviert Menschen, sich an die Gemeinde Christi zu binden?

Was verstehen Menschen heutzutage darunter, sich an die Gemeinde Christi zu binden?

 

Kirche und öffentliches Leben:

Wie sieht der Staat die Kirche im Allgemeinen?

Welche Stellung nimmt die Kirche im öffentlichen Leben wahr?

Welche Stellung nimmt die Evangelisch-altreformierte Kirche ein?

Wie sieht ihr Umfeld sie?

Welche Erwartungen hat das öffentliche Leben an die Evangelisch-altreformierte Kirche?


 

 

 

 

Dokumentation

Brief des Gemeinsamen Ausschusses 
vom 24.09.1997 an die Gemeinden

 

Gemeinsamer Ausschuß

der Evangelisch-reformierten Kirche

(Synode reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland)

 und der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen

 

Pastor Hinnerk Schröder, Hardinghauser Straße 11, 49840 Uelsen

Pastor Habbo Heikens, Bessemsland 27, 49824 Emlichheim

                       24.09.1997

 

An die Kirchenräte der evangelisch-reformierten

und evangelisch-altreformierten Gemeinden

in Bad Bentheim, Bunde, Campen, Emden, Emlichheim, Hoogstede, Ihrhove, Laar,  Neermoor, Nordhorn, Uelsen, Veldhausen und Wilsum (und an das Presbyterium der Niederländisch-reformierten Gemeinde in Wuppertal)

 

Liebe Schwestern und Brüder!

Ende 1994 ist Ihnen durch uns als Ausschuß ein Fragebogen zugeschickt worden, dessen Ergebnisse wir inzwischen ausgewertet haben. Ziel dieser Aktion war es, für die Arbeit im Gemeinsamen Aus­schuß einen Überblick über den derzeitigen Stand der Zusammenarbeit und der Beziehungen zwischen den Gemeinden vor Ort zu bekommen. Im Laufe des Jahres 1995 sind diese Fragebögen wieder eingereicht worden. Der Ausschuß dankt Ihnen herzlich für die Reaktionen. Die Auswertung ist für die weitere Arbeit im Gemeinsamen Ausschuß von großem Wert. Sie soll aber nicht zuletzt den Gemeinden vor Ort eine Hilfe und Orientierung bei dem Bemühen sein, die Zusammenarbeit zu gestalten und zu fördern. Deshalb berichten wir Ihnen über Bemerkenswertes, was uns bei der Auswertung der Antworten aufgefallen ist und über unsere Schlußfolgerungen und Empfehlungen. Wir verbinden damit einen kurzen Rückblick auf unsere Ausschußarbeit und einen Ausblick auf das, was wir uns vorgenommen haben.

Die Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses

Vor nunmehr 9 Jahren, am 14. Juni 1988, hat der Ausschuß seine Aktivitäten aufgenommen und sich inzwischen  jährlich zweimal zu einer Sitzung getroffen. Eine ganze Reihe von Themen und Arbeitsbereichen standen auf der Tagesordnung, die im gemeinsamen Interesse unserer beiden Kirchen liegen. Die Ergebnisse der Gespräche bis 1994 sind in der Broschüre „Gemeinsam unterwegs“ zu finden, welche der Ausschuß 1994 herausgegeben hat. Sie enthält kirchengeschichtliche Dokumente und Texte von gemeinsam getroffenen Vereinbarungen und Ergebnisse der Ausschußarbeit. Diese Broschüre soll dazu dienen, „bestimmte Ereignisse und Dokumente nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, Informationen über die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen beiden Kirchen zu vermitteln und zum Nachdenken über den hinter uns und vor uns liegenden Weg einzuladen“ (Zitat aus dem Vorwort). Bei dieser Gelegenheit erinnern wir gerne noch einmal an diese Texte und regen an, damit in den Gemeinden zu arbeiten.

Der Gemeinsame Ausschuß hat sich seitdem u.a. mit folgenden Themen beschäftigt:

Seelsorge und Unterricht in Schulen, Arbeit am neuen Gesangbuch (speziell betr. Psalter und Neufassung des Heidelberger Katechismus), Vikarsausbildung, Jugendarbeit, Gottesdienstordnungen und Formulare, Mission, Kirchenbuch des Reformierten Bundes, Diakonie.

Diese Auflistung an Themen zeigt, daß es weit mehr Felder gemeinsamer Arbeit und Verantwortung gibt als in den Fragebögen zur Sprache kommen.

Mit dem Thema „Konfirmation - Ablegen des Glaubensbekenntnisses“ hat sich der Ausschuß ein nächstes Schwerpunktthema gewählt.

Neue Wege in der Ausschußarbeit wurden im Oktober 1996 in der Weise beschlossen, daß die nächsten Sitzungen in Orten stattfinden, in denen es sowohl  reformierte als auch altreformierte Gemeinden gibt. Ein Tagungsordnungspunkt wird dann jeweils das Gespräch mit Vertretern der örtlichen Kirchenräte über die gemeinsame Arbeit sein. Ein Anfang wurde bereits in Bunde gemacht. Der nächste Tagungsort wird Veldhausen sein.

Der Ausschuß verspricht sich davon einen besseren Einblick in die Situation vor Ort für seine Arbeit und möchte auf diese  Weise zugleich die Kontakte zwischen den Gemeinden im Sinne seines Auftrages fördern. Wir hoffen auf gute und segensreiche Gespräche, die allen Beteiligten eine Hilfe sein können.

Fragebogenauswertung

Seit Beantwortung der Fragen sind bereits wieder etwa zwei Jahre vergangen. Die Ergebnisse vermitteln deshalb nicht mehr den aktuellen Stand. Zu berücksichtigen ist außerdem, daß die Kirchenräte die Fragen unterschiedlich ausführlich beantwortet haben. Dadurch ergeben sich Schwierigkeiten beim Vergleichen und bei der Einschätzung der Verhältnisse vor Ort. Manches an gemeinsamen Aktivitäten ist in verschiedenen Fragebögen vermutlich unerwähnt geblieben, weil es vergessen wurde oder weil es schon als so selbstverständlich gilt, daß ein ausdrücklicher Vermerk nicht mehr als nötig erachtet wurde.

Zu berücksichtigen ist weiter, daß bei den Antworten unterschiedlich hinsichtlich der Informationen über ökumenische Kontakte mit allen Kirchen am Ort verfahren wurde. Während einige Kirchenräte sie erwähnen, verzichten andere offenbar deshalb darauf, weil sie nicht das direkte Verhältnis zwischen evangelisch-reformierter und evangelisch-altreformierter Gemeinde betreffen (z.B. Bibelwochen, Passionsgottesdienste, Arbeitsgemeinschaften der Kirchen, Schulgottesdienste, Asylkreise , Austausch von Gemeindebriefen usw.) Aus diesen Gründen ist es schwierig, aufgrund der Fragebogenaktion – gerade auch durch den Vergleich der Antworten – einen zuverlässigen Eindruck zu gewinnen.

Allgemeines

Trotz der erwähnten Schwierigkeiten bei der Auswertung bestätigen die Antworten deutlich den Eindruck, daß das Verhältnis zwischen den evangelisch-reformierten und evangelisch-altreformierten Gemeinden erheblich besser geworden ist. Die Offenheit im Umgang miteinander wächst.

Es herrscht Dankbarkeit für das gewachsene Verständnis füreinander, für die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und für die versöhnte Vielfalt, die sich in den Kontakten und gemeinsamen Aktivitäten zeigt. Vieles ist längst zur Normalität geworden, was vor Jahren noch recht schwierig oder sogar unmöglich schien.

Allerdings stellt sich die Gemeinschaft zwischen evangelisch-reformierten und evangelisch-altreformierten Gemeinden vor Ort unterschiedlich intensiv dar. In der Grafschaft Bentheim gestaltet sie sich im allgemeinen entkrampfter und unkomplizierter als in Ostfriesland. Das wird seinen Grund u.a. darin finden, daß in Ostfriesland auf evangelisch-altreformierter Seite ein Synodalverband fünf Synodalverbänden auf evangelisch-reformierter Seite gegenübersteht. Eine evangelisch-altreformierte Gemeinde hat außerdem zumeist mehrere evangelisch-reformierte Gemeinden als ihr Gegenüber, weil die Gemeindeglieder in verschiedenen Orten mit je eigenen reformierten Gemeinden leben. Das erschwert die Zusammenarbeit.

Für gewisse Schwierigkeiten sorgt auch zuweilen der Unterschied hinsichtlich der Größe der beiden Gemeinden am Ort. Da wünscht die größere z.B. mehr Offenheit seitens der Kleineren. Die Kleinere erwartet dagegen von der Größeren eine stärkere Berücksichtung ihrer Interessen und mehr Verständnis für ihre eher zögerliche Haltung. Eine Rolle spielt auch der Unterschied zwischen Volkskirche und Freikirche. In der Freikirche werden die Meinung und Stimmung an der Basis stärker ins Gewicht fallen als in der Volkskirche. In der Freikirche ist die Sorge um den Erhalt der Gemeinschaft in der eigenen Gemeinde größer als die in der Volkskirche. Erschwerend für die Zusammenarbeit wirken sich mancherorts auch starke Traditionen aus, von denen man sich nicht trennen möchte.

Gottesdienst

Am weitesten ist die Zusammenarbeit zwischen evangelisch-reformierten und evangelisch-altreformierten Gemeinden vor Ort im Bereich der Evangelisationen, Bibelwochen und Kinderbibelwochen gediehen. Überall werden sie gemeinsam begangen. In den meisten Orten der Grafschaft Bentheim gibt es gemeinsame Passionsgottesdienste. In Ostfriesland gibt es sie offenbar nicht.

Andere gemeinsame Gottesdienste finden – örtlich unterschiedlich – zum Weltgebetstag statt, zum Reformationstag, am Grafschafter Bittag, für Urlauber und Kurgäste, für Schulanfänger oder zum Schuljahresabschluß, im Rahmen der Allianz-Gebetswoche, am Himmelfahrtstag, zum 9. November, am Buß- und Bettag, als sonntäglicher Abendgottesdienst oder auch als Friedensgottesdienst. Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß diese Gottesdienste zumeist nicht Ausdruck der speziellen Gemeinschaft zwischen evangelisch- reformierten und evangelisch- altreformierten Gemeinden sind, sondern daß sie ökumenisch (alle Gemeinden am Ort einschließend) veranstaltet werden.

Gemeinsame Gottesdienste am Sonntag sind noch sehr selten. Gelegentlich wird gemeinsam das Abendmahl gefeiert. Besonders weit ist in diesem Bereich die Gemeinschaft zwischen den Gemeinden in Veldhausen gediehen, wo während der Zeit der Renovierung der reformierten Kirche gemeinsame Gottesdienste einschließlich der Sakramentsbedienung in der altreformierten Kirche stattfanden.

Es fällt auf, daß bei gemeinsam gestalteten Gottesdiensten – wie oben aufgelistet – der Besucheranteil der jeweiligen Gemeinde im allgemeinen geringer ist als bei den „eigenen“ Gottesdiensten. Manche Gemeindeglieder lehnen grundsätzlich gemeinsame Gottesdienste ab. Andere, sonst treue Gottesdienstbesucher, nehmen nicht teil, weil ihre Abwesenheit in gemeinsamen Gottesdiensten weniger auffällt als in eigenen.

Das ist sehr zu bedauern, weil ja gerade gemeinsam gefeierte Gottesdienste zum Ausdruck bringen und auch bringen sollen, daß beide Gemeinden sich dem einen Herrn der Kirche zugehörig wissen und in ihm und im gemeinsamen Bekennen Gemeinschaft haben.

Ein Ausdruck gewachsener Gemeinschaft ist auch der Kanzeltausch. Es gibt ihn inzwischen in den meisten Gemeinden. Außerdem helfen reformierte Pastoren in evangelisch- altreformierten Gemeinden verschiedentlich durch Vertretungsdienste aus. In Gemeinden, in denen man bisher noch keinen Kanzeltausch kennt, ist die Entwicklung unterschiedlich weit. Es wird durch Gespräche vorbereitend daran gearbeitet. Es wird zuweilen von einer Gemeinde gewünscht, während die Nachbargemeinde sich zögerlich verhält.

Gemeinsame Gottesdienste und der Kanzeltausch sollten gefördert werden, weil sie wichtig sind auf dem Weg einer guten Kirchengemeinschaft und weil sie nicht erst als deren Abrundung betrachtet werden sollten. Die Gemeinschaft muß aber wachsen und kann nicht erzwungen werden. Dabei gilt es die besonderen Traditionen der einzelnen Gemeinden und Ortschaften zu berücksichtigen. Kirchengemeinschaft darf sich niemals so gestalten, daß sie als eine Bedrohung einer Gemeinde oder einer Kirche empfunden wird. Sie soll als Bereicherung für alle erkennbar sein. Mit der Befürchtung z.B., daß durch vermehrte Zusammenarbeit und Gemeinschaft zuviel Eigenes verloren geht und die Gemeinschaft der eigenen Gemeinde Schaden nimmt, gilt es sorgsam und einfühlsam umzugehen.

Auf dem Weg zu mehr Gemeinschaft im Bereich der Gottesdienste bietet sich folgende Reihenfolge an:  Schulgottesdienste - Gottesdienste im Rahmen der Bibelwochen - Passionsgottesdienste - Gottesdienste an kirchlichen Feiertagen (Himmelfahrt, Bußtage z.B.) - Kanzeltausch am Sonntag - gemeinsame  thematisch orientierte Gottesdienste – gemeinsame Abendmahlsfeiern.

Gemeinsame Kirchenratssitzungen

In den meisten Gemeinden finden gemeinsame Kirchenratssitzungen statt, oft in regelmäßigen Abständen. Kirchenräte haben viele gemeinsame Anliegen, stehen vor manchen gemeinsamen Herausforderungen. Diese sind nicht nur im kirchlichen Bereich angesiedelt sondern auch im gesellschaftlichen. Der Erfahrungsaustausch, gemeinsames Beraten und Planen, einander informieren und evtl. gemeinsam entworfene Stellungsnahmen zu aktuellen Geschehnissen und Themen kommen beiden Gemeinden am Ort zugute.

Hilfreich ist es, wenn Kirchenräte gemeinsam eine Liste mit möglichen Gesprächsanliegen und Themen als Ideenbörse für künftige gemeinsame Sitzungen erarbeiten.

Treffen der Pastoren und Pastorinnen aus benachbarten Gemeinden gibt es ebenfalls an den meisten Orten. Auch sie sind wichtig für den Gemeindekontakt, für das Verständnis füreinander und für den Abbau von Vorurteilen. An Orten mit weiteren Gemeinden als nur einer evangelisch-reformierten und einer evangelisch-altreformierten  nehmen gewöhnlich Pastorinnen und Pastoren aller Konfessionen an solchen Treffen teil.

Kreise und Gruppen

Am intensivsten gestaltet sich die Zusammenarbeit in Kreisen und Gruppen vor Ort in der Kirchenmusik (Chortreffen, gemeinsame Aktionen der Kirchenchöre und Posaunenchöre). An vielen Orten wird die Flüchtlings- oder Asylarbeit gemeinsam verantwortet. Es gibt verschiedentlich gemeinsame Altenarbeit, Frauen - und Männerarbeit. Es finden sich gemeinsame theologische Arbeitskreise, Bibelkreise, Gesprächskreise, Arbeitsgemeinschaften, Friedensgruppen, Basare, ökumenische Ausflüge. Es gibt in Uelsen z.B. eine gemeinsam getragene Bücherstube.

Bemerkenswert ist es, daß der Bereich Jugendarbeit in den Fragebögen völlig fehlt Eine geregelte Zusammenarbeit gibt es offenbar diesbezüglich nicht. Es scheint relativ wenig Kontakte zu geben. Bekannt ist wohl, daß auf dem Gebiet der Musik vereinzelt zusammengearbeitet wird (z.B. gemeinsame Aktionen der Jugendchöre) und dass es im Bereich der Jugendfreizeiten Berührungspunkte gibt (z.B. offene Teilnehmerlisten). Da sich die gemeindeeigene Jugendarbeit oft schon als recht schwierig erweist, sind gemeinsame Aktivitäten mit Jugendorganisationen der jeweils benachbarten Gemeinden offenbar noch schwerer zu realisieren.

Gleichwohl und gerade deshalb verdient die Jugendarbeit besonderes Interesse innerhalb der gemeinsamen Arbeit vor Ort. Die vorhandenen Möglichkeiten sollten genutzt werden. Hier empfiehlt sich z.B. die Teilnahme an Mitarbeiterschulungen, die im Bereich unserer beider Kirchen durchgeführt werden. Hier wären auch gemeinsame Schulungen sinnvoll. Bei der Vorbereitung und Durchführung von Freizeiten bieten sich über die „offenen Teilnehmerlisten“ hinaus gewiss Gelegenheiten zur Zusammenarbeit. In allen Synodalverbänden der Evangelisch-reformierten Kirche gibt es Jugendreferenten, die gerne mit Rat und Tat den örtlichen Jugendgruppen zur Seite stehen.

Diakonie

Im Bereich der Diakonie gibt es eine seit langem bestehende Zusammenarbeit zwischen reformierten und altreformierten Gemeinden. Vor Ort liegt sie ja auch sehr nahe, weil die Bürger, welche diakonische Dienste und Einrichtungen in Anspruch nehmen, zu verschiedenen Gemeinden gehören und in der Betreuung diesbezüglich kein Unterschied gemacht wird. Da bietet sich die Gemeinsamkeit schon als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung an.

So gibt es gemeinsame Trägerschaften bei den Diakonie- und Schwesternstationen oder auch die Unterstützung solcher Stationen in reformierter Trägerschaft durch die altreformierte Gemeinde.

In verschiedenen Orten gibt es inzwischen vertraglich geregelte Mitträgerschaften bei Kindergärten oder die Förderung von Kindergärten in reformierter Trägerschaft durch altreformierte Gemeinden.

Gemeinsame Trägerschaften gibt es ferner beim Eylarduswerk in Gildehaus, bei den Sozialen Diensten in Nordhorn, beim Diakonischen Dienst, beim Paulinenkrankenhaus in Bad Bentheim, beim Altenpflegeheim Rheiderland in Weener und bei den Eine-Welt-Tagen in der Grafschaft Bentheim. Zur Krankenhauspfarrstelle in Nordhorn leistet auch die Evangelisch-altreformierte Kirche einen jährlichen finanziellen Beitrag. In gleicher Weise beteiligt sich die Evangelisch-altreformierte Kirche am Diakonischen Werk der Evangelisch-reformierten Kirche in der Grafschaft Bentheim. Seit langem wird dessen Kuren- und Freizeitangebot  auch von altreformierten Gemeindegliedern gerne angenommen.

In diesem Bereich sollten auch weiter alle Gelegenheiten genutzt werden, sich gemeinsam den Herausforderungen zu stellen und einander in der Hilfe für andere zur Seite zu stehen.

Religionspädagogik und Pfarrerfortbildung

Eine organisierte Zusammenarbeit gibt es im religionspädagogischen Bereich laut Fragebogen lediglich in Nordhorn. Aus Uelsen wird von einem gemeinsamen Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern berichtet. Ansonsten scheint es vor Ort keine Aktivitäten auf diesem Gebiet zu geben. Zusammenarbeit zwischen den Kirchen gibt es allerdings in der Grafschafter Arbeitsstelle für Religionspädagogik (GAR). In Ostfriesland gibt es die Arbeitsstelle für Religionspädagogik in Aurich (ARO), die auch von reformierten und altreformierten Lehrerinnen und Lehrern, Pastorinnen und Pastoren in Anspruch genommen wird.

Im Bereich Religionspädagogik verdient die Zusammenarbeit zwischen den Kirchen gewiß Förderung, zumal die gegenwärtigen Herausforderungen alle gleichermaßen betreffen und die Schüler, um die es geht, aus den verschiedenen Kirchen gemeinsam unterrichtet werden. Für Lehrerinnen und Lehrer wie auch für Eltern und Schüler ist es ein wichtiges Zeichen des Interesses und der Unterstützung, wenn vor Ort auch im Kontakt zwischen den Gemeinden der Religionsunterricht auf der Tagesordnung steht.

Die Pastoren der evangelisch-altreformierten Kirche werden seit zwei Jahren zu den Pastorenrüstzeiten der evangelisch-reformierten Kirche auf Borkum eingeladen. Mehrere altreformierte Pastoren haben die Gelegenheit zur Fortbildung und zum Gespräch mit den reformierten Pastoren und Pastorinnen schon genutzt.

Der Gemeinsame Ausschuß hofft, Ihnen als Kirchenräten mit diesen Informationen und Hinweisen eine Hilfe für Ihre Arbeit zu bieten und auch eine Ermutigung zu weiterer Zusammenarbeit vor Ort. Damit wir im Ausschuß unsere Arbeit in diesem Sinne weiterführen können, erwarten wir Anregungen und  Wunschäußerungen nicht nur von den bereits erwähnten künftigen Sitzungen, in denen wir mit Vertretern der jeweiligen Kirchenräte zusammentreffen. Wir sind auch dankbar für anderweitige Reaktionen und laden herzlich dazu ein.

 

Mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen

im Namen des Gemeinsamen Ausschusses

gez. Hinnerk Schröder              gez. Habbo Heikens

 

Moderamen, Ausschüsse und Beauftragungen der Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen (2000 – 2006)

Alle Ausschüsse, Kommissionen und

Beauftragungen werden von der halbjährlichen

Synode gewählt oder ernannt.

V = Vorsitzender, S = Schriftführer

 

Moderamen der Synode

der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen

Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede,        V.

Gerold Klompmaker, Laar,                    S.

Siegfriede Verwold, Bad Bentheim

Sekretär: Gerhard Schrader,  Campen

1. Missionsausschuss

Albert Arends, Laar,                 V.

Fritz Baarlink, Veldhausen,        S.

Hermann Teunis, Ihrhove

Gerlinde Vennegeerts, Emlichheim

Else de Vries, Neermoor

2. Diakonieausschuss

Heinrich Lüchtenborg, Wuppertal          V.

Jan Köster, Hoogstede,                                    S.

Jan Alberts, Nordhorn

Günter Kolk, Ihrhove

Hans Lambers, Uelsen, ERK

Albertus Lenderink, Bad Bentheim

3. Ökumene- und Gemeinsamer Ausschuss

Heinrich Lüchtenborg, Wuppertal,         V.

Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede,        S.

Hermann Assink, Veldhausen

Lothar Heetderks, Nordhorn

Gerhard Schrader, Campen

Jan Wortelen, Nordhorn

4. Theologieausschuss

Gerold Klompmaker, Laar,        V.

Habbo Heikens, Emlichheim,     S.

Gerda Gülker, Nordhorn

Hindrik Heerspink, Emden

Jan Wortelen, Nordhorn

VertreterIn der Ev.-ref. Kirche (11/2000)

5. Verwaltungs- und Planungsausschuss

Hildebrand Stegemann, Emlichheim,      V.

(Beauftragter Jan Remmers, Campen) S

Jans Rolf Leemhuis, Bunde

Friedhelm Schrader, Emlichheim

Gerrit Jan Vette, Veldhausen

Dirk Züter, Bad Bentheim

6. Kirchenordnungsausschuss

Helmut Büchsenschütz, Wuppertal,       V.

Jan Alberts, Nordhorn,                          S.

Fritz Baarlink, Veldhausen

Elsine Wortelen, Nordhorn

Gesine van der Zanden, Nordhorn

7. Liturgieausschuss

Hermann Teunis, Ihrhove,         V.

Johannes Köster, Nordhorn,      S.

Arend Klompmaker, Bad Bentheim

Francien Janse-Balzer, Ihrhove

Jenni Rottmann, Hoogstede

8. Jugendausschuss

Dieter Wiggers, Wilsum,           V.

Lothar Heetderks, Nordhorn,     S.

Margret Eichwede, Veldhausen

Hilde Graalmann, Ihrhove

Heye Heikens, Emlichheim

Friedhelm Schrader, Emlichheim

Hermine Roseman, Hoogstede


 

Kommissionen der Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen

 

Kommissionen werden für zeitlich begrenzte Aufträge ernannt.

 

1. Verfassungskommission (Mai 1999)

Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede,        V.

Habbo Heikens, Emlichheim,     S.

Jan Alberts, Nordhorn

Lothar Heetderks, Nordhorn

2. Strukturkommission (Juni 2000)

Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede,        V.

Dirk Züter, Bad Bentheim,        S.

Heinrich Lüchtenborg, Wuppertal

Karl-Heinz Schipper, Emden

Gerrit Jan Vette, Veldhausen

Beauftragungen der Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen

In der Regel gelten die Beauftragungen für sechs Jahre,

wenn kein anderer Zeitraum angegeben ist.

Kirchliche Beziehungen

1.Abgeordnete zur Generalsynode Gereformeerde Kerken (2001-2002)

Wilhelm Vennegeerts, Bunde

Wiebe Bergsma, Emden

2. Mitarbeitende Gäste in der Gesamtsynode Ev.-ref. Kirche:

Gerhard Schrader, Campen (1994)

Hermann Assink, Veldhausen (11/00)

Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede (11/00)

3.Gesamtsynode Evangelisch-reformierte Kirche, Ausschuss Diakonie

Jan Alberts, Nordhorn

4. Evangelisch-reformierte Kirche, Schulausschuss

Gerhard Naber, Nordhorn

5. Evangelisch-reformierte Kirche, Ausschuss „Juden und Christen“

Gerhard Naber, Nordhorn

 

6. Evangelisch-reformierte Kirche, Theologischer Ausschuss

Habbo Heikens, Emlichheim

7. Moderamen Reformierter Bund

Lothar Heetderks, Nordhorn

8. Konvent Nord im Reformierten Bund

Wilhelm Vennegeerts, Bunde

9. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)

Heinrich Lüchtenborg, Wuppertal (11/00)

10. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Niedersachsen (ACKN)

Hermann Teunis, Ihrhove (05/2001)

11. Verein für Freikirchenforschung an der Uni Münster

Dr. Gerrit Jan Beuker (1988)

 

Innerkirchliche Beauftragungen

12. Examenskommission (Art. 56 KO)

Theologieausschuss plus

Traute Heikens, Campen

Kees Hartkamp, Bunde

plus zwei wechselnde Vertreter

der Gereformeerde Kerken (Overijssel-Flevoland)

13. Pensionsbeauftragter

Hermann Breukelman, Hoogstede (1998?)

14. Beauftragter Verwaltungs- und Planungsausschuss (VPA)

Jan Remmers, Campen (1989 Vors., 04/95 Beauftr.)

15. Regelung Vakanz-, Vertretungs- und Hilfsdienste

Gerhard Schrader (1988)

 

Kirchliches Schrifttum

16. Redaktion Grenzbote (1995 – 2001)

Jan Alberts, Nordhorn

Fritz Baarlink, Veldhausen

Gerrit Jan Beuker, Hoogstede

17. Monatliche Lesepredigten

Hermann Teunis (1996)

18. Archiv (1978)

Dr. Gerrit Jan Beuker

 

Mission und Diakonie

Missionsbeauftragte der Synodalverbände

Fritz Baarlink, Veldhausen

Wilhelm Vennegeerts, Bunde

Else de Vries, Moormerland

19. Evangelisches Missionswerk Hamburg

Fritz Baarlink, Veldhausen

20. Arbeitskreis Rumänienhilfe (Synode, Veldh.)

Günter Kolk, Ihrhove

21. Diakonische Konferenz der EKD

Heinrich Lüchtenborg, Wuppertal (2001 – 2006)

 

Jugendarbeit:

22.   1/3 nebenamtl. Jugendwart

Dieter Wiggers, Wilsum 08.2000

23. Vorsitzender Jugendbund

Gerold Klompmaker (05/2001)

24. Jugendbote

Dieter Wiggers und Team


 

Moderamen der
Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche

Präses der Gesamtsynode: Garrelt Duin, Hinte

Pastor Reinhard Uthoff, Aurich

Silke Rath, Neermoorpolder

Norbert Nordholt, Schüttorf

Pastor Bernd Roters, Veldhausen

Karin Kürten, Hannover

Pastor Roland Trompeter, Rinteln-Möllenbeck

kraft Amtes:

Präsident Ernst-Joachim Pagenstecher, Leer

Landessuperintendent Walter Herrenbrück, Leer

Synodalrat der Evangelisch-reformierten Kirche

Landessuperintendent Walter Herrenbrück

Präsident Ernst-Joachim Pagenstecher

Pastor Roland Trompeter

Norbert Nordholt

als Dezernent: Theologischer Rat Dr. Alfred Rauhaus

Ausschüsse der
Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche

Ein Teil der Mitglieder im Diakonieausschuss, Jugendausschuss und Frauenausschuss sowie sämtliche Mitglieder im Rechtsausschuss, Legitimationsausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss werden von der Gesamtsynode gewählt bzw. berufen. Alle übrigen Ausschussmitglieder und Beauftragten beruft das Moderamen.

 

1.    Ausschuss für Ältestenpredigerinnen und Ältestenprediger

Walter Herrenbrück, Leer

Maria Iwamoto, Lüneburg

Ahlerich Ostendorp Nordhorn

Helmut Schneider, Norden

Johanne Wenderoth, Celle

 

2.    Diakonieausschuss

Jannette Degenhardt, Uttum

Hans Lambers, Uelsen

Clemens Langemeyer, Lüneburg

Gottfried Niemann, Bovenden

Hans-Wilhelm Pruin, Möhlenwarf

Jenny Robert-Linnemann, Nordhorn

Jan-Egbert Strötker, Neuenhaus

Jan Alberts von der Ev.-altref. Kirche

 

3.    Finanzausschuss

Bärbel Baum, Osnabrück

Jakobus Baumann, Jemgum

Siegfried Bergmann, Bad Bentheim

Christian Hetzke, Chemnitz

Dieter Mansholt, Emden

Reinhard Sell, Northeim

Friedhelm Stemberg, Neuenkirchen

Heinrich Vrielmann, Nordhorn

Detlef Wiehemeyer, Schüttorf

 

4.    Ausschuss für Frauenarbeit

Gisela Borchers, Großwolde

Helga van Hoorn, Bunde

Hannelore Mundt, Emden

Brita Scheuermann, Bremerhaven

Alide Wolters, Georgsdorf

kraft Amtes:

Brigitte Trompeter, Leer

 

5.    Gemeinsamer Ausschuss der Ev.-ref. Kirche und Ev.-altref. Kirche

Walter Herrenbrück, Leer

Norbert Nordholt, Schüttorf

Ernst-Joachim Pagenstecher, Leer

Siek Postma, Jennelt

Silke Rath, Neermoorpolder

Bernhard Roth, Veldhausen

 

6.    Ausschuss „Juden und Christen“

Gundula Aißlinger, Laar

Rainer Deters, Bentheim

Dieter Krabbe, Nürnberg

Gerda Pruin, Möhlenwarf

Aleida Siller, Hannover

Uwe Wiarda, Leer

Gerhard Naber, Nordhorn (EAK)

 

7.    Jugendausschuss

Dr. Herbert Asselmeyer, Angerstein

Tanja Busch, Freren

Meike Düselder, Emden

Alfred Mengel, Lengerich

Ralf Zielinski, Leer

kraft Amtes: Hilke Klüver, Leer

8.    Ausschuss für Kirchenmusik

Gundula Aißlinger, Laar

Ingo Brookmann, Loga

Christa Davids, Bunde

Ulrich Göttges, Hann.-Münden

Margret Heckmann, Nordhorn

Elke Mengel, Lengerich

Heike Parschat, Bad Pyrmont

Marita Sporreé, Loppersum

kraft Amtes mit beratender Stimme:

Angela Diemert, Weener

Edzard Herlyn, Canum

Helga Hoogland, Leer

Alfred Rauhaus, Leer

Harald Vogel, Leer

 

9.    Ausschuss für Konfirmandenarbeit

Edeltraud Bode, Großwolde

Thea Bogena, Pilsum

Michael Ebener, Lüneburg

Gerhard Kortmann, Nordhorn

Heinz-Hermann Nordholt, Nordhorn

Christoph Rehbein, Göttingen

Friedrich-August Schaefer, Emden

 

10. Legitimationsausschuss

Dr. Michael Benndorf, Eddigehausen

Hans-Wilhelm Pruin, Weener

Friedrich Stuckwisch, Nordhorn

 

11. Ausschuss für Partnerschaft und Mission

Edzard Busemann-Disselhoff, Ihrhove

Thomas Fender, Schüttorf

Martin Goebel, Hannover

Christine Kimmich, Loga

Ahlerich Ostendorp, Nordhorn

Gottfried Peters, Nordhorn

Karin Saathoff, Hinte

Anne Töpfer, Bovenden

 

Günter Baum, Osnabrück, als Präses der Norddeutschen Mission und

Ernst-Joachim Pagenstecher, Leer, als Mitglied des Rates der VEM mit beratender Stimme

 

12. Rechtsausschuss

Dr. Michael Benndorf, Eddigehausen

Hartmut Eggert, Holthusen

Hilke Harms, Bremerhaven

Hans-Joachim Höppner, Emden

Roland Jürgensmeier, Hannover

Werner Keil, Bremerhaven

Heinrich Frese, Nordhorn

Wilhelm Steenweg, Schüttorf

Friedrich Stuckwisch, Nordhorn

 

13. Rechnungsprüfungsausschuss

Wilhelm Neef, Hinte

Siegfried Oldekamp, Schüttorf

Gabriele Schulz, Gifhorn

 

14. Schulausschuss

Bernd Müller, Holthusen

Friedrich-August Schaefer, Emden

Klaus Schagon, Osnabrück

Geertken Vischer-Henny, Nordhorn

Gerhard Naber, Nordhorn  (EAK)

 

15. Theologischer Ausschuss

Eberhard Busch, Göttingen

Walter Herrenbrück, Leer

Hans-Wilfried Haase, Lüneburg

Hilke Klüver, Leer

Rita Kortmann, Hamburg

Andreas Lindemann, Bielefeld

Alfred Mengel, Lengerich

Tjabo Müller, Wilsum

Alfred Rauhaus, Leer

Aleida Siller, Hannover

Habbo Heikens, Emlichheim (EAK)

 

16. Ausschuss für Verstreute Reformierte

Klaus Bröhenhorst, Hildesheim

Hebo Groeneveld, Stolzenau,

Hans-Wilfried Haase, Lüneburg

Georg Rieger, Nürnberg

Hans Georg Vorholt, Sulingen

 

 

Beauftragte der Evangelisch-reformierten Kirche

Alle Beauftragten werden vom Moderamen der Gesamtsynode für sechs Jahre berufen bzw. entsandt. Eine wiederholte Berufung bzw. Entsendung ist möglich.

 

Bernd Roters, Veldhausen und Silke Rath, Neermoorpolder, als reformierte Vertreter in die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche entsandt.

 

Albert Groeneveld, Aurich, kommissarischer Datenschutzbeauftragter der Evangelisch-reformierten Kirche

 

Ahlrich Ostendorp, Schulpastor in Nordhorn,

Beauftragter für Ältestenpredigerinnen und Ältestenprediger

 

Günter Baum, Pastor in Osnabrück,

Beauftragter für Mission und Missionstheologie

 

Gottfried Peters, Pastor und Moderator im Kloster Frenswegen,

Beauftragter für die Praxis der Ökumene

und zur Begleitung des Konziliaren Prozesses berufen.

 

Gebhard Vischer, Pastor in Greetsiel,

Beauftragter Freizeit, Erholung und Tourismus

 

Hans-Jürgen Kretzmer-Janßen, Pastor in Uphusen,

Beauftragter für Gehörlosenseelsorge

 

Gert Veldmann, Pastor in Georgsdorf,

Beauftragter für Notfallseelsorge

 

Reinhard Hendriks, Pastor in Emden,

Beauftragter für Spätertaubte und Schwerhörige

 

Berthold Schröder, Schulpastor in Papenburg,

Beauftragter für Sekten und Weltanschauungsfragen

 

Jann Schmidt, Pastor für Öffentlichkeitsarbeit,

Beauftragter für den Deutschen Evangelischen Kirchentag

 

Hilke Klüver, Landesjugendpastorin,

Beauftragte für die Begleitung der Theologiestudierenden

 

Ernst-Ulrich Göttges, Pastor in Hann. Münden,

Beauftragter für Polizeiseelsorge

 

Heinz-Hermann Nordholt, Pastor in Nordhorn,

Beauftragter für Männerarbeit

 

Dietrich Bode, Pastor in Großwolde,

Beauftragter für Kriegsdienstverweigerung

 

Alfred Mengel, Pastor in Lengerich,

Beauftragter für den Kindergottesdienst

 

Ahlerich Ostendorp, Pastor in Nordhorn,

Beauftragter für Islamfragen

 

Anne Töpfer, Pastorin in Bovenden,

Beauftragte für Südafrika

 

Helmut Pante, Pastor i.R. in Meppen,

Beauftragter für Gemeindeaufbau und Volksmission

 

N.N.

Beauftragte / Beauftragter für Friedensfragen

 

N.N.

Beauftragte / Beauftragter für Gefängnisseelsorge

 

N.N.

Beauftragte / Beauftragter für Ausländerfragen

 

 

 

 



[1] Im altreformierten Beiheft auf Seite 34 in Form III wird nur die Frage gestellt „Wollt ihr Glieder Gemeinde sein, die diesen Glauben bekennt?“ Man könnte fragen: Ist das noch „Öffentliches Glaubensbekenntnis“?, zumal diese Frage identisch ist mit der in einigen reformierten Gemeinden gebräuchlichen. Die hier aufgeführte Konfirmationsfrage wird bei den Altreformierten nur in der Niederländisch-reformierten Gemeinde Wuppertal-Elberfeld gestellt. In dieser Gemeinde gibt es einen dreijährigen Konfirmandenunterricht. In den anderen altreformierten Gemeinden besuchen die Jugendlichen sechs bis neun Winterhalbjahre den kirchlichen Unterricht.

[2] Die Darstellung der beiden Ökumenischen Modelle orientiert sich an einem Aufsatz von Ulrich H.J. Körtner unter dem Titel: „Paradigmenwechsel? Wandlungen im Einheitsverständnis der protestantischen Kirchen.“ (Evangelische Theologie 56. Jahrg. 8. 528 –548).

[3] Die Fragen aus dem altreformierten Papier zum Gemeindeaufbau finden sich in diesem Heft im Anschluss an dieses Referat.