Gemeinsam
unterwegs (2)
Reformiert-altreformierte
Gespräche
1994 – 2000
Herausgegeben vom Gemeinsamen Ausschuss
der Evangelisch-reformierten Kirche und
der Evangelisch-altreformierten Kirche
1. Auflage, 1500 Exemplare
ISBN 3- 929013-17-7
Druck. A. Hellendoorn KG, Bad Bentheim
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von Pastor Dr. Beuker
Inhalt
Seite
Gerrit Jan Beuker, Hoogstede
Einführung in Heft und
Thematik 5
Diddo Wiarda, Neuenhaus
Verschiedene Wohnungen – aber ein Haus 10
Walter Herrenbrück, Leer
Zusammenarbeit auf vielen Feldern 21
Jan Alberts, Nordhorn
Wie nun weiter? Möglichkeiten auf dem Weg 30
Alfred Rauhaus, Weener
Die Bedeutung des Heidelberger
Katechismus 37
Hinnerk Schröder, Nordhorn
Identität und Anliegen (alt)reformierter
Gemeinden 48
Brief des Gemeinsamen Ausschusses vom 24.09.1997 65
Moderamen, Ausschüsse und Beauftragungen der
Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen 72
Moderamen, Ausschüsse und Beauftragte der
Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche 92
Einführung in Heft und Thematik
Gerrit Jan Beuker, Hoogstede
Der Gemeinsame Ausschuss der
Evangelisch-reformierten und der Evangelisch-altreformierten Kirche berichtet
in diesem zweiten Heft über seine Arbeit der letzten sechs Jahre und kommt
darin seinem bisherigen Auftrag weiter nach.
Dieser wurde von der altreformierten Synode im
November 1986 formuliert und später von der reformierten Gesamtsynode übernommen.
Er lautet:
„Auf synodaler Ebene halten wir die Einsetzung eines gemeinsamen
Ausschusses für wünschenswert. Er sollte die Gemeinden unterstützen, ihre
Beziehungen zu festigen und auszubauen. In ihm sollte das, was uns unterscheidet
und verbindet besprochen werden. Der Ausschuss könnte weitere Schritte auf dem
gemeinsamen Weg aufzeigen und ebnen.“
Der Gemeinsame Ausschuss tagt seit Juni 1988 jedes
halbe Jahr einen Tag lang. Nach einer ersten Arbeitsperiode von rund sechs Jahren
hat er 1994 ein Heft herausgegeben unter dem Titel „Gemeinsam unterwegs.
Reformiert-altreformierte Gespräche“. Neben verschiedenen Erklärungen,
Vereinbarungen und Referaten enthielt dieses Heft die „Ergebnisse des
reformiert-altreformierten Gesprächs“ über „Wesen, Gestalt und Auftrag
der Kirche“.
Die Mitglieder des Ausschusses stellten 1994 dankbar
fest, dass es keine trennenden theologisch-dogmatischen Fragen in der Lehre der
Kirche mehr gibt. Auch in praktischen Fragen sind sehr große Übereinstimmungen
und Gemeinsamkeiten vorhanden. Vereinzelt sahen Ausschussmitglieder die
Evangelisch-altreformierte Kirche sogar schon als zwölften, wenn auch recht
eigenständigen, Bezirk der Evangelisch-reformierten Kirche.
Im Juni 2000 tagte der Gemeinsame Ausschuss zum 25.
Mal. In den letzten zwölf Jahren haben sechs reformierte und sechs altreformierte
Beauftragte sich mit sehr vielen gemeinsamen Anliegen beschäftigt. Dabei
ergaben sich viele Felder der (partiellen) Zusammenarbeit. Andererseits wurden
auch bei allen Gemeinsamkeiten eine Reihe praktischer Unterschiede sichtbar.
Die altreformierte Synode hat sich im Sommer 2000
neu konstituiert, die reformierte Gesamtsynode wird dies im Frühjahr 2001 tun.
Danach werden auch die Ausschüsse beider Synoden neu besetzt. Daher soll in
diesem Heft eine Art Bestandaufnahme und Ausblick versucht werden.
Von den ursprünglichen zwölf Mitgliedern aus 1988
gehörten im November 2000 noch drei reformierte dem Ausschuss an. Es sind dies
Rektor i.R. J. Kortmann, Landessuperintendent W. Herrenbrück sowie Pastor i.R.
D. Wiarda.
Bislang haben in diesem Gemeinsamen Ausschuss
mitgewirkt: Prof. Dr. H. Baarlink (1988 – 1991), Präsident Dr. W. Stolz (1988 –
1993), Kreisdirektor G. Wortel (1988 - 1993), Pastor H. Lüchtenborg (1988 -
1993), Präses Pastor H. Frese (1988-1998), Kirchenpräsident Pastor H. Schröder
(1988-1999), Bauunternehmer J.H. Alberts (1988-1999), Pastor H. Heikens (1988 –
2000) und Pastor J. Alberts (1988-2000), Pastor J.F. Fischer (1994-1997),
Bauoberamtsrat i.R. J. Gülker (1994-2000).
.
Neu berufen sind Pastor Dr. G.J. Beuker (1992),
Präsident J. Pagenstecher (1994), Pastor G. Schrader (1997) und Präses Pastor
B. Roth (1999). Die altreformierte Synode hat im Juni 2000 die Pastoren H.
Lüchtenborg, Wuppertal und L. Heetderks, Nordhorn sowie die Synodalen Hermann
Assink und Jan Wortelen, Nordhorn, in den Gemeinsamen Ausschuss ernannt. Das
Moderamen der reformierten Gesamtsynode hat im Sommer 2001 anstelle von Pastor Diddo
Wiarda Pastor Siek Postma aus Jennelt ernannt, anstelle von Frau Janette
Degenhardt Frau Silke Rath aus Neermoorpolder und anstelle von Rektor i.R. Jan
Kortmann Herrn Norbert Nordholt aus Schüttorf.
Der Gemeinsame Ausschuss hat in den letzten zwölf
Jahren folgende Themen behandelt:
Datum Ort Thema
14.06.1988 Frenswegen Ältestenamt,
Übertrittsvereinbarung
13.10.1988 Frenswegen Was
ist reformiert, was ist Irrlehre?
14.06.1989 Frenswegen Gesetzlichkeit
und Libertinismus
28.11.1989 Frenswegen Mitarbeitende
Gäste.
Wesen, Gestalt und Auftrag der
Kirche.
29.05.1990 Frenswegen Niederländische
Kirche in Deutschland
Theologiestudierende
20.11.1990 Frenswegen Katechismus/
Ausbildung/ Liturgie/
Religionsunterricht
04.06.1991 Frenswegen Übertrittsvereinbarung;
Heidelberger;
Religionsunterricht
19.11.1991 Frenswegen Thema
Kirche, Seelsorge an Schulen
26.05.1992 Frenswegen Religionsunterricht,
Broschüre GA, Vikariat
17.11.1992 Frenswegen Jugendarbeit,
Broschüre Gemeinsamer Ausschuss
11.05.1993 Frenswegen Vikariat,
Samen op Weg (Sow) in den Niederlanden
23.11.1993 Frenswegen Jugendarbeit,
Vikariat, Geschäftsordnung der EAK,
31.05.1994 Frenswegen Ausbildung;
Mission und Ökumenische Diakonie
29.11.1994 Frenswegen Zukunft
der EAK und Zusammenarbeit mit der ERK
30.05.1995 Frenswegen Liturgie
31.10.1995 Frenswegen Kooperationsfelder
zwischen EAK und ERK
30.04.1996 Emden Gemeindebuch
und Liturgie EAK
29.10.1996 Leer Auswertung
der Fragebögen an die Kirchenräte
28.05.1997 Bunde EAK Ökumene
vor Ort. Ein Brief an die Kirchenräte
12.11.1997 Veldhausen Ökumene
vor Ort,
Konfirmation – Öffentliches
Glaubensbekenntnis
10.06.1998 Frenswegen „Auftrag,
Weg und Ziel“
26.11.1998 Wilsum Konfirmandenunterricht
02.06.1999 Frenswegen „Die
Gemeinde und ihre Kinder“
03.11.1999 Frenswegen Evaluation,
Bilanz, Ausblick, Planung; SoW in den Nl
14.06.2000 Frenswegen Bilanz
und Ausblick, Kirchliche Presse
Im Jahre 2001 ist zu fragen, in wie weit der
eingangs genannte Auftrag von 1986 noch aktuell ist. Welche Modelle und Möglichkeiten
der Zusammenarbeit und Zusammengehörigkeit zweier reformierter Kirchen vor Ort
sind denkbar und realistisch? Wo liegen eigene Akzente der reformierten
Landeskirche oder der altreformierten Freikirche. Wo ziehen sie an einem
Strang, wo ergänzen oder unterstützen sie einander?
Die Beziehung von 13 evangelisch-altreformierten Gemeinden
in der Grafschaft Bentheim und Ostfriesland zur Evangelisch-reformierten Kirche
bleibt immer eine andere als die von elf bayerischen reformierten Gemeinden. Zu
den bayerischen Gemeinden besteht ein großer räumlicher Abstand, die
altreformierten Gemeinden dagegen liegen innerhalb reformierter Kirchspiele.
Die räumliche Nähe bedingt ein andersartiges Verhältnis.
In den letzten Jahren sind viele Beziehungen neu
entstanden oder sie haben sich weiter entwickelt. Die Verbindungen sind stärker
und tiefer geworden. In allen altreformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim
und in den meisten Gemeinden in Ostfriesland gibt es jedes Jahr zumindest einen
sogenannten „Kanzeltausch“. In vielen altreformierten Vertretungsdiensten
predigen reformierte Kollegen, in vielen reformierten Ausschüssen wirken
altreformierte Vertreter mit. Besonders nahe stehen beide Kirchen sich im
diakonischen Bereich. Vermehrt werden auch gemeinsame Sonntagsgottesdienste
gefeiert, es wird das Abendmahl gemeinsam ausgeteilt oder sehr selten auch die
Taufe in einem gemeinsamen Gottesdienst vollzogen. Zwischen Gesamtsynode,
Synode, Synodalverbänden, Klassis oder Coetus entstehen immer engere Verbindungen
und ein verantwortliches Mitwirken und Beraten von beiden Seiten.
Welches Ziel verfolgen die beiden Kirchen auf diesem
ihrem Weg mit den inzwischen vielen gemeinsamen Stationen? Die Einheit der
beiden Kirchen ist in den letzten Jahren in vielen kleinen Schritten immer
stärker sichtbar geworden. Aus dem Neben- und Miteinander ist allmählich eine
enge Partnerschaft und eine große Gemeinsamkeit entstanden. Beide Kirchen
achten mehr aufeinander als noch vor einigen Jahren. Beide sehen auch
deutlicher als zuvor den Auftrag und die Aufgabe der Einheit.
Der Gemeinsame Ausschuss möchte gerne diese Aufgabe
auch in seinem Arbeitsauftrag deutlicher umschrieben sehen. Er könnte
vielleicht für die Periode der nächsten sechs Jahre lauten:
Die
Evangelisch-reformierte und die Evangelisch-altreformierte Kirche wissen um den
Auftrag Jesu, nach Einheit zu streben. Sie bedauern ihre Trennung.
Der Gemeinsame
Ausschuss soll die Gemeinden
unterstützen, ihre Beziehungen zu festigen und auszubauen. Der Ausschuss soll
weitere Schritte auf dem gemeinsamen Weg beider Kirchen aufzeigen und ebnen.
Die ersten beiden Sätze setzen einen deutlichen
Akzent, die nachfolgenden Sätze finden sich in ähnlicher Form im bisherigen Auftrag.
Die Synoden beider Kirchen können diesen Auftrag bestätigen, aber auch
erweitern oder modifizieren.
Es gibt Gründe, die eine Selbständigkeit beider
Seiten zur Zeit noch sinnvoll erscheinen lassen. Oft geht es dabei nur um unterschiedliche
Akzente in Lehre oder Leben. Aber was zusammengehört, wächst unaufhaltsam
zusammen. Kirchen müssen nicht nur wachsen, sie müssen auch zusammenwachsen
wollen. Dazu möchte dieses Heft beitragen.
Die „partiellen Felder der Zusammenarbeit“ können
den Gemeinden vor Ort Mut machen, ähnliche Schritte auch bei sich zu wagen und
zu gehen. Sie zeigen Wege und Möglichkeiten auf, die an einzelnen Orten
hilfreich (gewesen) sind. Positive Beispiele reizen zur Nachahmung und zum
Ausprobieren.
Die unterschiedlichen Akzente im Leben beider
Kirchen fragen nach dem je Eigenen. Indem die unterschiedlichen Gewichtungen
und Entscheidungen aufgezeigt werden, wird auch etwas sichtbar von dem, was für
die entsprechende Kirche wesentlich und wichtig ist. Andere Akzente und
Entscheidungen hinterfragen die jeweils eigene Positionen. Sie helfen
vielleicht zu einer kritischen Vergewisserung z.B. bei Öffentlichem
Glaubensbekenntnis oder Konfirmation, bei freiwilligen finanziellen Beiträgen
oder gesetzlicher Kirchensteuer oder auch in anderen Punkten.
Ob der Weg der Zusammenarbeit schon das Ziel ist,
vermögen beide Kirchen heute noch nicht zu sagen. Sie wollen auf dem gemeinsamen
Weg weiter auf einander zugehen – und auch neue und höhere Ziele im gemeinsamen
Miteinander finden, indem sie so weit wie möglich gemeinsam teilhaben an der
Sendung Gottes in dieser Welt.
Die vorliegende Broschüre schließt mit einer
Dokumentation. Sie enthält den Brief des Gemeinsamen Ausschusses vom 24.09.1997
an die Gemeinden und ein Verzeichnis der Moderamina, Ausschüsse und
Beauftragungen der Gesamtsynode der Evangelisch-reformierten Kirche (Synode
evangelisch-reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland) und der
Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen.
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Diddo Wiarda, Neuenhaus
Reformierte und Altreformierte haben sehr viel gemeinsam
– das hat der Gemeinsame Ausschuss immer wieder festgestellt. Aber wahr ist
auch: Es gibt in den beiden Kirchen verschiedene Sichtweisen und verschiedene
Gewichtungen. Man will nicht gern von Unterschieden sprechen, sich aber wohl
dazu bekennen, dass beide Kirchen in mancherlei Weise ihre eigenen Wege gehen.
Was ist beiden Kirchen gemeinsam, und wo gehen die Kirchen ihre eigenen Wege?
Da
sind Geschwister in dem einen Haus ihrer Eltern großgeworden. Weil das Haus
groß war, konnten sie auch als Erwachsene gemeinsam in dem einen Haus wohnen
bleiben. Aber eines Tages verstanden sie sich nicht mehr. Sie errichteten
Wände, verschlossen die Türen voreinander und lebten sich auseinander. Aber
dann kam eine Zeit, da fragten die Geschwister: „Was hat uns eigentlich
getrennt?“ Und sie fanden, dass es doch noch viel Gemeinsames gab. Sie öffneten
die Türen, sprachen miteinander und suchten Gemeinschaft.
Das
ist die Geschichte der Altreformierten und der Reformierten. Im 19. Jahrhundert
erfolgte die Abscheidung. Lange gab es keine Verbindung zwischen den beiden
Kirchen –und dann begannen langsam wieder die Gespräche. Reformierte und
Altreformierte leben heute in einem
Haus – aber sie haben verschiedene Wohnungen mit vielen Türen, durch die eine
enge Kommunikation möglich ist.
In den
beiden Kirchen gilt neben den drei altkirchlichen Bekenntnissen der
Heidelberger Katechismus als eine maßgebende Bekenntnisschrift. Die Evangelisch
–altreformierte Kirche bekennt sich außerdem noch zu dem Niederländischen
Glaubensbekenntnis von 1559 und den Dordrechter Lehrsätzen von 1618/19. Die
Evangelisch-reformierte Kirche bekennt sich neben dem Heidelberger Katechismus
zur Theologischen Erklärung von Barmen vom 31. Mai 1934. In beiden Kirchen ist
der Heidelberger Katechismus das wichtigste kirchliche Lehrbuch.
In der
ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in der evangelischen Kirche harte
Streitigkeiten über die rechte Lehre. Die Aufklärung ließ viele zentrale
Inhalte des christlichen Glaubens verkümmern. Insbesondere wurde das, was der
Heidelberger Katechismus über Jesus Christus sagte, verdreht und missachtet.
Darum spielten Lehrstreitigkeiten „eine wichtige Rolle bei der Entstehung
altreformierter Gemeinden“, wie G.J. Beuker schreibt, aber er fügt hinzu, die
Lehrstreitigkeiten allein hätten wohl nicht zur Kirchentrennung geführt.
(Umkehr und Erneuerung 1988,71). Viele Ungeschicklichkeiten der Reformierten
gegenüber den sich bildenden altreformierten Gemeinden haben zur endgültigen
Trennung beigetragen.
Seitdem
hat sich in beiden Kirchen viel getan. Der Einfluss von Pastor Hermann
Friedrich Kohlbrügge, der die Rechtfertigung allein aus Gnaden machtvoll
verkündigte, war in den reformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim
zeitweise sehr stark. Die Theologie Karl Barths, die Jesus Christus in den
Mittelpunkt allen theologischen Denkens stellte, prägte im 20. Jahrhundert
viele reformierte und altreformierte Pastoren.
Darum
ist es nicht erstaunlich, dass bei den jetzigen reformiert – altreformierten
Gesprächen kaum Unterschiede in der Lehre zur Sprache gekommen sind. Darum ist
auch der „Kanzeltausch“ (altreformierte Pastoren und Pastorinnen predigen in
reformierten Kirchen und reformierte Pastoren und Pastorinnen in
altreformierten Kirchen) eine selbstverständliche Einrichtung geworden. Gemeinsamkeit
in der Lehre muss aber nicht Gemeinsamkeit in der Praxis des gemeindlichen
Lebens bedeuten, wie später noch gezeigt werden soll.
Die
Zeit nach der Kirchentrennung war zunächst von scharfen Gegensätzen bestimmt.
Es gab keinerlei Zusammenarbeit. Daraus wurde dann später ein Nebeneinander.
Man nahm sich gegenseitig zur Kenntnis, konnte sich aber noch nicht zur
Zusammenarbeit entschließen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs das gegenseitige
Verständnis. Inzwischen gibt es an verschiedenen Orten regelmäßige
Zusammenkünfte der Kirchenräte. Eine Übertrittsvereinbarung zwischen den beiden
Kirchen macht es möglich, von der einen Kirche in die andere Kirche
überzutreten, ohne beim Standesamt den Kirchenaustritt erklären zu müssen. Eine
Vereinbarung über die gegenseitige Beteiligung an Synoden regelt, dass die
Synoden beider Kirchen gegenseitig Vertreterinnen oder Vertreter als
mitarbeitende Gäste mit Rederecht zu den Tagungen der je anderen Synode
entsenden. (Texte in „Gemeinsam
unterwegs“ 1994, S.28ff.).
Auf
den sogenannten „Kanzeltausch“ wurde schon hingewiesen. Zu gemeinsamen
Gottesdiensten, auch zu gemeinsamen Abendmahlsgottesdiensten, wird an manchen
Orten regelmäßig eingeladen. Es entspricht der wachsenden Gemeinschaft zwischen
den beiden Kirchen, dass im Gottesdienst als Zentrum des christlichen Lebens
die Gemeinsamkeit sichtbar und erlebbar wird.
Wir
singen aus dem selben Gesangbuch. Das jetzige Gesangbuch weist schon im Titel
aus, dass es ein gemeinsames Werk beider Kirchen ist. Auch an der „Reformierten
Liturgie“ haben Reformierte und Altreformierte zusammen mit Gliedern anderer
Kirchen mitgearbeitet.
Zusammenarbeit
in der Diakonie ist längst selbstverständlich geworden. In der Jugend - und
Chorarbeit gibt es allerdings erst wenig Zusammenarbeit.
In der
„Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ (ACK) muss die besondere
Gemeinschaft der beiden reformierten Kirchen gegenüber den anderen Kirchen
gelegentlich betont werden.
Der
Gemeinsame Ausschuss arbeitet an der Frage, wie bei der Pfarrstellenbesetzung
Altreformierte in reformierte Gemeinden berufen werden können und Reformierte
in altreformierte Gemeinden. Denkbar ist auch, dass ein Pastor zugleich für
eine altreformierte und eine reformierte Gemeinde zuständig ist, also in beiden
Gemeinden Dienst tut.
Bei
aller Freude über das Erreichte und allem Suchen nach Gemeinsamkeiten soll
nicht ausgeblendet werden, dass es weiterhin unterschiedliche Positionen im
Gespräch der beiden Kirchen gibt. Gelegentlich wird von verschiedenen Akzenten
gesprochen. Es gibt eindeutig Verschiedenheiten in der Praxis, die wohl bedacht
werden müssen, wenn man gemeinsam unterwegs ist.
Die
Evangelisch-altreformierte Kirche bekennt sich dazu, eine „konfessionelle
Freikirche“ zu sein. Freikirchen wollen Kirchen sein, die den Auftrag Jesu
Christi frei von jedem anderen Einfluss, insbesondere dem des Staates,
erfüllen. Freikirche bedeutet nicht unbedingt ein „Nein“ zur Volkskirche, wohl
aber eine gewollte andere Gestaltung von Kirche. Freikirchen sind meistens im
Protest gegen Landeskirchen entstanden. Freikirchen sind keine Sekten. Sie
kennen neben der Bibel keine anderen „Offenbarungsquellen“, wie sie bei Sekten
anzutreffen sind. Freikirchen halten an dem gemeinsamen christlichen Erbe fest,
wie es uns in der Heiligen Schrift bezeugt ist. Sie fordern Freiheit zur
Entfaltung für sich und andere. Sie stellen normalerweise keine Ausschließlichkeitsansprüche.
Sie bejahen die Vielfalt kirchlicher Organisationsformen. Da sie für die
Freiwilligkeit der Mitgliedschaft eintreten, ist es folgerichtig, wenn sie eine
bewusste Entscheidung zur Mitgliedschaft fordern. Die
Evangelisch-altreformierte Kirche unterscheidet „Taufglieder“ und „Bekennende
Glieder“. Beide Gruppen sind im vollen Sinn des Wortes „Glieder“ der Gemeinde
Christi. Weil sich die einzelnen Glieder ihrer Verantwortung gegenüber ihrer
Gemeinde bewusst sind, ist in Freikirchen die Opferbereitschaft groß.
Freikirchen
haben meistens nur eine geringe Mitgliederzahl. Darum werden sie in der
Öffentlichkeit oft nicht wahrgenommen, und ihre Verlautbarungen finden nur ein
geringes Echo.
Die
Evangelisch-reformierte Kirche bekennt sich bewusst dazu, eine „Volkskirche“ zu
sein. Eine Volkskirche ist eine Kirche, die ihren Dienst für das ganze Volk
oder für einen Teil des Volkes tun will. In früheren Jahrhunderten gab es viele
Gebiete in Deutschland, in denen alle Einwohner einer einzigen Kirche
angehörten. Die Evangelisch-reformierte Kirche lebte immer in der Nachbarschaft
lutherischer und katholischer Gemeinden. Nur in der Grafschaft Bentheim und im
westlichen Ostfriesland gehörten Jahrhunderte lang die meisten Christen einer
reformierten Gemeinde an. Das ist bis heute an vielen Orten so geblieben. In
den anderen Landesteilen Niedersachsens leben die reformierten Gemeinden
freilich in einer ausgesprochenen Minderheitensituation, sind also vergleichbar
mit freikirchlichen Gemeinden.
Die Volkskirche
ist offene Kirche, Kirche des freien Angebotes, Kirche für alle. Sie ist nicht
auf einzelne Gruppen des Volkes beschränkt und kann verschiedenartige Formen
der Frömmigkeit in sich vereinigen.
Eine
Volkskirche, die viele Glieder eines Volkes umgreift, wird von der
Öffentlichkeit besser wahrgenommen als eine kleine Freikirche. Sie steht
freilich in Gefahr, innerlich durch Gewohnheitschristentum, Mangel an
Bereitschaft zur Mitarbeit und zum Opfer und allgemeiner Unkenntnis der
grundlegenden Glaubenswahrheiten ausgezehrt zu werden. Leider gehört es auch
zur Volkskirche, dass viele ihrer Glieder Taufe, Konfirmation, christliches
Begräbnis und zumeist auch die kirchliche Trauung wünschen, aber am
Gottesdienst und an anderen Gemeindezusammenkünften nicht teilnehmen.
Welche
Unterschiede in der Praxis zwischen Freikirche und Volkskirche bestehen, zeigt
sich in der Frage der Konfirmation bzw. der Ablegung des Glaubensbekenntnisses.
Der
Vorwurf der Altreformierten aus ihrer Gründerzeit, die Evangelisch-reformierte
Kirche sei Staatskirche, wird nicht mehr aufrecht erhalten, weil es in
Deutschland laut Grundgesetz keine Staatskirche mehr gibt. Wohl aber bleibt die
Frage, ob der Kirchensteuereinzug durch das Finanzamt nicht eine besondere Nähe
zum Staat anzeigt.
Oft
wird „Volkskirche“ mit „Landeskirche“ gleichgesetzt. Das hat historische
Gründe. Die Evangelisch-reformierte Kirche nennt sich nicht „Landeskirche“,
sondern einfach nur Evangelisch-reformierte "Kirche".
Das
Gespräch im Gemeinsamen Ausschuss hat gezeigt, dass die übliche Unterscheidung
von „Freikirche“ und „Landeskirche“ beziehungsweise „Volkskirche“ nicht mehr
zeitgemäß ist. Auch die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen
möchte „offene Kirche“ und „Kirche für alle“ sein.
Das
Heft 2/2000 (13. Jahrgang) der Zeitschrift „Kirchliche Zeitgeschichte“ stellt
die Entwicklung verschiedener Freikirchen seit 1945 dar. An keiner Stelle der
Berichte wird definiert, was eine „Freikirche“ von einer „Volkskirche“
unterscheidet. Das zeigt deutlich, dass die früher üblichen Unterscheidungen
nicht mehr dem heutigen Verständnis entsprechen.
In der
Evangelisch-reformierten Kirche ist die Konfirmation junger Gemeindeglieder
allgemeiner Brauch. Das Konfirmationsalter ist unterschiedlich. Ein
einheitliches Verständnis der Konfirmation gibt es in der
Evangelisch-reformierten Kirche nicht. Die „Reformierte Liturgie“ sagt:
„So kann Konfirmation verstanden werden:
- als Abschluss des kirchlichen Unterrichtes oder als Zwischenstation
des ‘konfirmierenden Handelns‘ der Kirche;
- als Erinnerung an die Taufe,
verbunden mit der Einladung oder erstmaligen Zulassung zum Abendmahl;
- als Einstimmung in das
Bekenntnis der Kirche, die eigenständige Bejahung der Mitgliedschaft in der
Gemeinde;
- als persönliche Entscheidung für Christus, konkretisiert im
‘Konfirmationsgelübde‘";
(Ref. Liturgie, S. 393).
Die
„Reformierte Liturgie“ nennt auch noch andere
Arten des Verständnisses von Konfirmation, die für die Gespräche zwischen der
reformierten und der altreformierten Kirche nicht wichtig sind. Die
Reformierten neigen im Allgemeinen einem der drei erstgenannten Verständnisse
zu, während die Altreformierten eher dem an vierter Stelle genannten
Verständnis zustimmen würden, ohne die anderen dabei zu vernachlässigen.
Diese
Verschiedenheiten zeigen sich bei den Konfirmationsfragen deutlich.
In der
Evangelisch-reformierten Kirche wird in vielen Gemeinden so gefragt:
„Ihr seid getaufte Glieder der
christlichen Gemeinde. Ich frage Euch heute: Ist es Euer Wunsch und Wille, zu
dieser Gemeinde zu gehören, die Jesus Christus als ihren Herrn bekennt und die
auf Eure Mitarbeit wartet?, so antwortet mit Ja.“
(Nach
einem Vorschlag des Ausschusses für Konfirmandenarbeit).
Die
Konfirmationsfrage ist keine Frage nach dem Glaubensstand. Die jungen
Gemeindeglieder sollen deutlich hören, dass die Gemeinde sie einlädt und ihre
Mitarbeit erbittet.
In der
Evangelisch-altreformierten Kirche wird bei dem „Öffentlichen Glaubensbekenntnis“
sehr wohl nach dem Glauben gefragt. In dem neuen Beiheft zum Gemeindebuch (Mai
1999, S. 28f ) stehen „Fragen zum Glauben“.
1. Unser Glaube ist
in der Bibel verwurzelt. Das Evangelium des Alten und Neuen Testaments gibt ihm
Inhalt und Ziel. Das Bekennen der Kirche erwächst aus der Heiligen Schrift. Die
Bekenntnisschriften helfen uns, die Mitte und den entscheidenden Inhalt der
Schrift zu erkennen. Die Heilige Schrift selbst ist jedoch Grund und Maßstab
aller Verkündigung und Lehre.
So fragen wir euch: Erkennt ihr das Evangelium des Alten und
Neuen Testaments als den von Gott gegebenen Grund und Maßstab eures Glaubens
und Lebens?
2. Unser Bekenntnis
zu Gott ist immer Antwort. Bevor wir uns zu ihm bekennen, hat er sich schon zu
uns bekannt. Die Taufe ist Zeichen und
Siegel des Evangeliums, dass Gott uns mit täglicher Fürsorge, in der Erlösung
durch Jesus Christus und im Wirken seines Heiligen Geistes begegnet. Wir
gehören allein Jesus Christus und nicht uns selbst, auch nicht anderen Menschen
oder Mächten.
So fragen wir euch: Ist die Taufe für euch ein Zeichen und
Siegel des Bundes, den Gott in Christus mit uns geschlossen hat?
3. Gott gibt uns und
unserem Leben Sinn, Halt und Ziel. Jesus Christus ist unser Friede und unser
Heil. Er hat die Weisung an Israel, Gott von ganzem Herzen zu lieben und den
Nächsten wie sich selbst, auch uns gegeben. Darum sollen wir in der Nachfolge
Jesu Christi nach Gottes Willen leben und allem entgegentreten, was ihm
widerspricht.
So fragen wir euch: Wollt ihr im Vertrauen auf Gottes Treue
Jesus Christus im Glauben, in der Hoffnung und in der Liebe nachfolgen?
4. Jesus Christus ist
das Haupt der Gemeinde. Durch seinen Heiligen Geist fügt er sie zur Einheit
seines Leibes zusammen. Wir leben in der Gemeinde in Verbundenheit miteinander,
in Achtung voreinander und im Achthaben aufeinander. Jesus Christus macht uns
frei von den gottlosen Bindungen dieser Welt zu einem dankbaren Dienst an der
ganzen Schöpfung.
So fragen wir euch: Wollt ihr euch am Leben der Kirche Jesu Christi
beteiligen, euch mit der Gemeinde im Gottesdienst versammeln, das Wort Gottes
hören und das Mahl des Herrn feiern?[1]
Die
Konfirmation kann nicht mehr als Zulassung zum Abendmahl verstanden werden,
nachdem die Teilnahme von Kindern am Abendmahl von der Gesamtsynode der
Evangelisch-reformierten Kirche ermöglicht worden ist. Im Vordergrund steht
jetzt das Ja-Sagen der Konfirmandinnen und Konfirmanden zur Mitgliedschaft in
der Gemeinde.
Es
soll hier deutlich ausgesprochen werden, dass „Konfirmation“ und „Öffentliches
Glaubensbekenntnis“ voneinander abweichen.
Für
die altreformierten Gemeindeglieder ist es nur sehr schwer nachzuvollziehen,
dass die reformierte Kirche ihre Kirchensteuer durch das Finanzamt einziehen
lässt. Das Finanzamt erhebt dafür Gebühren von der Kirche. Der
Kirchensteuereinzug durch das Finanzamt ist sehr gemeindefern und anonym. Er
macht die Gemeinden aber unabhängig von dem Einfluss ihrer reicheren Gemeindeglieder.
Es gibt immer wieder Stimmen in der Evangelisch-reformierten Kirche, ein
Beitragssystem nach Art der Freikirchen einzuführen.
Die
evangelisch-altreformierten Gemeinden erbitten von ihren Gliedern Beiträge je
nach Einkommen. Die Beiträge werden von den Gemeinden gesammelt und verwaltet.
Bei einer engeren finanziellen Bindung der Evangelisch-altreformierten Kirche
an die Evangelisch-reformierte Kirche würden viele Altreformierte nur sehr
schweren Herzens das reformierte landeskirchliche System der Kirchensteuererhebung
akzeptieren.
Die
Ausbildung der Pastorinnen und Pastoren ist in den beiden Kirchen sehr
unterschiedlich geregelt. Durch die seit 1923 bestehende enge Bindung der
Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen an die „Gereformeerde
Kerken in Nederland“ war es bisher ziemlich selbstverständlich, dass ihre
Theologiestudenten die letzten vier Semester an der Theologischen Universität
in Kampen (Niederlande) oder an der Freien Universität in Amsterdam studierten.
Es werden eine Anzahl Studiensemester an deutschen Universitäten oder
kirchlichen Hochschulen anerkannt, aber der Abschluss des Studiums in den
letzten beiden Jahren findet in den Niederlanden statt. Ob es bei dieser Praxis
bleibt, die in der Kirchenordnung vorgeschrieben ist, ist ungewiss, weil sich
die Theologenausbildung in den Niederlanden zur Zeit stark wandelt. In Uelsen
wurde gerade Ende 2000 ein altreformierter Pastor berufen, der nur in
Deutschland studiert hat und schon einige Jahre in der Evangelischen Kirche im
Rheinland tätig war.
Die
reformierten Theologiestudenten werden an deutschen theologischen Hochschulen
und staatlichen Universitäten ausgebildet. Dem Theologiestudium folgt eine
Vikariatszeit, in der die praktische Ausbildung in Gemeinde und Predigerseminar
stattfindet. Die Vikariatszeit endet mit dem II. Theologischen Examen. Ein Jahr
nach dem II. Examen ist die endgültige Berufung zum Dienst in einer Gemeinde
möglich.
Das
Studium der altreformierten Theologen in den Niederlanden schließt die praktische
Ausbildung mit ein, so dass die jungen Theologen gleich nach Abschluss des
Studiums zum Dienst in einer Gemeinde berufen werden können. Junge
altreformierte Theologen sind von ihrer Synode gehalten, in ihren ersten
Dienstjahren an Kursen des reformierten Predigerseminars in Wuppertal
teilzunehmen.
In der Gründungsphase der
Evangelisch-altreformierten Kirche wurde sehr oft gegenüber der reformierten
Kirche der Vorwurf erhoben, die kirchliche Zucht sei in ihr vollständig verschwunden.
Es ist bemerkenswert, dass dieser Vorwurf jetzt in den Gesprächen zwischen den
Kirchen nicht mehr erhoben wird. Im Gemeinsamen Ausschuss ist das Thema nur am
Rande angesprochen worden. Zu diesem Thema hat sich auch schon Ako Haarbeck im
vorigen Heft des Gemeinsamen Ausschusses geäußert (1994, S.43). Er sieht keine
Möglichkeit, Ernst und Gewicht des Wortes Gottes mit irgendwelchen autoritären
Maßnahmen Nachdruck zu verleihen.
Die Verfassung der Evangelisch-reformierten Kirche
gibt den Kirchenräten die Möglichkeit, „Kirchenzucht“ zu üben. In § 22, Absatz
2 heißt es:
„Ist die Gemeinschaft christlichen Lebens gestört
und lässt sich durch seelsorgerliche Gespräche nicht wiederherstellen, kann ein
betroffenes Gemeindeglied von kirchlichen Handlungen zurückgewiesen werden, bis
der Anlass beseitigt ist.“
Aber wo geschieht das noch?
Es
besteht im Gemeinsamen Ausschuss weitgehend Einverständnis darüber, dass man das
Verhältnis der beiden Kirchen zueinander so beschreiben kann: fast vollständige
Einheit in der Lehre – Verschiedenheit in der Praxis. Ist damit der Weg frei
für eine Vereinigung der beiden Kirchen? Oder ist es sinnvoller, in
geschwisterlicher Gemeinschaft – weiterhin getrennt – unterwegs zu sein? Der
Gemeinsame Ausschuss hat über diese Fragen immer wieder nachgedacht.
Das
Ergebnis: Wir sind gemeinsam unterwegs, aber wir bleiben rechtlich getrennt.
Die Opfer, die die Evangelisch-altreformierte Kirche bei einer Fusion mit der
reformierten Kirche bringen müsste, wären zu groß. Sie würde ihren besonderen
Charakter einbüßen. Der Evangelisch-reformierten Kirche würde es kaum möglich
sein, sich auf die guten Besonderheiten der altreformierten Kirche zuzubewegen,
weil sie mehrheitlich an ihrem volkskirchlichen Verständnis festhalten möchte
und dafür auch gute Gründe hat.
Um
unser Verhältnis anderen Kirchen gegenüber klar zu definieren, bieten sich aus
der ökumenischen Diskussion zwei Begriffe an:
Nach
evangelischem Verständnis sind Konzile den Synoden gleichzustellen. Im Konzil
kommen Vertreter verschiedener Kirchen zusammen und beraten über Themen, die
die verschiedenen Kirchen gemeinsam betreffen. Es kann dabei um theologische Fragen
gehen, aber auch um sehr praktische Dinge.
Im
Ökumenischen Dokument von Löwen 1971 heißt es:
„Unter
Konziliarität verstehen wir das Zusammenkommen von Christen – örtlich, regional
oder weltweit – zu gemeinsamen Gebet, zu Beratung und Entscheidung in dem Glauben,
daß der Heilige Geist solche Zusammenkunft für seine eigenen Zwecke der
Versöhnung, Erneuerung und Umgestaltung der Kirche benutzen kann, indem er sie
zur Fülle der Wahrheit und Liebe hinführt.“
(Arbeitshilfe der EKD „Ökumenisches Lernen“ Gütersloh
1985. S. 44).
Die
Bekenntnissynoden von Barmen und Dahlem darf man als evangelische Konzile
verstehen. Auf den Bekenntnissynoden arbeiteten Vertreter aus reformierten,
unierten und lutherischen Kirchen zusammen. Sie bekannten gegenüber der
Bedrohung der evangelischen Kirche durch die sogenannten „Deutschen Christen“
und durch den Staat, dass sie sich allein zu Jesus Christus, wie er uns in der
Heiligen Schrift bezeugt wird, bekennen. Die Vertreter wollten, wie sie es in
Barmen sagten, ihren „verschiedenen Bekenntnissen treu sein und bleiben“ und
doch in „einer Zeit gemeinsamer Not und Anfechtung ein gemeinsames Wort“ sagen.
Neben
grundsätzlichen theologischen Fragen können auf evangelischen Konzilen Fragen
der gegenseitigen Anerkennung der Taufe, der Kirchensteuererhebung, des
Mitgliedschaftsrechts, des Verhältnisses zum Staat und andere gemeinsame
Probleme besprochen und möglichst gemeinsam gelöst werden.
In den
Konzilen wirken nach evangelischem Verständnis Älteste und Pastoren zusammen.
Die organisatorische Selbständigkeit der einzelnen Kirchen bleibt bestehen.
Das
Modell der „Versöhnten Verschiedenheit“ lehnt das Modell der „Konziliaren
Gemeinschaft“ nicht ab, will es aber ergänzen. Das Modell der „Versöhnten
Verschiedenheit“ geht ebenfalls davon aus, dass die Kirchen in ihren
Unterschiedlichkeiten bestehen bleiben, aber sie verändern sich durch
gegenseitige Befruchtung. Als wichtigstes Beispiel für dieses Modell gilt die
Kirchengemeinschaft der Leuenberger Konkordie von 1973, in welcher lutherische, reformierte und unierte Kirchen einander Kirchengemeinschaft
gewährten. Sie erklären, dass sie im Verständnis des Evangeliums grundlegend
übereinstimmen. Unter den beteiligten Kirchen besteht Kanzel– und
Abendmahlsgemeinschaft, auch die Ordination wird gegenseitig anerkannt.
Die
Kirchen der Leuenberger Konkordie betonen, dass organisatorische Konsequenzen –
z.B. Zusammenschlüsse von Kirchen – nicht ausgeschlossen werden sollten, aber
sie seien nicht das vorrangige Ziel der Konkordie. In Abschnitt IV der
Konkordie heißt es:
“Eine
Vereinheitlichung, die die lebendige Vielfalt der Verkündigungsweisen, des
gottesdienstlichen Lebens, der kirchlichen Ordnung und der diakonischen wie
gesellschaftlichen Tätigkeit beeinträchtigt, würde dem Wesen der mit dieser
Erklärung eingegangenen Kirchengemeinschaft widersprechen.“
Wird
mit dem Modell der „Versöhnten Verschiedenheit“ das Verhältnis der
Evangelisch-altreformierten Kirche zur Evangelisch-reformierten Kirche
hinreichend beschrieben? Wohl kaum. Die Gemeinschaft der beiden Kirchen ist
enger als die zwischen lutherischen und reformierten Kirchen, weil es keine
Unterschiede im Bekenntnis der beiden Kirchen gibt. Aber eine auf die enge Zusammenarbeit
der beiden Kirchen passende ökumenische Formel gibt es nicht. Wir können wohl
am besten von einer „besonderen Gemeinschaft“ sprechen.[2]
Keiner
kann in die Zukunft blicken. Deshalb ist es nicht sinnvoll, im Blick auf das
zukünftige Verhältnis der beiden Kirchen sichere Voraussagen zu machen. Es
besteht Einverständnis darüber, dass die Kooperation zwischen den beiden
Kirchen noch wachsen kann. Die Evangelisch-altreformierte Kirche muss noch
abwarten, welchen Platz sie in dem sich anbahnenden Zusammenschluss der
niederländischen evangelischen Kirchen findet. Erst nach Abschluss der „Samen
op weg“–Verhandlungen wird die Evangelisch-altreformierte Kirche dazu
endgültige Beschlüsse fassen können.
Beide
Kirchen wollen offen bleiben für die Wege, die der Herr der Kirche, Jesus
Christus, sie führen wird. Denn die Einheit der Kirche bleibt unverfügbar und
eine Gabe Gottes. Reformierte und Altreformierte wissen, daß sie zu der einen
Kirche gehören, weil der „Sohn Gottes ... sich eine auserwählte
Gemeinde... in Einigkeit des wahren Glaubens versammelt, schützt und erhält“
(Heidelberger Katechismus, Frage 54).
Walter
Herrenbrück, Leer
Zurück zum Anfang des Textes
Die Evangelisch-altreformierte
und die Evangelisch-reformierte Kirche sind zwei Kirchen auf gleichem
Bekenntnisgrund im Sinne von „Barmen“ 1 und mit einer gemeinsamen Konfession
wie sie z.B. im Heidelberger Katechismus dokumentiert ist. Beide Kirchen haben
ein übereinstimmendes Verständnis von Kirche und Gemeinde, aber
unterschiedliche Kirchenverfassungen und Gemeindeordnungen, auch ein
unterschiedliches Verständnis vom Verhältnis von Kirche und Staat, wie es der
Unterschiedenheit von „freikirchlich“ und „volkskirchlich“ entspricht.
Ist von „Zusammenarbeit“
zwischen der Evangelisch-reformierten Kirche und der
Evangelisch-altreformierten Kirche die Rede, so ist im Folgenden damit gemeint,
dass diese beiden Kirchen vereinbaren, auf welchen Feldern des gemeindlichen
und kirchlichen Lebens Zusammenarbeit praktiziert werden soll. In welcher Form
und mit welchen Erwartungen und Verpflichtungen werden Vertreter der einen
Kirche in der andern tätig? Wie können sie mitreden und mitberaten? Was kann
gemeinsam getan werden und welches Ziel kann ein solches Zusammengehen und
Zusammenarbeiten haben?
In der Regel bedeutet
„Zusammenarbeit“ zwischen diesen beiden Kirchen die Mitarbeit einiger Vertreter
der einen Kirche in den Gremien der andern Kirche.
Beide Kirchen bleiben bei
dieser partiellen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit voneinander
unabhängig. Wer immer in der jeweils andern Kirche tätig wird, bleibt Glied
seiner Kirche und versteht seinen Dienst in der jeweils andern Kirche als
gewünschten Beitrag „zur Sache“ mit den Erfahrungen seiner eigenen Kirche.
Es ist eine gewollte gegenseitige Beratung, die zu
Horizonterweiterungen führt, so dass der volkskirchliche Partner die Erfahrungen
und Betrachtungsweisen des freikirchlichen Partners kennen lernt und davon
seinen Nutzen hat ‑ und umgekehrt.
Dabei bedeutet
„Zusammenarbeit“ nicht, dass Vertreter der einen Kirche bei der jeweils andern
Kirche nur eine Beobachterrolle hätten. Sie sind Teil des Gremiums, in dem sie
mitarbeiten.
Die Zusammenarbeit, die in den
Gremien beider Kirchen besteht, dient dazu, den gemeinsamen Weg der
Altreformierten und Reformierten erkennbar werden zu lassen und das Modell der
„Kirchengemeinschaft in versöhnter Verschiedenheit“ zu praktizieren.
Dass die Zusammenarbeit
lediglich eine „partielle” ist, ergibt sich daraus, dass sie
frei vereinbart wird und sich dort ergibt, wo sachliche oder auch personelle
Gründe dafür sprechen und ein Bedarf an Zusammenarbeit vorhanden ist. „Positiv“
wird die Zusammenarbeit deshalb genannt, weil sie nicht den Charakter von
Verhandlungen und Diskussionen mit möglichen Auseinandersetzungen und dem Zwang
zu gemeinsamen Ergebnissen (mit allen damit verbundenen „negativen“
Nebenwirkungen) hat, sondern eine Kooperation meint, die gut praktikabel ist
und auch gelingt: z.B. der Erfahrungsaustausch, die Möglichkeit, voneinander zu
lernen und in guter Übereinstimmung gemeinsam zu handeln. So kann in unsern
Gemeinden und in der Öffentlichkeit der Eindruck sich verstärken, dass
einerseits die Unterschiedenheit unserer beiden Kirchen gewahrt wird, dass aber
anderseits das Gemeinsame das Trennende bei weitem überwiegt.
Der Informationsaustausch, die
Themenfindung (worüber gesprochen werden muss!), die erforderlichen
Sachdebatten und Klärungsprozesse sind überwiegend Sache des Gemeinsamen
Ausschusses. Ihm obliegt darüber hinaus die wichtige Funktion der
Koordinierung. Hier wird beraten und vorbereitet, was an partieller positiver
Zusammenarbeit initiiert und praktiziert werden kann, ohne dass damit den
Gemeinden vor Ort das Recht beschnitten werden soll, miteinander zu reden und
gemeinsam zu handeln, wann immer sie es für richtig halten (siehe unten S.
26▼, II f).
Zusammenarbeit könnte auch
dort geschehen, wo unsere beiden Kirchen gemeinsam in einem ,dritten’ Gremium
vertreten sind: z.B. im Reformierten Bund, in der Arbeitsgemeinschaft
Christlicher Kirchen (ACK) ‑ sowohl regional als auch auf Landes- und
Bundesebene ‑ und im Evangelischen Missionswerk (EMW). Allerdings gehen
beide Kirchen hier ihre eigenen Wege: Absprachen, gemeinsame Vorbereitung auf
Sitzungen oder gemeinsame Nacharbeit finden nicht statt.
Schon bevor 1988 der
Gemeinsame Ausschuss seine Arbeit aufnahm, hat es zwischen unsern Kirchen
zunehmend gute Kontakte gegeben ‑ vor allem auf der Ebene der Gemeinden.
Gemeinsame Bibelwochen, gemeinsame Sitzungen von Kirchenräten, Kirchenkonzerte,
Einladungen zu Vorträgen u.ä. zeigten und zeigen das. Die Arbeit des
Gemeinsamen Ausschusses hat die Zusammenarbeit verstärkt und ihr dort, wo sie
gewollt war, auch eine geregelte und verbindliche Form gegeben.
An den Synoden unserer Kirche nehmen zwei Vertreter der jeweils andern
Kirche als sog. mitarbeitende Gäste teil. Sie werden von ihrer Kirche benannt
und dann zu den Synoden zur Mitarbeit eingeladen. Sie sind den übrigen
Synodalen gleichgestellt, haben jederzeit Rederecht, allerdings kein
Stimmrecht.
Bislang haben sich die
mitarbeitenden Gäste eher zurückgehalten: Wortbeiträge der altreformierten
Teilnehmer während der Tagungen der reformierten Gesamtsynode wurden kaum
beobachtet, während sich die reformierten Teilnehmer an altreformierten
Synodentagungen schon häufiger zu Wort meldeten oder auch verschiedentlich um
Informationen und Stellungnahmen gebeten wurden. Die altreformierte Synode
konnte mit Dank Hinweise, Verdeutlichungen, Klärungen seitens der reformierten
mitarbeitendenden Gäste entgegennehmen, wobei sich deren Erfahrungen in
kirchenleitende Funktion, deren kirchenrechtliche Kompetenz und deren Beziehung
zu verschiedenen ökumenischen Gremien günstig auswirkten. Es hat sich gezeigt,
dass in den Aussprachen der altreformierten Synode eher nach Beschlüssen zum
gerade anliegenden Thema im reformierten Bereich gefragt wird als umgekehrt.
Viele reformierte Synodale haben in ihrer kirchlichen Arbeit so gut wie keine
Kontakte mit Altreformierten.
Das Rederecht sollte von den
mitarbeitenden Gästen hier wie dort gut genutzt werden. Wenn es um die Praxis
des christlichen Glaubens, um Gottesdienst und ‚Abendmahl mit Kindern’, um
friedensethische Positionen und Strukturfragen der Kirche geht, ist die Stimme
des kirchlichen Partners erwünscht.
Bewährt hat sich inzwischen
die Mitarbeit von Vertretern der einen Kirche in Ausschüssen der andern Kirche. Das gilt für den Diakonieausschuss,
für den Schulausschuss, für den Ausschuss ‚Juden und Christen’ ‑ alles
Ausschüsse der Evangelisch-reformierten Kirche.
Hier erweist es sich als
fruchtbar, dass „freikirchliche“ Erfahrungen und Betrachtungsweisen in
„volkskirchliche“ Denkgewohnheiten und Handlungsmuster eingebracht werden
können. Allerdings bedeutet dies keine feste Rollenzuweisung ‑ als ob in
einem reformierten Ausschuss ein altreformiertes Ausschussmitglied nur
„Altreformiertes“ beizutragen hätte und es lediglich um seine „altreformierte“
Meinung gefragt würde. Tatsächlich ist die Ausschussarbeit eine gemeinsame
Sache aller ‑ und die Altreformierten sind in erster Linie an einer
gelingenden Sacharbeit des Ausschusses interessiert und erst in zweiter Linie
daran, „altreformierte“ Akzente zu setzen.
Die Mitarbeit in Ausschüssen
sollte weiter entwickelt werden. Wichtig ist auch die altreformierte Mitarbeit
im reformierten ‚Ausschuss für Gemeindeaufbau und Volksmission’. Hier können
die unterschiedlichen Ansätze und Akzente im Blick auf: Gemeindeordnung,
Mitgliedschaft in der Gemeinde, Verantwortung des Einzelnen für das Leben der
Gemeinde, Verhältnis von Kirche und Gesellschaft, „Was heißt missionarische
Gemeinde?“ oder Gemeindeleitung fruchtbar gemacht werden. Es sollte jemand
mitarbeiten, der zugleich im entsprechenden Gremium der altreformierten Kirche
tätig ist.
Bedenkenswert wäre auch eine
altreformierte Mitarbeit im reformierten Theologischen Ausschuss. Die
altreformierte Synode hat im November 2000 beschlossen, einen reformierten
Vertreter in ihren Theologieausschuss einzuladen.
In der Visitationskommission
des (reformierten) Synodalverbandes Grafschaft Bentheim arbeitete Pastor Dr.
Beuker von der evangelisch-altreformierten Gemeinde Hoogstede in den Jahren
1997 bis 2000 mit. Für die Zeit von 20001 bis 2006 wurde der altreformierte
Älteste Jan Borggreve aus Uelsen in die Kommission berufen. Ob und wie sich
dieses Zusammenarbeitsmodell bewährt und welche Möglichkeiten eine
„altreformierte“ Begleitung und Supervision bei Visitationen reformierter
Gemeinden beinhalten, muss noch ausgewertet
werden. Es scheint die Folgerung erlaubt, dass es gut wäre, dieses
Modell auch auf andere Synodalverbände zu übertragen. In fast allen Ausschüssen
des reformierten Synodalverbandes Grafschaft Bentheim sind Altreformierte tätig:
im Missionsausschuss, im Diakonieausschuss, im Sozialethischen Ausschuss und
eben auch in der Visitationskommission.
Der altreformierte
Synodalverband Grafschaft Bentheim hat kaum eigene Ausschüsse und Kommissionen.
Er hat im Frühjahr 2001 um eine reformierte Unterstützung der dreijährlichen
altreformierten Visitationen gebeten. An den meisten Schulungen oder
Zurüstabenden nehmen in der Grafschaft Bentheim Älteste aus beiden Kirchen
teil.
In Ostfriesland lädt der
Coetus und in der Grafschaft die reformierte Classis – beides sind
Versammlungen der reformierten Pastorinnen und Pastoren – die altreformierten
Pastoren zu den Versammlungen ein. In Ostfriesland und in der Grafschaft
Bentheim finden zudem fast überall regelmäßige ökumenische Pastorentreffen vor Ort
statt. Überall hält man gemeinsame Bibelwochen oder Evangelisationen, und es
gibt gemeinsame kirchenmusikalische Angebote.
Die reformierten
Synodalverbände in Ostfriesland finden innerhalb ihrer Grenzen jeweils nur eine
altreformierte Gemeinde vor. Hier gibt es bislang so gut wie keine
reformiert-altreformierte Zusammenarbeit auf der Ebene der Synodalverbände.
Dafür sind hier in den reformierten Synodalverbänden mehr Pastoren tätig, die
aus altreformiertem Hause stammen oder eine Zeitlang bei den Gereformeerden in
den Niederlanden studiert haben. Die großen räumlichen Abstände gestalten
jegliche Zusammenarbeit in Ostfriesland schwieriger als im Bentheimischen.
Was die Ältestenarbeit in
unsern beiden Kirchen betrifft und die Förderung des Presbyteramtes, so ist es
in der Grafschaft Bentheim zu einer guten Zusammenarbeit gekommen. Seit 1997
gibt es hier gegenseitige Einladungen zu Ältestenschulungen bzw.
Amtsträgerkonferenzen.
Zu nennen ist auch die
„Reformierte Konferenz Bentheim/Steinfurt“, zu der sich halbjährlich Älteste
(auch andere Mitarbeiter und Interessierte) aus den Gemeinden der Region zu
einem Fortbildungstag mit Vortrag und Aussprache treffen.
Ansonsten arbeiten auf dem
Feld Schulung und Zurüstung für das Ältestenamt die Kirchen für sich.
Ähnliches gilt für den
ehrenamtlichen Verkündigungsdienst. In der Evangelisch- reformierten Kirche
gibt es eine Ordnung für Ältestenprediger und Ältestenpredigerinnen. Sie regelt
die (ca. zweijährige) Ausbildung von geeigneten (und von der Gemeindeleitung
benannten) Gemeindegliedern und das anschließende Kolloquium. Nach bestandenem
Kolloquium erfolgt die Ordination und Einführung in den ehrenamtlichen
Verkündigungsdienst.
Es fragt sich, ob diese Praxis
in Zusammenarbeit mit den Altreformierten erfolgen kann. Die
Evangelisch-altreformierte Kirche kennt bislang keine Ältestenprediger. In den
altreformierten Gemeinden (überwiegend in Ostfriesland!) wird jemand vom Kirchenrat
hin und wieder einen Gottesdienst leiten und dabei eine gedruckte Predigt eines
Pastors vorlesen.
Zur gelungenen Zusammenarbeit
gehört die Tatsache, dass eine aus der Evangelisch-reformierten Kirche kommende
Vikarin in einer evangelisch-altreformierten Gemeinde ausgebildet wurde.
Was die Ausbildung von
Theologinnen und Theologen für das Amt des Pastors oder der Pastorin betrifft,
so weichen die Ausbildungsgänge in beiden Kirchen nach wie vor voneinander ab.
Die Ausbildung zum Pfarrberuf erfolgt bei den Altreformierten zu einem Teil an
Universitäten in den Niederlanden. Gleichwohl kann ein „landeskirchlich“
ausgebildeter Theologe von einer altreformierten Gemeinde zu ihrem Pastor
berufen werden. Bei bereits ordinierten Theologen geht einer Berufung ein
Kolloquium voraus, aufgrund dessen der bzw. die Betreffende als berufbar
erklärt wird. Zuvor muss der Ökumeneausschuss der Generalsynode ein Gutachten
über den Kandidaten und seine bisherige Kirche abgegeben haben. Befindet sich
jemand noch in der Ausbildungsphase, wird in Absprache mit den zuständigen niederländischen
Universitäten festgelegt, was an Studieninhalten (z.B. Kirchenrecht und
niederländische Kirchengeschichte) zusätzlich zu bearbeiten ist. Das hat damit
zu tun, dass die in den altreformierten Gemeinden tätigen Pastoren auch in den
„Gereformeerde Kerken in Nederland“ berufbar sind.
In den Niederlanden gibt es
seit 1999 nur noch drei kirchlich anerkannte Universitäten, nämlich Leiden,
Utrecht und Kampen. Die kirchliche Ausbildung an diesen Universitäten richtet
sich gemeinsam an Reformierte, Altreformierte und Lutheraner.
Das Umgekehrte ‑ dass
ein altreformierter Pastor von einer reformierten Gemeinde berufen wird ‑
kommt kaum vor. Das hat mit der Ausbildungsordnung der Evangelisch-reformierten
Kirche zu tun, die einige Bedingungen enthält: Studium der Theologie (und davon
6 Semester an einer deutschen Hochschule!), zwei theologische Prüfungen, ein zweieinhalbjähriges
Vikariat mit Schulpraktikum und Kursen im Predigerseminar, ein 12-monatiger
pfarramtlicher Hilfsdienst und danach der Erhalt der Anstellungsfähigkeit, die
dazu berechtigt, sich auf eine freie Pfarrstelle bewerben zu können.
Mehrere Theologiestudierende
aus altreformierten Gemeinden sind in die Evangelisch-reformierten Kirche
übergetreten, um nach deren Ordnung ausgebildet zu werden und dort als Pastor
bzw. Pastorin tätig sein zu können.
Dass Kirchenräte (Presbyterien) der beiden Gemeinden vor Ort zu
regelmäßigen Sitzungen zusammen kommen, ist hier und da längst zur Gewohnheit
geworden. Diese Begegnungen sollten vordringlich zu inhaltlichen Gesprächen
genutzt werden, so dass zu bestimmten Themen sowohl die Gemeinsamkeiten, als
auch die unterschiedlichen Meinungen deutlich werden und es dabei bleibt, dass
Reformierte und Altreformierte sich „etwas zu sagen“ haben ‑ z.B. in
Fragen biblischer Hermeneutik (Auslegung und Erklärung), in Fragen der
Gemeindezucht oder in ethischen Fragen.
Ein Thema für solch gemeinsame
Sitzungen kann auch sein, die Ergebnisse der Arbeit des Gemeinsamen Ausschusses
zu diskutieren und zu überlegen, was davon vor Ort umgesetzt werden kann.
Wünschenswert ist, dass
gemeinsame Sitzungen überall (!) dort, wo Reformierte und Altreformierte
zusammenleben, vereinbart werden können.
Gemeinsame
Gottesdienste sollten
eine gute Regel bleiben, die auch dann „gut“ bleibt, wenn sie nicht zu häufig
angewandt wird. Es sollte bestimmte Anlässe geben, die dazu führen, dass beide
Gemeinden sich zu einem gemeinsamen Gottesdienst versammeln (und wenn andere
Gemeinden am Ort dazu kommen: umso besser!): der Buß- und Bettag z.B. oder der
Reformationstag oder der Pfingstmontag.
Der Gemeinsame Ausschuss
sollte sich Gedanken machen, welche Anregungen es gibt für die gemeinsamen
Gottesdienste und für ihre Gestaltung.
Der sog. Kanzeltausch ist in vielen Gemeinden gute Praxis. In einigen wenigen Gemeinden
in Ostfriesland gibt es ihn eher nicht.
Ablehnung bzw. Zurückhaltung
können auch mit dem theologischen Profil eines Predigers zu tun haben, auch
damit, dass man die Zeit für einen Kanzeltausch als noch nicht reif ansieht und
eine Unruhe in der Gemeinde befürchtet, die sich belastend auf andere Bereiche
der Zusammenarbeit auswirken könnte.
Das Kanzelrecht liegt bei der
Gemeindeleitung; und sie sollte in ihrer Entscheidung, wer in der
altreformierten Gemeinde das Wort Gottes predigt und wer nicht, frei bleiben.
Umgekehrt gilt das Gleiche.
Der Kanzeltausch ist darum
nicht etwas, was (von außen) gefordert werden sollte. Erfreulich (im Sinne
„positiver“ Zusammenarbeit) bleibt es freilich, wenn er gelegentlich zustande
kommt.
Altreformierte Pastoren und
Pastorinnen werden seit einiger Zeit zu Fortbildungsveranstaltungen der reformierten Pastorinnen und
Pastoren eingeladen, z.B. in Ostfriesland in den Coetus, in der Grafschaft
Bentheim in die Classis (der reformierten Pastorinnen und Pastoren) oder zur
Pfarr-Rüstzeit auf Borkum. Zum Stichwort ‚Pfarrerfortbildung’ gehört auch die
Möglichkeit, dass altreformierte Pastoren einen Kurs im Predigerseminar
Elberfeld besuchen können. In der Regel handelt es sich um Kurse, die sich mit
Predigt und Seelsorge befassen. Zu überlegen ist, ob und wie reformierte
Pastoren und Pastorinnen an altreformierten Pfarrkonferenzen teilnehmen können
bzw. wie und mit wem eine solche Teilnahme vereinbart werden kann.
Beide Kirchen haben ihre
Zeitungen: die Altreformierten den „Grenzbote(n)“ und den Jugendbote(n), die
Reformierten das „Sonntagsblatt“ und das Verteilblatt „reformiert“. Die
Redakteure treffen sich gelegentlich am „reformierten Pressetisch“, zu dem der
Reformierte Bund einlädt. Solche Treffen sind nützlich für gegenseitige
Informationen und Absprachen. Beide Kirchen sollten dazu beitragen, dass eine
koordinierte „reformierte Publizistik“ möglich wird.
Ein kostenloser Nachdruck von
Beiträgen ist vereinbart: im „Grenzboten“ kann an Meinungen und Nachrichten
übernommen werden, was im „Sonntagsblatt“ stand und umgekehrt. Zu überlegen
ist, ob eine altreformierte Mitarbeit im Redaktionsteam vom Sonntagsblatt und
von „reformiert“, dem Verteilblatt der Evangelisch-reformierten Kirche für die
sog. verstreuten Reformierten, angestrebt werden kann. Das könnte die
Vernetzung der publizistischen Arbeit der beiden Kirchen verbessern.
Zusammenarbeit hat sich
ergeben und wird sich immer wieder dann ergeben, wenn Projekte anstehen bzw.
bestimmte Arbeitsaufträge, die im Interesse unserer beider Kirchen liegen, zu
erledigen sind. Zu nennen sind aus den letzten Jahren z.B.
‑ die Revision des
Heidelberger-Katechismus-Textes;
‑ das neue Evangelische
Gesangbuch, insbesondere die Bearbeitung der Reimpsalmen;
‑ die Herausgabe der
„Reformierten Liturgie“.
Auch die Beratung der einen
Kirche durch die andere ist als Beispiel der Zusammenarbeit zu nennen ‑
u.a. in Fragen des (kirchlichen) Rechts und des Verhältnisses von Staat und
Kirche. Hinzu kommt das, was der Gemeinsame Ausschuss erarbeitet, veröffentlicht
und den Gemeinden vorgelegt hat.
Eine Problematik der
Zusammenarbeit ist die spürbare Asymmetrie. Die Evangelisch-reformierte Kirche
ist gegenüber der Evangelisch-altreformierten Kirche zahlenmäßig größer: Sie
hat mehr Gemeinden, mehr hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, auch
eine entsprechend größere Verwaltung. Es besteht leicht die Gefahr, dass in der
Zusammenarbeit der größere Partner ‑ ohne es zu wollen ‑ gegenüber dem kleineren Partner zum
dominierenden Teil wird.
Hier hat der paritätisch
besetzte Gemeinsame Ausschuss dafür zu sorgen, dass diese Gefahr vermieden wird.
Es gilt der gute alte ökumenische Grundsatz, wonach es nicht „mehr“ und nicht
„weniger“ Kirche gibt, sondern Kirche ‑ Kirche ist. Im Reich Gottes ist
nicht die Zahl bestimmend für die Kirche Jesu Christi, sondern die Kraft des
Heiligen Geistes und Wahrnehmung des Auftrags, „die Botschaft von der freien
Gnade auszurichten an alles Volk“ („Barmen“ VI).
Zurück zum Anfang des Textes
Die Vereinigung der beiden Kirchen – etwa nach dem
„Samen-op-Weg“-Modell – steht nicht bevor. Sie wurde auch nicht angestrebt. Die
Gründe liegen nicht in Differenzen des Bekennens und Glaubens, sondern in der
Einschätzung dessen, was ratsam ist. Die Vereinigung nach dem
„Samen-op-Weg“-Modell könnte leicht neue Uneinigkeit hervorrufen. Das wäre
nicht fruchtbringend.
Der Gemeinsame Ausschuss unterstützt die Gemeinden,
ihre Beziehungen zu festigen und auszubauen. Er hat die Aufgabe, weitere
Schritte auf dem gemeinsamen Weg der beiden Kirchen aufzuzeigen.
Einige Perspektiven für die Zukunft – aus der Praxis
und für die Praxis: Zwischen den Gemeinden hat sich eine gute Zusammenarbeit
ergeben. Können weitere Verabredungen und Vereinbarungen im Interesse der verbindlichen
Zusammenarbeit getroffen werden?
In mehreren Bereichen, in der Diakonie zum Beispiel,
wurde die Zusammenarbeit näher bestimmt und ausgebaut. Bestehen weitere
Kooperationsmöglichkeiten?
Der „Samen-op-weg“-Prozess in den Niederlanden zielt
auf die Vereinigung der drei beteiligten Kirchen. Die
Evangelisch-altreformierte Kirche hat erklärt, dass sie nicht automatisch in
die Fusionierung eingebunden sein möchte. Spätestens bis zur Vereinigung der
drei Kirchen muss sie bestimmte Angelegenheiten entweder eigenständig oder auf
dem Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit regeln. Kann die
Evangelisch-altreformierten Kirche von der Evangelisch-reformierten Kirche
Serviceleistungen erhalten?
Die früher vorherrschende Abgrenzung wurde
überwunden. Gelegentlich haben Gemeindeglieder dabei festgestellt, dass Abgrenzung
der Gefahr Vorschub leistet, in Vorurteilen zu verharren oder einander leichtfertig
zu verurteilen. Gespräche, Begegnungen und gemeinsame Erfahrungen ließen die
gegenseitige Wertschätzung und das Verständnis füreinander wachsen. So ist es
auch möglich, das kirchliche Leben verschieden zu gestalten und doch die
Gemeinschaft in Christus zu erleben, die eigene Kirche zu lieben und doch
gemeinsam den Weg des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe zu gehen.
Diese Entwicklung wird gestärkt, indem wir danach
trachten, uns noch besser kennen zu lernen und miteinander vertraut zu machen. Das
kann zum Beispiel geschehen durch Begegnungen der Gruppen und Kreise in den
Gemeinden. Oder indem im kirchlichen Unterricht nicht nur über die jeweils
andere Kirche gesprochen wird, sondern jemand aus der jeweils anderen Kirche zu
Wort kommt. Es ist an der Zeit, diese Begegnungen nicht dem Zufall zu
überlassen, sondern gezielt herbeizuführen und fest zu vereinbaren.
Das Meldewesen ist verschieden geregelt, in der
Evangelisch-reformierten Kirche durch die Zusammenarbeit mit den Kommunen, in
der Evangelisch-altreformierten Kirche in selbstorganisierter Weise. Die Synode
der Evangelisch-altreformierten Kirche hat dazu am 8. Mai 1996 u. a.
beschlossen, dass Gemeindeglieder, die ihren Wohnsitz außerhalb des
Einzugsbereichs der Evangelisch-altreformierten Kirche wählen und an einen Ort
ziehen, in dem es eine evangelisch-reformierte Gemeinde gibt, vom Kirchenrat
der Gemeinde, der sie bisher angehörten, gebeten werden, in die
evangelisch-reformierte Gemeinde überzutreten.
Die Regelung ist ein Zeichen der Gemeinschaft
zwischen beiden Kirchen. Sie kann dazu beitragen, dass Gemeindeglieder spüren:
Die Kirche hat Interesse an uns, sie begleitet uns.
Der Glaube will zum Ausdruck kommen; doch fällt es
oft schwer, den (alten) Glauben (neu) zur Sprache zu bringen. Eltern spüren es
in der Erziehung ihrer Kinder. Die Verlegenheit, die gute Botschaft zur Sprache
zu bringen, ist auch in anderen Situationen spürbar: in der Jugendarbeit, bei
Hausbesuchen, in der Seelsorge ... Gemeindeglieder begrüßen es, wenn ihnen
Hilfe geboten wird, Quellen des Glaubens zu erschließen.
Das neue Evangelische Gesangbuch ist eine Hilfe,
auch die Reformierte Liturgie. Es wird viel Gutes gesagt und geschrieben, was
mehr Verbreitung verdient als tatsächlich geschieht. Im Gemeinsamen Ausschuss
ist auf die Broschüre „Stimmen des Glaubens“ hingewiesen worden. Ein
Nachfolgeband ist erwünscht. Das „Sonntagsblatt“ veröffentlicht eine von Dr. A.
Rauhaus verfasste Serie zu den Fragen und Antworten im Heidelberger
Katechismus. Es ist wünschenswert, dass diese Serie auf dem Büchermarkt
erscheint.
Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche
hat im Frühjahr 2000 im Einvernehmen mit dem Kirchenrat der Gemeinde Wilsum
beschlossen, Pastor Dieter Wiggers für drei Jahre von übergemeindlichen, nicht
im Bereich der Jugendarbeit liegenden Aufgaben und einem Teil seiner Aufgaben
als Pastor in der Gemeinde zu befreien, um eine 20- 30%-Stelle für die
Jugendarbeit einzurichten. Ist der Beschluss der Einstieg in die
Hauptamtlichkeit mit spezieller Beauftragung in den evangelisch-altreformierten
Gemeinden? Vielleicht wird das nicht gewünscht, vielleicht wird es durch
finanzielle Gesichtspunkte verhindert. Jedenfalls ist mit der Entscheidung ein
Zeichen gesetzt: Die Jugendarbeit wird mehr als bisher gefördert.
In der Jugendarbeit hat sich Zusammenarbeit
entwickelt – mit einer Vergrößerung des Angebots durch besondere Veranstaltungen,
Konzerte, Fortbildungsmaßnahmen. Diese Gemeindegrenzen überschreitenden
Angebote stehen nicht in Konkurrenz zur gemeindlichen Jugendarbeit, sondern
können diese beleben. Die Offenheit der Freizeitangebote gibt es schon. Durch
Zusammenarbeit kann die Attraktivität der kirchlichen Jugendarbeit gefördert
werden.
Gute Chöre sind eine Zierde des kirchlichen Lebens.
Aber es gibt auch Beispiele dafür, dass Chöre je für sich allein nicht weiterkommen.
Manchmal bereitet die Frage Sorge: Wo finden wir einen Dirigenten/eine
Dirigentin? Die Gemeinden Gildehaus (evangelisch-reformiert) und Bad Bentheim
(evangelisch-altreformiert) haben seit Jahrzehnten einen gemeinsamen Singkreis.
Er singt mal in dieser, mal in jener Gemeinde. Es tut beiden Gemeinden und
allen Mitwirkenden gut und hat zur Verbundenheit beigetragen.
Für die Chorarbeit gilt wie für die Jugendarbeit:
Zusammenarbeit tut gut. Sie kann schlichtweg notwendig sein, damit Chöre Bestand
haben. Sie kann auch dazu dienen, dass öfter einmal ein Höhepunkt im
Veranstaltungskalender vorkommt. Kirchenchöre sind angewiesen auf die
verlässliche und treue Mitarbeit der Mitwirkenden. Andererseits wird nach herausragenden
Ereignissen Ausschau gehalten, nicht nur von jungen Leuten.
Zu berücksichtigen ist auch, dass unterschiedliche
Erwartungen und Ansprüche bestehen. Dem ist eher gerecht zu werden, wenn
Gemeindegrenzen Gemeindeglieder nicht daran hindern, in diesem oder jenem Chor
aktiv zu sein. Es hat schöne kirchenmusikalische Ereignisse gegeben, deren
Vorbereitung und Durchführung von Projektchören ausging, bei denen
Kirchengrenzen keine Rolle spielten.
Es ist ein Glücksfall, wenn es in einer Gemeinde
befähigte Gemeindeglieder gibt, die einen Chor leiten können und wollen. Im Allgemeinen
zeigt sich im Bereich der Chorarbeit wie in dem Bereich der Jugendarbeit: Die
Arbeit bedarf der Leitung durch professionell ausgebildete Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter. Mehrere altreformierte Chöre profitieren davon, dass ihnen
professionell ausgebildete reformierte Dirigenten und Dirigentinnen zur
Verfügung stehen. Andererseits helfen altreformierte Organistinnen und
Organisten zum Beispiel in reformierten Gemeinden aus. In der Grafschaft
Bentheim unterstützen beide Kirchen den Unterricht für Orgelschüler und
–schülerinnen.
Sylvia Voget hat ihr Vikariat in der
ev.-altreformierten Gemeinde Veldhausen absolviert. Das Vikariat war für die
Gemeinde eine Bereicherung. Diese Erfahrungen müssen weiter bedacht und
ausgewertet werden. Die Evangelisch-altreformierte Kirche sollte überlegen, ob
es bei einem Einmal-Ereignis bleiben soll oder weitergehende Möglichkeiten
bestehen. Die Finanzierung kann dabei nicht das einzige Kriterium sein.
Im Gemeinsamen Ausschuss wurde darüber nachgedacht,
wie Vikaren/Vikarinnen weitere Wege eröffnet werden können. Wie diese Wege –
bis hin zur Berufbarkeit bzw. Anstellungsfähigkeit in beiden Kirchen – aussehen
können, wurde beschrieben. Das Papier gehört zu den Arbeitsergebnissen des
Gemeinsamen Ausschusses.
Die Bestimmungen der Kirchenordnung der zukünftigen
„Samen-op-Weg“-Kirche machen eine Weiterentwicklung der Ausbildungsordnung der
Ev.-altreformierten Kirche erforderlich. Der Gemeinsame Ausschuss sollte die
Anerkennung der verschiedenen Ausbildungswege und die Ermöglichung der
Berufbarkeit hinüber und herüber vorbereiten.
Ein gutes Beispiel einer gelungenen Kooperation ist
die Entstehung des neuen Evangelischen Gesangbuchs. Die Evangelisch-reformierte
Kirche hat sich dafür eingesetzt, dass die Evangelisch-altreformierte Kirche
auf dem Weg der Vorbereitung mit „in das Boot genommen“ wurde. Die Gemeinden
haben jetzt ein gemeinsames Gesangbuch – und sind froh darüber. Etwas anders
gelagert, weil vom Reformierten Bund herausgegeben, aber ähnlich zu sehen ist
die Entstehung der Reformierten Liturgie. Kooperation tut gut.
Aufgrund der in 2.1. erwähnten guten Erfahrungen
sollte der Ausschuss überlegen, an welchen Stellen es sinnvoll sein kann, das
Prinzip anzuwenden: Der größere Partner vertritt den kleineren. Zum Beispiel:
Beide Kirchen sind Mitglied des Diakonischen Werkes der EKD. Sie unterstützen
„Brot für die Welt“. Aus gutem Grund: „Brot für die Welt“ versucht, in
Entsprechung zur prophetischen, priesterlichen und königlichen Sendung Jesu
Christi Grenzen zu überschreiten und nicht nur Freunden in der Nähe zu helfen.
Das Engagement soll nicht geschmälert werden. Eine andere Frage ist, ob die
Evangelisch-altreformierte Kirche in Gremien und Mitgliederkonferenzen des
Diakonischen Werkes durch Vertreter der Evangelisch-reformierten Kirche
mitvertreten werden kann.
Die „Samen-op-Weg“-Kirche sieht die Möglichkeit vor,
dass Gemeinden zusammengefügt werden (Verordnung 2, Art. 14), eine
Gemeindekombination bilden (Verordnung 2, Art. 15) oder zu einer
Gebietsgemeinde verbunden werden (Verordnung 2, Art. 17). „Auftrag, Weg und
Ziel“ beschreibt ähnliche Möglichkeiten. Zwei oder drei Gemeinden können
gemeinsam eine Pfarrstelle unterhalten (S. 38).
Können in ähnlicher Weise auch
evangelisch-altreformierte und evangelisch-reformierte Gemeinden kooperieren?
Gilt doch: Einerseits ist es möglich, mit zwei oder drei Personen Gottesdienst
zu halten, andererseits kann es eine Ermutigung zum Glauben sein, in einem
größeren Kreis gemeinsam Gottesdienst zu feiern (Auftrag, Weg und Ziel, Leer
1998, S. 31). Wenn zwei Gemeinden es wünschen, kann der Gemeinsame Ausschuss
behilflich sein. Er kann vielleicht auch schon vorher Wege eröffnen.
Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche
hat am 07.11.1998 erklärt, sie begrüße den „Samen-op-weg“-Prozess und das
bedeute für sie auch, nach Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit
protestantischen Kirchen zu suchen und sich gegebenenfalls aus der Vereinigten
Protestantischen Kirche in den Niederlanden zu lösen.
Die Synode hat sich das Recht vorbehalten, ihre
Struktur und Arbeitsweise selbst zu bestimmen und in eingeschränkter Weise die
Rechte und Pflichten einer Klassis der zukünftigen vereinigten Kirche
wahrzunehmen. Die Einschränkungen betreffen die Gottesdienstordnung, die
Gliederverzeichnisse, die Geschäftsordnungen der Kirchenräte sowie die
Gemeindefinanzen. Die Synode hat sich bereit erklärt, mit benachbarten
niederländischen Kirchenverbänden in einer Allgemeinen Klassis
zusammenzuarbeiten. Von dieser Zusammenarbeit sollen aber Angelegenheiten ausgenommen
sein, in denen die Evangelisch-altreformierte Kirche eigenständig oder in
Zusammenarbeit mit anderen Kirchen in Deutschland handelt, insbesondere die
eigene Verantwortung in finanziellen Dingen und Verwaltungsangelegenheiten
sowie die Mitwirkung an einem Regionalen Dienstzentrum.
Damit hat sich die Evangelisch-altreformierte Kirche
aus einigen Verwaltungsstrukturen herausgelöst, die zurzeit für die in den
Niederlanden entstehende „Samen-op-Kirche“ aufgebaut werden. Übrig bleibt: Die
Synode hat die Rechte einer Klassis der vereinigten Kirche. Sie entsendet zwei
Abgeordnete in die Generalsynode. Die Synode arbeitet im Bereich der Missionsarbeit
und ökumenischen Diakonie weiterhin mit der Partnerkirche in den Niederlanden
zusammen. Nach der geltenden Ausbildungsordnung findet der Abschluss des
Theologiestudiums an einer Ausbildungsstätte der Schwesterkirche in den
Niederlanden statt. Die Altersversorgung der Pastoren ist durch die
Versicherung in den Niederlanden gewährleistet.
Spätestens bis zur Vereinigung der drei Kirchen muss
die Evangelisch-altreformierte Kirche bestimmte Angelegenheiten eigenständig
oder auf dem Weg der partnerschaftlichen Zusammenarbeit regeln. Die
Evangelisch-reformierte Kirche hat ihre Bereitschaft erklärt, in allen
Bereichen, in denen es möglich ist und von der Evangelisch-altreformierten
Kirche gewünscht wird, Amts- und Verwaltungshilfe zu leisten. Die Evangelisch-altreformierte
Kirche entscheidet, ob Amts- und Verwaltungshilfe „auf dem kleinen Dienstweg“
gewünscht wird, z. B. Beratung, oder ob Teile der Verwaltung von der
Evangelisch-reformierten Kirche übernommen werden sollen, wobei die
Evangelisch-altreformierte Kirche eigene Zuständigkeiten abgibt. In beiden
Fällen ist eine finanzielle Vergütung der in Anspruch genommenen Dienste zu
treffen, wie die Evangelisch-altreformierte Kirche es auch für die
Inanspruchnahme von Diensten des zentralen oder regionalen Dienstzentrums der
vereinigten Kirche in den Niederlanden vorgesehen hat.
Die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in
Niedersachsen hat im Mai 1999 eine Kommission mit der Erarbeitung einer neuen
Verfassung beauftragt. Die Kommission hat Dr. Winfried Stolz, den früheren
Juristen im Moderamen der Evangelisch-reformierten Kirche, um Rat gefragt und
um Mitarbeit gebeten. Im November 2001 kann über die neue Verfassung
entschieden werden.
Die Evangelisch-altreformierte Kirche in
Niedersachsen hat kein eigenes gesondertes Organ für die Veröffentlichung ihrer
Gesetze und Verordnungen. Für die Veröffentlichung stünde allenfalls „Der
Grenzbote. Organ für die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen“
zur Verfügung. Im Interesse der Klarheit und Reichweite der Entscheidungen ist
es ratsam, dass die Evangelisch-altreformierte Kirche die Möglichkeit erbittet,
Entscheidungen, die mit dem Status der Kirche als Körperschaft des öffentlichen
Rechts zu tun haben, gegen Erstattung der Kosten im Amtsblatt der
Evangelisch-reformierten Kirche zu veröffentlichen.
Die Evangelisch-altreformierte Kirche ist nicht Mitglied
der EKD und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen, die
ausschließlich aus Kirchen besteht, die der EKD angehören. Eine Mitarbeit im
Gaststatus wäre möglich. Die Evangelisch-altreformierte Kirche strebt diese
Mitarbeit nicht an.
Der Gemeinsame Ausschuss ist in der Vergangenheit
manchmal Bindeglied gewesen und kann das auch in Zukunft sein. Es wäre
hilfreich, darüber eine Vereinbarung zu treffen, dass die
Evangelisch-reformierte Kirche Informationen, die in evangelisch-reformierten
Gemeinden verbreitet werden, auch an die Evangelisch-altreformierte Kirche
weitergibt.
Ähnlich ist es in der Verbindung der
Evangelisch-altreformierten Kirche mit dem Ökumenischen Rat der Kirchen in Genf
(ÖRK). Die Verbindung besteht durch die Zugehörigkeit zu den Gereformeerden
Kerken in den Niederlanden. Aber der Weg ist aber lang, und die Vermittlung
wichtiger Nachrichten bedarf manchmal in mehrfacher Weise der Übersetzung.
Zurück zum Anfang des Textes
Alfred Rauhaus; Weener
Der Mensch ist ein fragendes Lebewesen. Kleine
Kinder in einem bestimmten Lebensalter können ihre Umgebung, Eltern und
Familie, den ganzen Tag mit ihren Kinderfragen beschäftigen: Warum hat die Kuh
Hörner? Müssen die Vogelkinder auch in die Schule? Wo bin ich gewesen, bevor
ihr mich bekommen habt? Und immer wieder die bohrende Weiterfrage: Warum? Das
Kind fragt selbst dann noch, wenn wir Erwachsenen schon wissen, dass das
Weiterfragen sinnlos ist. So erschließt sich ein Kind seine Umgebung. Es baut
sich seine Welt, sein Weltverständnis auf. Das kann manchmal sehr kindlich und
unrealistisch sein, weil nicht alle Zusammenhänge für Kinder verstehbar sind.
Doch im Fragen erschließt sich uns die Welt. Schon beim kleinen Kind geht das
Leben über das bloße Dasein hinaus. Wir Menschen können nicht anders leben, als
dass wir unser Dasein zu deuten suchen. Wir sind fragende Lebewesen.
Bei uns Erwachsenen ist es nicht anders. Auch wir
haben viele Fragen. Mancher schaut sich im Fernsehen besonders gern die
Sendungen an, die uns die Welt erschließen. Die entweder fremde Länder und
Kontinente zeigen, oder die geschichtliche Ereignisse uns nahe bringen, oder
die uns auf allgemein verständliche Weise wissenschaftliche Zusammenhänge
erklären. Im Fragen erschließt sich uns die Welt. Vor allem dann, wenn unsere
Fragen verständliche Antworten finden.
So ist es auch im Bereich des Glaubens. Auch da
haben wir viele Fragen. Wie ist das nun mit Gott, oder mit dem Sinn des Lebens,
oder mit der Auferstehung Jesu Christi? Wo kommen wir her, wo gehen wir hin?
Woher kommt das Böse, und wie sieht ein verantwortlicher Lebensstil aus? Was
kann ich wissen, was darf ich hoffen, was soll ich tun? Wir haben viele
Fragen....
In den 60er Jahren dieses Jahrhunderts fing man an,
neue Kirchenlieder zu schreiben. Eines davon hieß: „Antwort auf alle Fragen
gibt uns dein Wort...“. Das Lied hat Recht: Antwort auf alle Fragen gibt uns
Gottes Wort. Jedenfalls auf die Fragen, die mit Gott und uns Menschen zu tun
haben. Das Problem ist nur: die Bibel ist ein dickes Buch. Sie gibt uns
Antwort, aber die Antworten sind nicht immer leicht zu finden. Man kann sie
nicht einfach nachschlagen. Darum wäre es gut, wenn man eine Art Zusammenfassung
der christlichen Glaubenslehre hätte. Dann könnten wir die Antworten der Bibel
leichter finden und wüssten zugleich, was alles zum Bereich christlicher
Glaubenslehre gehört, was also für einen Christen zu glauben notwendig und
wichtig ist.
Eine solche kurze Zusammenfassung des biblischen
Zeugnisses, die uns Antworten gibt auf unsere Glaubensfragen, und zwar im Sinne
der Bibel, eine solche kurze Zusammenfassung gibt es: es ist der Heidelberger
Katechismus. Seine Bedeutung für unser heutiges Christsein besteht gerade
darin, dass er uns Antworten auf unsere Glaubensfragen gibt. Zureichende
Antworten. Verständliche Antworten. Biblische Antworten.
Stellen Sie sich vor, was für eine Revolution das
gewesen ist, als man im 16. Jahrhundert, in der Reformationszeit, anfing Katechismen
zu verfassen. Das ist lange her, und weil es uns so selbstverständlich ist, dass
es solche Katechismen gibt, und nicht nur den Heidelberger, sondern auch
andere, darum können wir uns gar nicht mehr ausdenken, dass es anders sein
könnte. Aber es war ja vorher anders gewesen. Eineinhalbtausend Jahre lang
haben die christlichen Gemeinden ohne solch ein Handbuch des Glaubens
existiert. Es gab die Bibel, sicher; aber kaum einer konnte lesen. Und wer
hatte schon das Geld, um solch ein kostbares, mühsam von Hand abgeschriebenes
Bibelbuch zu erwerben? Von einigen wenigen Gelehrten in Klöstern und auf den
Universitäten abgesehen kannten die Christenmenschen nur die Geschichten der
Bibel, die im Gottesdienst vorgelesen wurden oder die ihnen auf Bildern und in
Glasfenstern vor Augen gestellt wurden. Aber was einer wirklich vom Glauben
kannte, war, kurz gesagt nur das Glaubensbekenntnis, das Unser-Vater und
vielleicht die Zehn Gebote. Das war alles. Offenbar genügte das den Menschen.
Sie hatten von ihren Eltern eine bestimmte Weltsicht, eine bestimmte
Lebensdeutung übernommen, die christlich geprägt war. Das genügte. Die Menschen
fragten nicht weiter, stellten keine Glaubensfragen. Das ist für uns sehr
schwer vorstellbar. Aber offenbar ist es so gewesen, dass die Menschen in einer
geschlossenen Welt lebten. Sitte und Herkommen und die allgemeine Lebensauffassung,
das war der Lebensraum, in dem sie sich bewegten. Sie hatten keinen
Katechismus, der ihre Glaubensfragen beantwortete. Sie konnten nicht in der
Bibel lesen, um ihr Glaubenswissen zu erweitern. Sie hörten im Gottesdienst
auch keine Predigten, die die Bibel und ihr Leben miteinander ins Gespräch
gebracht hätten. Im mittelalterlichen Gottesdienst wurde in der Regel nicht
gepredigt.
Was für eine Veränderung muss sich in den Köpfen und
Herzen der Menschen vollzogen haben, dass sie vor 500 Jahren, zu Beginn der
europäischen Neuzeit, plötzlich anfingen, aus ihrer fraglosen Welt
herauszutreten und zu fragenden Wesen zu werden! Die bisherige, festgefügte
mittelalterliche Welt wurde aufgebrochen. Jene Welt, in der alle Fragen schon
ihre Antwort hatten und man nicht zu fragen brauchte. Plötzlich standen die
Menschen da und fragten: Wie ist es nun mit Gott, und mit der ewigen Seligkeit?
„Wie bekomme ich einen gnädigen Gott?“ – das war die berühmte Frage, mit der
Luthers Reformation begann. Vorher hat man nicht so gefragt. Man wusste ja, wie
es sich mit der Gnade Gottes verhält. Doch die alte Fraglosigkeit war
vergangen, und nun musste jeder nach Antwort suchen, musste die Antwort finden,
die sein fragendes Herz zur Ruhe brachte.
Ich möchte Ihnen das erst einmal vor Augen stellen,
Sie, wenn es gelingt, das spüren lassen, was sich im Inneren der Menschen
vollzogen haben muss, so dass sie plötzlich anfingen, das zu tun, was uns heute
so selbstverständlich ist: zu fragen. Denn dahinter stand das Bedürfnis, nicht
einfach nur nachzusprechen, was andere einem vorgesprochen hatten. Es ist der
Weg in die Mündigkeit, in das Erwachsenwerden, sich selbst ein Bild zu machen,
nach Antworten zu fragen und sich seine Welt aufzubauen. Eigentlich vollzog sich
erst in jenem Jahrhundert die Geburt des modernen Menschen.
Und siehe da: der christliche Glaube konnte befragt
werden und ließ sich befragen. Das gilt bis heute hin: wir Christen, unsere
Glaubenslehre, die biblische Botschaft fürchtet sich nicht vor den Fragen der
Menschen. Auch nicht vor den kritischen Fragen. Wir können ja doch antworten.
Wir wissen doch, woran wir glauben. Wir brauchen niemandem den Mund zu
verbieten. Wir fürchten uns nicht vor den Fragen der Menschen, sondern
höchstens fürchten wir uns vor den falschen Antworten.
Weil der christliche Glaube kein blinder Glaube ist,
weil er das Fragen der Menschen nicht fürchtet, sondern ein verstehbarer Glaube
ist, darum wurde der Heidelberger Katechismus geschrieben. Denn er nimmt das
Fragen der Menschen auf, lässt sich ihre Fragen gefallen und versucht, gute
Antworten zu geben. Niemand muss diese Antworten blindlings glauben. Wir
glauben ja nicht an den Katechismus. Sondern der Katechismus will uns zum
Verstehen helfen. Zum Verstehen der Fragen und zum Verstehen der Antworten des
christlichen Glaubens. Er will keine blinde Zustimmung. Damit achtet er unsere
Freiheit. Denn wenn ich einer Glaubensaussage zustimme, weil ich sie verstanden
und eingesehen habe, dann handele ich als freier Mensch. Das ist etwas anderes,
als wenn ich blindlings glauben soll oder gar nicht erst fragen darf.
Ich kann Ihnen die Antworten, die der Katechismus
auf unser Fragen bietet, jetzt nicht entfalten. Dann müssten wir inhaltlich auf
unsere Fragen eingehen. Aber wir betrachten ja jetzt den Heidelberger
Katechismus gleichsam von der Seite: was vollzieht sich darin, dass so ein
Katechismus da ist, dass er geschrieben wurde, dass er die Fragen der Menschen
aufnimmt und darauf gute Antworten gibt. Es vollzieht sich darin die Selbstvergewisserung
eines Christenmenschen, der durch Kenntnis und Einsicht und also in Freiheit
die Aussagen der Glaubenslehre versteht und deswegen für sich übernimmt und
anderen weitersagen kann.
Die erste und grundlegende Bedeutung des Heidelberger
Katechismus für unser heutiges Christsein besteht also darin, dass es ihn
überhaupt gibt, dass er ein sichtbares Zeugnis dafür ist, dass der christliche
Glaube sich befragen lässt und nicht etwa fraglos geglaubt werden will, und
dass er auf unsere Fragen an den Glauben verständliche, einsichtige Antworten
gibt, die uns zu einem verstehenden Glauben in Freiheit helfen.
Nun scheint es, als wolle ich alles wieder
zurücknehmen, was ich eben, im ersten Teil, ausgeführt hatte. Eben noch habe
ich gesagt: die Bedeutung des Katechismus liegt darin, dass er uns auf unsere
Glaubensfragen eine verstehbare, einsichtige Antwort gibt. Und nun lautet der
Leitsatz des zweiten Abschnitts: Ich lese den Katechismus, aber ich verstehe
ihn nicht. Also findet das doch gar nicht statt, was ich im ersten Teil
behauptet habe: der Katechismus macht uns den Glauben gar nicht verständlich.
So scheint es zunächst, gewiss. Und sicher: wenn Sie
einem Menschen einfach den Katechismus in die Hand geben und zu ihm sagen: hier
findest du alle Antworten auf deine Glaubensfragen!, dann haben Sie etwas
Richtiges gesagt und getan, aber Sie werden erleben, dass nach einiger Zeit der
Mensch wiederkommt und sagt: es mag ja sein, dass hier die Antworten auf meine
Fragen drin stecken; aber es hat mir nicht geholfen, ich konnte sie nicht
entziffern. Ich habe die Wörter in diesem Katechismus alle gelesen und über die
Sätze nachgedacht, aber der Sinn blieb mir dunkel. Wie kommt das?
Ich gebe Ihnen ein schlichtes Beispiel. Nehmen wir
an, da sei ein Mensch, der hat Durst und sagt: ich könnte jetzt gut einen Kaffee
gebrauchen. Dann gäben Sie ihm ein Glas Pulverkaffee in seine linke Hand und
einen Teelöffel in seine rechte und sagten zu ihm: da hast du alles, was du
brauchst! Und wenn er dann den Löffel nähme und ein wenig von dem Pulverkaffee
äße, was hätte er dann davon? Nichts! Sondern er muss das Glas Pulverkaffee in
seiner linken und den Löffel in seiner rechten Hand nehmen und muss etwas von
dem Pulverkaffee mit Hilfe des Löffels in eine Tasse tun und heißes Wasser
darüber kippen und zweimal umrühren und dann ein wenig warten, bis alles etwas
abgekühlt ist, und dann kann er trinken, und hat den Kaffee, den er braucht. So
ist das auch mit dem Katechismus. Er ist wie ein Glas Pulverkaffee. Das Pulver
für sich allein ist ungenießbar. Man muss es aufbrühen. Bei den 129 Fragen und
Antworten des Heidelberger Katechismus bedeutet das natürlich nicht, dass man
sie mit Wasser übergießt und mit einem Löffel umrührt. Sie müssen auf eine
andere Weise „aufgebrüht“ werden. So nämlich, dass man die Frage eines Menschen
und die Antwort des Katechismus zur Grundlage eines Gesprächs macht, und dass
da ein kundiger Mensch ist, der den Katechismus auszulegen versteht und dem
fragenden Menschen zeigen kann, vielleicht mit eigenen Worten sagen kann, wie
die Antwort des Glaubens auf die Fragen des Menschen aussieht, die hier im
Katechismus steckt. Denn der Katechismus ist nicht wie eine Kanne Kaffee,
sondern wie ein Glas Kaffeepulver. Er ist eine Extrakt der christlichen
Glaubenslehre. Es bedarf zugleich des Gesprächs und einer kundigen Hand, um aus
dem Extrakt ein genießbares Getränk, eine verstehbare Antwort zu machen.
Die zweite Bedeutung des Katechismus für unser
Christsein heute besteht darin, dass er als Extrakt der Glaubenslehre eine gute
und hilfreiche Grundlage des Gesprächs über den Glauben in unseren Gemeinden
sein kann. Der Katechismus enthält wirklich gute Antworten auf die Fragen, die
wir Menschen heute haben. Aber seine Aussagen wollen im Gespräch erschlossen
werden, und sie bedürfen einer kundigen Hand, die sie uns aufschließt. Das ist
eigentlich das Geschäft der Pastoren und Pastorinnen in den Gemeinden, ihre Aufgabe
der „Lehre“: den Katechismus aufzuschließen, also den Christenmenschen zu
zeigen, welche Antwort der Katechismus auf eine konkrete Frage zu geben vermag.
Denn von einem Pastor oder einer Pastorin dürfen sie erwarten, dass er oder sie
ihre Glaubensfragen nicht nur versteht, sondern sie auch zu einer Antwort zu
führen vermag. Dazu aber muss ein Pastor oder eine Pastorin nicht nur den
Katechismus kennen oder auswendig aufsagen können, sondern er oder sie muss
auch wissen und gelernt haben, was sich hinter den manchmal sehr gedrängten
Sätzen des Katechismus an Glaubenslehre verbirgt. Er oder sie muss die Aussagen
des Katechismus anzuwenden verstehen.
Die Leser und Leserinnen unseres Sonntagsblatts
wissen, dass ich gerade damit beschäftigt bin, dort auf Seite 2 die Fragen des
Katechismus Stück für Stück zu erläutern. Das wiederum kann nur sehr kurz
gefasst geschehen, weil so eine Seite im Sonntagsblatt nicht unbegrenzt viel
Raum bietet. Aber vielleicht kann die Auslegung des Katechismus im
Sonntagsblatt in manchem Gespräch oder Gemeindekreis als Grundlage für das
gemeinsame Reden dienen. Nun will ich Ihnen aber nicht erzählen, was ich im
Sonntagsblatt geschrieben habe, sondern ich
möchte Ihnen an einem Beispiel anschaulich machen, wie man die
Ausführungen des Katechismus für unser heutiges Fragen fruchtbar machen kann.
Ich möchte das an einem einfachen, leichten und harmlosen Beispiel tun, lasse
also die wichtigen Fragen einmal beiseite. Also z.B. die Frage: Wie ist das mit
Gott, oder mit der Herkunft des Menschen, oder der Zukunft der Welt und dem
ewigen Leben? Ich lasse auch solche Fragen der Lebensführung beiseite, die im
Augenblick aktuell sind, weil sie in der Öffentlichkeit diskutiert werden, also
z.B. die Frage, ob homosexuelle Lebensgemeinschaften der Ehe rechtlich
gleichgestellt werden sollen oder nicht. Sie verstehen, dass solche Fragen, so
wichtig und interessant sie sind, in diesem Zusammenhang nicht bearbeitet
werden können. Sondern ich nehme ein leichtes, harmloses, innerkirchliches Beispiel.
Nehmen wir einmal an, es kommt ein Christenmensch
und sagt: in der katholischen Kirche gibt es den Papst und die Bischöfe und die
Priester, und die leiten die Kirche, die Weltkirche, eine Diözese oder die
Ortsgemeinde. Ich weiß, dass es in der evangelischen Kirche anders ist, in den
reformierten Kirchen erst recht: da gibt es keinen Papst, meist auch keine
Bischöfe und auch keine Priester. Aber was ist denn nun richtig, und wie sollte
die Leitung der Gemeinde oder der Gesamtkirche aussehen? Welche Gestaltungsform
entspräche am Besten dem christlichen Glauben?
Nun können Sie im Geist den Katechismus
durchblättern und überlegen: wo wird da wohl etwas über die Leitung der
Gemeinde oder der Gesamtkirche in diesem Katechismus gesagt? Wo könnte man da
etwas finden? In den Zehn Geboten ist von der christlichen Gemeinde keine Rede,
also werden wir auch in dem Abschnitt der Fragen 92-115, also in der Erklärung
der Zehn Gebote, vermutlich nichts darüber finden. Auch im Unser-Vater-Gebet,
das Jesus seine Jünger lehrte, tritt die Kirche nicht auf. Damit scheiden auch
die Fragen 116-129 aus. Da ist zwar in der zweiten Bitte vom Kommen des Reiches
Gottes die Rede; aber das Reich Gottes ist ja noch etwas anderes als die
Kirche. Also bliebe nur noch der erste große Teil, die Auslegung des Glaubensbekenntnisses
übrig. Ein Katechismus besteht ja hauptsächlich aus der Auslegung dieser drei
Hauptstücke des Glaubens: des Glaubensbekenntnisses, der Zehn Gebote und des
Vater-Unsers. Und siehe da: im Glaubensbekenntnis ist von der Kirche ausdrücklich die Rede. Denn es heißt im
dritten Artikel: „Ich glaube an den Heiligen Geist, eine heilige allgemeine
christliche Kirche...“. Also könnte in der Auslegung des dritten Artikels des
Glaubensbekenntnisses etwas über die Leitung der Gemeinde zu finden sein. Und
wo wird dieser Satz ausgelegt? In Frage 54: „Was glaubst du von der `heiligen
allgemeinen christlichen Kirche`?“ Die
Antwort lautet: „Ich glaube, dass der Sohn Gottes aus dem ganzen
Menschengeschlecht sich eine auserwählte Gemeinde zum ewigen Leben durch seinen
Geist und Wort in Einigkeit des wahren Glaubens von Anbeginn der Welt bis ans
Ende versammelt, schützt und erhält und dass auch ich ein lebendiges Glied
dieser Gemeinde bin und ewig bleiben werde.“ Das sind wichtige Aussagen, aber
für die Frage, ob die Kirche durch Priester, Bischöfe und den Papst geleitet
werden soll oder besser, wie bei uns, durch Prediger, Älteste und Diakone,
steht hier nichts zu lesen! Nun ist allerdings auch noch in Frage 55 von der
christlichen Gemeinde die Rede. Dort heißt es nämlich: „Was verstehst du unter
der `Gemeinschaft der Heiligen´? – Erstens: alle Glaubenden haben als Glieder
Gemeinschaft an dem Herrn Christus und an allen seinen Schätzen und Gaben.
Zweitens: darum soll auch jeder seine Gaben willig und mit Freuden zum Wohl und
Heil der anderen gebrauchen.“ Auch das sind wichtige Sätze, aber für die Frage,
wie die Leitung der Gemeinde aussehen soll, geben sie nicht viel her.
So, wie nun weiter? Wir haben eine konkrete Frage:
Soll die Leitung der Gemeinde so beschaffen sein wie es in der
römisch-katholischen Kirche üblich ist, oder ist es besser, das so zu machen,
wie wir es tun? Wir habe eine Frage, aber der Katechismus gibt offenbar keine
Antwort! Was nun? Hier ist nun die Stelle, wo, wie ich sagte, es einer kundigen
Hand bedarf. Und die Pastoren und Pastorinnen sollten diese kundige Hand sein.
Denn es ist im Katechismus sehr wohl und sehr deutlich davon die Rede, wie die
Leitung der christlichen Gemeinde aussehen soll. Man muss die Stelle nur zu
finden wissen, man sieht sie nicht auf den ersten Blick. Wenn ich nun Pastor in
Ihrer Gemeinde wäre, und wir kämen in einem Gespräch auf diese Frage, dann
würde ich Ihnen folgendes vorschlagen: ich würde sagen: lasst uns einmal Frage
31 betrachten. Da wird erklärt, warum Christus den Beinamen „Gesalbter“ trägt.
Es heißt dort „er ist von Gott dem Vater eingesetzt und mit dem Heiligen Geist
gesalbt zu unserem obersten Propheten und Lehrer, der uns Gottes verborgenen Rat
und Willen von unserer Erlösung vollkommen offenbart; und zu unserem einzigen
Hohenpriester, der uns mit dem einmaligen Opfer seines Leibes erlöst hat und
uns alle Zeit mit seiner Fürbitte vor dem Vater vertritt; und zu unserem ewigen
König, der uns mit seinem Wort und Geist regiert und bei der erworbenen Erlösung
schützt und erhält.“ Sie kennen diese Worte. Es ist die sogenannte Lehre vom
„dreifachen Amt Jesu Christi“ als Prophet und Lehrer, als Hoherpriester und als
König seiner Gemeinde. In diesen Worten beschreibt der Katechismus, was Jesus
Christus als der oberste Gemeindeleiter für seine Gemeinde tut: er offenbart
ihr Gottes Rat und Willen von unserer Erlösung, er hat sich für sie hingegeben
und tritt mit seiner Fürbitte für sie ein, und er regiert sie durch Wort und
Geist. Und das alles hat er nicht irgendwann einmal getan in grauer Vorzeit,
sondern das tut er noch heute: noch heute offenbart er uns Gottes Willen, noch
heute tritt er für uns ein, noch heute regiert er seine Gemeinde durch Wort und
Geist. So weit, so gut. Aber nun werden Sie sagen: damit ist die Tätigkeit des
obersten Gemeindeleiters, Jesus Christus, gut beschrieben. Aber unsere Frage
ging ja in eine andere Richtung: wir wollten wissen, wie die Leitung der
Gemeinde aussehen soll, die durch Menschen geschieht. Denn sie geschieht ja
durch den Dienst von Menschen und kann auch nicht anders als so geschehen. Auf
diese Frage gibt uns Frage 31 doch keine Antwort.
Nein, sage ich, dass ist richtig. Aber nach Frage 31
kommt Frage 32. Und hier wird nun das dreifache Amt Jesu Christi von Frage 31
auf den dreifachen Dienst der Christen bezogen. Ich werde nämlich ein Christ
genannt, „weil ich durch den Glauben ein Glied Christi bin und dadurch an
seiner Salbung – seinem Auftrag – Anteil habe...“. Und das sieht so aus, dass
„auch ich seinen Namen bekenne“ – das entspricht dem prophetischen Amt Christi
–, „mich ihm zu einem lebendigen Dankopfer hingebe“ – das entspricht dem
priesterlichen Amt Christi – „und mit freiem Gewissen in diesem Leben gegen die
Sünde und den Teufel streite und hernach in Ewigkeit mit ihm über alle
Geschöpfe herrsche“ – das entspricht dem königlichen Amt Jesu Christi.
Wir achten darauf, dass der Katechismus solche
Aussagen nicht von einem besonderen „Stand“ in der Gemeinde etwa im Unterschied
zu den anderen Gemeindegliedern macht, sondern von jedem Christen, jeder
Christin. Die römisch-katholische Kirche
z.B. lehrt, dass die Kleriker durch ihre Weihe in einem anderen und
höheren Maße als die übrigen Gemeindeglieder an der Salbung Christi Anteil
hätten, also in besonderem Maße von seinem Geist erfüllt seien und eine
besondere „Amtsgnade“ besäßen. Weshalb der einzelne Christ nicht ohne
Vermittlung des Priesteramtes zu Gott gelangen könne. Der Katechismus vertritt
hier die evangelische, uns mit den lutherischen Kirchen gemeinsame Lehre vom
„allgemeinen Priestertum“ aller Gläubigen und kennt daneben keinen besonderen
„Klerikerstand“. Vielmehr haben alle Christen und Christinnen an der Sendung
Christi in die Welt teil, bezeugen seinen Namen, wirken in seinem Namen, leben
aus seinem Geist. Und dies ohne Unterschied der Person, von Mann oder Frau.
Nun könnte man sagen: das ist wohl wahr, sagt aber
noch nichts über den Aufbau der Gemeinde, der Kirche in ihrem Inneren. Und
danach fragten wir ja. Aber der Aufbau der christlichen Gemeinde und die
einzelnen Ämter oder Dienste in ihr sind ja nichts für sich selbst, sondern
haben ihren Daseinszweck allein darin, dass sie dem Dienst aller Gläubigen in
der Welt zu dienen vermögen. Damit alle Christen und Christinnen den Namen
Christi in ihrem Leben bekennen können, gibt es in der Gemeinde den besonderen
Auftrag der Lehrer und Prediger, die der Gemeinde den Namen Christi bezeugen
und sie damit zu ihrem Dienst befähigen. Und damit alle Christen und
Christinnen in ihrem Leben dem Bösen widerstehen können, gibt es in der
Gemeinde den Dienst der Ältesten, die auf das Leben der Gemeinde acht haben.
Und weil das christliche Leben insbesondere in der Liebe besteht, in der Liebe
zu Gott und zum Nächsten, gibt es in der Gemeinde den Dienst der Diakone und
Diakoninnen, die über das Tun des Einzelnen in seinem Leben hinaus in der
Gemeinde insgesamt die Liebe Christi gegenüber den Menschen, die Hilfe
brauchen, zur Wirksamkeit bringen. Weil also alle Gemeindeglieder an der
Salbung Christi Anteil haben und an seinem Dienst, dafür aber zugerüstet und in
diesem Dienst erhalten werden sollen, gibt es die Ämter oder Dienste in der
Gemeinde. Und deren Gestaltung richtet sich nach dem Auftrag der Gemeinde und
ist darum dem dreifachen Amt Christi nachgebildet. Darum gibt es in der
Gemeinde die Dienste der Prediger und Lehrer, der Ältesten und der Diakone.
Auf ein Detail möchte ich besonders hinweisen: in
dem dreifachen Amt Jesu Christi, wie es in Frage 31 beschrieben wird, ist das
„priesterliche Amt“ durch seine Stellung in der Mitte besonders ausgezeichnet.
Es besteht darin, dass Christus sich für die Gemeinde geopfert hat und sie noch
immer mit seiner Fürbitte vor Gott vertritt. Diesem Handeln Christi entspricht
im Leben der Christen die tätige Hingabe an den Nächsten in der Form der
Nächstenliebe; unter den Diensten der Gemeinde ist dies die Diakonie. Hören wir
das wohl! Dem priesterlichen Amt Christi entspricht der Dienst der Diakone und
Diakoninnen in der Gemeinde. Hier ist die Abweichung zum römisch-katholischen
Verständnis am deutlichsten. Denn nach römisch-katholischem Verständnis ist es
gerade der Priester, der den priesterlichen Dienst Christi wiederholt, indem er
auf unblutige Weise die Selbsthingabe Christi, sein Opfer, in der Feier der
Messe darstellt und vor Gott bringt, zusammen mit dem Lobopfer der Gemeinde.
Gerade das ist der Inhalt des priesterlichen Amtes, weswegen er die einzige und
unumgängliche Brücke zwischen Gott und den Menschen darstellt. Hier hat der
Katechismus, Calvin folgend, die Dinge gründlich anders dargestellt: dem
priesterlichen Amt Christi entspricht gerade nicht der Dienst der Pastoren und
Pastorinnen, sondern der Dienst der Diakone und Diakoninnen, indem sie im
Auftrag der Gemeinde sich den Armen und Bedürftigen zuwenden und darum auf
diese Weise die Liebe Gottes und die Hingabe Christi in unserer Welt zur
Wirkung bringen. Der Priesterdienst der Christen besteht darum nach Auffassung
des Katechismus in der Nächstenliebe, in der Diakonie.
Ich erlaube mir eine Nebenbemerkung: weil die
Selbsthingabe Christi in seinem priesterlichen Dienst ihre Entsprechung im diakonischen
Handeln der Gemeinde findet, darum ist es nicht gut, dass es in unserer Kirche,
etwa im Unterschied zur Ordnung der altreformierten Kirche, das Amt der Diakone
nicht mehr gibt. Ich weiß, dass es in einigen Gemeinden insbesondere hier in
der Grafschaft noch überlebt hat. Aber in der Kirchenverfassung ist die
Diakonie den Ältesten zugeordnet; den besonderen Dienst, das gemeindliche „Amt“
der Diakone gibt es nicht. Aus dem dreifachen Amt ist ein zweifaches Amt, das
der Prediger und der Ältesten, geworden. Damit wird gerade der priesterliche
Dienst Christi in der Gemeinde nicht mehr durch gesonderte Amtsträger dargestellt;
die strukturelle Entsprechung der gemeindlichen Ämter zum dreifachen Amt
Christi wird damit undeutlich und unsichtbar. Diese Unklarheit ist ungut und
nicht sachgemäß und führt nur all zu leicht zu dem Eindringen fremder
Gesichtspunkte, etwa denen, dass den Pastoren und Pastorinnen doch irgendwie
eine priesterliche Mittlerrolle zugeschrieben wird, vielleicht noch äußerlich
symbolisiert durch das Tragen eines besonderen Talars, während die Ältesten
sich nicht mehr als Diener Christi, sondern als Mund und Stimme und Vertretung
der Gemeinde gegenüber der sog. „Geistlichkeit“ verstehen. Und das wäre eine
absolut unbiblische und unreformierte Auffassung. Unsere Kirche steht darum noch immer vor der wichtigen
Aufgabe, das Amt der Diakone wiederzugewinnen, so wie es in der reformierten
Kirche immer bestanden hat und in altreformierten Kirchen noch heute besteht
und seinen guten biblischen und sachlich-theologischen Grund hat. Unsere
geltende Kirchenverfassung kann in diesem Punkt vor dem Katechismus nicht
bestehen.
Soweit die Nebenbemerkung, und soweit auch das
Beispiel. Es ging darum zu zeigen, dass der Katechismus auf unsere Fragen in
der Tat Antwort gibt, auch wenn dies manchmal nicht an der Oberfläche
ersichtlich ist. Man muss die Sache kennen, die im Katechismus zu Worte kommt,
dann wird man auch hinter der gedrängten, komprimierten Darbietung der
christlichen Glaubenslehre – mein Bild war das vom Glas Pulverkaffee – die
ganze Fülle der Gesichtspunkte wieder entdecken, die zum Leben der Christen und
der Gemeinde gehört. Der Satz: ich lese den Katechismus, aber ich verstehe
seine Worte nicht, ist darum oberflächlich betrachtet oft zutreffend. Aber wenn
wir von dem Katechismus einen richtigen und vor allem kundigen Gebrauch machen,
wenn es gelingt, hinter der gedrängten Kürze seiner Aussagen die Fragen und
Antworten sichtbar werden zu lassen, die in ihnen eingeschlossen sind, dann
kommen die Ausführungen des Katechismus zum Leuchten und bilden zugleich in der
Form einer gedrängten Zusammenfassung, die man behalten kann, einen
Anhaltspunkt für die Erinnerung. Es ist insbesondere Aufgabe der Pastoren und
Pastorinnen, den Katechismus im Gemeindeleben so zur Geltung zu bringen, dass
er wieder zu einem sprechenden Text wird. Man muss ihn also nicht nur aufsagen,
sondern auch auslegen, dann entfaltet er seine Wirkung.
Damit ist über die Bedeutung des Katechismus für
unser heutiges Leben eigentlich alles gesagt. Der nächste Schritt wäre, an einzelnen
Glaubens- oder Lebensfragen entlang mit dem Katechismus ins Gespräch
einzutreten. Das können wir jetzt nicht tun. Wir haben aber Zweierlei erkannt:
Lassen Sie mich ein Drittes hinzufügen: Der
Heidelberger Katechismus ist ein gutes Buch, aber er steht nicht auf derselben Stufe
wie die Bibel. Das bedeutet, dass man ggf. auch auf ihn verzichten oder ihn
durch ein anderes Lehrbuch ersetzen kann. In der Tat sind im Laufe der
Jahrhunderte genügend Versuche gemacht worden, den Heidelberger Katechismus
durch einen anderen Katechismus zu ersetzen. All diesen Versuchen war keine
Dauer beschieden. Vielleicht lag das doch daran, dass der Heidelberger
Katechismus einfach besser war und sich darum immer wieder durchgesetzt hat.
Auch heute und in Zukunft wird der Heidelberger Katechismus ein ersetzbares
Buch bleiben. Ein anderer Katechismus, ein anderes Handbuch des christlichen
Glaubens könnte an seine Stelle treten. Nur: es muss erst einmal vorhanden
sein. Und es muss mindestens so gut sein wie dieser Katechismus. Falls es
jemandem gelingen sollte, einen neuen und besseren Katechismus zu schreiben,
werden wir gern danach greifen. Bis dahin aber sind wir dankbar, dass wir
diesen Katechismus haben, dass er uns auf unsere Fragen gute Antworten gibt und
uns darum zum Verstehen, zur Einsicht und zur Mündigkeit des Glaubens verhilft.
Darum ist es gut, dass wir dieses Buch besitzen.
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Hinnerk Schröder, Nordhorn
Vortrag 07.10.2000 in Uelsen
auf einem altreformierten
Amtsträgertreffen
Liebe Schwestern und Brüder aus der
Evangelisch-altreformierten Kirche, ich bedanke mich ganz herzlich für die
Einladung zu diesem Amtsträgertreffen und für die freundliche Begrüßung von
Bruder Beuker. Ich bin gern zu Ihnen gekommen. Wenn man um ein Referat gefragt
wird, hat man gewisse Gedanken. Man sagt gerne zu und freut sich darauf. Wenn
man sich etwas näher mit dem Thema beschäftigt, merkt man, es ist gar nicht so
einfach. Manchmal denke ich dann, du hast auch ein bisschen zu schnell
zugesagt. Es ist nicht nur schwierig, sondern fast unmöglich, auf die Fragen zu
antworten, die in Ihrem Papier aufgeführt sind.[3]
Es ist für einen Außenstehenden schwer, wirklich über die Identität und
Anliegen der altreformierten Kirche so zu reden, dass Sie das erfahren, was Sie
hören möchten.
Sie müssen mit dem vorlieb nehmen, was ich Ihnen
anbieten kann.
Ich möchte zunächst einmal ganz allgemein mit Ihnen
nachdenken, was eigentlich Kirche nach reformiertem Verständnis ist.
Ein zweites, relativ kurzes Stück, wird sich mit Fragen
beschäftigen, die gerade aus der heutigen Zeit auf uns zukommen.
In einem dritten Teil möchte ich die Konsequenzen
ziehen, speziell auch für Ihre Gemeinden.
Luther hat einmal geschrieben: „Denn es weiß gottlob
ein Kind von sieben Jahren, was Kirche sei.“ Das mag für Luthers Zeit gegolten
haben, aber weder die Kirchen noch die Theologen heute können so ganz einfach
sagen, was Kirche ist. Wir bekennen zwar im Apostolischen Glaubensbekenntnis:
„Ich glaube an den Heiligen Geist, eine heilige allgemeine christliche Kirche“
– aber da fängt es ja schon an! So sagen wir Altreformierten und Reformierten
es. Die Lutheraner lassen das „allgemeine“ in der Regel weg und sprechen nur
von der „heiligen christlichen Kirche“ und die Katholiken fügen statt
„allgemein“ ihre Übersetzung „katholisch“
ein.
Aber darum geht es gar nicht so sehr, als vielmehr
um die andere Frage: Wie ist das eigentlich mit dem Glauben an die Kirche? Wir
spüren, die Kirche kann eigentlich nicht neben Gott Vater, Sohn und Heiligem
Geist gesetzt werden. Schon Calvin hat gemerkt, hier müsse ein Unterschied sein
zwischen dem, was ich sage, wenn ich an den Dreieinigen Gott glaube, oder wenn
ich die Kirche glaube.
Lassen Sie uns einen Blick in die Bibel tun. Wenn
Sie unter dem Stichwort Kirche in der Konkordanz einer Lutherbibel nachschlagen,
werden Sie nichts finden. Denn Martin Luther hat das griechische Wort
„ecclesia“, was eigentlich „Volksversammlung“ heißt und was beispielsweise in
den englischen Übersetzungen in der
Regel mit „church“ übersetzt wird – also mit „Kirche“ – ebenso wie die alttestamentlichen Begriffe „kahal“
und „edah“ als „Gemeinde“ übersetzt.
Nun soll uns das nicht weiter beschäftigen. Die
Begriffe gehen eigentlich durcheinander, weil für uns im deutschen Sprachgebrauch
ja auch das Kirchengebäude immer wieder als Kirche bezeichnet wird. Ich darf
Sie daran erinnern, bis 1970 gab es eine „Synode der altreformierten Kirchen“
im Plural - jede Gemeinde war Kirche. In den Niederlanden gibt es entsprechend
noch heute die „Gereformeerden Kerken“. Und die reformierte Gemeinde hier in
Uelsen hat immer noch in ihrem Siegel stehen, dass sie die Kirche von Uelsen
ist. „Gemeinde“, „Kirche“ und „Kirchen“ werden sprachlich durcheinander
benutzt.
Es ist eigenartig: Wir sind hier in einem
„Gemeindehaus“ zusammen, aber daneben steht eine Kirche. Keiner würde sagen, dass
die Gemeinde Uelsen ihren „Gemeindeturm“ renoviert hat, das war ein
„Kirchturm“. Warum das Eine so, das Andere so, genannt wird, spielt keine
Rolle. Wir nehmen den Begriff „Kirche“ sowohl für das Gesamte wie auch für das
Einzelne. Dies entspricht auch dem Neuen Testament.
In den Evangelien kommt der Begriff „Kirche“ oder „Gemeinde“ bei Jesus
sehr selten vor. Genau genommen gibt es nur zwei Texte. Einmal die bekannte
Stelle im Matthäusevangelium, wo Jesus nach dem Bekenntnis des Petrus zu ihm
sagt: „Du bist Petrus und auf diesen Felsen will ich - und jetzt können Sie
sagen »meine Gemeinde« oder meine »Kirche« - bauen“ (Mt. 16,18). Die andere
Stelle ist auch im Matthäusevangelium die Frage, wie man mit einem schuldig
gewordenen Mitchristen umgeht. Da heißt es, man soll zunächst mit ihm
persönlich sprechen, danach zwei drei Leute mitnehmen, und wenn er dann noch
nicht hört, „so sage es der Gemeinde“ oder „sage es der Kirche“ (Mt. 18,17).
Soweit ich informiert bin, sind dies die einzigen
Stellen, wo in den Evangelien über Kirche gesprochen wird. Es hat deshalb unter
den Gelehrten des Neuen Testamentes die Anfrage gegeben, ob Jesus überhaupt
Kirche gewollt oder an Kirche gedacht habe. Vor knapp 100 Jahren hat der französische
Theologe Alfred Loisy beispielsweise sehr spitz formuliert: „Jesus verkündigte
das Reich Gottes, und gekommen ist die Kirche.“
Die beiden zitierten Bibelstellen und auch andere
machen deutlich, dass Jesus zwar vom Reich Gottes als dem Ziel sehr viel mehr
direkt gepredigt und verkündigt hat, als von dem, was auf dem Weg dahin
geschieht. Die Aussendung der Jünger wie auch schon ihre Berufung deuten auf
etwas „Kircheähnliches“ hin. Vor allem aber weist natürlich das Abendmahl
darauf hin, dass Jesus damit rechnet, es werde eben eine Gemeinde oder eine
Kirche geben, in der dieses Abendmahl in Gemeinschaft gefeiert wird. „Das tut
zu meinem Gedächtnis“, sagt er in Lukas 22,21.
In einem anderen Bericht, wo nun von Kirche eigentlich nicht ausdrücklich die
Rede ist, klingt doch etwas davon an, nämlich in den Abschiedsreden Jesu im
Johannesevangelium. Da wird vorausgesetzt, dass es eine Gruppe von Christen auf
Dauer in der Zukunft, eben die Kirche, geben wird. Sehr viel deutlicher wird
das alles nach Ostern in der Apostelgeschichte, in den Briefen des Apostels
Paulus und den anderen Briefen bis hin zur Offenbarung des Johannes. Dort
finden wir viele Angaben über die Kirche, die einerseits eine Ortsgemeinde ist,
andererseits aber die Gemeinschaft von Gemeinden. Es gibt dort eine Kirche, die
schon sehr bald auch gewisse Ämter hat oder in Ämter gegliedert ist. Es ist
eine Kirche, die ihre Identität dadurch gewinnt, dass sie das Wort Gottes
weitersagt und die Botschaft von Jesus Christus als dem Heiland und den Retter
verkündigt. Das ist der eigentliche Auftrag der Kirche – so kann man pauschal
für das Neue Testament sagen.
Für diese Kirche werden verschiedene Bilder
gebraucht. Ich nenne einige, die Sie alle auch kennen werden: die Kirche als Tempel
Gottes, als Braut Christi, als Leib Christi, die Herde und der eine Hirte oder
die Reben am Weinstock. So könnten wir noch andere Bilder finden. Was mir bei
all diesen Bildern wichtig scheint, ist der Bezug auf Jesus Christus. Kirche
ist also nicht ein Zusammenschluss von Gleichgesinnten. Kirche ist nicht
irgendein Verein. Sie ist nicht irgendeine menschlich gebildete Gruppierung.
Wenn sie der Tempel Gottes ist, dann ist sie die
Größe, in der der Geist Gottes wirkt. Wenn sie die Braut Christi ist, dann ist
eben Christus der Bräutigam. Wenn sie der Leib Christi ist, dann ist Christus
das Haupt des Leibes. Wenn sie die Herde ist, dann ist sie bezogen auf den
guten Hirten. Wenn es um Reben am Weinstock geht, dann ist der Weinstock
derjenige, der dem Ganzen Kraft und Lebenssaft gibt.
Dennoch finden wir im NT in diesem Sinn keine
ausgeführte Lehre von der Kirche. Es gibt die einzelnen Bilder, einzelne Gedanken,
oder auch manche Zusammenhänge, die wichtig sind. Eine ausgeführte Lehre finden
wir nicht. Auch im zweiten Teil des Neuen Testaments haben wir im Wesentlichen
Briefe und keine ausgeführte Dogmatik.
In der Reformationszeit wird die Lehre mehr
systematisch abgerundet. Dann geht es darum, Kirche zu definieren. Dies ist ein
Zeitpunkt, an dem es plötzlich zwei verschiedene Kirchen gibt. Damals hätte man
gesagt, neben der wahren Kirche gibt es auch die falsche. Die Kirche kommt in
den Katechismen und Bekenntnisschriften vor.
Aus der Fülle der Aussagen habe ich zwei Momente
herausgenommen, die für uns wichtig sind. Das eine ist die bekannte Frage 54
aus dem Heidelberger Katechismus. Auch hier sehen Sie wieder, dass es um die
Beziehung zu Jesus Christus geht. Auf die Frage: „Was glaubst du von der
heiligen allgemeinen christlichen Kirche?“ wird – wie Sie alle auswendig wissen
– geantwortet: „Ich glaube, dass der Sohn Gottes aus dem ganzen menschlichen
Geschlecht sich eine auserwählte Gemeinde... versammelt, schützt und erhält.“
Eben Jesus Christus ist der, der die Gemeinde gründet! Er hat sie nicht nur
irgendwann gegründet oder gestiftet. Er versammelt, schützt und erhält sie auch
weiterhin, er, der der lebendige Herr dieser Gemeinde ist. Man könnte noch hinzufügen
– Antwort 54 sagt das nicht – Jesus Christus ist der, auf den die Gemeinde
zugeht und auf den sie wartet, dass er wiederkommt, „zu richten die Lebenden
und die Toten“.
Ein etwas anderer Ansatz nimmt das Niederländische
Glaubensbekenntnis, das ja in der Evangelisch-altreformierten Kirche zu den
Bekenntnisschriften gehört. Hier wird formuliert, dass die Kirche die
Gemeinschaft „derer ist, die in Wahrheit an Christus glauben“ (Art. 27). Es
geht also darum, dass die Gemeinschaft der Gläubigen die Kirche bildet! Dies
sagte ja auch Martin Luther in der Stelle aus den Schmalkaldischen Artikeln,
die ich zu Beginn zitierte: „ein Kind von sieben Jahren weiß, was Kirche sei,
nämlich die heiligen Gläubigen und die Schäflein, die ihres Hirten Stimme
hören, wenn man betet: ‚ich glaube an
die heilige christliche Kirche’. Also hier liegt der Ausgangspunkt bei den
Menschen, aber auch sofort wieder bezogen auf Jesus Christus: Menschen, „die in
Wahrheit an Christus glauben“.
Ich denke, man kann es so verstehen wie Otto Weber
es in seiner Dogmatik ausgedrückt hat: „Es ist ein Zirkelschluss, wie häufig in
den Dingen des Glaubens. Es ist auf der einen Seite Jesus Christus, der seine
Gemeinde versammelt, schützt und erhält, und auf der anderen Seite die
Gemeinde, die an Jesus Christus glaubt und ihn als ihren Herrn bekennt.“ Das
ist ein Zirkel. Das Entscheidende ist, und darauf hat Otto Weber immer
aufmerksam gemacht, dieser Zirkel hat einen bestimmten Ausgangspunkt, nämlich
Jesus Christus! Man kann es nicht umdrehen, etwa im Sinne von „Gemeinde sind
Menschen, die an Christus glauben und daraufhin wird Jesus Christus diese
Gemeinde versammeln, schützen und erhalten.“ So geht es eben nicht. Der Ausgangspunkt
ist Jesus Christus, was er getan hat, dass er die Gemeinde „versammelt, schützt
und erhält“. Von daher antwortet die Gemeinde ihm im Lobpreis, in der
Verherrlichung seines Namens und der Verkündigung des Reiches Gottes. Sie
antwortet gewissermaßen in eigener Verantwortung, aber auf Grund dessen, dass
sie von Jesus berufen ist.
Es sei noch kurz bemerkt, was vielleicht ganz
hilfreich ist: Frage 54 und entsprechend das Niederländische Glaubensbekenntnis
weisen darauf hin, dass die Kirche „aus dem ganzen menschlichen Geschlecht“
erwählt ist. Dies steht in deutlicher Abgrenzung etwa zu dem was wir im Alten
Testament vom „Volk Gottes“ oder von der „Gemeinde Gottes“ hören. Christliche
Kirche schließt an das Geschehen im Alten Testament an. Aber es setzt sich
nicht einfach in der Weise fort, dass nun die Verheißung nicht mehr dem Volk
Gottes in der Erwählung Israels gegeben ist, sondern dass jetzt Menschen, die an Jesus Christus glauben, die
Erwählten sind. Aus diesem Grunde gibt es nun keine Grenzen mehr von Völkern
oder anderen Gemeinschaften. In allen Völkern gibt es die Kirche.
Die Reformierten haben immer Wert darauf gelegt,
dass die Kirche keine zeitliche Begrenzung hat, weil sie von Jesus Christus
geschaffen und sein Werk ist. „Von Anbeginn der Welt bis an das Ende“, also
eben nicht erst seit Pfingsten, wie es andere Konfessionen teilweise sagen,
sondern „von Anbeginn der Welt“. Die Zeit des Alten Testaments wird mit
aufgenommen, obwohl, wie ich eben sagte, keine einfache Identifikation möglich
ist. Um Christi Willen, der präexistent, also vorher schon da ist, wird
gesagt: „dann ist auch seine Kirche schon immer da und wird ewig bleiben.“
Die anderen Stichworte sind „durch seinen Geist und
Wort“. Christus wirkt eben nicht mit Gewalt und nicht wie staatliche Organisationen.
In seiner Kirche kann es nur „durch seinen Geist und Wort“ gehen.
Und dann das Stichwort „Einigkeit“! „In Einigkeit
des wahren Glaubens“. Im 16. Jahrhundert spielte es eine große Rolle, dass die
verschiedenen Kirchengebilde zusammenkommen sollten. Man hat interessanterweise
beim Nachdenken über die Einigkeit der Kirche, die Frage der verschiedenen
Konfessionen immer ein wenig ausgeklammert. Man ging einfach davon aus, es gibt
die wahre Kirche, und wir sind die wahre Kirche. Im Niederländischen
Glaubensbekenntnis wird noch darauf hingewiesen, dass die katholische Kirche,
die nicht die wahre Kirche sei, eben gar nicht Kirche sei und darum gerade
nicht dazu gehöre. Aber das wird nicht beim Stichwort Einheit behandelt,
sondern dort, wo es um die „Kennzeichen der wahren Kirche“ geht, nämlich die
Predigt des Evangeliums, der rechte Gebrauch der Sakramente und im
Niederländischen Glaubensbekenntnis – was nicht in allen reformierten
Bekenntnisschriften der Fall ist – als drittes die Ordnung in der Gemeinde,
oder wir könnten dies auch mit »Kirchenzucht« übersetzen.(Artikel 29 NGB)
Das Stichwort Einigkeit spielte weniger eine Rolle,
weil es hier um die wahre Kirche ging. Man war wohl im 16. Jahrhundert der
Auffassung, wenn man über die wahre Kirche nachdenke, dann ergebe sich von
selbst, was mit der Einigkeit der Kirche gemeint sei. Gemeint sind alle, die
zur „wahren Kirche“ gehören.
Ein letztes Wort noch, weil es auch in dem eingangs
verlesenen Bibelabschnitt in Epheser 4 vorkommt. Zur reformierten Kirchenlehre
gehört auch eine Ämterlehre. Im Niederländischen Glaubensbekenntnis sind nach
den Vorgaben von Calvin drei Ämter aufgeführt, Pastoren, Älteste und Diakone.
Dabei ist für das reformierte Verständnis wichtig: diese Ämter arbeiten
nebeneinander und gleichzeitig. Gemeinsam bilden sie die Leitung der Gemeinde.
In der katholischen Kirche hat man auch verschiedene
Ämter. Aber sie liegen praktisch auf einer Linie: „Ich bin zuerst Diakon. Dann
werde ich irgendwann Priester und kann ich zum Bischof oder gar Papst
„aufsteigen“. Das ist ein eindeutiger Weg von unten nach oben. Dazwischen
liegen einzelne Karrierestufen.
In der reformierten Lehre hat es das nie gegeben.
Hier gib es das gegliederte, gemeinsame Amt, um die Kirche zu leiten. Personen,
die diese Ämter wahrnehmen, sind nicht herausgehoben als ein gesonderter Stand.
Sie haben eine bestimmte Aufgabe und eine bestimmte Funktion. Dies äußert sich
auch darin, dass bestimmte Ämter in vielen reformierten Gemeinden nur auf Zeit
vergeben werden. Es kommt zwar vor, dass ein Ältester auf Lebenszeit gewählt
wird, aber das ist die Ausnahme.
Ich habe Ihnen bisher einige Punkte genannt, die
wichtig sind, wenn wir über Kirche und Gemeinde nachdenken. Aber es könnte
natürlich nun die Frage auftauchen: „Was soll das? Das hätte man vor hundert
Jahren auch schon so ähnlich sagen können.“ Oder: „Das ist alles richtig. Nur
unser Problem ist heute ein ganz anders.“
Deshalb folgt der zweite Teil. Ich möchte jetzt
darüber nachdenken, was denn die heutige Zeit prägt. Dabei werde ich zunächst
einmal etwas Innerkirchliches nennen, was uns vielleicht gar nicht so bewusst
ist, was aber für den Aufbau und die Identität der Gemeinde eine gewisse Rolle
spielt.
Die heutige Zeit ist durch eine Annäherung der
Konfession geprägt. Wir haben heute ein ökumenisches Miteinander, wie es das im
Lauf der Kirchengeschichte in dieser Form eigentlich nie gegeben hat. Wir
dürfen dafür dankbar sein, dass die verschiedenen Kirchen und Konfessionen
zusammenarbeiten.
Ein deutliches Beispiel ist für mich, was im Kloster
Frenswegen geschieht. Dort sind drei zahlenmäßig größere, aber eben auch drei
kleinere Kirchen aktiv. Sie als Evangelisch-altreformierte Kirche, die
Evangelisch-freikirchliche Gemeinde, also die Baptisten, die Herrnhuter
Brüdergemeine, die Evangelisch-lutherische Kirche, die Römisch-katholische
Kirche und die Evangelisch-reformierte Kirche. Es ist schon etwas besonderes,
dass diese sechs Kirchen so ein Projekt gemeinsam tragen.
Auch auf örtlicher Ebene ist das Miteinander
geregelt, z.B. in Arbeitsgemeinschaften Christlicher Kirchen am Ort oder in der
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen der Grafschaft Bentheim. Das ganz
praktische Miteinander altreformierter und reformierter Kirchen ist heute
ebenfalls in ganz anderer Weise vorhanden als früher.
Ich kann mir vorstellen, dass dies für kleinere
Einheiten, also für zahlenmäßig kleinere Kirchen und Kirchengemeinden zu gewissen
Ängsten führt. Das Problem ist – mit einem Bild angedeutet: „Wenn ich klein und
schwach bin, und der Andere umarmt mich heftig, dann kann mir dabei die Luft
ausgehen!“
Wenn beispielsweise reformierte Pastoren in
altreformierten Gemeinden predigen, fragen Jüngere: „Wo sind dann noch die Unterschiede?
Warum müssen wir als Altreformierte soviel mehr aus dem Katechismus lernen, als
unsere reformierten Mitschüler? Warum muss ich zweimal zur Kirche und wenn mein
reformierter Freund einmal geht, ist schon die ganze Familie froh?“
Es ist nicht einfach, darauf zu antworten. Das gilt
gerade dort, wo die Abgrenzungen nicht mehr so klar sind, wo es kein Gegenüber
mehr gibt und man kein Feinbild mehr hat, wie vielleicht in den ersten
Jahrzehnten der altreformierten Gemeinden.
Hier werden wir nachdenken müssen. Es ist klar,
Übertritte zur anderen Gemeinde können zu Problemen führen. Nehmen wir Uelsen
und Neermoor als Beispiel. Wenn von 6500 reformierten Gemeindegliedern in
Uelsen zehn zur Evangelisch-altreformierten Gemeinde wechseln, macht sich das
nicht besonders bemerkbar. Wenn aber in der altreformierten Gemeinde Neermoor
zehn von 70 Gemeindegliedern zur reformierten Gemeinde wechseln würden, wäre
das schon ein Problem.
Die Schwierigkeiten ergeben sich durch
unterschiedliche Größenverhältnisse an vielen Stellen nicht nur bei uns,
sondern auch in anderen Zusammenhängen. Weltweit haben wir dieses Problem der
Gemeinschaft zwischen zahlenmäßig ungleich großen Partnern. Es ist heute ein
Aspekt des innerkirchlichen Miteinanders.
Wenn ich zu den „Fragen heutiger Zeit“ komme, möchte
ich aber mehr von außerkirchlichen Problemen reden. Dabei ist zu beachten, wird
heute oft sehr pauschal über unsere Gesellschaft gesprochen. Vieles von dem,
was ich jetzt andeuten möchte, gilt sicher mehr in den Großstädten als in der
Grafschaft Bentheim oder in Ostfriesland. Manches gilt in den reformierten
Gemeinden mehr als in den altreformierten, oder es gilt in der altreformierten
Gemeinde Nordhorn mehr als beispielsweise in Emlichheim.
Unsere Gesellschaft ist ganz unterschiedlich
geprägt. Wenn ich die Gruppe von Menschen hier bei diesem Vortrag sehe und die
Gruppe, die heute Abend zum Beispiel im ZAK sein wird, dann sind das
wahrscheinlich völlig unterschiedliche Gruppen. (Zur Erklärung für Auswärtige:
„ZAK“ ist hier in Uelsen eine Diskothek, die einen ziemlichen Einzugsbereich
hat. Gerade in den Nächten von Freitag auf Sonnabend und von Sonnabend auf
Sonntag ist hier durchgehend allerhand los. Das weiß ich allerdings nicht aus
eigener Erfahrung.)
Jugendlichen, die sich dort treffen, und Menschen,
die sich hier beim Vortrag treffen, leben beide im Jahr 2000 hier in der Grafschaft
und in Uelsen und haben doch ganz unterschiedliche Interessen. Ich denke, was
dort passiert, beeinflusst uns als Gemeinde. Vielleicht nicht bei Ihnen, aber
bei den Kindern und Enkelkindern kommen Fragen. Was in unserer Gesellschaft
„In“ ist, wie man so schön neudeutsch sagt, wirkt sich irgendwo aus.
Für mich ist ein Kennzeichen unserer Gesellschaft
heute, man möchte Spaß haben. „Fungesellschaft“ nennt man das. Man möchte etwas
erleben, es muss „etwas los“ sein. Deshalb gibt es immer wieder etwas Neues,
ein Bungeesprung, Drachen fliegen oder Nächte durchtanzen. Wenn es mit der
eigenen Kraft nicht reicht, mit Ecstasy fühlt man sich gestärkt. Hierzu gehört
auch, dass alles immer schneller gehen muss. Was vor ein paar Wochen oder
Monaten oder einem Jahr noch eine Rolle spielte, ist längst vergessen. Wer
redet heute noch von „Tamagotchi“? Alle Kinder mussten Tamagotchis haben, heute
liegen sie überall in den Ecken herum und keiner kennt sie mehr. Die Zeit ist
einfach vorbei.
Oder denken Sie jetzt an die kommende Welle mit den
Rollern! Dafür sind die Skateboards für viele schon wieder überholt. Jetzt gibt
es etwas Neues und im nächsten Jahr wird man wieder etwas anderes haben! Dann
steht der Roller in der Ecke.
Ein weiteres Merkmal unserer Gesellschaft ist, alles
muss neu sein. Denken Sie an die Werbung! Früher hieß es: „Persil bleibt
Persil“. Mit so einer Werbung kommen Sie heute nicht mehr an. Das „neue Persil“
muss es sein! Dabei habe ich nie verstanden, was daran neu ist. Ein bestimmter
Wirkstoff, eine bestimmte Nummer, das soll es jetzt bringen. Nicht nur hier,
auch in anderen Bereichen muss immer alles neu gemacht werden!
Hinzu kommt, alles muss möglichst viel Geld bringen,
die sog. Ökonomisierung unserer Welt. Ich hörte jemand aus dem Sportverein
sagen: „Ich bekomme keine Übungsleiter mehr! Die erste Frage ist: Was bezahlt
ihr? Wie viel könnt ihr mir geben?“
Das wirkt sich auch auf uns als Kirche aus. Was wir
als Kirche zu sagen haben, steht in vielem dem entgegen, was heute aktuell ist.
Wir haben nicht den kurzfristigen Spaß, sondern die „wahre Freude“ in Jesus
Christus anzubieten. Wenn ich nur Spaß will, ist das schwer zu verstehen. Bei
uns geht nicht immer alles schneller und es ist nicht alles neu. Das
Evangelium, das immer schon gegolten hat, gilt auch heute.
Was die Bezahlung anbelangt, werden wir bestimmte
Dienste in den Kirchen vergüten, und wir werden das angemessen tun. Aber
letztlich lebt Kirche davon, dass viel ehrenamtliche Arbeit geleistet wird. Als
Älteste, Diakone oder Diakoninnen werden Sie diese Aufgabe in Ihren Gemeinden
nicht tun, weil man damit Geld verdienen kann. Sie tun die Arbeit, weil sie
ungemein wichtig ist. Das Ehrenamt ist eine Sache, die für unsere Gemeinden auf
Dauer problematisch werden kann. Wir müssen uns mit dieser „anderen Stimmung“
beschäftigen.
Man macht die Beobachtung, vielen Menschen unserer
Zeit wird die Kirche immer gleichgültiger.
Die Religion verschwindet aber deshalb nicht. Man redet unter Fachleuten von
der sogenannten „Patchworkreligion“. So wie es Flickenteppiche gibt, so setzt
man sich eine persönliche Religion zusammen.
Dabei spielen natürlich Weihnachten und das
Christkind eine bestimme Rolle. Die nimmt man noch gerne aus dem christlichen
Glauben. Dazu kommt ein bisschen Esoterik, mit gewissen Kräutern oder was es
sonst noch an Riten gibt. Ein wenig Hinduismus oder Buddhismus, dieses und
jenes, so schafft man sich seine ganz persönliche Religion.
Bei dieser neuen Religion hat man eigentlich am
liebsten alles selber in der Hand. Man macht alles selber. Für mich ist am Christentum
entscheidend, dass ich nicht der erste bin, der handelt: Gott hat in Jesus
Christus gehandelt. Das wird in der Patchworkreligion verdreht. Dass mein
Retter und Heiland mich von all dem befreit, was ich selbst tun möchte, spielt
hier keine Rolle. Hier möchte der
Mensch selbst versuchen, auf irgendeine Weise zu einem erfüllten, richtigen und
guten Leben zu kommen.
Was heißt das nun für uns als altreformierte und
reformierte Gemeinden? Wie können wir auf der einen Seite den Auftrag dessen,
was Kirche Jesu Christi ist, und auf der anderen Seite das, was wir spüren und
was uns mehr oder weniger versteckt oder deutlich zu schaffen macht,
zusammenbekommen?
Wenn wir über diese Frage nachdenken, sollten wir
eines nicht vergessen. Ganz zuerst dürfen wir in besonderer Weise herzlich dankbar
sein. Wir dürfen dankbar sein, dass es die Gemeinde gibt. Wenn wir über
Gemeindeaufbau reden, fangen wir nicht bei Null an. Die Gemeinde ist schon da.
Am Sonntag versammeln sich in allen Kirchen Gemeinden. Wir dürfen dankbar sein,
dass Menschen kommen, die an Jesus Christus glauben, und für die Glaube
und Gemeinschaft der Gläubigen so
wichtig sind, dass sie am Gottesdienst teilnehmen.
Ich habe manchmal das Gefühl, gerade in den
evangelischen Kirchen jammern wir schnell darüber, was alles besser werden
müsste. Wir vergessen darüber, was wir alles haben.
Wenn Sie fragen, wie es kommt, dass es Menschen
gibt, die an Jesus Christus glauben und sich zur Gemeinde Gottes halten, werden
Sie ganz unterschiedliche Antworten bekommen. Einige sagen: „Ich bin hineingewachsen
über Elternhaus, Kindergottesdienst, Konfirmandenunterricht und Schule. Ich
weiß eigentlich gar nicht, wie es gekommen ist! Es gehörte für mich einfach immer
dazu.“ Andere sagen: „Ich kann mich genau erinnern. Es war eine bestimmte
Predigt, da ging es mir heiß durch: Mensch, du ganz persönlich, bist gemeint.
Da habe ich mich zu einem Leben im Glauben an Jesus Christus entschlossen.“ Es
wird auch andere Antworten geben. Beispielsweise, dass ein Freund jemanden
mitgebracht hat. Ich nenne das nur,
damit wir wissen, es gibt keine menschliche Methode, wie wir Menschen zum
Glauben bewegen können. Der Geist Gottes wirkt auf vielerlei Weise. In der
Bibel lesen wir, dass der Glaube aus der Predigt kommt. Aber Gott hat auch die
Möglichkeit, einen Paulus vor Damaskus zu berufen, der in keiner Weise daran
dachte, dass Jesus Christus ihm dort begegnen könnte.
Das zweite, wofür wir und insbesondere Sie dankbar
sein können, sind die Möglichkeiten der Gemeindearbeit. Darin liegt ein sehr
großer Vorteil, den Sie vielleicht gar nicht so erkennen. Wichtig ist, dass Sie
überschaubare Gemeinden haben. In den Gemeinden, in denen Sie leben, kann man
sich gegenseitig kennen. Man kann wirklich Gemeinschaft haben und man weiß, was
mit dem Einen oder Anderen los ist.
In der reformierten Gemeinde Nordhorn mit über 15000
Gemeindegliedern, in der ich jetzt lebe, ist das so nicht möglich. Jetzt sind
z.B. Kirchenratswahlen anberaumt. Ich bin noch nicht lange in Nordhorn und habe
überhaupt keine Ahnung, wen ich wählen könnte, weil ich die Leute nicht kenne.
Wahrscheinlich muss ich nach einem Bild, der Altersangabe oder ähnlichem
wählen. Das kommt bei Ihnen aufgrund der Überschaubarkeit der Gemeinden kaum
vor.
Wir haben weiter die äußerlichen Möglichkeiten für
eine Gemeindearbeit. In anderen Ländern z.B. des östlichen Mitteleuropa, hat
man kaum Räume zur Verfügung. Wir haben ausreichend große und gute
Kirchengebäude. Wenn ein Kirchturm Risse bekommt, kann man ihn sanieren und
retten. Wir haben große Gemeindehäuser. Wir haben den Platz, den wir brauchen.
Wir haben technische Möglichkeiten wie Tageslichtprojektor oder Fernseher, um
Videos zu zeigen, ist. Wir können so viel Texte kopieren wie wir wollen. All
das ist da. Dafür dürfen wir dankbar sein.
Nicht zuletzt wollen wir in Deutschland dankbar
sein, dass wir in den Kirchen Geld zur Verfügung haben. Das ist nicht überall
so. Als altreformierte Gemeinden dürfen Sie dankbar sein, dass Ihre
Gemeindeglieder so willig für die Gemeinden geben. Manchmal kostet es ein bisschen Mühe, und hinter manchen Leuten
muss man herlaufen. Das wird bei Ihnen nicht anderes sein als anderswo. Aber
verglichen mit vielen anderen Kirchen auf der Welt, können wir nur dankbar
sein, dass wir auch finanzielle Möglichkeiten haben.
Die Frage ist, wie gehen wir mit all diesem um, was
wir positiv genannt haben? Wir müssen festhalten: Unser erster Auftrag als
Kirche ist und bleibt das Wort Gottes zu verkündigen. Bei allem Gemeindeaufbau
muss es darum gehen. Die Verkündigung des Wortes Gottes muss im Mittelpunkt
stehen bleiben. Wenn wir das zur Seite setzen und Anderes an die erste Stelle
rücken, dann werden wir nach 1. Kor. 13 schnell zu einem „tönenden Erz“ oder
einer „klingenden Schelle“.
Dann werden wir von den Gemeindegliedern nicht mehr
ernst genommen, weil andere das, was wir ohne Verkündigung des Wortes Gottes
tun, genauso gut können, wenn nicht sogar besser. Nein, was wir als Kirche
haben, ist die Verkündigung des Wortes Gottes. Sie muss bei allem
Gemeindeaufbau im Mittelpunkt stehen!
Das bedeutet, der Gottesdienst sollte mit Liebe
vorbereitet werden. Er darf nicht als notwendiges Übel gesehen werden. Man muss
spüren, der den Gottesdienst leitet hat Freude, der Gemeinde etwas im Auftrage
des Herrn zu sagen, und er tut dies mit Liebe.
Zum Stichwort Gottesdienst gehört auch, dass wir uns
überlegen, ob es neben dem „normalen Gottesdienst“ – Alfred Rauhaus nennt ihn
„das erste Programm“ – nicht auch ein zweites und drittes Programm geben
sollte. Denkbar sind Gottesdienste mit besonderen Schwerpunkten. Auch in Ihren
Gemeinden sind Familien- oder Jugendgottesdienste bekannt und geläufig und sie
haben ihren Platz. Dabei müssen alle innerhalb der Gemeinde bleiben. Es soll
nicht so sein, dass es den einen zum Erwachsenengottesdienst hinzieht, den
nächsten zum Familiengottesdienst und den dritten zum Jugendgottesdienst. Die
ganze Gemeinde soll möglichst alle verschiedenen Formen tragen. Es gibt
Gottesdienste, in denen die Kirchenmusik in besonderer Weise im Mittelpunkt
steht. Gottes Lob erklingt durch Musik. Auch solche Gottesdienste oder andere
mit besonderen Anliegen können wir feiern. Hier kann jeder Kirchenrat weiter
nachdenken, ob es gerade für seinen Bereich etwas besonderes geben könnte.
Zum Gottesdienst und zur Verkündigung gehört für
mich der Besuch. Oftmals werden Seelsorge und Gottesdienst weit auseinander
gerissen. Ich verstehe die Besuche, die etwa wir Pastoren machen, auch so, dass
wir etwas erfahren, was für unsere Gottesdienste und unsere Predigten nötig
ist. Was ich zu predigen habe, habe ich im Studium gelernt. Aber wie ich es den
verschiedenen Personen sagen soll, kann ich in den Gesprächen in der Gemeinde
erfahren, die mir Aufschluss darüber geben, wo meine Gemeindeglieder der Schuh
drückt und wo es Probleme gibt.
Wenn ich zum Beispiel im Urlaubsort den Gottesdienst
besuche, hat der Pastor oft wunderbare Gedanken. Aber als Urlaubsvertretung hat
er wahrscheinlich in der Woche vorher keinen einzigen seiner Zuhörer
gesprochen. Er weiß nicht, worum es wirklich geht. Deshalb sind Besuche
wichtig, natürlich insbesondere in besonderen Lebenslagen wie etwa in Krankheit
oder Trauerfällen, aber auch normale Hausbesuche ohne Anlass. Pastoren,
Pastorinnen und Älteste müssen Kontakt haben zu den Gemeindegliedern.
Dazu sind offene Gespräche nötig. Wir brauchen
Gespräche, in denen ich wage, dem Besucher zu sagen, was mir auf dem Herzen
brennt, und in denen ich mich nicht verstecke und ihm etwas vorspiele. Das gibt
es ja leider auch, wie Sie vielleicht
selber wissen. Man hat während der Hausbesuche bei den Nachbarn von Problemen
in einer Familie schon dreimal gehört. Kommt man dann aber zu der Familie, dann
ist alles wunderbar in Ordnung, es gibt keinerlei Probleme! Ich denke, das wird
dem Gemeindeaufbau nicht hilfreich sein. Hilfreich ist, wenn ich offen
ansprechen kann, was mich bewegt.
Zur Gemeinde gehört sicher die Gemeinschaft.
Darunter ist das Zusammenkommen bestimmter Gruppen zu verstehen, wie z.B. die
gleiche Altersstufe, etwa ein Jugendkreis, oder das gleiche Geschlecht, etwa
ein Frauenkreis. In den kleineren Gemeinden wird dies wahrscheinlich ein
gemeinsamer Frauenkreis sein. In größeren Gemeinden wird man sicher junge
Mütter und ältere Frauen in verschiedenen Kreisen haben.
Es kann aber auch Kreise geben, die sich bestimmten
Themen widmen. Was mich persönlich immer wieder sehr berührt ist etwa das
Problem der Verheirateten, die ungewollt kinderlos bleiben. Fragt man ein wenig
nach, so wird man in vielen Gemeinden mehrere Personen finden, die in der
gleichen Situation sind. Sie können dann in bestimmten Gruppen zusammenkommen
und sich gegenseitig helfen. Wenn es in einer Gemeinde zu wenig Teilnehmer und
Teilnehmerinnen für eine Gruppe gibt,
kann man den Kreis auch aus mehreren Gemeinden zusammenstellen. Solche Nöte
müssen aufspürt werden. Wir brauchen Gruppen, in denen man Gemeinschaft erleben
kann, Gruppen, die uns in unserem Glaubensleben dadurch stärken, dass wir mit
anderen, die in ähnlicher Situation sind, einfach reden können. Zur
Gemeinschaft gehört aber nicht nur das Reden, sondern auch, dass man manches
miteinander unternimmt, bis hin zum gemeinsamen Feiern.
Vergessen sollten wir nicht den missionarischen
Auftrag der Kirche. Dabei denke ich weniger daran, dass wir Mission in anderen
Ländern betreiben. Das gehört sicherlich dazu, denn es ist wichtig, dass immer
wieder Einzelne ausgesandt werden, um in anderen Kirchen in der Dritten Welt zu
arbeiten. Ich finde es besonders gut, dass es in Ihrer Kirche üblich ist, dass
Gemeinden jemanden aussenden, der zwar nicht aus Ihrer Gemeinde stammt, dass
man aber trotzdem für diese Person Verantwortung übernimmt. Sonst kann es sich
zufällig eben ergeben, dass es in bestimmten Gebieten sehr viel Ausgesandte
gibt, und andere Gemeinden in dieser Arbeit nichts zu tun haben.
Vergessen sollte man in diesem Zusammenhang auch
nicht die nicht so nah an der Theologie liegenden Berufe. „Dienste in Übersee“
vermitteln ja z.B. auch Ingenieure und andere Fachleute. Hier wäre es gut, als
Gemeinde ein wachsames Auge zu haben, ob nicht eine junge Person für einige
Zeit einen solchen Dienst übernehmen könnte. Gerade bei den Diensten in Übersee
gibt es oftmals das Problem, dass die Menschen sehr an Entwicklungsarbeit
interessiert sind, aber weniger an Kirche. Positiv ist es sicherlich, wenn
beides miteinander verbunden werden kann.
Das Wichtigste beim missionarischen Auftrag ist
allerdings, was hier bei uns passiert. Dabei denke ich weniger an Evangelisationen.
So gut sie sind, sie erreichen in der Regel nicht die Menschen, die wir gerne
erreichen möchten. Wichtiger finde ich den missionarischen Einsatz der
Einzelnen. Wenn etwa in einer Baubude über den christlichen Glauben gelästert
wird, dass dann der Maurer, der sich zur Gemeinde hält, den Mund aufmacht und
seine Überzeugung vertritt.
Solche Kleinigkeiten wirken. Das habe ich hier in
Uelsen selbst erlebt. Es ist Jahre her, da gab es hier ein Tennisturnier. Ein
Glied der altreformierten Gemeinde war plötzlich besser, als er gedacht hatte,
und kam bis ins Endspiel, das am Sonntagmorgen sein sollte. Er weigerte sich,
am Sonntag zur Kirchzeit anzutreten. Die anderen akzeptierten das. Eine Person,
die nicht nahe zur Kirche stand, hat mir voller Hochachtung erzählt, sie
schätze es, dass jemand zu seiner Überzeugung stehe und gesagt habe: „Wenn ihr
den Termin nicht verlegen könnt, verliere ich kampflos. Aber ich trete nicht an
zur Gottesdienstzeit.“
Das ist auch ein missionarisches Wirken. Wir können
nicht zählen, wie viele Menschen wir neu für Christus gewonnen haben. Aber wir
können Zeichen setzen.
Der diakonische Bereich darf nicht vergessen werden.
Die Diakonie in der Gemeinde, die sich auch um Einzelne kümmert, sollte nicht
übersehen werden. Wir haben zwar das Sozialamt. Wir haben viele andere Formen
der Hilfe. Aber es gibt immer wieder Menschen, die trotzdem durch das
staatliche Netz fallen. Z.B. Jemand hat als Behinderter Probleme mit der
Krankenkasse, bestimmte Dinge abzurechnen. Eigentlich braucht er die zweite
Prothese, aber die Krankenkasse finanziert nur eine. Hier kann Gemeinde helfen,
gerade wenn wir Kontakt untereinander haben und die Lebensumstände der Menschen
kennen.
Diakonie in Anstaltsbereichen gehört auch dazu. Sie
geht vom Kindergarten bis hin zum Altenpflegeheim. Diese Diakonie werden Sie
als altreformierte Gemeinden nicht leisten können. Dafür sind Sie zu klein.
Einen eigenen altreformierten
Kindergarten in Uelsen aufzumachen, hätte wenig Sinn. Aber man sollte
nicht vergessen, diese Verantwortung wahrzunehmen. Man kann sich beispielsweise
an Vorhandenem beteiligen. Dabei denke ich etwa an eine Vereinslösung, bei der
auch eine altreformierte Gemeinde Mitglied werden kann.
Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit mit Anderen,
ergibt sich für mich in vielen gesellschaftspolitischen Fragen. Ein Beispiel
ist die Frage nach dem Sonntag, die ja im Augenblick sehr prickelnd ist. Das
kann altreformierte Kirche nicht allein leisten, aber zusammen mit Anderen kann
vieles bewegt werden. Für uns als Reformierte und sicher auch für Lutheraner
und andere ist wichtig, dass Sie mit Ihrem ganz besonderen Ansatz immer wieder
auch Anstöße und bestimmte Hilfen für andere geben, so dass die darauf
aufmerksam werden, wie wichtig es ist, dass wir in der Sonntagsheiligung nicht
zu lasch werden. Hier kann das Miteinander der Kirchen einiges bewirken.
Ein anderes aktuelles Beispiel sind die Fragen von
Antisemitismus oder Fremdenfeindlichkeit. Zwar können Sie als Kirche nur
Anstöße geben, um mit anderen zu arbeiten. Aber es könnte ja auch in Ihren
Reihen so etwas vorkommen, dass man als Kirchenrat darüber reden muss. Es gibt
Personen unter uns, mit denen wir in der Gemeinde verbunden sind, die plötzlich
Judenwitze reißen, wenn sie Alkohol getrunken haben. Ich weiß nicht, ob in
diesem Zusammenhang nicht das alte Modell der Kirchenzucht greifen muss. In der
reformierten Kirche hatten wir in einer Gemeinde dieses Problem, das allerdings
noch etwas schlimmer war. Durch Gespräche ist es zunächst soweit bereinigt
worden, dass die betreffende Personen sich in der Öffentlichkeit nicht mehr
äußern wird. Rechtsextreme in der Kirchengemeinde sind auch für uns ein
Problem.
Sie hatten in Ihrem Fragekatalog auf das Stichwort
der Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen. Es ist ganz wichtig, immer wieder mit
dem, was wir tun, in die Öffentlichkeit zu treten. Gut war beispielsweise der
heutige Bericht in den Grafschafter Nachrichten über das 500jährige Bestehen
des Kirchengebäude in Veldhausen oder z.B. Ende 1996 die Seite in den GN, die
Bruder Beuker zum Gesangbuch gestaltet hat.
Diese Möglichkeit sollen wir zu allen möglichen
Anlässen wahrnehmen. Warum kann man nicht von einer Kirchenratssitzung, auf der
etwas Besonderes beschlossen wurde, in der Zeitung berichten? Die Zeitung
druckt natürlich nicht immer alles, was man ihr gibt. Aber ich habe die
Erfahrung gemacht, das Eine oder Andere wird doch aufgenommen. So stärkt man
das Bewusstsein unserer Gesellschaft, dass es christliche Gemeinden gibt und
dass da auch etwas geschieht. Wir haben als Kirchengemeinden sicher genauso
viel zu bieten, wie z.B. Kleintierzüchtervereine, die häufig mit ihren
Berichten in der Zeitung stehen. Wir haben hier die Möglichkeit, anderen
einiges weiterzugeben. Schließlich geht es darum, Menschen auf Kirche
aufmerksam zu machen und sie zur Gemeinde einzuladen.
Trotz aller Dankbarkeit für das Bestehende, kann es
für uns als Gemeinden nicht darum gehen, für uns zu bleiben und zufrieden zu
sein mit dem, was wir haben. „Gemeinden müssen wachsen wollen“, lautete 1998
der Hauptsatz eines Papiers unserer Landeskirche zu „Auftrag, Weg und Ziel der
Gemeinde Jesu Christi in der gegenwärtigen Zeit“. Wachstum kann man eigentlich
nicht „machen“, es bleibt Gabe. Aber man kann Wachstum unterdrücken oder
verhindern. Damit dies nicht geschieht, sollten wir als Gemeinden unsere
Aufgaben recht wahrnehmen. Dies geschieht in unserer Verantwortung für den
Aufbau der Gemeinde nach innen und nach außen. Wir sollten das Bestreben haben,
auch immer wieder über Grenzen hinauszugehen, andere Menschen anzusprechen, und
so unser Teil dazu beitragen, dass die Gemeinde Jesu Christi versammelt,
geschützt und erhalten wird.
Die Fragen, die dem Referat von Schröder zugrunde
liegen, stammen aus einem Arbeitspapier des Ausschusses für Theologie und
Gemeindeaufbau der Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche in
Niedersachsen, das dieser im Jahr 2000 den altreformierten Kirchenräten als
Arbeitshilfe zugesandt hat. Die Fragen lauteten:
Gemeinde:
Wo ist der
Ursprung der Gemeinde – nach biblischem Zeugnis und nach dem Zeugnis der
Bekenntnisschriften?
Was ist
„Gemeinde“?
Welches
Selbstverständnis hatte sie in biblischer Zeit?
Welches
Selbstverständnis hat sie in unserer Zeit?
Was könnten
alternative, der Zeit entsprechende „Selbstverständnisse“ sein?
Welche
Aufgaben hat die Gemeinde Christi?
Welche hatte
sie in biblischer Zeit? Welche Aufgaben nimmt sie in unserer Zeit wahr, welche könnte
sie wahrnehmen?…
Sind es heute
möglicherweise zusätzliche oder andere?
Mensch:
Eine grobe
Typisierung der Menschen unserer Zeit!
Was suchen
sie?
Was
kennzeichnet sie?
Gemeindebindung:
Was bewegt
Menschen, sich heute zur Gemeinde Christi (weltweit) zu bekennen?
Was motiviert
Menschen, sich an die Gemeinde Christi (örtlich) zu binden?
Was
demotiviert Menschen, sich an die Gemeinde Christi zu binden?
Was verstehen
Menschen heutzutage darunter, sich an die Gemeinde Christi zu binden?
Kirche und
öffentliches Leben:
Wie sieht der
Staat die Kirche im Allgemeinen?
Welche
Stellung nimmt die Kirche im öffentlichen Leben wahr?
Welche
Stellung nimmt die Evangelisch-altreformierte Kirche ein?
Wie sieht ihr
Umfeld sie?
Welche
Erwartungen hat das öffentliche Leben an die Evangelisch-altreformierte Kirche?
Gemeinsamer Ausschuß
der Evangelisch-reformierten Kirche
(Synode reformierter Kirchen in Bayern und Nordwestdeutschland)
und der
Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen
Pastor Hinnerk Schröder, Hardinghauser Straße 11,
49840 Uelsen
Pastor Habbo Heikens, Bessemsland 27, 49824
Emlichheim
24.09.1997
An die Kirchenräte der evangelisch-reformierten
und evangelisch-altreformierten Gemeinden
in Bad Bentheim, Bunde, Campen, Emden, Emlichheim,
Hoogstede, Ihrhove, Laar, Neermoor,
Nordhorn, Uelsen, Veldhausen und Wilsum (und an das Presbyterium der
Niederländisch-reformierten Gemeinde in Wuppertal)
Liebe Schwestern und Brüder!
Ende 1994 ist Ihnen durch uns als Ausschuß ein
Fragebogen zugeschickt worden, dessen Ergebnisse wir inzwischen ausgewertet
haben. Ziel dieser Aktion war es, für die Arbeit im Gemeinsamen Ausschuß einen
Überblick über den derzeitigen Stand der Zusammenarbeit und der Beziehungen
zwischen den Gemeinden vor Ort zu bekommen. Im Laufe des Jahres 1995 sind diese
Fragebögen wieder eingereicht worden. Der Ausschuß dankt Ihnen herzlich für die
Reaktionen. Die Auswertung ist für die weitere Arbeit im Gemeinsamen Ausschuß
von großem Wert. Sie soll aber nicht zuletzt den Gemeinden vor Ort eine Hilfe
und Orientierung bei dem Bemühen sein, die Zusammenarbeit zu gestalten und zu
fördern. Deshalb berichten wir Ihnen über Bemerkenswertes, was uns bei der
Auswertung der Antworten aufgefallen ist und über unsere Schlußfolgerungen und
Empfehlungen. Wir verbinden damit einen kurzen Rückblick auf unsere
Ausschußarbeit und einen Ausblick auf das, was wir uns vorgenommen haben.
Vor nunmehr 9 Jahren, am 14. Juni 1988, hat der
Ausschuß seine Aktivitäten aufgenommen und sich inzwischen jährlich zweimal zu einer Sitzung getroffen.
Eine ganze Reihe von Themen und Arbeitsbereichen standen auf der Tagesordnung,
die im gemeinsamen Interesse unserer beiden Kirchen liegen. Die Ergebnisse der
Gespräche bis 1994 sind in der Broschüre „Gemeinsam unterwegs“ zu finden,
welche der Ausschuß 1994 herausgegeben hat. Sie enthält kirchengeschichtliche
Dokumente und Texte von gemeinsam getroffenen Vereinbarungen und Ergebnisse der
Ausschußarbeit. Diese Broschüre soll dazu dienen, „bestimmte Ereignisse und
Dokumente nicht in Vergessenheit geraten zu lassen, Informationen über die
Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen beiden Kirchen zu vermitteln und zum
Nachdenken über den hinter uns und vor uns liegenden Weg einzuladen“ (Zitat aus
dem Vorwort). Bei dieser Gelegenheit erinnern wir gerne noch einmal an diese
Texte und regen an, damit in den Gemeinden zu arbeiten.
Der Gemeinsame Ausschuß hat sich seitdem u.a. mit
folgenden Themen beschäftigt:
Seelsorge und Unterricht in Schulen, Arbeit am neuen
Gesangbuch (speziell betr. Psalter und Neufassung des Heidelberger Katechismus),
Vikarsausbildung, Jugendarbeit, Gottesdienstordnungen und Formulare, Mission,
Kirchenbuch des Reformierten Bundes, Diakonie.
Diese Auflistung an Themen zeigt, daß es weit mehr
Felder gemeinsamer Arbeit und Verantwortung gibt als in den Fragebögen zur
Sprache kommen.
Mit dem Thema „Konfirmation - Ablegen des
Glaubensbekenntnisses“ hat sich der Ausschuß ein nächstes Schwerpunktthema
gewählt.
Neue Wege in der Ausschußarbeit wurden im Oktober
1996 in der Weise beschlossen, daß die nächsten Sitzungen in Orten stattfinden,
in denen es sowohl reformierte als auch
altreformierte Gemeinden gibt. Ein Tagungsordnungspunkt wird dann jeweils das
Gespräch mit Vertretern der örtlichen Kirchenräte über die gemeinsame Arbeit
sein. Ein Anfang wurde bereits in Bunde gemacht. Der nächste Tagungsort wird
Veldhausen sein.
Der Ausschuß verspricht sich davon einen besseren
Einblick in die Situation vor Ort für seine Arbeit und möchte auf diese Weise zugleich die Kontakte zwischen den
Gemeinden im Sinne seines Auftrages fördern. Wir hoffen auf gute und
segensreiche Gespräche, die allen Beteiligten eine Hilfe sein können.
Seit Beantwortung der Fragen sind bereits wieder
etwa zwei Jahre vergangen. Die Ergebnisse vermitteln deshalb nicht mehr den
aktuellen Stand. Zu berücksichtigen ist außerdem, daß die Kirchenräte die
Fragen unterschiedlich ausführlich beantwortet haben. Dadurch ergeben sich
Schwierigkeiten beim Vergleichen und bei der Einschätzung der Verhältnisse vor
Ort. Manches an gemeinsamen Aktivitäten ist in verschiedenen Fragebögen
vermutlich unerwähnt geblieben, weil es vergessen wurde oder weil es schon als
so selbstverständlich gilt, daß ein ausdrücklicher Vermerk nicht mehr als nötig
erachtet wurde.
Zu berücksichtigen ist weiter, daß bei den Antworten
unterschiedlich hinsichtlich der Informationen über ökumenische Kontakte mit
allen Kirchen am Ort verfahren wurde. Während einige Kirchenräte sie erwähnen,
verzichten andere offenbar deshalb darauf, weil sie nicht das direkte
Verhältnis zwischen evangelisch-reformierter und evangelisch-altreformierter
Gemeinde betreffen (z.B. Bibelwochen, Passionsgottesdienste,
Arbeitsgemeinschaften der Kirchen, Schulgottesdienste, Asylkreise , Austausch
von Gemeindebriefen usw.) Aus diesen Gründen ist es schwierig, aufgrund der
Fragebogenaktion – gerade auch durch den Vergleich der Antworten – einen
zuverlässigen Eindruck zu gewinnen.
Trotz der erwähnten Schwierigkeiten bei der
Auswertung bestätigen die Antworten deutlich den Eindruck, daß das Verhältnis zwischen
den evangelisch-reformierten und evangelisch-altreformierten Gemeinden
erheblich besser geworden ist. Die Offenheit im Umgang miteinander wächst.
Es herrscht Dankbarkeit für das gewachsene
Verständnis füreinander, für die Möglichkeiten der Zusammenarbeit und für die
versöhnte Vielfalt, die sich in den Kontakten und gemeinsamen Aktivitäten
zeigt. Vieles ist längst zur Normalität geworden, was vor Jahren noch recht
schwierig oder sogar unmöglich schien.
Allerdings stellt sich die Gemeinschaft zwischen
evangelisch-reformierten und evangelisch-altreformierten Gemeinden vor Ort unterschiedlich
intensiv dar. In der Grafschaft Bentheim gestaltet sie sich im allgemeinen
entkrampfter und unkomplizierter als in Ostfriesland. Das wird seinen Grund
u.a. darin finden, daß in Ostfriesland auf evangelisch-altreformierter Seite ein
Synodalverband fünf Synodalverbänden auf evangelisch-reformierter Seite
gegenübersteht. Eine evangelisch-altreformierte Gemeinde hat außerdem
zumeist mehrere evangelisch-reformierte Gemeinden als ihr
Gegenüber, weil die Gemeindeglieder in verschiedenen Orten mit je eigenen
reformierten Gemeinden leben. Das erschwert die Zusammenarbeit.
Für gewisse Schwierigkeiten sorgt auch zuweilen der
Unterschied hinsichtlich der Größe der beiden Gemeinden am Ort. Da wünscht die
größere z.B. mehr Offenheit seitens der Kleineren. Die Kleinere erwartet
dagegen von der Größeren eine stärkere Berücksichtung ihrer Interessen und mehr
Verständnis für ihre eher zögerliche Haltung. Eine Rolle spielt auch der Unterschied
zwischen Volkskirche und Freikirche. In der Freikirche werden die Meinung und
Stimmung an der Basis stärker ins Gewicht fallen als in der Volkskirche. In der
Freikirche ist die Sorge um den Erhalt der Gemeinschaft in der eigenen Gemeinde
größer als die in der Volkskirche. Erschwerend für die Zusammenarbeit wirken
sich mancherorts auch starke Traditionen aus, von denen man sich nicht trennen
möchte.
Am weitesten ist die Zusammenarbeit zwischen
evangelisch-reformierten und evangelisch-altreformierten Gemeinden vor Ort im
Bereich der Evangelisationen, Bibelwochen und Kinderbibelwochen gediehen.
Überall werden sie gemeinsam begangen. In den meisten Orten der Grafschaft
Bentheim gibt es gemeinsame Passionsgottesdienste. In Ostfriesland gibt es sie
offenbar nicht.
Andere gemeinsame Gottesdienste finden – örtlich
unterschiedlich – zum Weltgebetstag statt, zum Reformationstag, am Grafschafter
Bittag, für Urlauber und Kurgäste, für Schulanfänger oder zum
Schuljahresabschluß, im Rahmen der Allianz-Gebetswoche, am Himmelfahrtstag, zum
9. November, am Buß- und Bettag, als sonntäglicher Abendgottesdienst oder auch
als Friedensgottesdienst. Dabei gilt es zu berücksichtigen, daß diese
Gottesdienste zumeist nicht Ausdruck der speziellen Gemeinschaft zwischen
evangelisch- reformierten und evangelisch- altreformierten Gemeinden sind,
sondern daß sie ökumenisch (alle Gemeinden am Ort einschließend) veranstaltet
werden.
Gemeinsame Gottesdienste am Sonntag sind noch sehr
selten. Gelegentlich wird gemeinsam das Abendmahl gefeiert. Besonders weit ist
in diesem Bereich die Gemeinschaft zwischen den Gemeinden in Veldhausen
gediehen, wo während der Zeit der Renovierung der reformierten Kirche
gemeinsame Gottesdienste einschließlich der Sakramentsbedienung in der altreformierten
Kirche stattfanden.
Es fällt auf, daß bei gemeinsam gestalteten
Gottesdiensten – wie oben aufgelistet – der Besucheranteil der jeweiligen
Gemeinde im allgemeinen geringer ist als bei den „eigenen“ Gottesdiensten.
Manche Gemeindeglieder lehnen grundsätzlich gemeinsame Gottesdienste ab.
Andere, sonst treue Gottesdienstbesucher, nehmen nicht teil, weil ihre
Abwesenheit in gemeinsamen Gottesdiensten weniger auffällt als in eigenen.
Das ist sehr zu bedauern, weil ja gerade gemeinsam
gefeierte Gottesdienste zum Ausdruck bringen und auch bringen sollen, daß beide
Gemeinden sich dem einen Herrn der Kirche zugehörig wissen und in ihm und im
gemeinsamen Bekennen Gemeinschaft haben.
Ein Ausdruck gewachsener Gemeinschaft ist auch der Kanzeltausch.
Es gibt ihn inzwischen in den meisten Gemeinden. Außerdem helfen reformierte
Pastoren in evangelisch- altreformierten Gemeinden verschiedentlich durch
Vertretungsdienste aus. In Gemeinden, in denen man bisher noch keinen
Kanzeltausch kennt, ist die Entwicklung unterschiedlich weit. Es wird durch Gespräche
vorbereitend daran gearbeitet. Es wird zuweilen von einer Gemeinde gewünscht,
während die Nachbargemeinde sich zögerlich verhält.
Gemeinsame Gottesdienste und der Kanzeltausch
sollten gefördert werden, weil sie wichtig sind auf dem Weg einer guten Kirchengemeinschaft
und weil sie nicht erst als deren Abrundung betrachtet werden sollten. Die
Gemeinschaft muß aber wachsen und kann nicht erzwungen werden. Dabei gilt es
die besonderen Traditionen der einzelnen Gemeinden und Ortschaften zu berücksichtigen.
Kirchengemeinschaft darf sich niemals so gestalten, daß sie als eine Bedrohung
einer Gemeinde oder einer Kirche empfunden wird. Sie soll als Bereicherung für
alle erkennbar sein. Mit der Befürchtung z.B., daß durch vermehrte Zusammenarbeit
und Gemeinschaft zuviel Eigenes verloren geht und die Gemeinschaft der eigenen
Gemeinde Schaden nimmt, gilt es sorgsam und einfühlsam umzugehen.
Auf dem Weg zu mehr Gemeinschaft im Bereich der
Gottesdienste bietet sich folgende Reihenfolge an: Schulgottesdienste - Gottesdienste im Rahmen der Bibelwochen -
Passionsgottesdienste - Gottesdienste an kirchlichen Feiertagen (Himmelfahrt,
Bußtage z.B.) - Kanzeltausch am Sonntag - gemeinsame thematisch orientierte Gottesdienste – gemeinsame Abendmahlsfeiern.
In den meisten Gemeinden finden gemeinsame
Kirchenratssitzungen statt, oft in regelmäßigen Abständen. Kirchenräte haben viele
gemeinsame Anliegen, stehen vor manchen gemeinsamen Herausforderungen. Diese
sind nicht nur im kirchlichen Bereich angesiedelt sondern auch im
gesellschaftlichen. Der Erfahrungsaustausch, gemeinsames Beraten und Planen,
einander informieren und evtl. gemeinsam entworfene Stellungsnahmen zu
aktuellen Geschehnissen und Themen kommen beiden Gemeinden am Ort zugute.
Hilfreich ist es, wenn Kirchenräte gemeinsam eine
Liste mit möglichen Gesprächsanliegen und Themen als Ideenbörse für künftige
gemeinsame Sitzungen erarbeiten.
Treffen der Pastoren und Pastorinnen aus benachbarten Gemeinden
gibt es ebenfalls an den meisten Orten. Auch sie sind wichtig für den
Gemeindekontakt, für das Verständnis füreinander und für den Abbau von
Vorurteilen. An Orten mit weiteren Gemeinden als nur einer
evangelisch-reformierten und einer evangelisch-altreformierten nehmen gewöhnlich Pastorinnen und Pastoren
aller Konfessionen an solchen Treffen teil.
Am intensivsten gestaltet sich die Zusammenarbeit in
Kreisen und Gruppen vor Ort in der Kirchenmusik (Chortreffen, gemeinsame
Aktionen der Kirchenchöre und Posaunenchöre). An vielen Orten wird die
Flüchtlings- oder Asylarbeit gemeinsam verantwortet. Es gibt verschiedentlich
gemeinsame Altenarbeit, Frauen - und Männerarbeit. Es finden sich gemeinsame
theologische Arbeitskreise, Bibelkreise, Gesprächskreise,
Arbeitsgemeinschaften, Friedensgruppen, Basare, ökumenische Ausflüge. Es gibt
in Uelsen z.B. eine gemeinsam getragene Bücherstube.
Bemerkenswert ist es, daß der Bereich Jugendarbeit
in den Fragebögen völlig fehlt Eine geregelte Zusammenarbeit gibt es offenbar
diesbezüglich nicht. Es scheint relativ wenig Kontakte zu geben. Bekannt ist
wohl, daß auf dem Gebiet der Musik vereinzelt zusammengearbeitet wird (z.B.
gemeinsame Aktionen der Jugendchöre) und dass es im Bereich der
Jugendfreizeiten Berührungspunkte gibt (z.B. offene Teilnehmerlisten). Da sich
die gemeindeeigene Jugendarbeit oft schon als recht schwierig erweist, sind
gemeinsame Aktivitäten mit Jugendorganisationen der jeweils benachbarten
Gemeinden offenbar noch schwerer zu realisieren.
Gleichwohl und gerade deshalb verdient die
Jugendarbeit besonderes Interesse innerhalb der gemeinsamen Arbeit vor Ort. Die
vorhandenen Möglichkeiten sollten genutzt werden. Hier empfiehlt sich z.B. die
Teilnahme an Mitarbeiterschulungen, die im Bereich unserer beider Kirchen
durchgeführt werden. Hier wären auch gemeinsame Schulungen sinnvoll. Bei der
Vorbereitung und Durchführung von Freizeiten bieten sich über die „offenen
Teilnehmerlisten“ hinaus gewiss Gelegenheiten zur Zusammenarbeit. In allen
Synodalverbänden der Evangelisch-reformierten Kirche gibt es Jugendreferenten,
die gerne mit Rat und Tat den örtlichen Jugendgruppen zur Seite stehen.
Im Bereich der Diakonie gibt es eine seit langem
bestehende Zusammenarbeit zwischen reformierten und altreformierten Gemeinden.
Vor Ort liegt sie ja auch sehr nahe, weil die Bürger, welche diakonische
Dienste und Einrichtungen in Anspruch nehmen, zu verschiedenen Gemeinden
gehören und in der Betreuung diesbezüglich kein Unterschied gemacht wird. Da
bietet sich die Gemeinsamkeit schon als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung an.
So gibt es gemeinsame Trägerschaften bei den
Diakonie- und Schwesternstationen oder auch die Unterstützung solcher Stationen
in reformierter Trägerschaft durch die altreformierte Gemeinde.
In verschiedenen Orten gibt es inzwischen
vertraglich geregelte Mitträgerschaften bei Kindergärten oder die Förderung von
Kindergärten in reformierter Trägerschaft durch altreformierte Gemeinden.
Gemeinsame Trägerschaften gibt es ferner beim
Eylarduswerk in Gildehaus, bei den Sozialen Diensten in Nordhorn, beim Diakonischen
Dienst, beim Paulinenkrankenhaus in Bad Bentheim, beim Altenpflegeheim
Rheiderland in Weener und bei den Eine-Welt-Tagen in der Grafschaft Bentheim.
Zur Krankenhauspfarrstelle in Nordhorn leistet auch die
Evangelisch-altreformierte Kirche einen jährlichen finanziellen Beitrag. In
gleicher Weise beteiligt sich die Evangelisch-altreformierte Kirche am
Diakonischen Werk der Evangelisch-reformierten Kirche in der Grafschaft
Bentheim. Seit langem wird dessen Kuren- und Freizeitangebot auch von altreformierten Gemeindegliedern
gerne angenommen.
In diesem Bereich sollten auch weiter alle
Gelegenheiten genutzt werden, sich gemeinsam den Herausforderungen zu stellen
und einander in der Hilfe für andere zur Seite zu stehen.
Eine organisierte Zusammenarbeit gibt es im
religionspädagogischen Bereich laut Fragebogen lediglich in Nordhorn. Aus
Uelsen wird von einem gemeinsamen Gespräch mit Lehrerinnen und Lehrern berichtet.
Ansonsten scheint es vor Ort keine Aktivitäten auf diesem Gebiet zu geben.
Zusammenarbeit zwischen den Kirchen gibt es allerdings in der Grafschafter
Arbeitsstelle für Religionspädagogik (GAR). In Ostfriesland gibt es die
Arbeitsstelle für Religionspädagogik in Aurich (ARO), die auch von reformierten
und altreformierten Lehrerinnen und Lehrern, Pastorinnen und Pastoren in
Anspruch genommen wird.
Im Bereich Religionspädagogik verdient die
Zusammenarbeit zwischen den Kirchen gewiß Förderung, zumal die gegenwärtigen
Herausforderungen alle gleichermaßen betreffen und die Schüler, um die es geht,
aus den verschiedenen Kirchen gemeinsam unterrichtet werden. Für Lehrerinnen
und Lehrer wie auch für Eltern und Schüler ist es ein wichtiges Zeichen des
Interesses und der Unterstützung, wenn vor Ort auch im Kontakt zwischen den
Gemeinden der Religionsunterricht auf der Tagesordnung steht.
Die Pastoren der evangelisch-altreformierten Kirche
werden seit zwei Jahren zu den Pastorenrüstzeiten der evangelisch-reformierten
Kirche auf Borkum eingeladen. Mehrere altreformierte Pastoren haben die
Gelegenheit zur Fortbildung und zum Gespräch mit den reformierten Pastoren und
Pastorinnen schon genutzt.
Der Gemeinsame Ausschuß hofft, Ihnen als
Kirchenräten mit diesen Informationen und Hinweisen eine Hilfe für Ihre Arbeit
zu bieten und auch eine Ermutigung zu weiterer Zusammenarbeit vor Ort. Damit
wir im Ausschuß unsere Arbeit in diesem Sinne weiterführen können, erwarten wir
Anregungen und Wunschäußerungen nicht
nur von den bereits erwähnten künftigen Sitzungen, in denen wir mit Vertretern
der jeweiligen Kirchenräte zusammentreffen. Wir sind auch dankbar für
anderweitige Reaktionen und laden herzlich dazu ein.
Mit herzlichen Grüßen und Segenswünschen
im Namen des Gemeinsamen Ausschusses
gez. Hinnerk Schröder gez. Habbo Heikens
Alle Ausschüsse,
Kommissionen und
Beauftragungen
werden von der halbjährlichen
Synode gewählt oder
ernannt.
V = Vorsitzender, S
= Schriftführer
der
Evangelisch-altreformierten Kirche in Niedersachsen
Dr. Gerrit Jan Beuker,
Hoogstede, V.
Gerold Klompmaker, Laar, S.
Siegfriede Verwold, Bad
Bentheim
Sekretär: Gerhard
Schrader, Campen
Albert Arends, Laar, V.
Fritz Baarlink,
Veldhausen, S.
Hermann Teunis, Ihrhove
Gerlinde Vennegeerts,
Emlichheim
Else de Vries, Neermoor
Heinrich Lüchtenborg,
Wuppertal V.
Jan Köster, Hoogstede, S.
Jan Alberts, Nordhorn
Günter Kolk, Ihrhove
Hans Lambers, Uelsen, ERK
Albertus Lenderink, Bad Bentheim
Heinrich Lüchtenborg,
Wuppertal, V.
Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede, S.
Hermann Assink, Veldhausen
Lothar Heetderks, Nordhorn
Gerhard Schrader, Campen
Jan Wortelen, Nordhorn
Gerold Klompmaker, Laar, V.
Habbo Heikens, Emlichheim,
S.
Gerda Gülker, Nordhorn
Hindrik Heerspink, Emden
Jan Wortelen, Nordhorn
VertreterIn der Ev.-ref.
Kirche (11/2000)
Hildebrand Stegemann,
Emlichheim, V.
(Beauftragter Jan Remmers, Campen) S
Jans Rolf Leemhuis, Bunde
Friedhelm Schrader,
Emlichheim
Gerrit Jan Vette,
Veldhausen
Dirk Züter, Bad Bentheim
Helmut Büchsenschütz,
Wuppertal, V.
Jan Alberts, Nordhorn, S.
Fritz Baarlink, Veldhausen
Elsine Wortelen, Nordhorn
Gesine van der Zanden,
Nordhorn
Hermann Teunis, Ihrhove, V.
Johannes Köster, Nordhorn,
S.
Arend Klompmaker, Bad Bentheim
Francien Janse-Balzer,
Ihrhove
Jenni Rottmann, Hoogstede
Dieter Wiggers, Wilsum, V.
Lothar Heetderks, Nordhorn, S.
Margret Eichwede,
Veldhausen
Hilde Graalmann, Ihrhove
Heye Heikens, Emlichheim
Friedhelm Schrader,
Emlichheim
Hermine Roseman, Hoogstede
Kommissionen werden
für zeitlich begrenzte Aufträge ernannt.
Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede,
V.
Habbo Heikens, Emlichheim,
S.
Jan Alberts, Nordhorn
Lothar Heetderks, Nordhorn
Dr. Gerrit Jan Beuker,
Hoogstede, V.
Dirk Züter, Bad Bentheim, S.
Heinrich Lüchtenborg,
Wuppertal
Karl-Heinz Schipper, Emden
Gerrit Jan Vette,
Veldhausen
In der Regel gelten
die Beauftragungen für sechs Jahre,
wenn kein anderer
Zeitraum angegeben ist.
Wilhelm Vennegeerts, Bunde
Wiebe Bergsma, Emden
Gerhard Schrader, Campen
(1994)
Hermann Assink, Veldhausen
(11/00)
Dr. Gerrit Jan Beuker,
Hoogstede (11/00)
Jan Alberts, Nordhorn
Gerhard Naber, Nordhorn
Gerhard Naber, Nordhorn
Habbo Heikens, Emlichheim
Lothar Heetderks, Nordhorn
Wilhelm Vennegeerts, Bunde
Heinrich Lüchtenborg,
Wuppertal (11/00)
Hermann Teunis, Ihrhove
(05/2001)
Dr. Gerrit Jan Beuker
(1988)
Theologieausschuss plus
Traute Heikens, Campen
Kees Hartkamp, Bunde
plus zwei wechselnde
Vertreter
der Gereformeerde Kerken
(Overijssel-Flevoland)
Hermann Breukelman,
Hoogstede (1998?)
Jan Remmers, Campen (1989 Vors., 04/95 Beauftr.)
Gerhard Schrader (1988)
Jan Alberts, Nordhorn
Fritz Baarlink, Veldhausen
Gerrit Jan Beuker,
Hoogstede
Hermann Teunis (1996)
Dr. Gerrit Jan Beuker
Fritz Baarlink, Veldhausen
Wilhelm Vennegeerts, Bunde
Else de Vries,
Moormerland
Fritz Baarlink, Veldhausen
Günter Kolk, Ihrhove
Heinrich Lüchtenborg,
Wuppertal (2001 – 2006)
Dieter Wiggers, Wilsum
08.2000
Gerold Klompmaker
(05/2001)
Dieter Wiggers und Team
Präses der Gesamtsynode: Garrelt Duin, Hinte
Pastor
Reinhard Uthoff, Aurich
Silke Rath, Neermoorpolder
Norbert Nordholt, Schüttorf
Pastor Bernd Roters,
Veldhausen
Karin Kürten, Hannover
Pastor Roland Trompeter,
Rinteln-Möllenbeck
kraft Amtes:
Präsident Ernst-Joachim Pagenstecher, Leer
Landessuperintendent Walter Herrenbrück, Leer
Landessuperintendent Walter Herrenbrück
Präsident Ernst-Joachim Pagenstecher
Pastor Roland Trompeter
Norbert Nordholt
als Dezernent: Theologischer Rat Dr. Alfred Rauhaus
Ein Teil der Mitglieder im Diakonieausschuss,
Jugendausschuss und Frauenausschuss sowie sämtliche Mitglieder im Rechtsausschuss,
Legitimationsausschuss, Finanzausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss werden
von der Gesamtsynode gewählt bzw. berufen. Alle übrigen Ausschussmitglieder und
Beauftragten beruft das Moderamen.
|
1.
Ausschuss für Ältestenpredigerinnen und Ältestenprediger |
Walter Herrenbrück, Leer Maria Iwamoto, Lüneburg Ahlerich Ostendorp Nordhorn Helmut Schneider, Norden Johanne Wenderoth, Celle |
|
2.
Diakonieausschuss |
Jannette Degenhardt, Uttum Hans Lambers, Uelsen Clemens Langemeyer, Lüneburg Gottfried Niemann, Bovenden Hans-Wilhelm Pruin, Möhlenwarf Jenny Robert-Linnemann, Nordhorn Jan-Egbert Strötker, Neuenhaus Jan Alberts von der Ev.-altref. Kirche |
|
3.
Finanzausschuss |
Bärbel Baum, Osnabrück Jakobus Baumann, Jemgum Siegfried Bergmann, Bad Bentheim Christian Hetzke, Chemnitz Dieter Mansholt, Emden Reinhard Sell, Northeim Friedhelm Stemberg, Neuenkirchen Heinrich Vrielmann, Nordhorn Detlef Wiehemeyer, Schüttorf |
|
4.
Ausschuss für Frauenarbeit |
Gisela Borchers, Großwolde Helga van Hoorn, Bunde Hannelore Mundt, Emden Brita Scheuermann, Bremerhaven Alide Wolters, Georgsdorf kraft Amtes: Brigitte Trompeter, Leer |
|
5.
Gemeinsamer Ausschuss der Ev.-ref. Kirche und Ev.-altref. Kirche |
Walter
Herrenbrück, Leer Norbert Nordholt, Schüttorf Ernst-Joachim Pagenstecher, Leer Siek Postma, Jennelt Silke Rath, Neermoorpolder Bernhard Roth,
Veldhausen |
|
6.
Ausschuss „Juden und Christen“ |
Gundula Aißlinger, Laar Rainer Deters, Bentheim Dieter Krabbe, Nürnberg Gerda Pruin,
Möhlenwarf Aleida Siller,
Hannover Uwe Wiarda, Leer Gerhard Naber, Nordhorn (EAK) |
|
7.
Jugendausschuss |
Dr. Herbert Asselmeyer, Angerstein Tanja Busch, Freren Meike Düselder, Emden Alfred Mengel, Lengerich Ralf Zielinski, Leer kraft Amtes: Hilke Klüver, Leer |
|
8.
Ausschuss für Kirchenmusik |
Gundula Aißlinger, Laar Ingo Brookmann, Loga Christa Davids,
Bunde Ulrich Göttges,
Hann.-Münden Margret
Heckmann, Nordhorn Elke Mengel, Lengerich Heike
Parschat, Bad Pyrmont Marita Sporreé, Loppersum kraft Amtes mit beratender Stimme: Angela Diemert, Weener Edzard Herlyn, Canum Helga Hoogland, Leer Alfred Rauhaus, Leer Harald Vogel, Leer |
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9.
Ausschuss für Konfirmandenarbeit |
Edeltraud Bode, Großwolde Thea Bogena, Pilsum Michael Ebener, Lüneburg Gerhard Kortmann, Nordhorn Heinz-Hermann Nordholt, Nordhorn Christoph Rehbein, Göttingen Friedrich-August Schaefer, Emden |
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10.
Legitimationsausschuss |
Dr. Michael Benndorf, Eddigehausen Hans-Wilhelm Pruin, Weener Friedrich Stuckwisch, Nordhorn |
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11.
Ausschuss für Partnerschaft und Mission |
Edzard Busemann-Disselhoff, Ihrhove Thomas Fender, Schüttorf Martin Goebel, Hannover Christine Kimmich, Loga Ahlerich Ostendorp, Nordhorn Gottfried Peters, Nordhorn Karin Saathoff, Hinte Anne Töpfer, Bovenden Günter Baum, Osnabrück, als Präses der
Norddeutschen Mission und Ernst-Joachim Pagenstecher, Leer, als Mitglied des
Rates der VEM mit beratender Stimme |
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12.
Rechtsausschuss |
Dr. Michael Benndorf, Eddigehausen Hartmut Eggert, Holthusen Hilke Harms, Bremerhaven Hans-Joachim Höppner, Emden Roland Jürgensmeier, Hannover Werner Keil, Bremerhaven Heinrich Frese, Nordhorn Wilhelm Steenweg, Schüttorf Friedrich Stuckwisch, Nordhorn |
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13.
Rechnungsprüfungsausschuss |
Wilhelm Neef, Hinte Siegfried Oldekamp, Schüttorf Gabriele Schulz, Gifhorn |
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14.
Schulausschuss |
Bernd Müller, Holthusen Friedrich-August Schaefer, Emden Klaus Schagon, Osnabrück Geertken Vischer-Henny, Nordhorn Gerhard Naber, Nordhorn (EAK) |
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15.
Theologischer Ausschuss |
Eberhard Busch, Göttingen Walter Herrenbrück, Leer Hans-Wilfried Haase, Lüneburg Hilke Klüver, Leer Rita Kortmann, Hamburg Andreas
Lindemann, Bielefeld Alfred Mengel, Lengerich Tjabo Müller, Wilsum Alfred Rauhaus,
Leer Aleida Siller,
Hannover Habbo Heikens,
Emlichheim (EAK) |
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16.
Ausschuss für Verstreute Reformierte |
Klaus Bröhenhorst, Hildesheim Hebo Groeneveld, Stolzenau, Hans-Wilfried Haase, Lüneburg Georg Rieger, Nürnberg Hans Georg Vorholt, Sulingen |
Alle Beauftragten werden vom Moderamen der
Gesamtsynode für sechs Jahre berufen bzw. entsandt. Eine wiederholte Berufung
bzw. Entsendung ist möglich.
Bernd Roters, Veldhausen und Silke Rath, Neermoorpolder,
als reformierte Vertreter in die Synode der Evangelisch-altreformierten Kirche
entsandt.
Albert
Groeneveld, Aurich, kommissarischer
Datenschutzbeauftragter der Evangelisch-reformierten Kirche
Ahlrich
Ostendorp, Schulpastor in Nordhorn,
Beauftragter
für Ältestenpredigerinnen und Ältestenprediger
Günter Baum, Pastor in Osnabrück,
Beauftragter für Mission
und Missionstheologie
Gottfried Peters, Pastor und Moderator im Kloster Frenswegen,
Beauftragter für die Praxis
der Ökumene
und zur Begleitung des
Konziliaren Prozesses berufen.
Gebhard Vischer, Pastor in Greetsiel,
Beauftragter Freizeit,
Erholung und Tourismus
Hans-Jürgen
Kretzmer-Janßen, Pastor in Uphusen,
Beauftragter für Gehörlosenseelsorge
Gert Veldmann, Pastor in Georgsdorf,
Beauftragter für Notfallseelsorge
Reinhard Hendriks, Pastor in Emden,
Beauftragter für Spätertaubte
und Schwerhörige
Berthold
Schröder, Schulpastor in Papenburg,
Beauftragter für Sekten
und Weltanschauungsfragen
Jann Schmidt, Pastor für Öffentlichkeitsarbeit,
Beauftragter für den Deutschen
Evangelischen Kirchentag
Hilke Klüver, Landesjugendpastorin,
Beauftragte für die Begleitung
der Theologiestudierenden
Ernst-Ulrich Göttges, Pastor in Hann. Münden,
Beauftragter für Polizeiseelsorge
Heinz-Hermann Nordholt, Pastor in Nordhorn,
Beauftragter für Männerarbeit
Dietrich Bode, Pastor in Großwolde,
Beauftragter für Kriegsdienstverweigerung
Alfred Mengel, Pastor in Lengerich,
Beauftragter für den Kindergottesdienst
Ahlerich Ostendorp, Pastor in Nordhorn,
Beauftragter für Islamfragen
Anne Töpfer, Pastorin in Bovenden,
Beauftragte für Südafrika
Helmut Pante, Pastor i.R. in Meppen,
Beauftragter für
Gemeindeaufbau und Volksmission
N.N.
Beauftragte / Beauftragter
für Friedensfragen
N.N.
Beauftragte / Beauftragter
für Gefängnisseelsorge
N.N.
Beauftragte / Beauftragter
für Ausländerfragen
[1] Im altreformierten Beiheft auf Seite 34 in Form III wird nur die Frage gestellt „Wollt ihr Glieder Gemeinde sein, die diesen Glauben bekennt?“ Man könnte fragen: Ist das noch „Öffentliches Glaubensbekenntnis“?, zumal diese Frage identisch ist mit der in einigen reformierten Gemeinden gebräuchlichen. Die hier aufgeführte Konfirmationsfrage wird bei den Altreformierten nur in der Niederländisch-reformierten Gemeinde Wuppertal-Elberfeld gestellt. In dieser Gemeinde gibt es einen dreijährigen Konfirmandenunterricht. In den anderen altreformierten Gemeinden besuchen die Jugendlichen sechs bis neun Winterhalbjahre den kirchlichen Unterricht.
[2] Die Darstellung der beiden Ökumenischen Modelle orientiert sich an einem Aufsatz von Ulrich H.J. Körtner unter dem Titel: „Paradigmenwechsel? Wandlungen im Einheitsverständnis der protestantischen Kirchen.“ (Evangelische Theologie 56. Jahrg. 8. 528 –548).
[3] Die Fragen aus dem altreformierten Papier zum Gemeindeaufbau finden sich in diesem Heft im Anschluss an dieses Referat.