Union und Konfession

Abscheidung, Konfession und Union:

Die Altreformierten von der Trennung 1834 bis zur Vereinigung 2000 plus x

Kloster Frenswegen 5.12.2000

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Im Sinne von Immanuel Kant (1724-1804) kann man die Entstehung der EAK seit 1838 sehen als ein „Heraustreten des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“.[1]

Bis zu dieser Zeit hatte die Bevölkerung der Grafschaft Bentheim kaum eine Möglichkeit, sich frei für eine Kirche zu entscheiden. Der Übertritt zum Christentum etwa rund 800 n. Chr. war mehr erzwungen als freiwillig. 1544 wurde der Graf van Bentheim lutherisch und seine Grafschaft mit ihm; 1588 wechselte er und seine Grafschaft mit ihm zum reformierten Glauben. Seine Bürger, sein Volk, wurde nicht gefragt. Der Fürst beriet sich mit seinem Hofprediger und mit den übrigen Predigern der Grafschaft. Aber die waren doch leicht schon in Zugzwang. Wer dem Ansinnen des Fürsten nicht folgte, verlor Amt und Stellung. So war es jedenfalls wenig später. Der Konfessionswechsel 1544 und 1588 mag durchaus auch von den Predigern der Grafschaft angeregt und gefordert worden sein. Das letzte Wort darüber hatte der Fürst.

Genau 250 Jahre nach dem letzten Konfessionswechsel der Grafschaft erklären nach und nach fünf Prozent der Bevölkerung ihren Austritt aus der verfassten Kirche. Sie stehen im Niemandsland – denn in vielen Dörfern ist es undenkbar, dass es neben der einen großen reformierten Kirche eine zweite kleine Kirche geben kann. Die Ausgetretenen werden als Separatisten bezeichnet und verurteilt, als Getrennte, als Unruhestifter und Zerstörer der Kirche. Ihre Geschichte habe ich 1988 im Buch „Umkehr und Erneuerung“ beschrieben.

Sie treten aus um ihres Gewissens willen. Der Austritt wird ihnen schwer gemacht. Eigentlich sehen die staatlichen Gesetze einen solchen Austritt vor 1848 gar nicht vor. Die eigentümlichen politischen Verhältnisse der Grafschaft Bentheim, die enge Verquickung von Kirche und Staat in dieser Grafschaft, machen ein eigenes Gemeindeleben von 1838 bis 1848 vollends unmöglich.

Zehn Jahre nach den ersten Gemeindegründungen in Uelsen 1838, in Bentheim und Gildehaus 1840 können die ersten Pastoren erst offiziell in ihr Amt eingeführt werden: Jan Berend Sundag für die Ober- und Jan Bavinck für die Niedergrafschaft.

Der Übergang des Königreichs Hannover nach Preußen in 1866 und die Errichtung der Standesämter in 1873 bringen weitere und vollständige Freiheit für die „Abgeschiedenen“, wie sie damals noch immer heißen.

1845 ist eine Gemeinde in Emlichheim und eine in Hoogstede entstanden. Die Kirchenräte beider Gemeinden sind bis auf eine Person 1847 vollständig in die USA ausgewandert. Die Gemeinde Hoogstede wurde 1851 Teil von Emlichheim, weil fast alle ihre Glieder in den USA waren.

1848 entsteht die Gemeinde Wilsum, 1849 Veldhausen.

Gildehaus und Bentheim verschmelzen in dieser Zeit wieder zu einer Gemeinde. 1885 entsteht Laar, 1911 zwei Gemeinden Brandlecht und Nordhorn und 1953 wird in Hoogstede wieder eine eigene Gemeinde neu gegründet.

Die altreformierte Nordhorner Gemeinde ist zeitgleich mit der Ev.-freikirchlichen Gemeinde, den Baptisten entstanden. Ein Teil der altreformierten Nordhorner bildete sogar die Baptistengemeinde. Ähnliches war schon um 1860 in Emden passiert, wo ein Teil der altreformierten Gemeinde Gründerväter und –mütter der dortigen Baptistengemeinde wurden.

1834, im selben Jahr, in dem Hendrik de Cock, hervormder (also reformierter) Pastor in Ulrum im Groningerland, mit einer „Akte der Abscheidung“ gegen den Verfall der Kirche protestiert und nach einer Suspendierung austritt, im selben Jahr 1834 gründet Johann Gerhard Oncken (1800 – 1884) in Hamburg am 23. April die erste deutsche Baptistengemeinde in Hamburg. Oncken machte Missionsreisen durch alle deutschsprachigen Länder. Handwerksburschen bekamen als Auftrag mit, auf der Wanderschaft neue baptistische Gemeinden zu gründen. „Jedes Gemeindeglied sollte ein Missionar, ein Bekenner, sein“. „Die Gemeinden selbst sind die rechen Missionsgesellschaften“. Diese Gemeinden sind Personalgemeinden. Es gibt bei ihnen keine festen Gemeindegrenzen. Und sie sind sehr independentistisch geprägt, also recht unabhängig und eigenständig. Bei Onckens Tod 1884 zählen die Baptisten 30.000 Glieder in 165 Gemeinden in ganz Deutschland.[2] Ihre Strategie war offenbar erfolgreich.

Die Baptisten gehören zu einer anderen Art von Freikirche, zu einer anderen Kategorie Kirche als die Altreformierten.

Eigentlich gibt es zwei Arten von Freikirchen, die klassischen Freikirchen und die konfessionellen oder sogar die „altkonfessionellen“, wie Georg Hinzen  sie 1996 in der „Kleine Konfessionskunde herausgegeben vom Johann-Adam-Möhler-Institut“ nennt. Zu diesen gehören die Altlutheraner, die Altreformierten und die Altkatholiken.

Konfessionelle oder altkonfessionelle Freikirchen: Altlutheraner, -reformierte u. kath.

Es gibt im übrigen – das als Zwischenbemerkung – in Deutschland wesentlich mehr Freikirchen als Landeskirchen. Es gibt 24 Landeskirchen und sicher über 50 Freikirchen in D.

Viele dieser Freikirchen sind im 19. Jahrhundert entstanden.

Umfeld

Wir müssen versuchen, die Entstehung der EAK in einem größeren Umfeld zu sehen, so habe ich in den letzten Jahren gelernt. Ohne diese Hintergründe ist nicht zu erklären, warum ab 1838 altreformierte Gemeinden entstehen. Allein der niederländische Hintergrund mit den dortigen Trennungen seit 1834 ist dafür zu wenig.

Ich will auf zwei Punkte besonders hinweisen, einmal auf die Unionsbestrebungen besonders in Preußen unter Friedrich Wilhelm III (1797-1840) und FW VI (1840-1861) und auf die parallelen Entwicklungen in der Altlutherischen Kirche, heute der SELK.

Union und Konfession / Konfessionalismus

Aus Anlass der 300jahrfeier der Reformation wollte König Friedrich III von Preußen (1797-1840) im Jahr 1817 das Abendmahl gemeinsam mit Reformierten und Lutheranern feiern. Er lag damit im Trend seiner Zeit. (1817 schon im Herzogtum Nassau, 1817-22 Hessen, 1818 Rheinpfalz, Kurhessen). Die Union, die Vereinigung, war eine Abendmahlsgemeinschaft. 300 Jahre nach der Reformation feierten Ref. und Luth. gem. das Abendmahl. Es erhob sich zunächst wenig Widerspruch – bis der König 1821/2 auch eine Gottesdienstagende, eine liturgische Ordnung für den Gottesdienst herausgab. Darüber gab es großen Streit. Hatte der König überhaupt das Recht, sich in den Gottesdienst einzumischen? Der sog. Agendenstreit drängte die geplante ref.-luth. Union bis zum nächsten Jubiläum in den Hintergrund. Vielfach war diese Union auch schon vollzogen worden.

SELK

1830 war die Confessio Augustana, das lutherische Bekenntnis, 300 Jahre alt. Es erhoben sich strenge Lutheraner, die eine Rückbesinnung auf das Bekenntnis forderten. Man spricht um 1830 von einem neuen „Konfessionalismus“. Hier und da sollte nun auch die ref-luth. Union mit Gewalt durchgeführt werden. Lutherische Pastoren und Professoren wurden suspendiert vom Amt – es bildeten sich eigene altlutherische Gemeinden vor allem in Breslau und in Schlesien. Der Staat versagte ihnen die Anerkennung. Eine Kabinettsorder vom 28.2.1834, die beruhigen sollte, weckte nur mehr Widerstand. Der König wollte die Union frei lassen, aber die Agende für alle verpflichtend machen.

Friedrich Wilhelm IV (1840-61) nahm die Zwangsmaßnamen seines Vaters sofort zurück. Er ließt die letzten verhafteten Pastoren frei. 1841 gründeten die Altlutheraner die „Evangelisch-lutherische Kirche in Preußen“, eine konfessionelle Freikirche. 1860 gehörten rund 55.000 Glieder dieser Kirche an. Innerhalb der AL gab es ab 1861 eine Trennungen und 1904 eine Vereinigung.[3]

AKK

Die Altkatholische Kirche, die dritte konfessionelle Freikirche, entstand nach dem Vatikanischen Konzil 1869/70, das die leibliche Himmelfahrt Mariens und die Unfehlbarkeit des Papstes zu Dogmen erhob. Um 1900 gehören dieser Kirche rund 30.000 Menschen an.[4]  Relativ schnell erhält sie auch staatliche Anerkennung und Rechte.

 

EAK – Bekenntnisse, <> Gemeinschaften

Die Altreformierten sind auch gegenüber diesen beiden anderen konfessionellen Freikirchen eine verschwindende Minderheit. Um 1900 zählen sie rund 1000 Glieder in Ostfriesland und etwas über 2500 in der Grafschaft Bentheim. Sie betonen die Bedeutung der Bekenntnisse, vor allem des Heidelberger Katechismus und des Niederländischen Glaubensbekenntnisses, das sie um 1865 annehmen, angeregt wohl auch durch niederländische Pastoren, die hier tätig sind und durch die Ausbildung ihrer eigenen Theologen in den Niederlanden.

Gegen Ende des 19. Jahrhunderts entdecken auch die reformierten Gemeinden der Grafschaft die Bedeutung des Heidelberger wieder. Er wird wieder allgemeines Lehrbuch im Konfirmandenunterricht und andere Katechismen, etwa der von Katerberg, werden wieder abgeschafft. 1882 entsteht die ERK in Preußen. Zwischen 1900 und 1950 arbeiten eine ganze Reihe sog. Kohlbrüggianer Pastoren vor allem in der Niedergrafschaft. Sie betonen Sündersein und Heiligung des Menschen allein aus Gnade und wenden sich gegen jede Werkgerechtigkeit. (Sie sind auch gegen jegliche Vereinstätigkeit in den Gemeinden, das ist bis heute in der NG spürbar.)

Die Altreformierten errichten um 1880 ihre eigene Theologische Schule, anfangs in Veldhausen, schlussendlich in Emden, die bis 1923 existiert. Johannes Jäger (1850 – 1925), ehemals Stadtmissionar der Evangelischen Gesellschaft, wird ihr einziger Dozent. Er bildet eine ganze Reihe von Theologen aus, die in D, NL und den USA arbeiteten.

Atreformierte erhalten um 1880 Unterstützung von Pastor Calaminus, dem damaligen Vorsitzenden des Reformierten Bundes und Schriftleiter der RKZ. Sie führen Gespräche mit Freien Evangelischen Gemeinden, sie unterhalten Beziehungen nach Schlesien zu freien reformierten Gemeinden, sie denken um 1890 nach über eine Beteiligung am neu gegründeten Reformierten Predigerseminar in Wuppertal. Aber immer wieder ziehen sie sich um ihres Bekenntnisses willen zurück.

Unterschiedliche Wertung der Feiertage (Schlesien), der Taufe (FeG) oder der Kirchenstruktur (Predigerseminar, Ref. Bund) lassen keine Einheit zu.

Weckruf 1922

Mit einem Flugblatt rufen die Altreformierten nach dem Ersten Weltkrieg die Gemeinschaften innerhalb der Landeskirchen auf, freie reformierte Gemeinden zu bilden. Es ist „Ein Weckruf an die reformierten Kirchen und Gemeinschaften Deutschlands im Zeitalter der Revolution.“ Soweit ich sehe, sind altreformierte Gemeinden durchaus unter niederländischem Einfluss zur Kirche gewordene Landeskirchliche Gemeinschaften. Deswegen schließen sich nach meinem Verständnis landeskirchliche Gemeinschaften und altreformierte Gemeinden aus. Der Weckruf zeigte keinen Erfolg. Die Altreformierten blieben außerhalb der anerkannten Kirche und die Gemeinschaften innerhalb.

Dabei sind altreformierte Gemeinden durchaus aus solchen Gemeinschaften, den samenkomsten oder offiziell den Konventikeln hervorgegangen. Dass es ursprünglich in Neuenhaus und Nordhorn keine und in der gesamten Obergrafschaft nur sehr wenige Altreformierte gab, mag auch mit anders gearteten oder nicht vorhandenen Konventikeln (Samenkomsten) begründet werden oder auch mit dem um den Isterberg herum schon früh bestehenden Gemeinschaftskreis der Evangelischen Gesellschaft.

 

Vorläufiger Anschluss 1923

1923 haben sich die altreformierten Gemeinden „vorläufig“ bei den Gereformeerden Kerken in Nerderland angeschlossen. Schon seit 1908 sind sie gemeinsam mit den Niederlanden in der Missionsarbeit tätig gewesen. 1923 bis rund 1980 fand der Hauptteil des theologischen Studiums in Kampen oder Amsterdam statt. Vor einem Monat wurde in Uelsen der erste altreformierte Pastor berufen, der nur in Deutschland studiert hat.

 

Kundgebung und Zweiter Weltkrieg

1934 gaben „die altreformierten Kirchen Deutschlands“ eine „Kundgebung zur kirchlichen Lage der Gegenwart“ heraus. Sie wenden sich gegen die nationalsozialistischen Umwälzungen. Sie betonen die Bedeutung des AT und die Alleinherrschaft Jesu Christi.[5] Die niederländische Kirchensprache wird ihnen 1936 verboten. Ein neues Gesangbuch muss her, die reformierten Psalmen werden übernommen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg erhält die Altreformierte Kirche um 1950 endlich die ersehnte Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht zuletzt auch durch Unterstützung der Besatzungsmacht und der Niederlande.

 

Lippe 1958

1958 wurden zum ersten Mal zwei altreformierte Theologen in die Lippische Landeskirche übernommen. Die Niederlande gingen mit Lippe eine engere Beziehung ein. Dies war der Auftakt für eine Annäherung der Altreformierten in Deutschland mit den Reformierten vor Ort.

In den sechziger Jahren gab es die ersten gemeinsamen reformiert-altreformierten Gottesdienste (1963 in Uelsen am Reformationstag, eine ganze Seite in den GN). Seit 1970 haben Reformierte und Altreformierte dasselbe Gesangbuch. Es gibt seitdem regelmäßig, meistens einmal im Jahr, ein gemeinsames Treffen des reformierten und altreformierten Kirchenrates vor Ort. Der Kanzeltausch entwickelte sich – innerhalb von 20 Jahren. Heute gibt es ihn in allen altreformierten Gemeinden der Grafschaft und fast überall in Ostfriesland. In den letzten fünf Jahren werden in der Grafschaft immer mehr und immer häufiger reformierte Pastoren für altreformierte Urlaubs- und Vertretungsdienste gefragt. In manchen Gemeinden vielleicht sogar bis zu zehn Prozent der Gottesdienste. (Am 1. Sonntag in 2001 predigten in vier von acht altreformierten Gemeinde reformierte Prediger.)  Zudem gibt es eine Reihe reformiert – altreformierter Prediger i.R., die in beiden Kirchen tätig waren und sind.

Seit 1983 arbeitet auch die Niederländisch-reformierte Gemeinde Wuppertal-Elberfeld, die Kohlbrüggegemeinde, eng mit der EAK zusammen. Sie ist sozusagen altreformiert geworden. Altreformierte Pastoren werden nach wie vor aus den Niederlanden und in die Niederlande berufen.

Konfession  - Unterzeichnungsformulare

Das Bekenntnis oder lieber das Bekennen der Kirche spielt noch immer eine wichtige Rolle in der EAK. So muss z.B. ein Pastor aus einer anderen Kirche sich einem Kolloquium unterziehen, bevor er berufen werden kann, einem Prüfungsgespräch über Bekennen und Ordnung der Kirche. Erst wenn seine Übereinstimmung und Vertrautheit mit dem Bekennen sich ergibt, kann er altreformierter Pastor werden.

Professoren, Pastoren, Älteste und Diakone unterzeichen je für ihre Aufgabe oder ihr Amt ein Formular, in dem sie versprechen, ihre „amtliche Arbeit zu verrichten in Verbundenheit mit dem Bekennen der Kirche und für dieses Bekennen einzutreten“.

Die Diskussion darüber, was wohl oder nicht mit diesem Bekennen der Kirche übereinstimmt, das die „Vorfahren … in den drei altkirchlichen und den drei reformierten Bekenntnisschriften zum Ausdruck gebracht“ haben, wird heute gerade etwa in der Versöhnungslehre heftig geführt.

Altreformierte Synoden bekennen seit 1882[6] am Anfang ihrer Tagung ebenfalls ihre Übereinstimmung mit dem Bekennen der Kirche.[7] Sollte jemand zu einer abweichenden Meinung kommen, ist er oder sie gehalten, dieses ... der zuständigen kirchlichen Versammlung zur Prüfung vorzulegen.                     (Ich lege Ihnen die Unterzeichnungsformulare vor.)

 

Altreformierte betonen die Selbständigkeit der einzelnen Gemeinden innerhalb eines größeren Synodalverbandes, die Unabhängigkeit von Jugend-, Männer-, Frauen- und anderen Vereinen und Kreisen in der Gemeinde, die Bedeutung der ehrenamtlichen Mitarbeiter und das „allgemeine Priestertum aller Gläubigen“. Sie kannten bis vor Kurzem kaum „passive“ Gemeindeglieder. In diesen Punkten sind sie stark mit anderen Freikirchen in Deutschland verwandt.

Gleichzeitig halten sie an ihrem reformierten Erbe fest, z.B. der Kindertaufe oder der Gruppenkonfirmation (nach sieben- bis achtjährigem Unterricht im Alter von 18 Jahren; jetzt „Öffentliches Glaubensbekenntnis“, früher „Zulassung zum heiligen Abendmahl“) und an der „Lehrpredigt“. Darin trägt die EAK ebenso landeskirchliche Züge wie auch in der klaren räumlichen Begrenzung ihrer Gemeinden in einzelnen „Kirchspielen“. Nicht persönliches Zeugnis und Überzeugung standen in ihrer Geschichte im Vordergrund, sondern die Übereinstimmung mit dem Bekenntnis und dem Bekennen der vorigen Generation. Noch viel mehr als reformierte Gemeinden waren und sind altref. Gem. vom Heidelberger Katechismus von 1561 geprägt. Neben dem „Wortgottesdienst“ am Sonntagvormittag (seit 1965/70 mit parallelem Kindergottesdienst) gab und gibt es am Sonntagnachmittag (oft auch Sonntagabend) einen zweiten sogenannten „Lehrgottesdienst“, in dem fortlaufend der Heidelberger Katechismus einmal in 3 bis 6 Jahren ausgelegt wird. Zusätzlich zum Heidelberger Katechismus spielt das Niederländische Glaubensbekenntnis von 1559 in der Geschichte der Evangelisch-altreformierten Kirche und für ihr Verständnis von Kirche eine wichtige Rolle.

Heute zählte die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen rund 6000 Gemeindeglieder in acht Gemeinden in der Grafschaft Bentheim und nach wie vor 1000 Gemeindeglieder in fünf in Ostfriesland. 1967 wurde die EAK Mitglied im Reformierten Bund und trat 1973 der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen bei. 1976 wurde sie Mitglied im Diakonischen Werk Stuttgart. Sie gehört zu den Gründungsmitgliedern des Evangelischen Missionswerks in Hamburg

 

Die freiwillige Union in den Niederlanden

Fand die Union zwischen Reformierten und Lutheraner in Deutschland Anfang des 19. Jahrhunderts mehr oder weniger erzwungen und teilweise gegen erbitterten Widerstand stand, in den NL bahnt sich seit 1963 schon eine freiwillige Vereinigung zwischen Reformierten und Altreformierten an, in die seit etwa 1985 auch die Lutheraner einbezogen sind.

In den Niederlanden gibt es etwas über 2 Millionen Reformierte, rund 700.000 altreformierte und rund 20.000 Lutheraner. Damit sind die Niederlande neben der Schweiz und Ungarn das am meisten reformiert geprägte Land. Ungarn zählt heute ebenfalls 2 Mio Reformierte bei 10 Mio Einwohnern. Die Zahlen für die Schweiz sind mir nicht bekannt. In der ERK (Synode reformierter Kirchen in Bayern und NWD) gibt es gerade einmal 200.000 Glieder, ebenso in einzigen weiteren überwiegend reformierten Landeskirche, der Lippischen. Auch sie zählt rund 200.000 Reformierte.

1999 haben die oben genannten Kirchen, die altreformierte, die reformierte und die lutherische Kirche in den Niederlanden in Utrecht ein gemeinsames Dienstzentrum eröffnet, vergleichbar am ehesten mit einem Landeskirchenamt. Diese SoW Kirchen in den NL, der Name ist noch unklar, eine Zeitlang nannte sie sich die VPKN, ist so groß wie die größte deutsche Landeskirche, nämlich die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers.

Die Grenzen der Klassen und Provinzialsynoden sind einander in den NL inzwischen angeglichen. Eine gemeinsame Kirchenordnung ist verabschiedet, bis auf den einen Artikel über den Namen der Kirche. An den Ausführungsbestimmungen und weiteren Verordnungen wird noch gearbeitet.

Alle Gremien der drei Kirchen werden seit einigen Jahren ineinander geschoben und miteinander zu neuen Einheiten verwoben. Viele Organe gibt es schon gemeinsam. Man darf ganz sicher bis zum Jahre 2010 und vermutlich auch einige Jahre früher eine völlige Vereinigung der drei Kirchen erwarten. Damit ist dann das Rätsel im Titel um die Zahl 2000 plus x auch gelöst.

Man muss bedenken, Kirchentrennungen und Kirchenspaltungen haben eine große Tradition in den Niederlanden. Dort gibt es nicht nur zwei reformierte Kirchen wie bei uns hier, sondern mindestens zehn verschiedene reformierte Kirchen, viele davon oft in einem Dorf oder in einer Stadt.

1834 entstanden die gereformeerden, die altreformierten Gemeinden. Sie trennten sich schon sehr bald wieder in unterschiedliche Kirchen. Ab 1886 gab es eine erneute große Austrittsbewegung aus der hervormden, der reformierten Kirche in den NL unter der Führung von Abraham Kuyper, dem späteren Ministerpräsidenten der Niederlande und dem Gründer der Freien Universität.

Schon 1892 vereinigte sich seine Kirche mit der Altreformierten. Beide waren damals etwa gleich groß – die Unterschiede waren damals größer als heute zwischen hervormd und gereformeerd. Damals wie heute erlaubt man den einzelnen Gemeinden auch für sich weiter zu bestehen und ihr eigenes Leben zu führen. Allerdings - sämtliche übergemeindlichen Organe wurden und werden zusammengefügt. Es gibt eine Ordnung, ein einheitliches Kirchengesetz sozusagen für alle. Aber die Arbeit einer Gemeinde vor Ort wird nicht angetastet.

Von 1892 bis 1938, über vierzig Jahre lang, gab es in den 1892 vereinigten Gereformeerden Kerken A und B Gemeinden. A waren die alten Altreformierten der Abscheidung von 1834, die von de Cock, van Raalte, Brummelkamp, van Velzen und anderen. B waren die Gemeinden von Kuyper, aus der Doleantie, die auf die VU, die Freie Universität schwörten, und einen Auftrag in der ganzen Gesellschaft sahen und annahmen. Fünfzig Jahre nach der Vereinigung gab es diese Unterscheidung nicht mehr.

Viele Gemeinden arbeiten schon heute ganz eng zusammen, hervormd und gereformeerd Hardenberg etwa, las ich heute, haben gerade beschlossen bis 2004 eine Fusion einzugehen. In einem ehemals stark reformiert geprägten Land, in dem heute weit weniger als die Hälfte der 16 Millionen Einwohner überhaupt noch einer Kirche angehören, wohl auch eine dringende Notwendigkeit. Vergessen darf man auch nicht, dass es in den NL den Unterschied zwischen Frei- und Landeskirchen nicht gibt, wie wir ihn diesseits der Grenze kennen. Auch gibt es dort keine Kirchensteuern und keine Unterschiede in den Bekenntnissen der beiden Kirchen.

 

Gemeinsamer Ausschuss ERK - EAK

Reformierte und Altreformierte in Deutschland fragen sich natürlich: „Was geht uns Samen op weg an?“ So lautet der Titel eines altreformierten Synodeberichtes ungefähr 1985. Sie haben 1988 einen Gemeinsamen Ausschuss eingesetzt, der die Zusammenarbeit zwischen den beiden Kirchen fördern soll. 1988 war die Grafschaft Bentheim 400 Jahre  reformiert und es gab 250 Jahre Altreformierte in diesem Gebiet.  Dieser Gemeinsame Ausschuss hat 1994 sein erstes Heft herausgegeben und im nächsten Jahr wird ein zweites erscheinen.

In fast allen Ausschüssen des reformierten Synodalverbandes Grafschaft Bentheim arbeiten Altreformierte mit, in vielen altreformierten Ausschüssen sitzen auch Reformierte. In den Synoden arbeiten jeweils Gäste der anderen Kirche mit. Die diakonische Arbeit wird von reformierten und altreformierten Gemeinden gleichmäßig getragen. Auf diesem Gebiet ist die Zusammenarbeit am weitesten fortgeschritten. Vor kurzem wurde die erste reformierte Vikarin in einer altreformierten Gemeinde ausgebildet. Viele ehemalige Altreformierte sind heute als reformierte Pastoren tätig. Frau Jenny Robbert-Linnemann hier aus Bookholt ist nur ein Beispiel. Die Krankenhauspfarrstelle am Grafschafter Klinikum wird von beiden Kirchen getragen. So gäbe es mehr zu nennen.

 

Ich will schließen mit dem Anfang eines Beitrages für das kommende zweite Heft „Reformiert – altreformierte Gespräche“, den Pastor Diddo Wiarda, lange Jahre Vorsitzender des Coetus in Ostfriesland und seit 1988 Mitglied im GA, verfasst hat. Er wohnt seit dem Jahr 2000 in Neuenhaus und schreibt unter der Überschrift:

Verschiedene Wohnungen – aber ein Haus

Diddo Wiarda, Neuenhaus

 

Reformierte und Altreformierte haben sehr viel gemeinsam – das hat der Gemeinsame Ausschuss immer wieder festgestellt. Aber wahr ist auch: Es gibt in den beiden Kirchen verschiedene Sichtweisen und verschiedene Gewichtungen. Man will nicht gern von Unterschieden sprechen, sich aber wohl dazu bekennen, dass beide Kirchen in mancherlei Weise ihre eigenen Wege gehen. Was ist beiden Kirchen gemeinsam, und wo gehen die Kirchen ihre eigenen Wege?

 

Da sind Geschwister in dem einen Haus ihrer Eltern großgeworden. Weil das Haus groß war, konnten sie auch als Erwachsene gemeinsam in dem einen Haus wohnen bleiben. Aber eines Tages verstanden sie sich nicht mehr. Sie errichteten Wände, verschlossen die Türen voreinander und lebten sich auseinander. Aber dann kam eine Zeit, da fragten die Geschwister: „Was hat uns eigentlich getrennt?“ Und sie fanden, dass es doch noch viel Gemeinsames gab. Sie öffneten die Türen, sprachen miteinander und suchten Gemeinschaft.

Das ist die Geschichte der Altreformierten und der Reformierten. Im 19. Jahrhundert erfolgte die Abscheidung. Lange gab es keine Verbindung zwischen den beiden Kirchen –und dann begannen langsam wieder die Gespräche. Reformierte und Altreformierte leben heute in einem Haus – aber sie haben verschiedene Wohnungen mit vielen Türen, durch die eine enge Kommunikation möglich ist.

 

Was wir gemeinsam bekennen?

In den beiden Kirchen gilt neben den drei altkirchlichen Bekenntnissen der Heidelberger Katechismus als eine maßgebende Bekenntnisschrift. Die Ev. –altreformierte Kirche bekennt sich außerdem noch zu dem Niederländischen Glaubensbekenntnis von 1559 und den Dordrechter Lehrsätzen von 1618/19. Die Evangelisch-reformierte Kirche bekennt sich neben dem Heidelberger Katechismus zur Theologischen Erklärung von Barmen vom 31. Mai 1934. In beiden Kirchen ist der Heidelberger Katechismus das wichtigste kirchliche Lehrbuch.

 

In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gab es in der evangelischen Kirche harte Streitigkeiten über die rechte Lehre. Die Aufklärung ließ viele zentrale Inhalte des christlichen Glaubens verkümmern. Insbesondere wurde das, was der Heidelberger Katechismus über Jesus Christus sagte, verdreht und missachtet. Darum spielten Lehrstreitigkeiten „eine wichtige Rolle bei der Entstehung altreformierter Gemeinden“, wie G.J. Beuker schreibt, aber er fügt hinzu, die Lehrstreitigkeiten allein hätten wohl nicht zur Kirchentrennung geführt. Viele Ungeschicklichkeiten der Reformierten gegenüber den sich bildenden altreformierten Gemeinden haben zur endgültigen Trennung beigetragen.

Seitdem hat sich in der Ev.–reformierten  Kirche viel getan. Der Einfluss von Pastor Hermann Friedrich Kohlbrügge, der die Rechtfertigung allein aus Gnaden machtvoll verkündigte, war in den reformierten Gemeinden der Grafschaft Bentheim zeitweise sehr stark. Die Theologie Karl Barths, die Jesus Christus in den Mittelpunkt allen theologischen Denkens stellte, prägte im 20. Jahrhundert viele reformierte und altreformierte Pastoren.

Darum ist es nicht erstaunlich, dass bei den jetzigen reformiert – altreformierten Gesprächen kaum Unterschiede in der Lehre zur Sprache gekommen sind. Darum ist auch der „Kanzeltausch“ (altreformierte Pastoren predigen in reformierten Kirchen und reformierte Pastoren in altreformierten Kirchen) eine selbstverständliche Einrichtung geworden. Gemeinsamkeit in der Lehre muss aber nicht Gemeinsamkeit in der Praxis des gemeindlichen Lebens bedeuten, wie später noch gezeigt werden soll.

 

Wiarda fragt dann weiter, was wir gemeinsam tun und wo wir unterschiedliche Wege gehen, etwa als Frei- und Volkskirche, in Konfirmation und Öffentlichem Glaubensbekenntnis, in der Kirchensteuer oder den freiwilligen Gaben oder auch in der Ausbildung von Theologen und Theologinnen.

Er fragt wie wir unser Miteinander verstehen und bringt es auf zwei Begriffe: Wir leben in konziliarer Gemeinschaft und versöhnter Verschiedenheit.

 

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[1] Kant zentriert seine Philosophie um die Begriffe „Freiheit“ und „Vernunft“. Er ist der bedeutendste Denker und kritische Vollender der Aufklärung. Er vertritt die Autonomie, die Eigenständigkeit aller Menschen. Harenberg Kompaktlexikon Bd. 2, Dortmund 1996, 1504f.

[2] Nach Günter Balders in Evangelisches Gemeindelexikon, Wuppertal 1978, S. 395f

[3] Karl Heussi, Kompendium zur Kirchengeschichte, 13. Aufl., Tübingen 1971,  (1956), 458ff

[4] Heussi 1971, 446

[5] UuE 1988, Titel S. 457, vollst. Text S. 470ff

[6] Maschinenschriftliches Protokoll S. 239

[7] Als allgemeine Bekenntnisse werden das Apostolikum, das Nicänum und das Athanasianum aus den ersten Jahrhunderten der Christenheit bezeichnet. Die drei besonderen reformierten Bekenntnisse sind der Heidelberger Katechismus von 1563, das Niederländische Glaubensbekenntnis von 1561 und die Dordrechter Lehrsätze 1618f