Geschichte. Selbstverständnis. Ordnung.

Die Evangelisch-altreformierten Gemeinden sind zwischen 1838 und 1849 in der Grafschaft Bentheim und zwischen 1854 und 1861 in Ostfriesland aus der reformierten Kirche hervorgegangen. Gemeindeglieder konnten sich mit liberalen Strömungen in der Theologie nicht anfreunden und pflegten das alte reformierte Erbe in eigenen Zusammenkünften. Das führte hier und dort zu Zerwürfnissen und Abspaltungen.

Gemeindegründungen:

Ostfriesland
1854 Campen
1856 Emden
1858 Bunde
1860 Ihrhove
1861 Neermoor

Grafschaft Bentheim
1838 Uelsen
1840 Bad Bentheim
1845 Emlichheim
1848 Wilsum
1849 Veldhausen
1885 Laar
1911 Nordhorn
1911 Brandlecht (jetzt zu Nordhorn)
1953 Hoogstede (vorher zu Emlichheim)

Wuppertal
1847 Niederländ.-ref. Gemeinde, seit 1983 zur Ev.-altref. Kirche

Bis 1872 galt bei den Altreformierten mit einigen kleinen Einschränkungen die Kirchen- und Gottesdienstordnung der reformierten Kirche. Sie hielt jedoch - anders als die Reformierte Kirche in jener Zeit - am Heidelberger Katechismus und am ausschließlichen Psalmengesang im Gottesdienst fest. Die Übereinstimmung mit dem Bekennen der Väter war und ist ihr ein Anliegen. Ihre Existenz als Freikirche ist ihr wichtig. Sie gehört der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nicht an und erhält auch keine Mittel aus den Kirchensteuern.

Nach und nach entstand eine immer stärkere Verbindung zur niederländischen Kirche. Das Niederländische Glaubensbekenntnis (Confessio Belgica, 1559 französisch, 1562 niederländisch) und die Dordrechter Lehrsätze von 1618/19 wurden fast unbemerkt auch zu altreformierten Bekenntnissen. Diese Kontakte fanden 1923 ihren Höhepunkt in einem "vorläufigen Anschluss" an die Gereformeerde Kerken in Nederland (GKN).
Mit diesem Datum wurde die eigene theologische Ausbildung in Emden aufgehoben und in die Niederlande nach Kampen und Amsterdam verlagert.

Mit der Einführung eines eigenen deutschen Gesangbuches infolge nationalsozialistischer Verordnungen 1936 und vollends mit der Übernahme des Evangelischen Kirchengesangbuches ab 1970 wurde die altreformierte Eigenständigkeit wieder größer.

Die Zusammenarbeit mit der Evangelisch-reformierten Kirche hat sich seither wesentlich verbessert. Auch ihr gilt schon seit etwa 1882 der Heidelberger wieder als verbindliches Bekenntnis. In verschiedenen Ausschüssen und diakonischen Einrichtungen sind Glieder beider Kirchen tätig. Gemeinsam stehen beide Kirchen vor der Herausforderung, diakonische und missionarische Gemeinden zu sein. 

In den kirchlichen Versammlungen und Ordnungen streben beide nach größerer Gemeinsamkeit und Übereinstimmung. Fast alle altreformierten Gemeinden praktizieren einen regelmäßigen Kanzeltausch mit der reformierten Kirche vor Ort, fast alle kennen regelmäßige gemeinsame Kirchenratssitzungen und andere Zusammenarbeit. Von 1988 bis 2012 förderte ein gemeinsamer Ausschuss die Zusammenarbeit und das Zusammenwachsen beider Kirchen.

Freikirche: Staatliche Anerkennung

Die staatliche Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgte für die Altreformierten über hundert Jahre nach der ersten Anfrage am 13.10.1950 durch den damaligen niedersächsischen Kultusminister. Mit der Verkündung des niedersächsischen Kultusministeriums (im Nds. MBL Nr. 38/2005 S. 778) sind seit 2005 nun auch die beiden Synodalverbände neben der Gesamtsynode und den einzelnen Gemeinden Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Kirchensteuer: ohne

Die Landeskirchen innerhalb der BRD besitzen ein weltweit einmaliges System der Kirchensteuer: Etwa 9% der Lohnsteuer werden von den Finanzämtern als Kirchensteuer einbehalten und vom Bund auf die Landeskirchen entsprechend ihrer Mitgliederzahl verteilt. Darüber hinaus gibt es in allen Landeskirchen noch eine Ortskirchensteuer und ein Ortskirchgeld.

Die Freikirchen beteiligen sich nicht am Kirchensteuersystem. Auch die Ev.-altreformierten Gemeinden finanzieren sich über freiwillige Beiträge und verwalten ihre Finanzen eigenständig. Die Finanzhoheit liegt somit bei den Ortsgemeinden. Diese sind an die Beschlüsse der Synoden gebunden. Eine Gemeinde, die 300 oder mehr Glieder zählt (Kinder und Erwachsene), trägt sich selber. Kleinere Gemeinden werden von größeren unterstützt.

Gemeindekirche

Altreformierte betonen, dass ihre Kirche eine Gemeindekirche und eine bekenntnisgebundene Kirche sei. Sie ist nicht von Theologen oder Kirchenführern gegründet, sondern aus einer Bewegung von Gemeindegliedern entstanden, die aus Glaubensüberzeugung und Glaubensgehorsam handelten.

Altreformierte kennen den Missionseifer der klassischen Freikirchen nicht. Sie arbeiten mehr am innerkirchlichen Gemeindeaufbau als in der übergemeindlichen Evangelisation. Die "bekenntnisgebundene" Ev.-altreformierte Kirche hat sich nur selten als eine "bekennende Kirche" erwiesen.

Die Ev.-altreformierte Kirche in Niedersachsen ist presbyterial-synodal geordnet:

Kirchenrat, Synodalverband, Synode, Generalsynode. Die Kirche ist die Ortsgemeinde, die durch den Kirchernrat - Diener am Wort (Pastor), Älteste (Presbyter) und Diakonen - kollegial geleitet wird.

Es gibt in altreformierten Gemeinden keine Taufpaten. Kinder werden im Gottesdienst der Gemeinde getauft. Die Gemeindeglieder gelten insgesamt als Taufzeugen und Taufpaten. Die ganze Gemeinde verspricht durch ihre Anwesenheit für die christliche Erziehung der Getauften Sorge zu tragen.

Zu einem Ältestenbezirk gehören in der Regel zwanzig (ausnahmsweise bis vierzig) Familien. Wir legen Wert auf eine überschaubare Gemeinde, in der möglichst jeder jeden kennt. - Deswegen gibt es in vielen Gemeinden Gliederverzeichnisse und sogenannte Bezirksabende.

Jedes Jahr bzw. alle zwei Jahre wird jeder Haushalt vom Kirchenrat besucht: Zu zweit suchen die Ältesten (manchmal auch ein/e Älteste/r mit Pastor/in) nach Terminabsprache die Familien auf, um den Kontakt zu pflegen und miteinander über kirchliche und andere Anliegen im Gespräch zu bleiben. Zwischenzeitlich spielen persönliche Besuche von Ältesten und Pastoren eine wichtige Rolle.

Alle bekennenden (konfirmierten) Glieder einer Gemeinde wählen ihren Pastor bzw. ihre Pastorin auf Vorschlag des Kirchenrates (Wahlbeteiligungen meist zwischen 50 und 70%). Dasselbe gilt für Älteste und Diakone/innen.

Pastoren werden auf Lebenszeit, Älteste und Diakone auf zumeist vier Jahre gewählt. Eine direkte Wiederwahl ist nicht möglich.

Der Kirchenrat ist das höchste Organ der Ev.-altreformierten Kirche in Niedersachsen. Jeder Kirchenrat entsendet jeweils für drei bis sechs Jahre zwei oder drei Vertreter zum Synodalverband und zur Synode, die dort in seinem Auftrag handeln und entscheiden.

Es gibt keinen altreformierten Bischof, Kirchenpräsidenten oder Landessuperintendenten. Nur die Kirchenräte sowie ihre Abgeordneten auf den Synodalverbänden oder Synoden können kirchliche Entscheidungen treffen. In der Zeit zwischen den Versammlungen sind Kirche und Gemeinde eigentlich nicht beschluß- oder entscheidungsfähig. Die Moderamen (Vorstände von Kirchenrat, Synodalverband oder Synode) können nur von den Versammlungen getroffene Beschlüsse ausführen.

Die Verfassung der Kirche vom 03.11.2002 schreibt in Artikel 30 über das Moderamen: "Zur Bearbeitung ihrer laufenden Geschäfte bildet die Synode für die Dauer ihrer Amtszeit von sechs Jahren ein Moderamen als ständigen geschäftsführenden Ausschuss. Das Moderamen ist die ständige Vertretung der Synode, sofern diese nicht versammelt ist, und vertritt die Evangelisch-altreformierte Kirche in Niedersachsen nach außen und innen im Rechtsverkehr. Das Moderamen ist an die Beschlüsse und Weisungen der Synode gebunden und dieser rechenschaftspflichtig."

Gemeindekirche zu sein, beinhaltet auch Einschränkungen. Möglichst viele Gemeindeglieder werden an der Kirchenrats- und Gemeindearbeit beteiligt. Kirchenratsmitglieder sind nur vier Jahre im Amt, Vorstände der Gemeindekreise oft nur zwei Jahre. Unter den ehrenamtlichen Mitarbeitern herrscht ein sehr starker Wechsel.

Die einzelnen Gruppen und Kreise sind sehr selbständig. Sie können deswegen auch leicht stark auseinanderdriften und in völlig verschiedene Richtungen gehen.

Die Entscheidungswege in den Gemeinden und Synoden sind lang. Es muss viel und mit vielen überlegt werden bevor man eine Entscheidung treffen kann.

Die EAK legt Nachdruck auf Mündigkeit und Aktivität der Ortsgemeinde und ihrer Glieder. Sie betont die Verantwortung der Gemeindeglieder füreinander, für die Gemeinde und für die Welt. Die Gemeinde lebt nur in ihren Gliedern und durch sie.

Dr. Gerrit Jan Beuker, Hoogstede
 beuke1@ewetel.net